Die Medizinnische Versorgung kann seht schnell Kostenmäßig völlig aus dem Ruder laufen. Als 1998 der Wirkstoff Sildenafil zugelassen wurde stand die gesamte Finanzielle Existenz der Krankenkassen auf dem Spiel. Pfitzer hatte das Patent auf diesen Wirkstoff, mit dem sich zum ersten Mal die erektile dysfunktion beim Mann Therapieren lies. Diese "Nebenwirkung" wurde eher Zufällig entdeckt, weil Probanden der Klinischen Studie für die Zulassung als Herzmedikament sogar Straffällig wurden, weil sie in das Labor eingebrochen sind, um sich weitere Prüfmedikation zu sichern, mit deren Hilfe sie nach langer Zeit wieder Sex haben konnten. Logisch, das sich Pfizer diese Pillen einzeln königlich Bezahlen lies.
Prompt war die Frage aufgeworfen, ob die gesetzliche Krankenkasse dieses Bezahlen muss. Die Kasse sagt einfach mal so nein, Sex sei Privatsache, und wurde vom Sozialgericht entsprechend korrigiert. Wäre die Kasse dazu verurteilt worden, Viagra in Indizierten Fällen in dem Umfang zu Finanzieren wie gesunde haben können, wäre sie definitiv unrettbar Pleite gewesen. Kann so was bei einer Krankheit wie erektiver Dysfunktion noch diskutiert werden, ist das bei einer frage auf Leben und Tod oder bei schweren bleibenden Schäden in jedem Fall keine Option.
Patent muss eine Soziale Komponente bekommen
Es kann also von der Gesellschaft nicht erwartet werden, das auf medizinische Güter ein unbegrenzter Schutz auf Geistiges Eigentum gewährt wird. Die Gewinnerziehlungsmöglichkeiten aus einem Patent auf ein Medizinprodukt gehört - zumindest in einer Situation ohne wirksame Konkurrenz - nach dem Grundsatz "Eigentum Verpflichtet" gedeckelt. Zum Beispiel in dem eine für beide Seite erträgliche Lizenzgebühr festgelegt wird, zu dem jeder Produzent lizenzieren kann.Das ist wichtig, denn neben gesamtwirtschaftlichen Erwägungen wie der Höhe der Nebenkosten von Arbeit ist das auch eine gewichtige etische Frage. Denn das Geld das als Beiträge von den Mitgliedern eingezogen wird, steht diesen ja nicht mehr zu Verfügung, um eigene Maßnahmen zu außerhalb des Leistungskatalog zu ergreifen. Besonders deutlich wird das bei kleinen Selbständigen, wenn es mal knapp wird in der Kasse.
Selbständige werden gnadenlos über den Tisch gezogen
Als Selbständiger hat man die Wahl zwischen einer PKV und der GKV, wenn man zumindest einmal im Leben abhängig beschäftigt war. Die PKV ist keine wirkliche Alternative, weil diese im Alter so teuer ist, das nur bei gut situierten Personen keine zwangsläufige Privatinsolvenz auftritt. Insofern ist die "freiwillige unfreiwillige" Mitgliedschaft in der GKV alternativlos ist. Mit der neuen Pflicht zur Krankenversicherung ist das "Ein Angebot das er nicht Ablehnen kann". Aber anderes als ein Angestellter Bezahlt ein Selbständiger im Regelfall den vollen Höchstbeitrag.Von Gleichbehandlung keine Spur
Wenn ein Selbständiger und ein anderer Selbstzahler, anderes als sein wenig verdienender angestellter Mitversicherte, nachweist das er über kein zu großes Vermögen verfügt, dann kann der zu entrichtende Beitrag bis auf den Mindestbeitrag gesenkt werden, aber nicht darunter. Es wird also pauschal angenommen, das jemand 1382½€ im Monat Verdient. Völlig egal was er wirklich Verdient, es werden 237,79€ im Monat eingezogen. Wer 450€ als Selbständiger Verdient, der Zahlt eben die Hälfte seines Einkommens für die Pflichtkrankenversicherung.Bei Leuten, bei denen "Geld kein Problem ist" wurde vom Verfassungsgericht festgestellt, das die staatlichen Abgaben 50% nicht übersteigen dürfen. Und Natürlich darf auch das Existenzminimum nicht angegriffen werden. Die 500€ sind deutlich darunter, trotzdem sind nach geltenden Unrecht fast die Hälfte an die Staatlich verordnete Krankenkasse abzuführen. 2001 hat Das Bundesverfassungsgericht geurteilt, das dieses so Akzeptabel sei, weil die Leistung dieses Geld Wert ist. Denn damals hatte man die Alternative den Vertrag zu Kündigen.
Bei Beitragsrückständen zeigt die Krankenkasse ihr mafiösen Charakter
Das bei Selbständigen mal was schief geht, ist Normal. Das gilt natürlich besonderen dann, wenn man wie im Oben dargestellten Fall eine vergleichsweisse sehr großen Anteil seiner frei verfügbaren Mittel der Krankenkasse in den Rachen werfen muss. Kommt es dann man dazu, das in der Kasse so Ebbe herrscht und der Zwangsversicherungsnehmer seine Beiträge nicht mehr rechtzeitig genug bezahlen kann, dann Stellt die Krankenversicherung ihre Kostenübernahme bis auf eine rudimentäre Schmerzbehandlung komplett ein.Bei einem normalen Freiwilligen Versicherungsvertrag ist das ein Normales Geschäftsgebaren. Leistung ist die regelmäßige Prämienzahlung und Gegenleistung die Kostenübernahme im Schadensfall. Bei der Krankenversicherung kommt noch Hinzu, das ein nicht unwesentlicher Teil der Leistung zeitlich Verschoben werden kann. Aus diesem Grund ist aus Versicherungsmathematischer Sicht nicht hinzunehmen, das Versicherte einzelne Monate auslassen. Deswegen bestand die Versicherung nur dann weiter wenn die Beiträge auch ohne eine Gegenleistung Nach entrichtet wurden. Jetzt mit der Krankenkassenpflicht hat die Kasse jetzt das praktische Recht, unbegrenzt viel Geld für nichts zu kassieren.
Wie das im Falle einer Gesetzlichen Pflichtversicherung rechtsstaatskoform geregelt werden kann kann man sich bei der Gesetzlichen Unfallversicherung der Arbeitnehmer ansehen. Das Vertragsverhältnis folgt aus dem Gesetz. Aus diesem Grund Zahlt die Versicherung immer im Leistungsfall. Damit Sie Ihr Geld bekommt, kann sie ihre Außenstände wie die gesetzlichen Krankenkassen vom Zoll vorrangig pfänden lassen.
Unzumutbare Extrabürokratie
Menschen, die eine Beruf gewählt haben in dem Sie jeden Tag dutzende Briefe verfassen müssen, werden diese Tätigkeit recht Problemlos erledigen können … und haben im allgemeinen keine Vorstellung davon das es Leute gibt, für die natürliche Sprache, ausführliche Rechnungen und/oder Dokumente im allgemeinen eine einziges Gräuel sind und bei denen für einen „läppischen“ Brief ein ganzer Tag … oder in meinem Fall Nacht … drauf geht. Da werden dann gerne mal wegen irgendwelcher lächerlicher Nebensächlichkeiten wie die bei Arbeitnehmer beschränkte Abzugsfähigkeit von Schulungen angeführt, um im Namen der Gleichbehandlung eine komplette eigene Bürokratie Instanz zu errichtet. Dabei wird dann aber sogar billigend in Kauf genommen, das rechtlich Grenzwertiges gemacht wird, was an anderer Stelle im Zusammenhang mit Steuern wegen Verfassungsmäßiger Probleme schon eingestampft wurde.Ein Arbeitnehmer Zahlt, wenn er wenig Verdient, wenig Krankenversicherung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob er Millionen von Euro, z.B. aus einer Erbschaft oder einem Lottogewinn auf dem Konto hat. Bei einem Selbständigen ist das völlig anderes. Hat er ein Vermögen welches ein definiertes Kontingent für die Altersvorsorge übersteigt, so hat er den Vollen Beitrag zu bezahlen. Soweit die Theorie, wenn man zum Beispiel Aktien hat, dann behaupten Sachbearbeiter auch schon mal gerne, das es keine Ermäßigung gäbe ... auch wenn es nur paar Aktien im Wert von 100€ Sind, um die Sogenannte Handelsberechtigung für Hochrisikopapiere wie Ausländische Nebenwerte zu behalten. Unser Fürsorgestaat, lässt nun mal nicht jeden jede Anlageform nutzen ... nur Aussichtsreiche Technologie werte das sind immer neue Firmen. Und diese sind typischerweise im Ausland, weil der meiste Teil der Erde nun mal Ausland ist.
Damit sich solche Tricks sich auch lohnen, sind zu viel bezahlte Beiträge grundsätzlich nicht Rückerstattungsfähig. So kann man wenn irgendwann nichts mehr geht, problemlos die Beute behalten. Ein solche Geschäftspolitik passt besser zur organisierten Kriminalität als zu einem tragenden Element in einem Rechtsstaat.
Auch Problematisch ist bei Vermögen die Bewertung eines Vermögenswert. Dieser ist von der Aktuellen Nachfrage abhängig und bei exotischen oder einmaligen Werten kaum reel zu bestimmen. Dies war ja auch der Grund, warum die Vermögenssteuer abgeschafft wurde. Es war keine Option zu finden, welche dem Verfassungsgericht genügt hätte. Von den Selbstzahlern der Krankenkasse wird aber erwartet das Sie eine Vermögensbewertung durchführen.
Mangelnde Schadensersatz Forderung bei schuldhaft herbeigeführt Gebrechen
Noch ein Paar Worte zu der Pflicht der Krankenkassen, die Gemeinschaft der Versicherten von ungerechtfertigten Kosten freizuhalten. Wenn also zum Beispiel ein Neonazi jemand zusammen schlägt, dann Haftet er dafür gegenüber der Krankenkasse. Er muss die Behandlungs- und die Ausfallkosten komplett erstatten. Aber schon in diesen sehr eindeutigen Fällen erfolgt viel zu selten eine Konsequentes Durchpfänden über 30 Jahre. Da diese Forderungen mutwillig entstanden sind, können sie nicht durch eine Privatinsolvenz abgebaut werden. Würden die Kassen hier ein Systematisches hartes Inkasso aufbauen, wäre das möglicherweisse sogar noch Abschreckender als die strafrechtliche Drohungen, und in soweit mehr als Wünschenswert.Wenn durch das partiellen Verbot von bestimmten Produkten auch nur in Teilen des öffentlichen Raums sich die Kassenlage von andauernd defizitär zu länger-anhaltend positive wandelt, dann zeigt das hier akutest möglicher Handlungsbedarf in Punkto Schadensersatzforderungen gegen die Hersteller solcher Produkte gegeben ist.
Gesundheitsgefährdende Produkte Zeichen sich eben genau dadurch aus, das diese Beeinträchtigung keinen Kausalen zusammen haben. Die Schädigung kann also in jedem Einzelfall eine andere Ursache gehabt haben. Betrachtet man aber ein Kollektiv von Nutzern und vergleicht man dieses mit einem Kollektiv vergleichbarer nicht Nutzer, so kann man exakt Berechnen wie Wahrscheinlich es ist, das ein beobachtetes Übergewicht von Schädigungen in der Nutzergruppe nicht in dem Produkt ihre Ursache hat. Wenn jemand einen Schaden Anrichtet, dann Haftet er dafür. Um diesen Jemanden zu Verurteilen, muss der Richter zu dem Schluss kommen, das keine Vernünftiger Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht. Bis heute können sich die Hersteller schädlicher Produkte dahinter verstecken, das es keine Wahrscheinlichkeitstheoretische Definition von Vernünftigen Zweifel gibt. Dabei wäre so was auch für Otto Normalbürger interessant, sagt es doch nicht mehr und nicht weniger aus, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist Unschuldig ein Strafe aufgebrummt zu bekommen. Wenn eine Wahrscheinlichkeit von P=0.001 oder Weniger kein vernünftiger Zweifel mehr ist, dann heißt das, das weniger als einer von 1000 Angeklagte unschuldig verurteilt wird. Der Schaden in einem Kollektiv ist aber – nicht zuletzt durch den Großversuch mit dem Verbot in teilen des öffentlichen Raums ohne jeden vernünftig zu nennenden Zweifel erweisen. Die Weg zu einer solchen Definition kann nur darüber erfolgen, das man durch Auswertungen erfolgreicher Wiederaufnahmeverfahren eine untere Schranke für den gelebten vernünftigen Zweifel ermittelt und dann nachweist, das der Wahrscheinlichkeitstheoretische Zweifel um vieles kleiner ist. Damit wäre dann der Beweis erbracht, das ohne Vernünftiger Zweifel im herkömmlichen Sinn in gewisser Anteil der Schadensfälle aus dem Kollektiv auf das Produkt zurückzuführen ist.
Da die Nutzer solcher Produkte auch Wähler sind, kann hier kaum auf Abhilfe durch den Gesetzgeber gehofft werden. Erschwerend kommt hinzu kommt das solche Produkte wie die Zigaretten oder Alkohol mit hohen extra Steuern belegt sind. Nur die Versickern im Haushalt, anstatt das sie den Krankenkassen sicher zugute kommen. Den Ersatz für solche Schäden muss die Versicherungswirtschaft selber von den Herstellern vor Gericht einfordern. Die gesetzlichen Krankenkassen sind hier, bedingt durch Mitgliedschaft per Gesetz hier ihren Mitgliedern im Allgemeinen, und den Arbeitnehmern in besonderen, verpflichtet, denn alleine die Frage des Schadens den Zigaretten anrichten, so hat die Erfahrung mit dem partiellen Verbot gezeigt, ist geeignet die Kostenlast signifikant zu reduzieren. Würde man das Konsequent durchziehen, könnte man unter Umständen auf fragwürdige AGB-Tricks vermutlich schon zur Gänze verzichten. Bei einem Angebot von dem Menschen per Gesetz verpflichtet sind es anzunehmen ein absolutes muss.
Der Umgang mit Versicherten im Leistungsfall
War es bisher übel, dann wird es jetzt Megaübel. Ich habe meinen Eltern geholfen, meine Oma zu Pflegen. Die Zeitscheiben bei der Pflege sind nach meiner Erfahrung einfach nur Absurd. Und die Festlegung, wer denn wann welche Bekommt ist nach dem Folgenden Beitrag als dunkelstes Kapitel in der Zusammenfassung über die Rechtsstaatlichkeit des jetzigen Krankenkassensystem zu bezeichnen.Das muss alles vor dem Hintergrund gesehen werden, das die sozial schwächeren Betroffenen auf die Leistungen der Krankenkassen existentiell angewiesen sind, weil ja schon die Gelder auch schon für einfache Erleichterungen zuvor bereits in Form von Krankenkassen Beiträgen abgezogen wurden.
Fazit eine kombinierte Bürgerversicherung für Pflege und Krankheit ist Unumgänglich
Die Krankenkassen existieren zur Zeit in einer VBZ - einer "Verfassungsrechtlich Befreiten Zone". Im Grunde Müsste das Bindeverfassungsgericht die Krankenversicherungen in ihrer jetzigen Form aus Gründer offensichtlicher Missachtung der Verfassung kassieren und dem Gesetzgeber beauftragen, Regeln aufzustellen wie die bisherigen Marktteilnehmer eine Bürgerversicherung organisieren können. Zentraler Punkt ist ein einheitlicher Beitrag den jeder Einkommensabhängig über Finanzamt Entrichtet, vergleichbar der Kirchensteuer. Nur das man sich eben nicht für die generell Kostenfreie Alternative "Atheismus" entscheiden kann und das eine "Beitragsbemessungsgrenze" gibt ab der nur ein Höchstbetrag fällig wird.Die Privaten Krankenversicherer müssen sich auf Aufbaupakete beschränken, wie zum Beispiel die "jederzeitige Chefarztbehandlung", die ihren eigenen Mehrwert haben, aber kein "Must Have" sind.