Natürlich gibt es gute Gründen anzunehmen, das die tödliche Alkoholfahrt von Herrn Jörg Haider selbst verschuldet ist. Da ist zum Bespiel der soziale Druck Alkohol nicht auszuschlagen, der auf einem Politiker lastet, der als Volksnah gelten möchte. Es ist somit recht wahrscheinlich, das Herr Haider mit irgendjemanden etliches Getrunken hat.
Liest man die Berichterstattung, so fällt auf, das wohl ein noch recht großer Anteil an der Alkoholmenge die man im Blut von Herrn Haider gefunden hat, nicht erklärt worden ist - es sei denn, Herr Haider wäre Alkoholiker gewesen, so das er schon vor der letzten Stunde seines Lebens einen hohen Pegel an Alkohol hätte aufnehmen können, ohne das es den Zeugen der bekannten Termine hätte auffallen müssen. Dieses hätte aber die Autopsie belegen müssen, weil permanenter Alkohol im Körper nicht ohne Spuren bleibt.
Schließt man das aus, so müsste den Angaben von Sucht Experten zufolge die letzte Stunde seines Lebens ein heftiges Saufgelage gewesen sein. Und dafür muss es eigentlich auch Zeugen geben, den Irgendwer muss ihn ja das Zeug ausgegeben oder verkauft haben! Wenn er nicht permanent getrunken hat, scheiden Bier und Wein ja schon fast aus, zumindest als exklusive Quelle. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Prozesse zu Trunkenheitsfahrten ist mir immer wieder aufgefallen, das Laboranalysen gab, welche die Aussagen von Angeklagten widerlegt haben sollen, wann sie was getrunken haben. Typischerweise bei Fällen, wo Leute einen Unfall verursacht haben, ihn aber nicht bemerkt haben wollen, sich vom Unfallort entfernt haben und danach dann erst den Alkohol aufgenommen haben wollten, die die Polizei dann später festgestellt hat. Folglich müsste es möglich sein, festzustellen was Herr Haider wann getrunken hat, und wenn man auch die letzte Stunde seines Lebens sauber aus ermittelt, müsste man das somit auch mit Laborergebnissen untermauern können.
Wichtig ist das deshalb, weil jemand auch in Tötungsabsicht dem Herrn Haider den Alkohol hätte unterschieben können. Das muss nicht unbedingt durch ein Getränk passiert sein. 2004 gab es bei uns Deutschland, bedingt durch eine aus Jugendschutzgründen eingeführte Strafsteuer, den Ansatz Alkohol in ein Brausepulver zu verpacken, um diese Steuer zu umgehen. Dieses Pulver war wasserlöslich, und ergab mit der bestimmungsgemäßen Menge Wasser oder Saft ein 5% Alkopop Getränk. Aus chemischen Gründen vermute ich, das sich dieses wohl unter dem Namen "subyou-betrue" vermarktete Produkt vermutlich in Fetten wie Butter nicht aufgelöst hätte. Eine zünftige Brotzeit hätte also durchaus als Vektor zur unbemerkten Verabreichung einer erheblichen Menge von Alkohol getaugt, denn erst mit dem Abbaus des Fettes durch die Gallenflüssigkeit wäre die Brause mit Wasser in Berührung gekommen, und hätte den Alkohol freigesetzt.
Was mich im Fall des Jörg Haider auch skeptisch macht, ist der Typ des Waagens. Ich kann mich an ein zufälliges Gespräch in einer Kneipe mit einem Mannen erinnern, das ich vor vielen Jahren geführt habe. Dieser Mann erzählte mir von seinem Freund, der leider nicht mitkommen konnte, weil er zur Erfüllung einer Entwicklungsfrist in seiner Firma kaserniert wurde. Dieser Freund würde an der Entwicklung der Software des digitalen Steuergeräts des VW Pheaton arbeiten. Es sollte dabei, wie fast immer bei komplexen digitalen Systemen, zu Problemen mit der Stabilität des Produktes gekommen sein, und die Leute mussten diese Fehler zur Vermeidung einer Strafzahlung unbedingt innerhalb der Frist finden und beseitigen.
Da ich selber wie die beiden Männer auch Software entwickele, haben wir über die Grundzüge dieses Gerätes etwas gefachsimpelt. Dabei kam raus, das das Konzept des Waagens im Regelbetrieb nach der Aussage des Freundes vorsah, alle Funktionen wie Motormanagement, ABS, ASR, Airbags, Kommunikation, Navigation, ... über das zentrales Steuergerät an dem der Mann arbeitete zu Managen. Das ist auch der Grund, warum mir dieses Gespräch im Gedächtnis geblieben ist, weil ich diese Konstruktion damals als extrem gewagt empfand. Bei einem Defekt im Prozessor oder Betriebssystemkern, müssten alle Funktionen des System gleichzeitig entweder auf die Reservesysteme übergehen oder aber ganz ausfallen. Das heißt aber auch, das in den ersten Millisekunden nach einem solchen Ereignis, erstmal gar nichts gehen würde.
Bei einem Waagen, der in der Lage ist mit ca. Tempo 250 auf einer Autobahn zu Fahren, kein toller Gedanke!! 250 km pro Stunde sind knapp 70 Meter in der Sekunde, eine Wagenlänge pro Zehntelsekunde!
Im Zusammenhang mit dem Tot des Herrn Haider ergibt sich ein weitere Frage: Kann es sein, das das Steuergerät manipuliert wurde? Falls ja, wäre es die perfekte Mordwaffe. So ein Steuergerät wüsste dank Navi wo es ist und wie Spät es ist, es Kontrolliert Motorleistung und Bremse. Ein eingeschleustes Programm könnte den Waagen ohne Probleme gegen den Willen des Fahrers bis auf Höchstgeschwindigkeit beschleunigen. Einem solchen Anschlag kann man nur entkommen, wenn man das Fahrzeug sofort nachdem mann merkt, das der Waagen ein Eigenleben entwickelt, in ein möglichst weiches Ziel, wie ein anderes parkendes Auto, steuert, bevor der Waagen eine Geschwindigkeit erreicht, bei der ein Überleben ausgeschlossen ist. Nur wer würde einen so teures Fahrzeug so rigoros schrotten, zumal es nicht sein eigenes ist und man dafür Rechenschaft ablegen muss? Diese Art Steuergerät wäre vor allem auch deshalb die perfekte Mordwaffe, weil es auch Zugang zu den Daten des Airbags hätte. Es wird also noch vor dem eigentlichen Einschlag feststellen können, wann der Abflug des Waagens begonnen hat! Mehr als genug Zeit für ein Computerprogramm, das Speichermedium von den letzten verräterischen Spuren zu reinigen! Wenn ein möglicher Täter richtig Ahnung von KFZ-Elektronik und Forensik hatte, dann wird es verdammt schwer, was zu Finden.
Aus diesem Grund sollte man bei der Ermittlung sehr sehr Gründlich sein, und den letzten Tag im Leben des Landeshauptmans von Kernten bis ins letzte Detail aufklären
Die Politik Deutschlands zeigt einen großen Mangel an Naturwissenschaftlicher Kompetenz. Grund für diesen Misstand ist meiner Meinung nach eine erheblich einseitige Berichterstattung, speziell im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Ich werde deshalb hier zu aktuellen Themen aus der Sicht eines Menschen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung Stellung nehmen.
17 Oktober 2008
15 Oktober 2008
Nachtrag zur Bildersuche ....
Wie ich aus verschiedenen Foren entnommen habe, lag der Fall vor, das der Rechteinhaber eine Lizenz seiner Werke ausgestellt hat welche dann zum Katalogeintrag seiner Werke auf Google geführt hat. Offensichtlich war wohl der Vertrag mit dem Lizenznehmer recht schwammig, so das die Qualität der Bilder auf dem Server des Lizenznehmers doch so gut war, das etlich Leute diese Motive dort gesucht haben und sich Ihre eigenen Poster hergestellt haben. Somit war das Motiv für den Künstler wohl im Internet verbrannt, möglicher weiße ohne geotagging weltweit, und er konnte keine weiteren Erlöse aus seinem Urheberrecht generieren.
Das Handeln des Lizenznehmers beruht auf der Einwilligung des Rechteinhabers, und dieser hat mittels robots.txt die Einwilligung zum Indizieren in den Bildersuchmaschinen gegeben. Das wird er auch nicht widerrufene wollen, weil das seine Geschäftsaussichten massiv tangieren würde.
Das Google keine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, ist also zweifelsfrei falsch. Die Erlaubnis ist da, und sie wurde indirekt über den Lizenznehmer gegeben, ermöglicht vermutlich durch einen ungenauen Vertrag.
Das die Logik der Datei "robots.txt" eine negative ist, das hat historische Gründe und stellt kein Hinderungsgrund dar. In der Entwicklung von Software und Protokollen für das Internet muss mann zwingend die Logik stehts so konstruieren, das der vorhergehende Zustand ohne Änderung korrekt bearbeitet wird. Das das World Wide Web heute tragende Protokoll des Hyper Text Transport Protokoll, wurde am CERN erfunden, mit dem Zweck Informationen aller Art über Forschungserkenntnisse auszutuschen und gegenseitig für eine manuelle und automatische Auswertung und Verknüpfung zugänglich zu machen. Von daher war die Nutzung des Dienstes an sich bereits das Einverständnis zu jegtweder Verarbeitung. Das weitreichende Einverständnisse zur Nutzung mit der Teilnahme gegeben werden, ist bei anderen Diensten bisweilen heute noch so, zum Beispiel im USENET. Dort geben sie mit der Veröffentlichung eines Werkes die Erlaubnis, daß das Werk auf alle Rechner der teilnehmenden Anbieter Kopiert wird und dort so lange einsehbar bleibt, wie der jeweilige Provider Speicherplatz vorhält, und außerdem dort vom jedem Nutzer mit jeder RFC Konformen Hard und Softwarekombination betrachtet werden kann.
Im Laufe der Zeit werden dann viele Erweiterungen gemacht, unter anderem wurden eben auch Optionen geschaffen, die den Rechteinhaber von Inhalten eine verbesserte Definition der erwünschten automatischen Verarbeitungen erlaubten. Dazu gehören die von mir im Basisartikel vorgestellten Optionen. Aber wie immer in der Softwarewelt, ist die technische Realisierung so, das historische, also frühere Werke, so behandelt werden, wie Sie derjenige welche Sie in Kenntnis der seinerzeit zugrunde liegenden Regelwerke erstellt hat interpretiert haben will. Das USENET wird auch von google groups archiviert. Da dies längerfristig als in der ursprünglichen Definition des Dienstes geschieht, wurde für den Ausschluss solcher langfristig speichernden Systeme der Zusatzheader "X-NO-Archive: Yes" eingeführt, um Nutzern eine bessere Möglichkeit zur Feinsteuerung zu geben. Aber auch hier, mit negativer Logik, um die Historie zu wahren. Das ist kein Ausschluss des Einverständnisses, weil diese Gegeben oder Verweigert werden kann; die Art der Darstellung ist durch die Historie technisch bedingt. Ein abgehen von historischer Kompatibilität würde die Funktionsfähigkeit des gesamten Internet als internationales technisches System in Frage stellen und im speziellen auch einen nicht zu vertretenden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse durch Fehlinterpretationen herbeiführen! Insofern können die juristischen Regeln für die Kommunikation unter Menschen nicht Anwendung finden für die Kommunikation der beiden Maschinen in Gestalt des Server des Lizenznehmers und der Bildersuchmaschine von Google, sondern es sind Ausschließlich die Regeln der technischen Übermittlung und der technisch definierten Interpretation bestimmter Zeichenfolgen heranzuziehen. Ein technischer Zustand, welcher gemäß den aktuellen Regeln als Einwilligung zu Interpretieren ist, ist als solche zu werten und zu verantworten von der Seite welche die Datenquelle betreibt.
Der einzig legale Weg für den Rechteinhaber die Bilder aus Google raus zu bekommen, ist der Widerruf der Einverständniserklärung des Lizenznehmers, entweder durch Einigung oder Klage vom Rechteinhaber herbeigeführt. Google und andere Anbieter werden dann, je nach Wichtigkeit der Seite, innerhalb von Tagen bis Wochen darauf reagieren. Das funktioniert hervorragend, ich habe selbst auf diese Weiße für einen Konkursverwalter schon Inhalte aus dem Internet damit entfernt.
Das Handeln des Lizenznehmers beruht auf der Einwilligung des Rechteinhabers, und dieser hat mittels robots.txt die Einwilligung zum Indizieren in den Bildersuchmaschinen gegeben. Das wird er auch nicht widerrufene wollen, weil das seine Geschäftsaussichten massiv tangieren würde.
Das Google keine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, ist also zweifelsfrei falsch. Die Erlaubnis ist da, und sie wurde indirekt über den Lizenznehmer gegeben, ermöglicht vermutlich durch einen ungenauen Vertrag.
Das die Logik der Datei "robots.txt" eine negative ist, das hat historische Gründe und stellt kein Hinderungsgrund dar. In der Entwicklung von Software und Protokollen für das Internet muss mann zwingend die Logik stehts so konstruieren, das der vorhergehende Zustand ohne Änderung korrekt bearbeitet wird. Das das World Wide Web heute tragende Protokoll des Hyper Text Transport Protokoll, wurde am CERN erfunden, mit dem Zweck Informationen aller Art über Forschungserkenntnisse auszutuschen und gegenseitig für eine manuelle und automatische Auswertung und Verknüpfung zugänglich zu machen. Von daher war die Nutzung des Dienstes an sich bereits das Einverständnis zu jegtweder Verarbeitung. Das weitreichende Einverständnisse zur Nutzung mit der Teilnahme gegeben werden, ist bei anderen Diensten bisweilen heute noch so, zum Beispiel im USENET. Dort geben sie mit der Veröffentlichung eines Werkes die Erlaubnis, daß das Werk auf alle Rechner der teilnehmenden Anbieter Kopiert wird und dort so lange einsehbar bleibt, wie der jeweilige Provider Speicherplatz vorhält, und außerdem dort vom jedem Nutzer mit jeder RFC Konformen Hard und Softwarekombination betrachtet werden kann.
Im Laufe der Zeit werden dann viele Erweiterungen gemacht, unter anderem wurden eben auch Optionen geschaffen, die den Rechteinhaber von Inhalten eine verbesserte Definition der erwünschten automatischen Verarbeitungen erlaubten. Dazu gehören die von mir im Basisartikel vorgestellten Optionen. Aber wie immer in der Softwarewelt, ist die technische Realisierung so, das historische, also frühere Werke, so behandelt werden, wie Sie derjenige welche Sie in Kenntnis der seinerzeit zugrunde liegenden Regelwerke erstellt hat interpretiert haben will. Das USENET wird auch von google groups archiviert. Da dies längerfristig als in der ursprünglichen Definition des Dienstes geschieht, wurde für den Ausschluss solcher langfristig speichernden Systeme der Zusatzheader "X-NO-Archive: Yes" eingeführt, um Nutzern eine bessere Möglichkeit zur Feinsteuerung zu geben. Aber auch hier, mit negativer Logik, um die Historie zu wahren. Das ist kein Ausschluss des Einverständnisses, weil diese Gegeben oder Verweigert werden kann; die Art der Darstellung ist durch die Historie technisch bedingt. Ein abgehen von historischer Kompatibilität würde die Funktionsfähigkeit des gesamten Internet als internationales technisches System in Frage stellen und im speziellen auch einen nicht zu vertretenden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse durch Fehlinterpretationen herbeiführen! Insofern können die juristischen Regeln für die Kommunikation unter Menschen nicht Anwendung finden für die Kommunikation der beiden Maschinen in Gestalt des Server des Lizenznehmers und der Bildersuchmaschine von Google, sondern es sind Ausschließlich die Regeln der technischen Übermittlung und der technisch definierten Interpretation bestimmter Zeichenfolgen heranzuziehen. Ein technischer Zustand, welcher gemäß den aktuellen Regeln als Einwilligung zu Interpretieren ist, ist als solche zu werten und zu verantworten von der Seite welche die Datenquelle betreibt.
Der einzig legale Weg für den Rechteinhaber die Bilder aus Google raus zu bekommen, ist der Widerruf der Einverständniserklärung des Lizenznehmers, entweder durch Einigung oder Klage vom Rechteinhaber herbeigeführt. Google und andere Anbieter werden dann, je nach Wichtigkeit der Seite, innerhalb von Tagen bis Wochen darauf reagieren. Das funktioniert hervorragend, ich habe selbst auf diese Weiße für einen Konkursverwalter schon Inhalte aus dem Internet damit entfernt.
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Wie wichtig ist der Umgang mit Kreditsicherheiten?
Während sich im der Fragestellung wie mit insolventen Banken umzugehen ist, sich langsam ein internationaler Konsens abzeichnet, das der Heimatstaat die Bank mittels einer staatlichen Zwangskapitalisierung in einem Liquiden zustand hält, sofern die Geschäfte der Bank im Prinzip OK sind und sich das Problem nur aus einem Mangel an Vertrauen resultiert, ist die Frage nach der Verwertung von Kreditsicherheiten in den Hintergrund geraten. Lediglich Barack Obama hat hier überhaupt einen Vorschlag gemacht, nächtlich dafür zu Sorgen das den privaten Immobilienschuldnern ein 90 Tägiges Moratorium gewährt wird.
Wie wichtig diese Frage ist, lässt sich erkennen, wenn man mal Charts des aktuellen Einbruches der Aktienkurse mit dem von 1929 Vergleicht. Ich habe dazu einen 10 Tageschart des Dow Jones von bigcharts und einem 50 Tageschart aus der wikipedia in ein Bild montiert, wobei ich die Skalierung so gewählt habe das zwischen dem damaligen und dem heutigen Dow Jones ein festes Verhältniß von 31,5 als Kursgewinn der letzten 69 Jahre vorliegt.
Die Zeitachse habe ich, wegen der heutigen elektronischen Berichterstattung um den Faktor 5 gestaucht. Das entspricht der Annahme, das diejenigen Aktionärskreise die 1929 ihr Depot wöchentlich Kontrollierten, dies heute täglich tun, und diejenigen Halbprofessionellen Anleger die damals täglich Bilanz gezogen haben, diese heute mehrmals täglich tun.
Das Bild zeigt eindeutig, das die Eigendynamik des abwärtstrenn absolute Identisch ist. Die einzelnen Kursstürze und Erholungen des Niedergangs von 2008 (schwarz) und 1929 (orange) entsprechen sich nachezu 100%, nur das die diversen Rettungspakete die Stärke des Abwärtstrend verringert haben. Für mich ein Indiz, das in einer kritischen Situation von hoch beliehenen Gütern, der Kursverfall getrieben von Druck der Zwangsverkäufe ohne Ansehen vom fundamentalen der beteiligten Werte in den Keller geht. Diese Lawine kann, wie eine Lawine im Schnee, verschiedenste Ursachen haben wie Skifahrer, Wanderer, Tiere und so weiter, oder aber auch an unterschiedlichen Stellen ausgelöst werden, Sie wird immer wieder Vergleichbar aber ungebremst zu Tal rasen. Angetriggert haben die Lawinen wohl die Ereignisse von 29.09.2008 beziehungsweise in der Woche vom 30.09.1929 bis 05.10.1929. Intere sannt auch, das dies zu exakt der gleichen Jahreszeit passiert ist. Aber die Änderung der Tageslichtverhältnisse hat über den Umweg über die Hormone durchaus einen Einfluss auch die Sichtweisen und Bewertungen von materiellen Gütern durch Menschen, so das ein Lawinenabgang durch die Jahreszeit durchaus Begünstigt werden kann.
Meiner Meinung nach muss dringend im Interesse aller Beteiligten dafür gesorgt werden, dass beliehene Güter aus Notleidenden Krediten dringendst so gestaltet werden, das die Rückwirkung auf die Märkte weniger heftig ist. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, das wenn Kredite notleident werden, keine neuen vergleichbaren Güter bei vergleichbarer Bonität mehr beliehen werden. Wenn also viele Autokäufer ihre Kredite nicht mehr bezahlen können, das können Leute mit begrenztem Finanziellem Spielraum eben kein Auto mehr auf Kredit kaufen, sondern können nur noch einen notleidenden Ratenvertrag übernehmen, der sonst in die Versteigerung gehen würde. So wird verhindert, das der Markt für, in diesem Fall gebrauchte Autos, zusammengeschlagen wird, und die Sicherheiten für andere Kredite dann auch nicht mehr gegeben sind.
Wie wichtig diese Frage ist, lässt sich erkennen, wenn man mal Charts des aktuellen Einbruches der Aktienkurse mit dem von 1929 Vergleicht. Ich habe dazu einen 10 Tageschart des Dow Jones von bigcharts und einem 50 Tageschart aus der wikipedia in ein Bild montiert, wobei ich die Skalierung so gewählt habe das zwischen dem damaligen und dem heutigen Dow Jones ein festes Verhältniß von 31,5 als Kursgewinn der letzten 69 Jahre vorliegt.
Die Zeitachse habe ich, wegen der heutigen elektronischen Berichterstattung um den Faktor 5 gestaucht. Das entspricht der Annahme, das diejenigen Aktionärskreise die 1929 ihr Depot wöchentlich Kontrollierten, dies heute täglich tun, und diejenigen Halbprofessionellen Anleger die damals täglich Bilanz gezogen haben, diese heute mehrmals täglich tun.
Das Bild zeigt eindeutig, das die Eigendynamik des abwärtstrenn absolute Identisch ist. Die einzelnen Kursstürze und Erholungen des Niedergangs von 2008 (schwarz) und 1929 (orange) entsprechen sich nachezu 100%, nur das die diversen Rettungspakete die Stärke des Abwärtstrend verringert haben. Für mich ein Indiz, das in einer kritischen Situation von hoch beliehenen Gütern, der Kursverfall getrieben von Druck der Zwangsverkäufe ohne Ansehen vom fundamentalen der beteiligten Werte in den Keller geht. Diese Lawine kann, wie eine Lawine im Schnee, verschiedenste Ursachen haben wie Skifahrer, Wanderer, Tiere und so weiter, oder aber auch an unterschiedlichen Stellen ausgelöst werden, Sie wird immer wieder Vergleichbar aber ungebremst zu Tal rasen. Angetriggert haben die Lawinen wohl die Ereignisse von 29.09.2008 beziehungsweise in der Woche vom 30.09.1929 bis 05.10.1929. Intere sannt auch, das dies zu exakt der gleichen Jahreszeit passiert ist. Aber die Änderung der Tageslichtverhältnisse hat über den Umweg über die Hormone durchaus einen Einfluss auch die Sichtweisen und Bewertungen von materiellen Gütern durch Menschen, so das ein Lawinenabgang durch die Jahreszeit durchaus Begünstigt werden kann.
Meiner Meinung nach muss dringend im Interesse aller Beteiligten dafür gesorgt werden, dass beliehene Güter aus Notleidenden Krediten dringendst so gestaltet werden, das die Rückwirkung auf die Märkte weniger heftig ist. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, das wenn Kredite notleident werden, keine neuen vergleichbaren Güter bei vergleichbarer Bonität mehr beliehen werden. Wenn also viele Autokäufer ihre Kredite nicht mehr bezahlen können, das können Leute mit begrenztem Finanziellem Spielraum eben kein Auto mehr auf Kredit kaufen, sondern können nur noch einen notleidenden Ratenvertrag übernehmen, der sonst in die Versteigerung gehen würde. So wird verhindert, das der Markt für, in diesem Fall gebrauchte Autos, zusammengeschlagen wird, und die Sicherheiten für andere Kredite dann auch nicht mehr gegeben sind.
Wenn unfähige Juristen des Standort Deutschland massiv gefärden
Es geht um die Funktion zur Suche nach Bilder von Google. Dies ist ein Funktion, mit der man sehr effektiv nach frei zugänglichen Bildern im Internet suchen kann. Aufgrund der vielen privaten und geschäftlichen Webseiten, welche Ihre Bilder freigeben, ist auch fast immer ein Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der Vorschaubilder die Google errechnet, kann man sich sehr effektiv einen Überblick über die zu einem Stichwort vorhandenen Bilder machen, ohne die Webseiten stundenlang einzeln surfen zu müssen.
Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!
Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.
Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
User-agent: *
Disallow: /bilder
User-agent: Googlebot
Allow: /bilder/zuindizieren
Disallow: /bilder/nichtindizieren
Allow: /
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
SetEnvIfNoCase Referer "^http://www\.meinserver\.biz/" zugriffok=1
SetEnvIfNoCase Referer "^http://meinserver\.biz/" zugriffok=1
<FilesMatch "\.(gif|png|jpe?g)$">
Order Allow,Deny
Allow from env=zugriffok=1
</FilesMatch>
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!
Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.
Labels:
Bildersuche,
Fehlurteil,
Google,
Internet,
Juristen,
Standort Deutschland,
Urheberecht
13 Oktober 2008
Was tun, wenn ein Staat wie Island seinen verpflichtungen aus den Geschäften seiner Banken nicht nachkommen kann?
Die isländischen Banken durften, weil Island dem EWR angehört, hierzulande ohne Kontrolle durch die deutschen Behörden tätig werden. Die Normen des EWR schreiben aber unter anderem vor, das der Staat, wenn er denn seiner Aufsichtspflicht nicht erfolgreich nachgekommen ist, für die Einlagen von Privatpersonen bei Banken mindestens bis zu einer Grenze von 20.887 € haftet. Dieser Betrag soll ja jetzt in der EU auch auf 50.000 € erhöht werden, aber ob das dann auch für ERW Staaten gilt weiß ich im Moment nicht.
Nun Sieht es aber so aus, als ob Island als Staat selbst diesen minimalen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, weil die Bilanzsummen der isländischen Banken riesig sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt! Wenn die 4.000.000.000 € aus Moskau, wenn Sie denn überhaupt kommen, nicht ausreichen, dann wird es eng. Island hat, nach dem London offiziell die Freundschaft zu Island für beendet erklärt hat, trotz gegenteiliger Absichtserklärung prompt zugesagt, britische Kunden bis zu 20.887 € entschädigen. Bleiben zwei Fragen: "Was hat die Isländer eigentlich so eingeschüchtert?" und "Was ist mit den Gläubigern aus anderen Ländern?"
Die Niederländer haben ihren Bürgern eine Entschädigung aus der zusammengebrochenen Onlinebank Icesave von bis zu 100.000 € in Aussicht gestellt.
Ich finde, wenn schon Gelder aus den EU Ländern nötig sind, um Islands Misswirtschaft abzufangen, dann sollten diese im rahmen eines Deals über Ressourcen nach Island fliesen. Das heißt, die Staaten der EU sollten den Kunden der Isländischen Banken ihre Forderungen mit einem gewissen Diskont von z.B. 80% abkaufen, und diese Forderungen gegen Ressourcen wie zum Beispiel Fischereirechte eintauschen. Als besonderes Sinnvoll, auch im Hinblick auf die Frage der CO2 Belastung der Atmosphäre, würde ich den Aufkauf von Abbaurechten an geothermischer Energie in Island erachten.
Das könnte dann in Zukunft so Aussehen: Wenn eine Firma in Island Geothermische Energie gewinnen will, dann kann sie bei der EU eine Genehmigung erwerben, welche es ihr erlaubt geothermische Produkte ohne Erhebung von Steuern durch den isländischen Staat zu gewinnen und auszuführen. Auf diese Weise könnte die EU Staaten die jetzt nötigen Mittel aus den Lizenzerlösen refinanzieren und würde die Energieabhängigkeit von Russland und anderen mindern. Geothermische Energie enthaltende Produkte können zum Beispiel Aluminium oder Wasserstoff sein. Vielleicht macht aber auch eine langes Seekabel sinn? Auf jeden Fall würde das den Menschen in Island nichts wegnehmen, im Gegenteil, es würden sich zusätzliche interessante und lukrative Verdienstmöglichkeiten für Isländer bei diesen Firmen ergeben.
Ich gehe davon aus, das ein solches Szenario der Grund ist, warum man in Russland einen Kredit an Island so wohlwollend gegenübersteht, weil man so möglicherweise dafür sorgen kann, das die eigenen Kunden in Zukunft weniger Auswahl auf dem Energiemarkt haben.
Nun Sieht es aber so aus, als ob Island als Staat selbst diesen minimalen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, weil die Bilanzsummen der isländischen Banken riesig sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt! Wenn die 4.000.000.000 € aus Moskau, wenn Sie denn überhaupt kommen, nicht ausreichen, dann wird es eng. Island hat, nach dem London offiziell die Freundschaft zu Island für beendet erklärt hat, trotz gegenteiliger Absichtserklärung prompt zugesagt, britische Kunden bis zu 20.887 € entschädigen. Bleiben zwei Fragen: "Was hat die Isländer eigentlich so eingeschüchtert?" und "Was ist mit den Gläubigern aus anderen Ländern?"
Die Niederländer haben ihren Bürgern eine Entschädigung aus der zusammengebrochenen Onlinebank Icesave von bis zu 100.000 € in Aussicht gestellt.
Ich finde, wenn schon Gelder aus den EU Ländern nötig sind, um Islands Misswirtschaft abzufangen, dann sollten diese im rahmen eines Deals über Ressourcen nach Island fliesen. Das heißt, die Staaten der EU sollten den Kunden der Isländischen Banken ihre Forderungen mit einem gewissen Diskont von z.B. 80% abkaufen, und diese Forderungen gegen Ressourcen wie zum Beispiel Fischereirechte eintauschen. Als besonderes Sinnvoll, auch im Hinblick auf die Frage der CO2 Belastung der Atmosphäre, würde ich den Aufkauf von Abbaurechten an geothermischer Energie in Island erachten.
Das könnte dann in Zukunft so Aussehen: Wenn eine Firma in Island Geothermische Energie gewinnen will, dann kann sie bei der EU eine Genehmigung erwerben, welche es ihr erlaubt geothermische Produkte ohne Erhebung von Steuern durch den isländischen Staat zu gewinnen und auszuführen. Auf diese Weise könnte die EU Staaten die jetzt nötigen Mittel aus den Lizenzerlösen refinanzieren und würde die Energieabhängigkeit von Russland und anderen mindern. Geothermische Energie enthaltende Produkte können zum Beispiel Aluminium oder Wasserstoff sein. Vielleicht macht aber auch eine langes Seekabel sinn? Auf jeden Fall würde das den Menschen in Island nichts wegnehmen, im Gegenteil, es würden sich zusätzliche interessante und lukrative Verdienstmöglichkeiten für Isländer bei diesen Firmen ergeben.
Ich gehe davon aus, das ein solches Szenario der Grund ist, warum man in Russland einen Kredit an Island so wohlwollend gegenübersteht, weil man so möglicherweise dafür sorgen kann, das die eigenen Kunden in Zukunft weniger Auswahl auf dem Energiemarkt haben.
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Macht es sinn, Leerverkäufe zu verbiehten?
Zunächst mal, was ist ein Leerverkauf? Wenn jemand glaubt, eine Aktie oder ein anderes Gut sei aktuell überbewertet, so kann er sich dieses Gut leihen, und es an der Börse verkaufen. Natürlich muss er das geliehene Gut wieder zurückgeben, weswegen er es natürlich auch zurückkaufen muss. War der Wert überbewertet und hat der Markt es zwischenzeitlich begriffen, so muss er beim zurückkaufen weniger ausgeben als er beim Verkauf eingenommen hat. Diese Differenz abzüglich der Leihgebühr verbleit dem Leerverkäufer als Gewinn.
So was kann natürlich auch böse nach hinten losgehen, so wie bei der VW Aktie letzte Woche. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Kurse nicht fallen und die Frist für die Rückgabe der Aktie ausläuft, so kann der Leerverkäufer gezwungen sein, die Aktie zu fast jeden Preis wieder zurückzukaufen.
Würde man Leerverkäufe verbieten, so müsste man um eine Verzerrung des Preises zu vermeiden auch den Kauf von Aktien auf Kredit verbieten. Denn im Grunde handelt es sich um den gleichen Vorgang. Ich bin der Meinung das Geld im Verhältnis zu einer Aktie überbewertet ist, und leihe mir welches. Dieses bringe ich über die Börse in Umlauf indem ich die vermeidlich unterbewertete Aktie kaufe. Später verkaufe ich die Aktie zu einem besseren Preis und Zahle davon den Kredit und die Zinsen. Der Rest ist mein Gewinn. Nur gibt es hier auch den Fall, das zum Beispiel ein Unternehmer sich einfach und billig durch das beleihen von Aktienpaketen Geld für ein anderes Projekt besorgen will.
Da es aber unglaublich schwer ist, festzustellen ob jemand mit eigenem Geld und Aktien handelt, ist ein striktes Verbot von solchen Aktivitäten sowieso nicht möglich. Was man temporär gemacht hat, ist die institutionalisierte Organisation solcher Leerverkäufe für Aktien aus dem Finanzbereich zu unterbinden. Das macht Sinn, solange es temporär bleibt, weil es etwas Zeit dauert, sich eine neue Möglichkeit des Leihe zu organisieren, und ist nötig, weil bei der bisherigen Rechtslage jeder Banken durch simple Gerüchte ruinieren kann!
So was kann natürlich auch böse nach hinten losgehen, so wie bei der VW Aktie letzte Woche. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Kurse nicht fallen und die Frist für die Rückgabe der Aktie ausläuft, so kann der Leerverkäufer gezwungen sein, die Aktie zu fast jeden Preis wieder zurückzukaufen.
Würde man Leerverkäufe verbieten, so müsste man um eine Verzerrung des Preises zu vermeiden auch den Kauf von Aktien auf Kredit verbieten. Denn im Grunde handelt es sich um den gleichen Vorgang. Ich bin der Meinung das Geld im Verhältnis zu einer Aktie überbewertet ist, und leihe mir welches. Dieses bringe ich über die Börse in Umlauf indem ich die vermeidlich unterbewertete Aktie kaufe. Später verkaufe ich die Aktie zu einem besseren Preis und Zahle davon den Kredit und die Zinsen. Der Rest ist mein Gewinn. Nur gibt es hier auch den Fall, das zum Beispiel ein Unternehmer sich einfach und billig durch das beleihen von Aktienpaketen Geld für ein anderes Projekt besorgen will.
Da es aber unglaublich schwer ist, festzustellen ob jemand mit eigenem Geld und Aktien handelt, ist ein striktes Verbot von solchen Aktivitäten sowieso nicht möglich. Was man temporär gemacht hat, ist die institutionalisierte Organisation solcher Leerverkäufe für Aktien aus dem Finanzbereich zu unterbinden. Das macht Sinn, solange es temporär bleibt, weil es etwas Zeit dauert, sich eine neue Möglichkeit des Leihe zu organisieren, und ist nötig, weil bei der bisherigen Rechtslage jeder Banken durch simple Gerüchte ruinieren kann!
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Wie sollten die Banken mit Kreditsicherheiten umgehen?
Ein großes Problem im Punkto Stabilität im Finanzsystem ergibt sich aus dem Umgang der Banken mit den Sicherheiten für Kredite. Es ist zum Beispiel kein Problem, Wertpapiere im Depot oder auch Immobilien zu beleihen. Die Bank wird einen jederzeit einen Kredit bis zu einer durch das Risiko von Preisschwankungen definierten Grenze einräumen. Da diese Formen der Sicherheit im Grundbuch oder bei börsennotierten Aktien, als erstklassig gilt, auch zu einem günstigen Zinssatz.
Wenn jetzt aber die Sicherheit an Wert verliert, also die Grundstückspreise oder die Aktienkurse fallen, kann es sein, das die Relation zwischen dem aktuellen Wert und der Höhe des Kredites nicht mehr passt, so das die Bank weitere Sicherheiten oder eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits verlangen wird.
Wenn also aus irgendwelchen Gründen eine deutliche Preissenkung zustande kommt, dann werden durch die Banken und die von Ihnen ausgelöste Verkäufe von zur Sicherheit hinterlegten Werten, deren Marktwert zusätzlich belastet, was zu neuerlichen Preissenkungen führt, und so weiter, bis eine Abwärtsspirale in gang kommt, Wie mann sie zur Zeit an der Aktien Börse am besten beobachten kann.
Was also zusätzlich gebraucht wird, ist eine Änderung der Regeln, wie mit verpfändeten Gütern umzugehen ist und welche Güter wann als Pfand beliehen werden sollten.
Zum einen wäre es wichtig, das wenn es schon geplatzte Kredite für ein bestimmte Art von Werten gibt, die Notleidend geworden sind, nicht noch weitere mit vergleichbarer oder schlechterer Bonität hinzukommen sollten.
Zum anderen sollten der Verkauf von Pfändern so geregelt sein, das Sie möglichst Markt neutral erfolgen. Davon haben auch die Schuldner was, weil die Bank bei Immobilien zum Beispiel so vorgeht: Das Haus wird zwei mal zur Versteigerung angeboten, mit dem Mindestgebot in höhe des eingeräumten Kredits. Klappt das nicht, wird es beim dritten mal ohne Limit zur Versteigerung gebracht. Das Gut wird verkauft, der Kredit Teil getilgt, der Restliche Teil der Forderung verbleibt beim Kreditnehmer, die dieser darüberhinaus abstottern muss! Eine Verpflichtung zur Markt neutralen Nutzung des Gutes, zum Beispiel durch Vermietung und späteren kostendeckenden Verkauf, nutzt also dem Kreditnehmer als auch der Allgemeinheit. Gegebenenfalls muss die Anzahl der Verkäufe mit einem reduzierten Preis auf einen bestimmten Anteil der normalen Verkäufe limitiert werden, diese hässliche Form der Lawinenbildung zu unterbinden.
Wenn jetzt aber die Sicherheit an Wert verliert, also die Grundstückspreise oder die Aktienkurse fallen, kann es sein, das die Relation zwischen dem aktuellen Wert und der Höhe des Kredites nicht mehr passt, so das die Bank weitere Sicherheiten oder eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits verlangen wird.
Wenn also aus irgendwelchen Gründen eine deutliche Preissenkung zustande kommt, dann werden durch die Banken und die von Ihnen ausgelöste Verkäufe von zur Sicherheit hinterlegten Werten, deren Marktwert zusätzlich belastet, was zu neuerlichen Preissenkungen führt, und so weiter, bis eine Abwärtsspirale in gang kommt, Wie mann sie zur Zeit an der Aktien Börse am besten beobachten kann.
Was also zusätzlich gebraucht wird, ist eine Änderung der Regeln, wie mit verpfändeten Gütern umzugehen ist und welche Güter wann als Pfand beliehen werden sollten.
Zum einen wäre es wichtig, das wenn es schon geplatzte Kredite für ein bestimmte Art von Werten gibt, die Notleidend geworden sind, nicht noch weitere mit vergleichbarer oder schlechterer Bonität hinzukommen sollten.
Zum anderen sollten der Verkauf von Pfändern so geregelt sein, das Sie möglichst Markt neutral erfolgen. Davon haben auch die Schuldner was, weil die Bank bei Immobilien zum Beispiel so vorgeht: Das Haus wird zwei mal zur Versteigerung angeboten, mit dem Mindestgebot in höhe des eingeräumten Kredits. Klappt das nicht, wird es beim dritten mal ohne Limit zur Versteigerung gebracht. Das Gut wird verkauft, der Kredit Teil getilgt, der Restliche Teil der Forderung verbleibt beim Kreditnehmer, die dieser darüberhinaus abstottern muss! Eine Verpflichtung zur Markt neutralen Nutzung des Gutes, zum Beispiel durch Vermietung und späteren kostendeckenden Verkauf, nutzt also dem Kreditnehmer als auch der Allgemeinheit. Gegebenenfalls muss die Anzahl der Verkäufe mit einem reduzierten Preis auf einen bestimmten Anteil der normalen Verkäufe limitiert werden, diese hässliche Form der Lawinenbildung zu unterbinden.
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Wie verhindert man Kriesen im Finanzsystem wenn eine Bank Probleme hat?
Eine Bank lebt, wie keine andere Institution, von dem Vertrauen der Kunden. Im Gegensatz zu den Krediten welche eine Bank vergibt, sind die Einlagen in eine Bank im Grunde Kredite an diese Bank die auf "Treu und Glauben" beruhen. Geht das Vertrauen verloren, ist die Bank pleite, auch wenn Sie sich absolut nichts zu schulden gekommen hat lassen.
Aus diesem Grund ist das Insolvenzrecht für Banken fehl am Platz. Man hat in der Folge der Weltwirtschaftskrise versucht, das Bankwesen durch Regulierungen und freiwillige Maßnahmen wie den Einlagensicherungsfonds für die Kunden sicher zu gestalten. Das ist aber keine systematische Lösung, weil es viel zu viele Ausnahmen gibt. Meiner Meinung nach ist ein gesondertes Insolvenzverfahren für Banken nötig. Das muss unterscheiden zwischen Kapital welches die Gläubiger mitbringen, und den Forderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit der Bank ergeben.
Tritt eine Zahlungsunfähigkeit einer Bank ein, so sollte Bank und Staat verpflichtet werden, das der Staat die Eigenmittel der Bank aufstockt und somit den Geschäftsbetrieb der Bank sicherzustellen. Dabei sollte der Steuerzahler für diese Form der fundamentalen Bürgschaft mit besonderen Privilegien ausgestattet werden. So sollte die Zwangsausgabe von Anteilsscheinen an einer Bank für den Staat mit einem Diskont von ca 20% belegt werden. Ist die Bank also zum Zeitpunk der Zahlungsunfähigkeit 900.000.000 € Wert und braucht eine Kapitalerhöhung von 100.000.000 €, so sollten dem Steuerzahler dann nicht nur 10% der Bank gehören, sondern ca 12% der Bank. Den bisherigen Besitzern der Bank gehören dann nur noch 88% der Bank.
Ist die Bank nur wegen eines Mangels an Vertrauen zahlungsunfähig geworden, so kann man die Geschäft ohne Probleme wie bisher fortführen, und der Staat kann und müsste seine Anteile mit einem Gewinn von mindestens 20% veräußern.
Wurde in der Bank aber Misswirtschaft betrieben, so sollte es ein Verfahren zur Abwicklung geben, das die Mehrheit der Eigentümer beschließen kann. Hat oder müsste der Staat also so viel Geld zugeschossen, das er mehr als 50% der Anteile einer Bank hält oder halten würde, so kann er entscheiden, ob selbige Abgewickelt wird. Bedenkt mann den Wertverfall der Aktien der Hyporealestate im Vorfeld ihrer abgewendeten Insolvenz, so kann man davon ausgehen, das dieses sehr schnell der Fall sein wird. Dann sollte wie Folgt funktionieren:
Gleichzeitig sollte das Eintreten einer Abwicklung einer Bank automatisch einen neuen Straftatbestand der "Bank untreue" erfüllen, welche die verantwortlichen Vorstände einer Bank und seine Vorgänger bis zum Eintreten der normalen Verjährung trifft. Auf diese weiße kann Ausgeschlossen werden, das die Damen und Herren welche eine Bank in die Pleite geführt haben, an anderer Stelle wieder Unheil anrichten. Ausgeschiedene Manager sollte das Recht zur Einsicht in die Bücher einer Bank erhalten und können Straffreiheit erlangen, wenn sie neue Misstände an die aufsichtführende Behörde melden. Die werden dann als Eigeninteresse ihren Nachfolgern schon gehörig auf die Finger sehen!
Aus diesem Grund ist das Insolvenzrecht für Banken fehl am Platz. Man hat in der Folge der Weltwirtschaftskrise versucht, das Bankwesen durch Regulierungen und freiwillige Maßnahmen wie den Einlagensicherungsfonds für die Kunden sicher zu gestalten. Das ist aber keine systematische Lösung, weil es viel zu viele Ausnahmen gibt. Meiner Meinung nach ist ein gesondertes Insolvenzverfahren für Banken nötig. Das muss unterscheiden zwischen Kapital welches die Gläubiger mitbringen, und den Forderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit der Bank ergeben.
Tritt eine Zahlungsunfähigkeit einer Bank ein, so sollte Bank und Staat verpflichtet werden, das der Staat die Eigenmittel der Bank aufstockt und somit den Geschäftsbetrieb der Bank sicherzustellen. Dabei sollte der Steuerzahler für diese Form der fundamentalen Bürgschaft mit besonderen Privilegien ausgestattet werden. So sollte die Zwangsausgabe von Anteilsscheinen an einer Bank für den Staat mit einem Diskont von ca 20% belegt werden. Ist die Bank also zum Zeitpunk der Zahlungsunfähigkeit 900.000.000 € Wert und braucht eine Kapitalerhöhung von 100.000.000 €, so sollten dem Steuerzahler dann nicht nur 10% der Bank gehören, sondern ca 12% der Bank. Den bisherigen Besitzern der Bank gehören dann nur noch 88% der Bank.
Ist die Bank nur wegen eines Mangels an Vertrauen zahlungsunfähig geworden, so kann man die Geschäft ohne Probleme wie bisher fortführen, und der Staat kann und müsste seine Anteile mit einem Gewinn von mindestens 20% veräußern.
Wurde in der Bank aber Misswirtschaft betrieben, so sollte es ein Verfahren zur Abwicklung geben, das die Mehrheit der Eigentümer beschließen kann. Hat oder müsste der Staat also so viel Geld zugeschossen, das er mehr als 50% der Anteile einer Bank hält oder halten würde, so kann er entscheiden, ob selbige Abgewickelt wird. Bedenkt mann den Wertverfall der Aktien der Hyporealestate im Vorfeld ihrer abgewendeten Insolvenz, so kann man davon ausgehen, das dieses sehr schnell der Fall sein wird. Dann sollte wie Folgt funktionieren:
- Es werden keinen neuen Geschäfte mehr abgeschlossen und keine neunen Einzahlungen mehr eingenommen
- Die Forderungen an die Bank, welche aus eingezahlten Kapital ergeben, werden vom Staat beglichen
- Rückflüsse aus Krediten und sonstigen Geschäften der Bank gehen an den Staat, die Zinsen und Erträge daraus an die Insolvenzmasse
- Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten für die Abwicklung, dann die Forderungen an die Bank aus dem Geschäftsbetrieb anteilig beglichen, also Zinsen Prämien ect.
- Falls Gelder übrig bleiben, wird der Rest der Insolvenzmasse anteilig an die Eigentümer verteilt, in unserem Beispiel von oben also zu 12% auch an den Steuerzahler
Gleichzeitig sollte das Eintreten einer Abwicklung einer Bank automatisch einen neuen Straftatbestand der "Bank untreue" erfüllen, welche die verantwortlichen Vorstände einer Bank und seine Vorgänger bis zum Eintreten der normalen Verjährung trifft. Auf diese weiße kann Ausgeschlossen werden, das die Damen und Herren welche eine Bank in die Pleite geführt haben, an anderer Stelle wieder Unheil anrichten. Ausgeschiedene Manager sollte das Recht zur Einsicht in die Bücher einer Bank erhalten und können Straffreiheit erlangen, wenn sie neue Misstände an die aufsichtführende Behörde melden. Die werden dann als Eigeninteresse ihren Nachfolgern schon gehörig auf die Finger sehen!
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Warum haben Banken eine Wertschöpfung und warum gehen Sie mitunter Pleite?
Zur Zeit wird viel auf die Bänker eingeschlagen, von "Turbokapitallisten" ist viel die Rede. Zunähst sollte man sich mal vor Augen halten, was die Aufgabe einer Bank ist. Ganz am Anfang steht die sichere Verwahrung von Wertgegenständen. Das kann in Form von "Bankschließfächern" geschehen, für welche die Kunden Miete bezahlen. Übrigens der Inhalt geht nicht in den Besitz der Bank über, der Inhalt kann also auch nicht in die Konkursmasse der Bank übergehen, falls die bankrott ist. Nicht umsonst hat der Kunden einen exklusiven Schlüssel.
Einlagen in eine Bank werden nicht in ein Schließfach gelegt, sondern in die Kasse der Bank eingezahlt. Nun könnte der Bänker Konten führen, und jeder weiß, das genau so viel Geld in dem Tresor liegt, wie er auf dem Konto hat. Das hat dann aber zur Folge, das es weder Zinsen für das Geld gibt, noch diese Dienstleistung der sicheren Verwahrung kostenfrei anzubieten währe, weil von irgendwas muss die Bank ihre Kosten decken.
Betrachten wir zum Verständnis des Bankwesens als nächstes folgendes Szenario: Wir haben zwanzig Familien, die sich ein Haus bauen wollen. Jeder für sich muss 20 Jahre Geld in einen Sparstrumpf zurücklegen, um das Geld für ein Haus zu verdienen. Das heißt, wenn sie 2000 mit 20 Jahren begonnen haben, können Sie 2020 mit 40 Jahren ihr Haus bauen. Wenn jetzt diese 20 Leute einen Vertrag abschließen sich jedes Jahr zu treffen, und einem zufälligen gewählten aus Ihrer Gruppe der noch nicht gebaut hat all Ihr Geld das Sie in dem Jahr gesammelt haben zu überlassen, so kann der erste schon nach einem Jahr bauen. Der zweite nach zwei und so weiter und nur einer muss so lange warten, wie er es alleine auch hätte tun müssen. Alle bis auf einen fahren besser, nur einer hat nichts davon. Das ist die Primäre Idee des Bausparen.
Man erkennt an diesem Beispiel deutlich, welchen enormen Einfluss ein funktionierendes Finanzsystem auf die Wertschöpfung in einem Land hat. Wenn das Bausparen nicht ein Vertrag zwischen einer Festen Anzahl von Vertragspartnern sondern über einer Institution, eine Bausparkasse, abgewickelt wird in welcher kontinuierlich neue Teilnehmer hinzukommen und alte ausseiden, dann kann sogar jeder der Teilnehmer nach der hälfte der Zeit oder noch früher in sein Häuschen einziehen.
Wenn die Menschen unserem Banker mit dem Tresor zusichern, ihr Geld für eine bestimmte Zeit auf der Bank zu belassen, dann könnte unser Banker das Geld in der zwischen Zeit auch an andere weiter verleihen, und daraus auch einen Zinsgewinn schöpfen. Allerdings ergibt sich daraus das erste Grundproblem, das ein Banker haben kann: Mitunter kommt es vor, das er das Geld seiner Kunden nicht zurück bekommt. Er wird also einen Teil der Zinsen die er einnimmt dafür verwenden müssen, diese Kosten zu decken. Was aber, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so verschieben, das viele Menschen das Geld das Sie von der Bank erhalten haben, nicht wieder zurückzahlen können?
Nun, für denn Fall lassen sich Banker Sicherheiten geben. Das kann eine Bürgschaft eines dritten sein, der Sagt er kommen dann für den Kredit auf. Nur die wenigsten Kunden haben einen steinreichen Onkel, der auch noch willens ist für irgendwas zu bürgen. Deshalb sind die meisten Kredite mit dem Gut, das Finanziert werden soll gesichert. Geht was schief, erhält die Bank das Auto, die Maschine, die Fabrik, das Haus, das Boot, .... was mit dem Kredit gesichert wurden, um es zu Geld zu machen. Das Problem hierbei ist, das der Banker diese Güter an sich nicht schätzt, sondern nur insoweit schätzt, wie anderen Menschen dafür Geld auszugeben bereit sind.
Um Diskussionen mit dem Kreditnehmer zu vermeiden, ob sein Gut angemessen verkauft wurde, werden die Güter in einer Versteigerung feilgeboten. Wenn jetzt aber viele Menschen Probleme mit ihrem Kredit haben, dann werden auch viele Güter über Versteigerungen angeboten. Das aber wiederum drückt den Preis, und kann damit weitere Menschen in Bedrängnis bringen, z.B. weil sie Ihr zum Teil auf Kredit gekauftes Haus aus beruflichen Gründen veräußern müssen.
Unser Bänker seht also möglicher vor einer Lawine von ausfallenden Krediten. Er wird also zunächst von sein eigenes Geld angreifen müssen, wenn der Einleger über sein Geld auf der Bank verfügen will. Und damit überhaupt Geld das Banker vorhanden ist, muss mann 5 Millionen Euro haben, wenn man eine Bank gründen will.
Wenn es jetzt aber sehr heftig kommt, und sehr viele Kredite nicht mehr zurückbezahlt werden können, dann kann es sein, das das Geld des Banker nicht ausreicht, um seine Fehler auszugleichen. Dann liegt eine form des Bank bankrottes vor, welche ich Bankrott erster Art nennen will.
Unser Banker von oben wird, wenn er seine Kredite mit bedacht vergibt und die Politiker die Menschen nicht massenhaft ins Elend stürzten, ein Gutes Geschäft machen. Das wird dazu führen, das er Konkurenz bekommt. Um an neue Einleger zu kommen, wird unser Banker irgendwann nicht umhinkönnen, denjenigen die sich für einer gewisse Zeit festlegen ihr Geld auf der Bank zu lassen, einen Teil der Zinsen in Form von Guthaben Zinsen zu überlassen.
Wenn jeder Mensch jederzeit beliebig über sein Geld verfügen kann, dann kann unser Banker Kredite immer nur in dem Rahmen vergeben, in dem er auch Einlagen mit der entsprechenden Bindung hat. Es stellt sich aber heraus, das viele Güter sehr lange abgezahlt werden müssen. Das trifft im besonderen für Immobilien, also Häuser und Grundstücke, zu. Auf der anderen Seite sind viele Einlagen in eine Bank eher kurzfristiger Natur. Es währe also wünschenswert, solche Einlagen auch für längerfristige Kredite nutzen zu können.
Da die Menschen, sofern die Gründe für ihre Verfügung über Ihr Geld unabhängig voneinander entstanden sind, bestimmten Gesetzen der Wahrscheinlichkeitstheorie unterliegen, ist es Möglich, das unser Banker einen Teil der Einlagen auch längerfristig verleit, obwohl er das elementar eigentlich nicht dürfte. Wenn nun aber doch ein gemeinsamer Grund für die Verfügungen der Bankkunden aufkommt, zum Beispiel negative Berichterstattung über eine Bank oder die Banken eines Landes, dann treffen die Voraussetzungen für die Gesetzmäßigkeiten denen das Handeln der Bank und deren Staatlicher Aufsicht zugrunde liegt nicht mehr zu, und der Bank geht das Geld aus, sie ist im klassischen sinn Bankrott, obwohl ihre Geschäfte ansiech OK sind. Dies will ich Bankrott 2. Art nennen.
Der Staat will seine Bürger für Ihr gemein förderliches Verhalten nicht noch bestrafen, und gibt deshalb den Einlegern eine begrenzte Garantie auf ihre Einlagen, auch und gerade deshalb, um einen Bankrott 2. Art bei den Banken möglichst zu verhindern. Nur bis jetzt galt diese Garantie eben nicht für Institutionen und Firmen, weshalb es zusätzliche Sicherungsvermögen gibt, in die unser Banker einzahlen konnte, um damit bei seinen Kunden zu mit zusätzlicher Sicherheit zu werben. Zur zeit ist aber so, das die Banker sich gegenseitig das Geld zurückholen oder erst gar nicht verleihen, weil Banker von Sicherheitsleistungen jedweder Art, nach dem Motto, die Wissen doch was sie tun, ausgeschlossen sind. Folglich ist die Gruppe der Banker, nachdem mindestens ein Bankrott 1. Art und schon einige der 2. Art eingetreten sind, zur Zeit die kritischsten Kunden der Banker und schießen sich gegenseitig ab.
Einlagen in eine Bank werden nicht in ein Schließfach gelegt, sondern in die Kasse der Bank eingezahlt. Nun könnte der Bänker Konten führen, und jeder weiß, das genau so viel Geld in dem Tresor liegt, wie er auf dem Konto hat. Das hat dann aber zur Folge, das es weder Zinsen für das Geld gibt, noch diese Dienstleistung der sicheren Verwahrung kostenfrei anzubieten währe, weil von irgendwas muss die Bank ihre Kosten decken.
Betrachten wir zum Verständnis des Bankwesens als nächstes folgendes Szenario: Wir haben zwanzig Familien, die sich ein Haus bauen wollen. Jeder für sich muss 20 Jahre Geld in einen Sparstrumpf zurücklegen, um das Geld für ein Haus zu verdienen. Das heißt, wenn sie 2000 mit 20 Jahren begonnen haben, können Sie 2020 mit 40 Jahren ihr Haus bauen. Wenn jetzt diese 20 Leute einen Vertrag abschließen sich jedes Jahr zu treffen, und einem zufälligen gewählten aus Ihrer Gruppe der noch nicht gebaut hat all Ihr Geld das Sie in dem Jahr gesammelt haben zu überlassen, so kann der erste schon nach einem Jahr bauen. Der zweite nach zwei und so weiter und nur einer muss so lange warten, wie er es alleine auch hätte tun müssen. Alle bis auf einen fahren besser, nur einer hat nichts davon. Das ist die Primäre Idee des Bausparen.
Man erkennt an diesem Beispiel deutlich, welchen enormen Einfluss ein funktionierendes Finanzsystem auf die Wertschöpfung in einem Land hat. Wenn das Bausparen nicht ein Vertrag zwischen einer Festen Anzahl von Vertragspartnern sondern über einer Institution, eine Bausparkasse, abgewickelt wird in welcher kontinuierlich neue Teilnehmer hinzukommen und alte ausseiden, dann kann sogar jeder der Teilnehmer nach der hälfte der Zeit oder noch früher in sein Häuschen einziehen.
Wenn die Menschen unserem Banker mit dem Tresor zusichern, ihr Geld für eine bestimmte Zeit auf der Bank zu belassen, dann könnte unser Banker das Geld in der zwischen Zeit auch an andere weiter verleihen, und daraus auch einen Zinsgewinn schöpfen. Allerdings ergibt sich daraus das erste Grundproblem, das ein Banker haben kann: Mitunter kommt es vor, das er das Geld seiner Kunden nicht zurück bekommt. Er wird also einen Teil der Zinsen die er einnimmt dafür verwenden müssen, diese Kosten zu decken. Was aber, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so verschieben, das viele Menschen das Geld das Sie von der Bank erhalten haben, nicht wieder zurückzahlen können?
Nun, für denn Fall lassen sich Banker Sicherheiten geben. Das kann eine Bürgschaft eines dritten sein, der Sagt er kommen dann für den Kredit auf. Nur die wenigsten Kunden haben einen steinreichen Onkel, der auch noch willens ist für irgendwas zu bürgen. Deshalb sind die meisten Kredite mit dem Gut, das Finanziert werden soll gesichert. Geht was schief, erhält die Bank das Auto, die Maschine, die Fabrik, das Haus, das Boot, .... was mit dem Kredit gesichert wurden, um es zu Geld zu machen. Das Problem hierbei ist, das der Banker diese Güter an sich nicht schätzt, sondern nur insoweit schätzt, wie anderen Menschen dafür Geld auszugeben bereit sind.
Um Diskussionen mit dem Kreditnehmer zu vermeiden, ob sein Gut angemessen verkauft wurde, werden die Güter in einer Versteigerung feilgeboten. Wenn jetzt aber viele Menschen Probleme mit ihrem Kredit haben, dann werden auch viele Güter über Versteigerungen angeboten. Das aber wiederum drückt den Preis, und kann damit weitere Menschen in Bedrängnis bringen, z.B. weil sie Ihr zum Teil auf Kredit gekauftes Haus aus beruflichen Gründen veräußern müssen.
Unser Bänker seht also möglicher vor einer Lawine von ausfallenden Krediten. Er wird also zunächst von sein eigenes Geld angreifen müssen, wenn der Einleger über sein Geld auf der Bank verfügen will. Und damit überhaupt Geld das Banker vorhanden ist, muss mann 5 Millionen Euro haben, wenn man eine Bank gründen will.
Wenn es jetzt aber sehr heftig kommt, und sehr viele Kredite nicht mehr zurückbezahlt werden können, dann kann es sein, das das Geld des Banker nicht ausreicht, um seine Fehler auszugleichen. Dann liegt eine form des Bank bankrottes vor, welche ich Bankrott erster Art nennen will.
Unser Banker von oben wird, wenn er seine Kredite mit bedacht vergibt und die Politiker die Menschen nicht massenhaft ins Elend stürzten, ein Gutes Geschäft machen. Das wird dazu führen, das er Konkurenz bekommt. Um an neue Einleger zu kommen, wird unser Banker irgendwann nicht umhinkönnen, denjenigen die sich für einer gewisse Zeit festlegen ihr Geld auf der Bank zu lassen, einen Teil der Zinsen in Form von Guthaben Zinsen zu überlassen.
Wenn jeder Mensch jederzeit beliebig über sein Geld verfügen kann, dann kann unser Banker Kredite immer nur in dem Rahmen vergeben, in dem er auch Einlagen mit der entsprechenden Bindung hat. Es stellt sich aber heraus, das viele Güter sehr lange abgezahlt werden müssen. Das trifft im besonderen für Immobilien, also Häuser und Grundstücke, zu. Auf der anderen Seite sind viele Einlagen in eine Bank eher kurzfristiger Natur. Es währe also wünschenswert, solche Einlagen auch für längerfristige Kredite nutzen zu können.
Da die Menschen, sofern die Gründe für ihre Verfügung über Ihr Geld unabhängig voneinander entstanden sind, bestimmten Gesetzen der Wahrscheinlichkeitstheorie unterliegen, ist es Möglich, das unser Banker einen Teil der Einlagen auch längerfristig verleit, obwohl er das elementar eigentlich nicht dürfte. Wenn nun aber doch ein gemeinsamer Grund für die Verfügungen der Bankkunden aufkommt, zum Beispiel negative Berichterstattung über eine Bank oder die Banken eines Landes, dann treffen die Voraussetzungen für die Gesetzmäßigkeiten denen das Handeln der Bank und deren Staatlicher Aufsicht zugrunde liegt nicht mehr zu, und der Bank geht das Geld aus, sie ist im klassischen sinn Bankrott, obwohl ihre Geschäfte ansiech OK sind. Dies will ich Bankrott 2. Art nennen.
Der Staat will seine Bürger für Ihr gemein förderliches Verhalten nicht noch bestrafen, und gibt deshalb den Einlegern eine begrenzte Garantie auf ihre Einlagen, auch und gerade deshalb, um einen Bankrott 2. Art bei den Banken möglichst zu verhindern. Nur bis jetzt galt diese Garantie eben nicht für Institutionen und Firmen, weshalb es zusätzliche Sicherungsvermögen gibt, in die unser Banker einzahlen konnte, um damit bei seinen Kunden zu mit zusätzlicher Sicherheit zu werben. Zur zeit ist aber so, das die Banker sich gegenseitig das Geld zurückholen oder erst gar nicht verleihen, weil Banker von Sicherheitsleistungen jedweder Art, nach dem Motto, die Wissen doch was sie tun, ausgeschlossen sind. Folglich ist die Gruppe der Banker, nachdem mindestens ein Bankrott 1. Art und schon einige der 2. Art eingetreten sind, zur Zeit die kritischsten Kunden der Banker und schießen sich gegenseitig ab.
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