Vor einigen Wochen bin ich vom Tüv von meinem alten Auto geschieden worden. Mittlerweile habe ich ein neues Autos. Sich mit dem öffentlichen Personenverkehr bewegen zu müssen ist eine echte Zumutung, die Förderung dieser Form der Fortbewegung stellt heutzutage auch eine Verschwendung von Steuergeldern dar. Aber viel Schlimmer war, das der Zoll bei der Schlussabrechnung behauptete sehr viel Mehr Steuer auszuzahlen als es einem Jahresbeitrag entspräche. Ich habe den folgenden Bescheid bekommen:
Ursache für die Steuererstattung ist, das unser Staat sich die Steuer im Voraus sichert. Bei der KFZ Steuer entsteht also keine Steuerschuld wie sonst, sondern ohne Vorauszahlung gibt es erst keine Zulassung zum Straßenverkehr. Als ich gelesen habe, ich hätte 700€ KFZ Steuer gezahlt ist mir das Herz in die Hose gerutscht. Will das Finanzamt Doppelt so viel Geld haben und hat sich nur Verrechnet? Dann würde ich ja für vier Jahre rund 4 * 350€ Nachtzahlen müssen ... der Sache musste ich nachgehen obwohl ich überhaupt keine Zeit habe.
Als erstes dachte ich, das die Neukalkulation ein Problem mit der Schadstoffklasse zuzurechnen ist. Ich hatte meinen wagen 1997 mit einem geregelten Katalysator nachgerüstet, um der damals definierten und mittlerweile wieder zurückgegangene Stinkersteuer zu vermeiden. Durch eine Überprüfung der Rechtsgrundlage und der Dokumente aus rund 25 Jahren Autobesitz habe ich herausgefunden, das mir nach dem Umbau immer der Korrekte Steuersatz für Euro 1 in Rechnung gestellt wurde. Die Norm für diese Abgaswerte ist E2, was perverser weise nicht Euro 2 ist. Das ist sehr unglücklich in der Nomenklatur. Dabei hätte ich mit den Werten sogar Euro 2 bekommen müssen, weil die Firma Wurm nicht die Regelungen des Katalysator Nachtrüstungsgesetz mit der Schlüsselnummer 77 in Anspruch nimmt, sondern Gutachten für eine eigenständige Zulassung nach Euro 2 des Umbausatz erstellt hat. Aber das KFZ Amt in Hessen hat damals dies nicht ohne Prozess anerkennen wollen, und ich hatte damals viel zu tun und keinen Nerv für Juristen.
Erst mal habe ich meine Freundin gefragt, die Dozentin für Jura ist. Deren Rat war einfach: Du bist zu nichts verpflichtet. Wenn sich der Staat verrechnet hat und dir Geld überlässt brauchst du nichts zu machen. Verjährung tritt dann nach und nach ein, je länger der Irrtum nicht bemerkt wird. Wenn ich das Geld nicht mehr hätte, das wäre auch kein Problem. Dann könnte ich Entreicherung ... was auch immer das ist ... geltend machen. Nur wenn ich flüssig wäre müsste ich das Geld zurückzahlen. Auch nicht gerade Staats tragend diese Einstellung aber mit Sicherheit rechtlich OK. Wenn jetzt das Finanzamt eines Solche Steuer vor Jahren verlangt hätte, dann hätte ich mein Auto verkauft oder ein weiteres mal Abgas technisch aufgerüstet. Die Steuerschuld wäre aber schon entstanden sein und ich hätte gegebenen falls nach zahlen müssen. Das hätte in der Konstellation so erst mal nicht angemessen gefunden, weil man mich in dem Fall um die Option einer Reaktion gebracht hätte.
Nachdem ich nach langen Recherchen erst mal zu dem Schluss gekommen bin, das Finanzamt meine im Voraus zu entrichtende Steuerschuld korrekt bemisst. Wie kommt dann dieses komische Ergebnis zu Stande. Die Festgestellte Steuer für die Restzeit welche vom Guthaben abgezogen wird entspricht dem Dreisatz aus der festgestellten Steuerschuld. Nur wie kommt der Zoll auf die Idee ich hätte so viel Geld bezahlt? Das müsste ich doch wissen! Nach längeren Überlegungen bin ich dahinter gekommen, was eigentlich passiert ist.
Wegen der Zinsbesteuerung habe ich ein Konto für die Geld Eingänge und ein anderes für die Geld Ausgänge angelegt. Ich habe die entsprechen Vorschriften ... trotz der Tatsache das ich Mathematik studiert habe ... bis heute nicht wirklich verstanden. Da hat echt die Arbeitnehmer Neid Fraktion im Bundestag ihr Meisterstück in Sachen Steuereintransparenz erstellt. Da ich Krank war, habe ich im Herbst nicht rechtzeitig Geldmittel umgeschichtet. Als Ergebnis hat die Bank mehrere Lastschriften zurück gebucht. Dabei habe ich aber Vorgänge verwechselt, so das ich dachte ich hätte die Zahlung nicht geleistet und die habe die Steuer ein weiteres mal Geleistet.
Der Zoll hat also mit 2 Tagen Differenz folgenden Tagen zwei Jahressummen KFZ Steuer bekommen, ohne das er sich in irgend einer weiße Gemeldet hätte. Vermutlich hätte der Zoll dann einfach Automatisiert auf den Einzug verzichtet. Dieses Verhalten ist natürlich eine Option für alle Selbständigen, welche mit KFZ arbeiten und aus welchen Gründen auch immer ärmer wirken wollen als sie es sind. Einfach KFZ Steuer für die Zukunft bezahlen. Später kann man für das Geld Autofahren oder es durch eine Außerbetriebnahme auch wieder abrufen. Ob so was mit anderen Steuerarten auch geht? Würde erheblichen Spielraum für Finanzgestaltung mit möglicherweisse fragwürdigen Ergebnis eröffnen.
Fraglich ist, warum man Überhaupt KFZ Steuer verlangt wird. Wenn man das CO2 besteuern will, dann wäre es sehr viel Geistreicher, einfach nur den Sprit zu besteuern. Da das CO2 auch kein Deutsches sondern ein europäisches Anliegen ist, wäre doch ein Umlegen auf das Benzin und den Diesel die effektivste und bürokratieärmste Option. Ein Liter Sprit enthält, eine vorgebene Qualität und Temperatur vorausgesetzt, eine feste Menge von Kohlenstoff der im Motor zu CO2 verbrennt. Damit wäre eine Sachgerechte Europaweite mehr als einfach zu machen. Das wäre ein Reformansatz für die umweltbewusste Besteuerung das Autoverkehrs, und nicht diese Kranken Überwachung fördernde CSU Maut, die dann doch irgendwann in eine nach kilometer bemessene und vom Computer abgerechnete Maut mit Bewegungsprofil für alle münden. Die Union mit ihren Vorastdatenwahn an allen Ecken und Enden ist die Stasipartei der Gegenwart ... und die Sozialdemokraten laufen wie immer mal wieder mit.