Das Problem auf dem Land ist, das das die Telephonleitungen auf dem Land länger sind als in stätischen Bereichen. Die Telefonleitung wurden ursprünglich gefertigt, um Tonfrequenz Signale mit 300 bis 3300 Schwingungen in der Sekunde zu transportieren. Bei der DSL Technologie werden jetzt Signale mit bis zu 30000000 Schwingungen pro Sekunde verwendet. Das ist der gesamte Bereich der Lang, Mittel und Kurzwellen.
Man muß jetzt wissen, das zwar der elektrische Strom in den Kupferadern fliest, die elektrische Energie aber zwischen den Adern in der Isolation. Das Kupfer ist das gleiche wie in den LAN Kabeln, aber die Isolation der verlegten Kabel schluckt die Signale. Je länger das Kabel, desto geringer die Frequenz, bis zu der Daten übertragen werden können. Weniger Frequenz gleich weniger Bits pro Sekunde.
Folglich geht auf dem Land ohne Drahtlose Übertragung in Punkto schnelle Internet nichts. Mit FBWA hat die REGTP für 802.11a einen Satz Frequenzen nur für Provider zur Verfügung gestellt. Allen WLAN Frequenzen ist aber wegen der sehr geringen Sendeleistungen gemein, das eine Sichtverbindung zwischen den einzelnen Stationen bestehen, um einen stabilen Betrieb zu ermöglichen.
In den USA wurde 802.11y für Provider entwickelt mit einer nominellen Reichweite von 5km. Wegen der höheren zulässigen Sendeleistung von 20 Watt ist es in gewissen Grenzen möglich ohne Sichtverbindung aus zukommen. Was an dieser Norm aber bemerkenswert ist, ist die Art der Lizenzierung der Frequenzen. Man muss nicht dutzende von Millionen als Unerwartete Mehreinnahme zur Tilgung der Staatsschulden bezahlen, um einen riesigen Bereich versorgen zu können und müssen. Meist leiden die Firmen dann unter der gewaltigen Schuldenlast, so das Sie zusammenbrechen, so wie auch 2 der 6 UMTS Anbieter. Sondern man sucht sich eine freie Frequenz, Registriert sich für 200$, und lädt den zuteilten Provider Schüssel in das Basisgerät. Über diese Schlüssel kann der primäre Nutzer einen Störer für den Fall identifizieren, das es unerwartet Interferenzen geben sollte.
Dieses Verfahren sollte auch bei den jetzt freiwerden UKW Frequenzen verwandt zu werden, um nicht wieder das gleiche Problem wie bei den 3GHz Frequenzen zu bekommen. Amateurfunkern sollten im 2.4GHz ISM Band in dem WLAN (802.11b/g/n) und Bluetooth arbeiten, nur noch mit 100 mWatt EIPr wie alle anderen Senden dürfen, Weil sonst im weiten Umkreis sehr viele betroffenen Geräte nicht mehr funktionieren würden.
Kleine Netze fernab der Stadt, wie ich Selber eines Betreibe, haben in der Regel eine begrenzte Backbonekapazität. Diese Netze sind auf das cachen von Inhalten in Proxys angewiesen. Kommerziellen "Video on Demand" oder "HD Video Download" Services wie maxdome von 1&1 verursachen hier ein Problem, weil sie Ihre Inhalte individuell verschlüsselt nicht zugänglich für einen Cache versenden, und dieses durch geltendes Recht geschützt ist. Hier sollte darauf hingewirkt werden, das Techniken verwand werden, die ein cachen eines grossen Teils der nötigen Daten ermöglicht, ohne das der Film im Speicher des Cache liegt. Solche Verfahren muss man sich so vorstellen: Die erste Minute wird Verschlüsselt übertragen wenn der Kunde einen Film oder eine Übertragung erworben hat. Von da an werden nur noch öffentlich zugänglich Objekte runtergeladen, die es gestatten aus einer bekannten Minute die nähste Herzuleiten. Auch die großen Provider werden das Brauchen, wenn "Video on Demand" richtig in Mode kommt, weil auch deren Backboneleitungen auch überbucht sind.
In einiger Zeit das Internet auf IPv6 umgestellt sein wird, weil die IPv4 Adressen schlicht nicht mehr reichen. Unter IPv6 gibt es eine zwingend vorhandene Multicast Funktion, so das jeder (!!) PC zum potentiellen Rundfunksender mit weltweiter Reichweite wird, ohne das dafür Kosten entstünden, die über diejenigen eines normalen Internetzugang liegen, weil die Daten in den Router der ISP's verteilt werden. Es sind Wege zu Finden, des hierzulande vorhandenen, schon heute technisch obsoleten öffentlich rechtlichen Rundfunk in kommerzielle Rundfunkanstalten zu wandeln, entweder auf Basis von regulären freiwilligen(!!) Abonnements oder Werbe finanziert. Die GEZ würde dann die privaten Beiträge zur Entschädigung der Urheber für eine zu schaffende Schrankenbestimmung im Urheberrecht zur freien privaten Nutzung von Inhalten einsammeln.
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