Schön jetzt noch schnell den Preisgünstigsten raus suchen, und das war es! Doch beim Ersten Click auf einen Lieferanten kommt der kalte Guss
aufgrund der Entscheidung eines französischen Handelsgerichts, durch das der Handel mit bestimmten originalen Parfums und Kosmetikprodukten auf eBay als nicht zulässig erklärt wurde, sahen wir uns leider gezwungen, den Zugang zu diesem Angebot zu sperren. Der Grund dafür liegt in den französischen Gesetzen und Bestimmungen zum Warenvertrieb. eBay hat gegen diesen Gerichtsentscheid Widerspruch eingelegt; ist aber nichtsdestotrotz gezwungen sich an das Gerichtsurteil zu halten. Wir sperren daher Ihren Zugang zu diesem Artikel, um zu gewährleisten, dass wir nicht gegen das ergangene Gerichtsurteil verstoßen. Leider kann es vorkommen, dass in manchen Fällen der Zugang zu Artikeln gesperrt wird, die eigentlich nicht von diesem Urteil betroffen sind. Dies geschieht leider aufgrund technisch bedingter Einschränkungen unseres Systems.
Bitte was, wegen eines Urteils in Frakreich über irgendwelche obskuren Geruchwässer von denen der Hersteller nicht will, das Sie auf E-Bay gehandelt werden, soll ich keine Batterien für meine Mutter kaufen können. Das ist aber strange. Na ja, villeicht beißt der Filter sich ja am dritten Vornamen des Verkäufers fest. Versuche ich mal den Zweiten, der offensichtlich auch ein Angebot eines anderen Hersteller hat.
Nee, jetzt, das geht zu weit. Ich kann hier wegen so eines Geruchs hin und Her klicken. Und muss gegebenenfalls einen Mehrpreis blechen! Das muss aber ein unspezifizierter Filter sein, den das Gericht da vorgegeben hat. Oder aber der Hersteller hat sein Produkt mit irgendwelchen nichtssagenden Worten benannt, die überall Auftauchen. Wie kann es überhaupt sein, das sich ein Gericht in Frankreich anmaßt, die verfassungsmäßig garantierte Handlungsfreiheit in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu untergraben?
Es gibt Produkte, die kraft Vertrag Handelsbeschränkungen unterliegen. Das bekannteste davon sind die Oscar Figuren, welche die Moving Pictures Assotiation jedes Jahr mit viel Tam Tam unter die Film schaffenden streut. Die müssen alle einen Vertrag unterschreiben, das sie bei einem gewünschten Verkauf der Figur der MPA eie Vorkaufsrecht zu einem Dollar einräumen müssen. Von einem so in den Verkehr gebrachten Produkt kann dann zum Beispiel in der Tat rechtmäßig verlangt werden, das dieses an bestimmten Orten nicht weiterverkauft wird.
Aber schon ein Filter nach dem Begriff Oscar wäre mehr als Zweifelhaft, gibt es doch genügend legale Transaktionen die das Wort Oscar enthalten können, z.B. wenn jemand selbst geschossene Poster vom roten Teppich versteigern will oder irgendwelche Lustigen Cartoons rund um Oscar Lafontaine.
Aber Waren die in irgendwelchen Boutiquen normal verkauft werden, gehen vollständig in den Besitz des Käufers über. Auch in Frankreich. Wenn der Sie jetzt verschenkt, dann geht das materielle Eigentumsrecht an den Beschenkten über. Und E-BAY ist nun mal der Friedhof der unerwünschten Geschenke, das ist Fakt. Das damit auch irgendwelche Stinke Wässer, um die der Hersteller ein riesigen Werbe Wirbel veranstaltet damit sie zum überteuerten Luxus "must have" aufzublasen werden, beinahe zwangsläufig völlig Legal auf EBAY landen, ist folglich auch klar. Das Sie dann dort zu einem realen, für alle einsehbaren Preis verkauft werden, ist unvermeidlich. Ich kann verstehen, das dieses dem Hersteller und seiner Imagemaschinerie nicht gefällt, aber deswegen kann man doch nicht die Verfassung außer Vollzug setzen.
Ob es im französischen Recht einen Passus gibt, der es zulässt den Verkauf von waren auf bestimmte Handelsunternehmen zu beschränken, vermag ich nicht zu sagen. Einer Regierung, die atomare Wiederaufbereitungsanlagen auf vergessenen Munitionsdepots errichtet, das Aufzeichnen und Veröffentlichen von Polizeigewalt durch Privatpersonen verbietet, obskure rechtsstaatswidrige Internetregel erlässt, ... ist eigendlich jede Sauerei zuzutrauen. Aber selbst wenn ja, so können Sie nicht verhindern das gemäß den EU Handelsregeln diese Produkte in andere Länder gelangen und dort legal nach dem dortigen Recht gehandelt werden. Wie gesagt, der Text von EBAY sagt ganz klar, das es um Originale geht, nicht um selbstredend unzulässige Fälschungen.
Noch befremdlicher ist, das ich nicht trotz längerer Suche eine einzigen Hinweis gefunden habe, um was bei der Sache genau geht. Nur einige ältere Sache, betreffs Produktfälschungen. Das ist ok, so ne Produkte aus dem Angebot zu streichen. Ist dieses Urteil ein Geheimurteil? So a la Superinjektion? Auf news.google.de und news.google.fr habe ich jedenfalls nichts identifizieren können, was ich mit der Sache hier in Zusammenhang bringen kann. Na denn eben ein Shitstorm gegen unbekannt ...
Nachtrag: Die Sache wird immer stranger. Wie immer schaue ich auch mal mit Opera und Crome drüber. Mit diesen Browsern bekomme ich keine Zensurnachricht. Jetzt konnte ich feststellen, das es sich bei den beiden Angeboten um Angebote vom selben Lieferanten handelt. Aber das etwas mit Firefox nicht legal sein soll was mit Crome und Opera legal ist?? Hat Ebay Rechnertyp und Browser des Anwalt des Kläger identifiziert, und den Filter adaptiv eingestellt? Oder findet die Filterung erst im Browser statt und es gibt einen Fehler im Code? Ich verwende Linux. Wie sieht es unter Windows aus? Bitte im Kommentar notieren ...












