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11 Dezember 2013

Die Beliebigkeit der Sozialdemokratie in ihren Aussagen

Ein Video sagt mehr als tausend Worte.




Ja liebe Sozialdemokraten, die Zeiten von "was schert mich mein gequatsche von Gestern" sind definitiv vorbei!

10 Dezember 2013

Werden sich Drohnen als Autonome Liefersysteme durch die Luft durchsetzen??

Anfang der Woche machte Amazon international von sich reden, als es Ankündigte, in sptestens 5 Jahre werde es Einlieferungen binnen 30 Minuten per Octokopter Drohne zustellen zu wollen.



Alleine sind sie damit nicht. Auch die Logistikunternehmen denken darüber nach, wie sie Ihren Service schneller und vor allem auch billiger machen können. Gerade bei uns und im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte die so in den USA nicht gibt ist das ein Punkt der den technischen Fortschritt beflügelt.



Aber auch völlig neue Anwendungen sind Denkbar, wei zum Beispiel die Imbisbude bei der man einen Döhner via Döhnerkopter anfordern kann. Da fast alle Smartphones heute ein GPS an Bord haben, keine Abwegige Idee:



Wobei ich es so machen würde, das ich dem Kunden ein Code aufs Smartphone schike, mit dem er via APP und WLAN den Abwurf auslöst. Damit erübrigen sich die Probleme der Landung und des Fehlabwurfs auf der einen seite - und der Kunde hat den Erhalt der Wahre Quittiert.

Aber die schöne neue Welt hat einen gewaltigen Haken. Die Autonome Zusendung von Sendungen wurde ja bereits in den 1970'ger Jahren bis zur Einsatzreife entwickelt und ist seither im Regulären betrieb. Der einzige Unterschied zu den jetzt ins Auge gefassten Anwendungen ist, das bei den neueren Anwendungen der Empfänger die Sendung haben will. Das war bei den bisherigen Anwendungen nicht der Fall.




Da GPS Chips, Single Board Computer und per Servos steuerbare Modellflugzeuge regulär am Markt zu haben sind, habe ich mich schon lange gefragt, wann es den ersten Anschlag mit einem self made Marschflugkörper geben wird. Die Amerikaner sind sich der Gefahr bewusst. Aus diesem Grund hat das zivile GPS einen künstlichen Fehler und steht unter wiederrufvorbehalt. Wenn die Amerikaner zu den Schluss kommen es sei zu gefährlich kann es abgeschaltet oder der künstliche Fehler vergrößert werden. Bei dem im Aufbau befindlichen System der EU will man das nicht um sich auch bei zivilen Anwendungen auf das System verlassen können. Das Problem dabei: Terroristen können sich dann aber auch auf das System verlassen. Das vereinfacht gewollte und ungewollte Zustellungen gleichermaßen.

Ich vermute mal, das Menschen welche das Ingenieurmäßige Talent haben solche Dinge Umzusetzen, bisher noch immer einen platz im Leben gefunden haben, der ihnen erstrebenswerter erschien als das Dasein eines Terroristen. Das wird sich aber beim Zusammentreffen von Massentechnik mit dem religiösen Irrsinn von zum Beispiel Islamisten vermutlich ändern. Die Terroristen des 9/11 haben extra rudimentär Fliegen gelernt um ihre Taten zu vollbringen. Heutige Sicherheitskonzepte für gefährdete Ziele geht davon aus, das sich ein potentielle Angreifer auf dem Boden annähern muss. Entweder in einem Fahrzeug oder zu Fuß. Je nach Tragkraft werden dann diejenigen Zonen ausgewiesen, in denen eine Angreifer keinen substantiellen Schaden anrichten kann.

Das ändert sich, wenn Terroristen auch auf die Lieferung per Drohne umsteigen. und einen Anschlag direkt vor einem Fenster ausführen. Wie will man Botschaften und andere wichtige Ziele mittels automatisierte Waffen schützen? Oder mit einer Mikrowellenkanone? Das wird wegen potentieller Kollateralschäden nicht gehen. Irgendwo kommen die Geschosse auch wieder runter, starke Mikrowellenstrahlen in der Atmosphäre gefährden womöglich Verkehrsflugzeuge. Einzig wenn Menschen die so clever sind, das sie Alltagstechnik zu einem Marschflugkörper umfunktionieren können anderweitig eine befriedigendes Leben führen können, wird es keine Zweckentfremdung solcher Autonomen Liefersysteme geben.

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, das die Welt dafür schlicht und einfach noch nicht reif ist für Autonome Lieferungen durch der Luft ist.

09 Dezember 2013

Abmahnungen wegen Streaming von Filmen

In dieser Focus Meldung wird ausgeführt, das eine Bekannte Rechtsanwaltskanzlei damit begonnen hat, Abmahnungen werden des Streaming von Filmen in großer Zahl zu versenden.

Mal ganz Abgesehen von der Frage ob das Streaming von Filmen - also das bloße Betrachten anstelle des sich in Besitz Bringens - überhaupt ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, werfen diese Abmahnungen erhebliche Fragen auf.

Das betroffene Portal ist ein User Content Portal, in dem jeder Videomaterial hoch laden kann, vergleichbar Youtube - nur das es eine Community mit speziellen Interessen anspricht. Wie Youtube auch, gibt es eine DMCA Deklaration, das ein Urheberrechtsinhaber jedwedes Material durch Abgabe einer eidesstattlich Versicherung daß das Material ihm gehört und ohne seine Einwilligung auf dem Portal publiziert wurde sofort aus dem Angebot zu entfernen. Weil eine zügige Bearbeitung relevant ist für den Rechtsschutz einer User Content Plattform den das DMCA gewährt, kann davon ausgegangen werden, das die Anfragen entweder Automatisch oder mit sehr viel Manpower sehr Zeitnah bearbeitet wird.

Ein normaler Nutzer kann also - nicht zuletzt wegen der exzellenten Suchfunktionen die auf der Plattform und über allgemeine Suchmaschinen vorhanden sind - davon ausgehen, das dies Material nicht rechtswidrig publiziert ist, weil sonst der Eigentümer mit einer geeigneten digital Signierten E-Mail die Löschung des Materials veranlassen kann. Insoweit kann bei einem User Content Portal nicht von einem offensichtlich illegalen Angebot gesprochen werden. Das aber wäre nach geltendem Recht Voraussetzung, den Nutzer wegen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu machen. Eine andere Rechtsauffassung würde die Nutzung von User content Plattformen de Facto unmöglich machen. So was könnte der Contentmafia im Prinzip in dem Kram passen, weil dieser mittlerweile das Amateurmaterial dem Filmmaterial aus Hollywood & Co massiv Konkurrenz macht.

Noch Spannender ist die Frage, wie die Anwaltskanzlei an die Personalien der Abgemahnten gekommen ist. Nutzer die Filme betrachten haben typischerweise Flatrate so das nach zur Zeit geltendem Recht keine Vorratsdaten aufgezeichnet werden. Aber selbst wenn sie existieren würden, würden sie nichts bringen. Den zum einem bräuchten die Anwälte irgendwas womit sie einen Anfangsverdacht rechtfertigen können. Zum anderen würden diese Daten aber nur Belegen, das der Nutzer etwas von der Plattform geladen hat, aber nicht was. Dazu bräuchte man ein Logfile des Server, eine Deep Paket Inspektion auf dem weg oder eine Trojaner auf dem Rechner des Nutzers.

Um zeitnah an das Logfile zu kommen könnte der Inhaber einen Deal mit dem Plattformbetreiber machen. Nur dann ist der Film nicht illegal auf der Plattform und die Rechtsgrundlage für einen Urheberrechts Verstoß entfällt. Wenn die Anwälte auf die Herausgabe des Logfiles klagen, dann dauert das eine Weile. Damit ist dann aber nicht mehr feststellbar, wer sich hinter einer IP verbirgt. Das muss zur Zeit in quasi Echtzeit erfolgen. Wenn aber der Rechteinhaber die Zugriffe auf ein bestimmtes Objekt erstritten hat, dann weiß er von der Publikation es Objekts. Wenn er keinen DMCA - der ohne Verhandlung sehr schnell geht - gegen das Objekt stellt, dann stimmt er konkludent zu, das dieses Objekt im Netz verbleibt. Auch dann entfällt die Voraussetzung des Urheberrechts Verstoßes, weil ja nur solche Verstöße verfolgt werden können, die zu einer Zeit stattfinden, wo das Material längst aus dem Netz genommen sein könnte.

Da das Hacken von NSA, CHCQ oder das Bestechen von Mitarbeitern um an die Daten zu kommen oder ein sonstigen wie auch immer technisch realisiertes privates Abhören eines Internetnutzer ein Verstoß gegen des Fernmeldegeheimnis ist, sollte die Piratenpartei die Anwälte offiziell um Stellungnahme zu der Vorgehensweise ersuchen, um eine Illegale Ausforschung von zehntausenden von Internetnutzer ausschließen zu können. Zumal Gegebenenfalls ein Verstoß gegen den Hacker Paragrafen, wenn in Systeme der Plattform, der Internetnutzer oder der Telekommunikationsanbieter oder der Kontrollbehörden vorliegt. Schlimmer noch und politisch höch relevant fände ich wenn Bestechung von Ermittlungsbeamten im Spiel ist. Das wäre ein Ungeheuer wichtiger tat bestand in der Snowden Affäre.

Die Fragen nach dem Vorgehen sind um so dringender, als laut dem oben zitierten Pressebericht des Focus die Anwälte in der Vergangenheit schon mal durch sehr fragwürdige Praktiken aufgefallen sind. So wurde in einer PM angedroht, anstatt eines Regulären Verfahrens die Vorgänge zu publizieren. Da kann man - in Anbetracht der speziellen Inhalte der Filme - schon über den Vorwurf der versuchten Nötigung zur Begleichung der Abmahnung nachdenken.

Nachtrag: Wie diese Meldung verlautbart, wurde der Richter in die Irre geführt, und der Sachverhalt so dargestellt, das es oberflächlich betrachtet um eine Tauschbörse ging und nicht um eine web 2.0 Portal handelt. Insoweit hat Richter das Angebot das genutzt wurde offensichtlich nicht überprüft. Da muss man schon mal über Amtspflichtverletzung sprechen.

Quelle: Richterlicher Beschluss

Wie aber habe die das Hin bekommen, an die IP's zu kommen? Es ist mir erst nicht aufgefallen, weil ich selbst mit No Script und Ad Block Plus die Darstellung und Ausführung von Werbecode massiv unterbinde, aber es besteht die Möglichkeit, das über Werbung die "Beweiserhebung" der Abmahnungen durchgeführt wurde. Die advertising Plattform der Web 2.0 Website ist Traffic Junkie. Die haben in ihren AGB's zur schaltbaren Werbung folgenden Satz stehen:

Distribution of malicious JavaScript is not permitted. Campaigns will be terminated, advertisers will be banned, and refund requests will be invalid


Das bedeutet insbesondere, das Javascript im Code der Werbung enthalten sein kann. Damit ist es möglich, den Inhalt anderer Elemente der Webseite auszulesen. So funktioniert unter anderem der auf dieser Seite eingesetzte automatische Übersetzer von Google. Wenn die Überwachungsfirma einen Werbeauftrag konstruiert hat, bei dem eine Anpassung an die Inhalte des gerade gewählten Videos logisch sinnvoll ist - zum Beispiel für eine neue spezial Suchmaschine - so könnte es sein, das Sie dem Betreiber der Seite überzeugen konnten, eine Javascript Werbung zuzulassen, welche die URL eines Filmwerks vom Rechner des Betrachters aus an eine Abfrage für Werbeinhalt sendet, welche von der Überwachungsfirma betrieben wird. Damit hätte dann der Anwalt alles was er braucht. URL des gestreamten Werks, Zeitpunk und IP des Nutzers. Ob ein solches vorgehen noch im Rahmen des gelten Rechts bewegt vermag ich im Moment nicht zu sagen, sehr weit ist es jedenfalls nicht bis zur Illegalen Ausspähung eines IT Systems. Für meinen Geschmack jedenfalls ist diese Grenze längst überschritten - schon Alleine weil der Sachverhalt vom Anwalt so dargestellt wurde das der Richter von objektiv falschen Tatsachen ausgegangen ist.




05 Dezember 2013

Daten sparsamer Handybetrieb ... Damit NSA, GHCQ & Co keine oder nicht so detailreiche Bewegungsbilder anlegen und Handys keine Ortungswanzen mehr sind.

Heute musste man lernen, das die NSA Bewegungsprofile von Handys im ganz großen Maßstab anlegt und verarbeitet. Das es möglich ist, Handys als Ortungswanzen zu benutzen war von Anfang an klar. In Rahmen der nationalen Gesetzgebung ist die Handhabung dieser Daten geregelt. Aber die Geheimdienste eines Landes mit ihrem "Auslandsmandat" nehmen den gesamten Rest der Welt unbegrenzt aufs Korn, und da man mit anderen Diensten befreundet ist, sind letztendlich wieder alle Menschen unter dauernder Beobachtung.

Man muss also entweder das Geheimdienstunwesen abstellen - was solange es undemokratische Gewaltstaaten gibt nicht geht - oder aber den Handybetrieb Datensparsam betreiben.

Warum Fallen diese Daten an? Weil das Mobilfunknetz natürlich wissen muss wie es das Handy erreichen kann. Also muss es wissen, in welcher topografischen Umgebung sich das Handy befindet, um das Gespräch funktechnisch optimal zustellen zu können. Eine Möglichkeit wäre also eine "Zur Zeit nicht erreichbar" Funktion, mit der man zwar selber Telefonieren kann - wobei dabei natürlich der Standort bekannt wird - Anrufer aber mit der Mobilbox verbunden werden. Diese Option wäre per Softwareupdate realisierbar, ist aber von den Mobilfunkprovidern nicht so erwünscht, weil die ja ein Interesse haben, das Telefoniert wird.

Viele Mobilfunknetze haben ein hierarchisches System von Funkzellen. Es gibt große Zellen - typischerweise bei einer niedrigeren Frequenz um die 900MHz - um den Raum zu füllen und kleine in dicht besiedelten räumen bei 1800MHz um Volumentragfähigkeit zu erreichen. Wenn jetzt die Handys welche längere Zeit inaktiv waren in den großen Zellen verlagert würden, so wäre es Möglich die Genauigkeit des Trackings erheblich zu Verringern. Allerdings müsste die genaue Bestimmung des Aufenthalts dann bei einer eingehenden Verbindung nachgeholt werden. Das würde dazu führen, das man als Anrufer schon vor dem Angerufenen ein Rufzeichen hören würde. Man müsste es also etwas länger klingeln lassen. Des weiteren würde man die Meldung, das ein bestimmter Teilnehmer nicht erreichbar ist, unter Umständen erst nach einigen Klingelzeichen erfolgen, weil eben nicht zu jeder Zeit ein betriebsbereiter Funkweg prophylaktisch zur Verfügung steht.

Der Königsweg wäre eine möglichst großflächige Abstrahlung des "+4917353098203 bitte Melden ein Anruf von +4964437898456 für Sie". Das Problem, je größer diese spezielle "Tauchzelle" des Mobilfunknetzes, desto mehr Daten müssen übertragen werden. Bei einem kleinmaschigen Mobilfunknetz muss das Handy des öfteren Funken, was den Akku belastet. Werden die Zellen größer, verringert sich der Aufwand der für das Roaming betrieben werden muss. Allerdings senden die Mobiltelefone immer noch ihr "Ich bin Aktiv" Signal von Zeit zu Zeit an den nächstgelegenen Mobilfunkmast. Dieser Sendeaufwand würde bei einer landesweiten Ausstrahlung von Rufanfragen entfallen, was den Akku entlastet. Dem steht aber der Aufwand für das Empfangen aller Rufanfragen "getauchter" Handys gegenüber.

Wie viele Anfragen sind das? Das Gesprächsaufkommen aus dem Mobilfunknetzen betrug 1012 110.000.000.000 Minuten. Das sind zwar die Zahlen der Minuten welche die Anrufer aus dem Mobilfunk gemacht habe, es gibt aber eine Schätzung für die Zahl der Anrufer in das Mobilfunknetz. Unter der Annahme, das man im Mittel gleich oft angerufen wird wie man Anruft und das ein Gespräch im Mittel eine Minute dauert, so ergeben sich 110.000.000.000 Rufe pro Jahr. Wären sie gleichmäßig über die Zeit verteilt wären das 3488 pro Sekunde. Zu den Anrufen kämen dann noch einmal ungefähr die gleiche Zahl an SMS/MMS Nachrichten die Abgerufen werden müssen.

In Deutschland gibt es einen Landesweiten digital Audio Broadcast, auf dem 2 Sender mit veralteten Codecs senden. Würde man diese auf DAB+ umstellen, so wären damit ein Rufkanal mit 112 kBit also 14 KByte gewonnen. Das würde nicht reichen, um alle Rufe aufzunehmen. Aber als die Handy entwickelt wurden, war die Speicherfähigkeit eines Handys äußerst rudimentär entwickelt. Heute ist das anderes, das Handy kann eine adaptive Statistik führen welche ermittelt, welche Sendemasten sehr oft für Gespräche genutzt werden (Arbeitsplatz, Wohnung) und sich bei einem Aufenthalt in diesen Funkzellen konventionell mit dem Mobilfunknetz verbinden. Würde das Handy merken, das es diese Heimatbasen verlässt, würde es in der "Tauchzelle" verschwinden und gar nicht mehr senden -- jedenfalls so lange sein Besitzer keine Applikationen installiert, die ständig im Internet Rumrödeln wie zum Beispiel "Whats App".

Eine Telefonnummer hat maximal 15 Stellen So das 15 Nibble - halbes Byte - zum Codieren ausreichen. Ein Ruf braucht also Maximal 15 Byte. Bei adäquater Kompression der Rufe einer Sekunde schätze ich das maximal 7 Byte übrigbleiben. Damit hätte man Kapazität für 2000 Rufe in der Sekunde. Leider erfordert eine Kompression eine gemeinsame Verschlüsselung, was dazu führen würde, das es recht einfach ist, den Gesamten Stream zu bekommen. Es kommt also nur eine dynamisch zugewiesene Nummer die bei jedem Telefonat wechselt in Frage. Da es weniger als 250 Millionen aktive Handys in Deutschland gibt, reicht ein Integer*28 dafür aus. Wird von der Rufnummer des Absenders zusammen mit einem individuellen Salt eine SHA256 gebildet, vor der dann die Letzten 3½ Bytes übertragen, so kommt man auch mit 7 Bytes auskommen. Damit kann dann das Handy zumindest bei bekannten Rufnummern die Nummer des Absenders anzeigen bevor der Angerufene entscheiden muss, ob er willens ist aus der Versenkung aufzutauchen. Zusammen mit der Homezonefunktion sollte das also in er Tat ausreichend sein, um den Handys ihre Funktion als Ortungswanze zu nehmen.

Leider gibt es überhaupt kein Smartphone, das DAB-Radio mit im System haben. Es gibt einige die UKW haben, die digitalisierte Variante geht aber erstaunlicher weiße leer aus. Ich vermute mal, das hier eine überzogene Patentpolitik der Grund ist, warum der DAB markt generell am Boden liegt. Ich kennen niemand, der ein DAB-Radio hat. Der Grund dafür könnte allerdings auch daran liegen, das der Empfang von DAB relativ Energie intensiv ist, und somit die Geräte kaum für den Mobilen Einsatz taugen. Der Akku eines typischen DAB Taschenradio hält nur 8 Stunden, viele Gerätehersteller geben die Laufzeit erst gar nicht an. Eventuell ist das aber wieder ein Ergebniss der geringen Verkaufszahlen, so das die Chips für DAB schlicht und einfach veraltet sind, und von daher mehr Energie verbraucht wird als Nötig.

Ein speziell designter Benachrichtigungsstream könnte aber so Ausgestaltet werden, das Strom gespart werden kann. Wenn die Anordnung der Calls nach Ziel erfolgt, so hätte jedes Handy aufgrund seiner eigenen Codenummer einen eindeutigen Zeitpunkt innerhalb einer Sekunde ab der es zuhören muss. Es bleibt dann so lange auf Empfang, bis ein Leerer Ruf oder ein Ruf gefunden wird, der Später in der Sekunde auszustrahlen ist gefunden ist. Dann kann er für den Rest der Sekunde und in der nächsten Sekunde bis zum Zeitpunkt welcher der Nummer zugeordnet ist aus dem Empfang ausklinken. Damit müsste der Empfangsaufwand bei geeigneter Vergabe der Rufzeichen auf unter ein Prozent des Gesamtempfangs gesenkt werden, so das die Akkulaufzeit des Tauschbetrieb des Handy auf über 800 Stunden steigen sollte.

01 Dezember 2013

Mal wieder in den Schlagzeilen ... mit einer Personalie!

Gratulation an Thorsten Wirth alias @insideX für die Wahl zum neuen Parteivorsitzenden. Was in dem Zusammenhang auffällt, das die Piraten mal wieder seit langer Zeit - zumindest in den elektronischen Internet Medien - wieder unter den Topmeldungen auftauchen:

Quelle: aktueller Screenshot Google News
Wenn ein neuer Parteivorsitzender gewählt wird, ist das im allgemeinen eine normale Reaktion. Kein Wunder, ist es bei den üblichen Top-Down Parteien immer auch eine Richtungsentscheidung der Partei. Das wir mit dieser, für Piraten bei weiten nicht so relevanten Aktion in die Topmeldungen rutschen - mit Aktuellem zu Sachthemen wie die Snowden Affaire aber nicht. das Zeigt wie wenig die Presse von den Piraten verstanden hat und wie wenig die Piraten vom Umgang mit der Presse verstehen.

Das Problem für Journalisten, es ist für sie in kleinster weiße absehbar, wer mal wichtig werden könnte in der Partei. Also weiß er oder sie nicht, mit wem es sich lohnt zu befassen. Auch ein Journalist hat nicht beliebig viel Zeit. Würde er das wisse, sehe die Welt schon ganz anderes aus, weil natürlich der im beruflichen Vorteil ist, der die relevanten Persönlichkeiten etwas besser kennt. Insoweit ist es eventuell ein Problem, das wir nur beschlossen haben, die Vorstände aus Harz IV herauszuhalten, um zukünftige "Ponader HarzIV Diskussionen" zu Vermeiden. Das dies im Umkehrschluss aber auch heißt das die Presse aktiv daran Mitwirkt, das sozial schwache Menschen nicht in eine Positionen geraten, wo Sie etwas verändern könnten, über diesen undemokratischen Zug sollte die Presse mal nachdenken.

Umgekehrt sollten die Piraten über ihr "Spiel ohne Ball" nachdenken. Grundsatzpositionen, am besten gut Begründet, sind das eine. Aber die braucht man für die Innere Ausrichtung und für Grundsatzgespräche im
Wahlkampf. Dafür hat man Zeit, das klappt ja auch. Aber ansonsten kommen wir in der Presse nur durch, wenn wir was konkret Zählbares neues innerhalb des Zeitraumes leisten in dem etwas Aktuell ist. Also z.B. gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht geklagt wird. Oder in dem die Partei betroffenen von Cybernap gezielt hilft, ihre Interessen zu vertreten. Oder selbst Datenmissbrauch dingfest machen, zum Beispiel dadurch das Piraten ihre Daten gezielt etwas anderes an bestimmte Organisationen geben und man darüber wacht, ob diese wo anderes wieder auftauchen. Das nennt man eine Kanarienvogelfalle stellen.

Wenn wir man regulären politischen Diskurs teilnehmen wollen, dann müssen wir unsere Vorstände ermächtigen dies zu tun. Wenn wir auf unerwartetes basisdemokratisch politisch Reagieren können wollen - und von einer erfolgreichen Partei wird das erwartet - dann brauchen wir schnellere Basis demokratische Elemente. Man denke zum Beispiel an das Zustandekommen der Wahl des letzten Bundespräsidenten. Da hätte man was gebraucht, das binnen 30 Minuten was zählbares Produziert, so wie diese Lösung. Aber auch unsere SMV oder wie auch immer unser Tool für die Internetbeteiligung dann mal heißen wird, muss effektiver werden. Das Verfahren der Geburts und Todeskette bietet einen Gleitende Übergang zwischen Diskussion, Umfrage und Abstimmung, und führt zu einer Enormen Entlastung weil sich nicht mehr jeder mit allem befassen muss, weil nur noch die Annahme eines Beschlusses Voraussetzt, das sich mehrheitsrelevante Teile der Partei damit auseinandersetzen müssen. Außerdem werden Positionen, die eine große Akzeptanz haben, sehr schnell verabschiedet, was Beschlüssen zu den unbestrittenen Kernthemen zu einer größeren Aktualität verhilft.

Eine Sache noch zum Schluss: Wenn man die Entwicklung der Satzung als Probelauf der Partei für Ihre Gesetzgebungsfähigkeiten sieht, dann ist auch das enorm Verbesserungswürdig. So ne Begründungen wie "... das ist bei der letzten Satzungesreform zu X verlorengegangen ..." oder das systematisch Fälle nicht bedacht wurden, das macht keinen guten Eindruck.