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13 Februar 2012

Nicht zu Glauben, die GEMA missbraucht das Urheberrecht und das DMCA zu Zwecken der politischen Agitation!!

Das die Gema auf ihre Musikrechte ohne jede Güterabwägung pocht, damit den Mantel der Zensur über grauenhafte politische Verbrechen legt und damit Tyrannen unterstützt, ihr Handeln vor der Weltöffentlichkeit zu verbergen, das habe ich hier ja schon zu meinem eigenen entsetzen Berichten müssen. Aber es geht noch schlimmer. Die GEMA scheint daran interessiert zu sein, das das Handelsabkommen ACTA zustande kommt. Sie machen sich sorgen, weil Acta ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerät:



Wohl um die erreichten Erfolge in den jahrelangen Geheimverhandlungen zu schützen ist sie jetzt dazu übergegangen, Aufklärungsfilme über Acta auf Youtube zu sperren. Aber alles der Reiche nach. Internetaktivisten haben einen Zeichentrickfilm erstellt, im dem sie genau erklären, was ACTA ist und welchen Einfluss die dort niedergelegten Übereinkünfte zwischen den Nationen auf das tägliche Leben der Bürger haben. Dieser Film wurde unter Creativ Commons Lizenz erstellt, kann also frei im Internet verteilt werden. Aus diesem Grund existieren viele verschiedenen Kopien in unterschiedlichen Kodierungen, so das ich ihnen hier eine noch funktionierende Version zeigen kann.



Haben Sie es gemerkt, in diesem Video gibt es nicht mal Musik! Nicht eine einzige Note! Es gibt also überhaupt keinen Spielraum für irgend eine Ausrede wie "Ähh, ich habe das Werk verwechselt", "Das Werk wurde falsch erkannt (automatisch oder manuell)" oder ähnliches.

Ich bin heute Nacht darauf aufmerksam geworden, das an anderer Stelle wo dieses Video bisher auch erscheinen ist, plötzlich die bekannte üble Youtube Gema Fraze auftaucht!


Youtube gehört Google, und Google unterliegt US Recht. Im US Recht gibt es schon seit über 10 Jahren die Möglichkeit für Rechteinhaber, Inhalte sperren zu lassen. Das macht das DMCA möglich. Der Rechteinhaber erklärt unter "penalty of perjury" das seine Urheberrechte durch irgendwas im Internet beeinträchtigt werden, und die Plattform oder der ISP sperrt das entsprechende Item ohne weitere Prüfung, zum Beispiel ein Video. Derjenige der das Video ins Internet gestellt hat kann dann, ebenfalls unter "penalty of perjury" erklären, das diese, aus welchen Gründen auch immer, rechtmäßig passiert ist. Der ISP oder Plattformbetreiber stellt dann den Zugang ebenfalls ohne Prüfung wieder her. Da er die Statements außerdem an die jeweils andere Seite weiterleitet, kann man sich dann vor Gericht treffen und die Sache klären. Des weiteren bildet die Strafandrohung gegen falsche Erklärungen unter "penalty of perjury" einen wirksamen Schutz vor Missbrauch.

Ein ganz schlauer bei der GEMA meinte jetzt wohl, kann nicht passieren, weil die Autoren des Bildtracks Aktivisten von Anonymus sind, und das FBI schon länger gerne wissen will, wer die eigendlich sind. Also wird kein rechtswirksamer Withdraw kommen und unser Copyright claim bleibt bestehen und unangefochten. Nicht ganz unwichtig, eine falsche Erklärung unter "penalty of perjury" wird in den USA mit einem Jahr Freiheitsentzug als Mindeststrafe geahndet, und amerikanische Gefängnisse können als unkomfortabel gelten.

Nichts desto trotz wurden falsche Erklärungen gemacht. Eine Erklärung unter "penalty of perjury" ist im Deutschen am ehesten mit einer eidesstattlichen Erklärung zu vergleichen. Kann mir auch nicht Vorstellen, das man straflos in den USA falsche Angaben unter "penalty of perjury" machen kann. Schließlich erfolgen z.B. Deklarationen von steuerlich relevanten Tatsachen auch unter "penalty of perjury" und wir haben ein Rechthilfeabkommen mit den USA. Die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen wird bei uns mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahre geahndet. Es handelt sich also entweder um eine Grobe Verfehlungen einzelner, irre geleiteten Öffentlichkeitsarbeiter der GEMA oder aber, wenn dies systematisch innerhalb der Organisation der GEMA im Konsens vorgenommen wurde, dann würde es die GEMA zu einer kriminellen Vereinigung machen, deren Vermögenswerte beschlagnahmt und die aufgelöst gehört!

Hier habe ich das gesperrte Video verlinkt, so das man erkennen kann, ob die Blockade andauert. Das Vorhandensein der Sperre wird erst sichtbar, wenn man das Video startet.



Nachtrag 17.02: Dieser Blogpost hat hohe Wellen geschlagen, und viele Kommentare Provoziert. Pascal beschwert sich zum Beispiel, es sei journalistisch unredlich, das die Ergebnisse der Stellungnahmen hier nicht unverzüglich hier einflossen. Ja sicher, ich mache Recherchen für meine Posts. Und ich gehe auf aktuelle Tatbestände ein. Aber das ist keine Zeitung oder Nachrichtenjournal, dies war, ist und bleibt eine politische Stellungnahme zu allem und jedem, zu dem ich in der Öffentlichkeit was Sagen will. Ich bin eigendlich davon ausgegangen, das der Font des Titels groß genug ist, das ihn jeder lesen kann.

Nach gut 18 Stunden war das Video wider zugänglich, was jeder auch in dem Post selber ausprobieren konnte. Sowohl die GEMA als auch Youtube bekunden übereinstimmend, das die GEMA das Video nicht direkt gesperrt hat, sondern dies ein technisches Problem in der Plattform ausschlaggebend war. Ein Technischer Fehler würde aber bedeuten, das ein Algorithmus etwas falsch erkannt hat. Im Allgemeinen liefern Algorithmen bei gleichem Input auch gleicher Ergebnisse - es erfordert also, das das Video nach der Mathematisch Analyse in der Metrik grenzwertig nah an einem als zu schützen geltendes Werk liegt. Denn nur so ist es möglich, das minimale Unterschiede, zum Beispiel durch Umkodieren, zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen können. Wie das möglich ist kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Weder ist die Sprache des Sprechers irgendwie in Richtung von Sprechgesang oder akapella Gesang gestaltet, noch ist die leise Synthesizerhintergrundsignal das die kleine Tochter von Herrn Bruno Kramm ist dafür geeignet. Es ist so unauffällig, das ich es erst gar nicht bemerkt habe. Ich muss dazu sagen, das ich an meinem Arbeitsplatz sehr viele geregelte Lüfter habe, die ein sehr ähnlichen Geräuschteppich erzeugen. Erst im privaten Umfeld am Abend habe ich dieses "Werk" überhaupt wahrgenommen. Herr Kramm und seine Tochter mögen es mir nachsehen.

Auch wenn die GEMA das DMCA nicht via Meineid für politische Agitation missbraucht hat, ist es doch so, das ihre Krude Betrachtung der Sachlage die Misere verursacht hat. Wir haben in Deutschland eine vom Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit. Das bedeutet, das ich als Informationsanbieter der an die Öffentlichkeit will, frei bin in der Wahl der Art der Bezahlung meines Hostingproviders bin. Ich kann einen Server gegen Geld Mieten, ich kann aber auch diesem gestatten, Werbung einzublenden. Und genau so ein Hostingprovider ist der Youtube Diehnst. Das bedeutet, das im Grunde der Youtube User der Ansprechparner für Lizenzforderungen der GEMA sein muß. Eine Zahlung von Youtube an die Gema kommt also allenfalls im Rahmen der Entschädigung wegen Schrankenbestimmungen in Frage, so wie für leer CD's und anderer technischer Geräte zur Tonreproduktion, wobei diese natürlich von allen Hostinganbietern in vergleichbarer Weisse erhoben werden müsste.

Tatsächlich versucht die GEMA YouTube in die Rolle eines Inhalteabieter zu drängen. Das ist aber absolut inakzeptabel. Nicht nur für YouTube, weil die regulären Lizenzgebühren der GEMA für das Geschäftsmodell schlicht zu hoch sind, sondern auch für die Zivilgesellschaft. Werbefinazierte Hostingprovider ermöglichen es auch Menschen, die wenig oder gar kein Geld haben, wie zum Beispiel Harz IV Empfänger oder Obdachlose, barrierefrei am politischen Diskurs teilzunehmen. Dies alleine ist so wertvoll und wichtig für die Demokratie und die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz das es unbedingt Vorrang haben muss!

Das jetzt jeder etwas ohne finanzielle Mittel etwas veröffentlichen kann, ist aber auch genau der Punkt, dem die GEMA immer noch nachweint. In der Vergangenheit bedurfte es erhebliches Kapital um eine Veröffentlichung zu tätigen. Diese führte dazu, das die pure potentielle Drohung mit einer Klage wegen Verletzung eines Urheberrecht dazu führte, das vor einer Veröffentlichung ausführlich geprüft wurde, ob das Urheberrecht eines anderen verletzt wurde. Das geht aber nur, wenn man systematisch die Werke anderer Autoren kauft und in Bibliotheken ablegt. Das führte in der Vergangenheit dazu, das es nur sehr wenige Wege in die Öffentlichkeit gab. Das die GEMA - zumindest vor 10 Jahren - diesem Gedankenmodell nachhinckte, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, die ich bei der Administration meiner Plattform Usenet-Replayer gewonnen habe. Auskunft auf die Bitte Rechteverletzer zu Melden oder Referenzdaten zu liefern: Zu umständlich und wir geben keine Daten oder Werke über unsere Mitglieder heraus. Das war die telefonische Auskunft der GEMA. Die IFPI war da zum Glück schon zugänglicher ...

Was mich an der Ganzen Urheberrechtsgeschichte der Verwertungsgesellschaften auch noch wundert, ist die Tatsache, das bisher die Verträge immer so gestaltet wurden, das die Verleger immer nur in einem territorial beschränkten Bereich verkaufen können. Ich kann ein Werk legal in den USA kaufen, aber ich brauche dazu in der Regel immer einen Mittelsmann. So kommt es auch dazu, das die GEMA die Interessen ausländischer Künstler im Wege von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern vertritt. Wie kommt es, das die EU diese Einschränkung und Kartellbildung überhaupt toleriert? Schließlich hat sie auch die Infrastruktur Kartelle für Strom und Gas zerschlagen, und dabei geht es um viel mehr Macht und Geld! Das Territorialprinzip des Empfängers ist so etwas von Blödsinnig im Internet, hier muss ein Wettbewerb der Agenturen Raum greifen.

26 Kommentare:

angbor3d hat gesagt…

Eine bessere Antwort bzw. ein besseres Beispiel für politische Zensur mittels Urheberrechtsgesetz kann uns die GEMA doch eigentlich gar nicht geben.

Lukas hat gesagt…

Das Video ist wieder verfügbar.

Jan hat gesagt…

Lukas,

du bist in Österreich, oder? Dann trifft dich die GEMA Keule nicht. Ist immer noch gesperrt.

Maddy hat gesagt…

Also ich krieg es nicht aufgerufen^^

Argh! hat gesagt…

Ich gehe davon aus, dass sich der Urheber des Videos eine Sperre eingeleitet hat, da der YT-Channel andere Videos abrippt und mit Werbung versieht, was gegen die CC-Lizenz verstößt. Die GEMA-Meldung dürfte ein Hickup im YT-System sein. Alles nur Vermutung von meiner Seite, aber für jemanden, der Videos abrippt (nicht der Autor dieses Postings hier) um damit zu verdienen trommel ich nicht.

liekmudkip hat gesagt…

Moin,
Ich gehöre zu der Gruppe Hamburger Anons die das Video Mitte 2010 in der englischen Fassung zusammen mit den Anons aus London erstellt hat.
Dieses: https://www.youtube.com/watch?v=qlFyoEKV0dE
Damals war der aktuell geleakte ACTA entwurf sehr viel schlimmer als der aktuelle, aber das hat nichts mit dem Problem zu tun.

Im Original wird CC Musik von Wasaru benutzt, und die Stimme ist ein Anon aus London.

Das Deutsche wiederum wurde von einem Mitglied der von der Gema vertretenen Band "Das Ich" Gesprochen.
ggf. liegt da der Hase im Pfeffer.



Das ursprüngliche englische Video ist noch frei.

Liekmudkip

liekmudkip hat gesagt…

Eine Veranlassung durch den Urheber, oder besser die Urheber, kann ich verneinen. Es sei denn es geht um die Deutsche Synchro das ist ein anderer Urheber.

Romy Mlinzk - snoopsmaus hat gesagt…

@Lukas: Nein, ist es nicht. Ist immer noch "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar..." als Maske drauf.

Akuma hat gesagt…

Gema hat nie die Sperrung von Videos verlangt.
YT sperrt selbsttätig fleißig Videos mit dem GEMA-Hinweis (der im übrigen nicht stimmt, GEMA ist VERPFLICHTET dazu die Rechte einzuräumen - YT wir nur nicht zahlen), egal ob urheberrechtliche Inhalte vorhanden sind oder nicht.
ist die Google-Politik auf die GEMA Druck auszuüben.

GEMAdialog hat gesagt…

Hallo Herr Hofmann,

die GEMA hat weder dieses, noch die anderen von Ihnen erwähnten Videos gesperrt.

Die Blockierung eines Videos auf YouTube kann viele verschiedene Gründe haben: Die Labels etwa können ihr Repertoire auf Grund des Leistungsschutzrechtes sperren, auch viele Verlage nehmen ihre Rechte online selbst wahr.

In diesem Fall ist allerdings davon auszugehen, dass diese beiden Möglichkeiten wegfallen, und YT selbst gesperrt hat. Das geschieht total willkürlich: Ein Beispiel ist die Blockierung des Films "Sonnenallee" vor einigen Monaten, oder aber auch Sperrungen von Videos mit Musik, deren Urheber mit der GEMA gar nichts zu tun haben.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Blog unter http://blog.gema.de/blog/beitrag/youtube-nicht-gespraechsbereit/, oder unter http://stadt-bremerhaven.de/wer-hat-eigentlich-schuld-an-den-gema-sperren/ sowie zum Thema "Sonnenallee": http://blog.zdf.de/hyperland/2011/12/stoerfall-sonnenallee-die-unendliche-gema-youtube-geschichte/

Beste Grüße,
Peter Hempel, GEMA

Bruno Kramm hat gesagt…

Hallo zusammen,

als Produzent des ACTA Videos (dt.Fassung) muss ich nun auch ein paar Worte dazu schreiben. Es wird momentan recherchiert, wer die Sperrung vorgenommen hat. Es ist auch vollkommen unrechtmässig zu behaupten, die Musik sei urheberrechtlich geschützt. Das ist sie definitiv nicht. Ich war im Studio als dieser Clustersound durch meine 2 jährige Tochter produziert wurde, als sie ihren kleinen Ellenbogen auf das Keyboard legte und den Clustersound triggerte.

Die Anfrage bzgl. der Frage, wer das hat sperren lassen schwingt nun zwischen Youtube und GEMA. Das ganze wird momentan auch von der Presse recherchiert.

Auf der anderen Seite ist es schon seltsam, das das angebliche Klarstellungsvideo zum Anonymous Video, neu kommentiert aber trotzdem auf meinen original Audiostream zugreift, weder bei mir noch meiner firma zur Nutzung angefragt wurde. Seltsamerweise wurde weder von der GEMA noch von Youtube gesperrt.

Da stellt sich für mich schon die Frage nach Zensur.

Mit der Hoffnung auf Klärung

Bruno Kramm

liekmudkip hat gesagt…

HI,

Also Hamm wir alle Urheber von Bild und Ton zusammen (except wasaru, für die englische Fassung), und keiner hat irgentwas geclaimed.
Jetzt wirds spannend, da müssen wir wohl mal Google / Youtube fragen.

Nice Synchro btw, aber warum Tofu Hähnchen?

Unknown hat gesagt…

Die glauben auch die können sich alles erlauben... einfach nur dreist!

urheberblog hat gesagt…

Ich finde es ein bisschen absurd, gleich "Zensur!!" zu schreien, nur weil dieses Video nicht mehr aufrufbar ist. Es ist ja auch nicht so, daß es das einzige Exemplar genau dieses Videos bei YouTube wäre. Das fliegt dort ja in zigfacher Ausführung rum. Sucht doch dort mal nach "Was ist Acta?".

Übrigens finde ich das Video zwar ganz gut gemacht, inhaltlich grenzt es aber schon an FUD. Hätte die böse "Content-Mafia" so ein Video ins Netz gestellt, würden sich alle aufregen. Jetzt ist es genau umgekehrt und alle finden es toll. ;))

liekmudkip hat gesagt…

Das video Basiert auf der geleakten ACTA Fassung von 2009. Hochgeladen wurde es zum ersten mal auf englisch anfang/mitte 2010.
Damals sah ACTA noch so aus.
Die alten Leaks sind bei la quadrature du net verfügbar, und können dort nachgelsesn werden.

Das das Video jetzt nichtmehr akkurat sein, aufgrund der vielen Änderungen und Revisionen kann steht sogar im Pretext, eigenes lesen der Texte wird ermutigt.

Daro hat gesagt…

Bei mir funktioniert das Video (komme aus Deutschland)

"Nicht ganz unwichtig, eine falsche Erklärung unter "penalty of perjury" wird in den USA mit einem Jahr Freiheitsentzug als Mindeststrafe geahndet, und amerikanische Gefängnisse können als unkomfortabel gelten."

Gilt das nicht auch wenn die GEMA ein Video falsch meldet? Es muss ja nur derjenige, der es hochgeladen hat beweisen, dass das Material frei verfuegbar ist. Also koennte jeder User, der das ACTA-Video hochgeladen hat und dem es "gesperrt" wurde, vor Gericht ziehen. Sprich Anonymus muesste sich nicht bekannt machen und trotzdem wuerde die GEMA einen vor den Latz bekommen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Akuma hat gesagt…

Warum sollte die GEMA "Etwas vor den Latz" bekommen für etwas das sie nie getan hat?

Wenn sich dein Nachbar auf die Straße stellt und behauptet "hier ist keine Durchfahrt, hat die Feuerwehr gesagt." Bekommt ja auch nicht die Feuerwehr Probleme.

urheberblog hat gesagt…

@liekmudkip: Wenn die Informationen im Video veraltet sind, verstehe ich die Aufregung hier im Blog noch weniger. Oder ist es im Interesse der ACTA-Gegner, unzutreffende (weil veraltete) Informationen zu verbreiten?

liekmudkip hat gesagt…

Ein Video ist aufgrund von windigen unberechtigten Urheberrechts-Anspruchs-Forderungen von Youtube verschwunden.

Das ist die Aufregung wert. No exceptions.

Das ist ja genau der Grund warum das Urheberrecht reformiert und nicht in der jetzigen Form zementiert werden darf.

urheberblog hat gesagt…

@liekmudkip: Aha. Und was kann das Urheberrecht dafür, dass YouTube möglicherweise voreilig handelt? Richtig: Gar nichts. Deshalb kann so etwas gar kein hinreichender Grund sein, eine Urheberrechtsreform zu fordern.

Übrigens: YouTube hat sozusagen "Hausrecht". Wenn die wollen, können die jedes Video, das ihnen nicht passt, löschen. Ganz unabhängig von irgendwelchen Gesetzen. Einfach so.

liekmudkip hat gesagt…

Troll 1/10

Die Punkte liegen auf der Hand, diskutiert in Abertrillionen von Blogs, Ich werde mich auf keine Stellvertreterdiskussion einlassen.

Der Kampf gegen Scientology in den letzten 4 Jahren hat immer wieder anschaulich gezeigt dass Copyright im digitalen Umfeld in seiner jetzigen Form immer Missbraucht wird und gegen Meinung eingesetzt wird. Jetzt noch DCMA bald ACTA.
Das ist gut dokumentiert.
die eigene Erfahrung in dem Umfeld spricht Bände, das ist kein hörensagen.
Stichworte wären hier, zum Beispiel Shawn Londsdale, Oliver Schaper uvm

In dem Zusammenhang sind auch die aktuellen Videos von Thunderf00t zu empfehlen.



Don't feed the Troll.

liekmudkip hat gesagt…

Ausserdem lass ich mir meine vorgefertigte meinung nicht durch Fakten Kaputtmachen!

“Bei einer massiven Menge an Videos auf Youtube und der steigenden Anzahl an Uploads – momentan 60 Stunden Videomaterial in der Minute – können auch bei dem Hochladen manchmal Fehler unterlaufen. Wenn dieses passiert und wir darauf hingewiesen werden, reagieren wir schnellstmöglich, um das Video wieder einzustellen.”

http://netzpolitik.org/2012/acta-videosperrung-war-ein-technisches-problem/

liekmudkip hat gesagt…

Allerdings hier der Claim https://yfrog.com/nwsgtyvj:tw1

pascal hat gesagt…

Ich finde ja besonders diese journalistische Ehrlichkeit interessant, mit der dieser Blogeintrag, Stunden nachdem sich die Situation geklärt hat, immer noch behauptet das alles sei Absicht gewesen…

ContentID liefert halt manchmal falsche Positive (und sehr oft falsche Negative, weshalb wir überhaupt noch Musik auf YouTube sehen), und dass das irgendwann bei einem ACTA-Video passiert ist doch statistisch klar.

Und: das gesperrte Video selbst ist unter vollem Copyright (der Urheber setzt nur seine Rechte nicht durch, allerdings könnte er das jederzeit nachholen), einfach nur "creative commons" hinschreiben ist völlig wertlos, das ist der Name einer Stiftung… man muss wenigstens den Namen einer Lizenz (z.B. CC-BY) angeben, am besten mit dem empfohlenen Text, und noch besser das Material in YouTube entsprechend markieren, das hilft die ContentID-Erkennung für re-uploads zu verbessern, ist absolut eindeutig und stellt Tools zum Remixen bereit.

Daro hat gesagt…

Wenn die GEMA ein Video sperren laesst, hat sie bereits etwas getan
(Der Rechteinhaber erklärt unter "penalty of perjury" das seine Urheberrechte durch irgendwas im Internet beeinträchtigt werden, und die Plattform oder der ISP sperrt das entsprechende Item ohne weitere Prüfung, zum Beispiel ein Video.)

Mon3yp3nny hat gesagt…

Mit meinem android tablet kann ich es aus Deutschland heraus abspielen!