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27 Februar 2012

Das symbolische Ende der zivilen Ehe ... Warum ich privat ein Problem mit Herrn Gauck als Bundespräsident habe ...

Ich habe diesen Teil meiner Auseinandersetzung um die Person Gauck als Kandidat für das Bundespräsidentenamt in einem extra Post ausgelagert, weil ich weiß das fast alle Piraten, ja sogar fast alle Bürger, meine Probleme nicht Teilen.

Es geht darum, das mit Herrn Gauck jemand zum Staatsoberhaupt gewählt werden soll, der im permanenten, Jahrzehnte lang anhaltenden Ehebruch lebt oder demnächst eventuell lebte. Damit wird durch die Lebensweise des Staatsoberhaupt die Ehe final demontiert. Mit Gauck käme damit die Lebensphilosophie der 68'ger mit ihrem Marsch durch die Institutionen an der Spitze des Staat an.


Es kommt immer wieder vor, das Menschen verschiedene Rechtsgeschäfte machen, die sich Außschiessen. Beispielsweise eine Auto zweimal zu verkaufen, weil ein später kommender Käufer denn doch mehr bietet. Wie handelt unser Staat in solch einem Fall? Das ist ganz einfach. Bei dem ersten Geschäft ging das Auto in den besitzt des ersten Käufers über. Beim zweiten Verkauf besaß der Verkäufer nicht mehr über das Recht die Transaktion zu tätigen, Sie konnte also nicht stattfinden. Eventuelle Zahlungen und Übergaben sind Rückabzuwickeln, um das erste Rechtsgeschäft zu schützen. Das Konzept ist also klar: jedes neue Rechtsgeschäft das der Staat anerkennt, hat vorausgegangene zu achten.

Wirklich alle? In den 1950 Jahren war das noch so. Wenn ein Mann und eine Frau in der Zivilehe sich die sexuelle treue versprochen haben, dann hatte das eine Sperrwirkung auf alle Handlungen, die diesem Versprechen zuwiderlaufen. Das fing damit an, das ein Ehebruch selber eine Straftat war. Rechtsgeschäfte die ein hohes Mas an Ehebruch ermöglichen, wie zum Beispiel Prostitution, wurden Pauschal als Sittenwidrig bewertet. Gewerbe, deren Aktivität als Beihilfe zum Ehebruch wirken können, wie zum Beispiel Hoteliers, hatten die Auflage, dieses zu verhindern. Diese Auflagen zu missachten war ebenfalls eine Straftat, Stichwort "Kuppelei". Kam es zu einem Ehebruch, so hat das lange reiche von zusätzlichen Konsequenzen. Der betrügende Partner konnte keine Zivilrechtlichen Ansprüche mehr geltend machen.

Aber das war bei weiten nicht alles. Wenn der Betrogene Partner seine aus dem Ehebruch entstehende Option auf Auflösung der Ehe wahrgenommen hat, dann konnte der Betrüger auch nicht einfach seine Seitensprungpartner heiraten. Der Ehebruch war ein permanentes Ehehindernis. Nur beim vorliegen besonderer Umstände, also z.B. 5 uneheliche Kinder mit der Geliebten, konnte nach langer Zeit vom Landrad Dispens von der Regelung gewährt werden.

Auch waren außereheliche Kinder nicht erbberechtigt, weil es diese ja nicht geben durfte, und deren Existenz dem Rechtsgeschäft Ehe zuwiederläuft. Natürlich ist diese zu 100% auf die Handlungen und die Existenz der Eltern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil auch die Kinder selber Grundrechtsträger sind und einen Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber ihren Eltern haben. Auch die Regelungen zum Umgang von Mann und Frau miteinander waren Verfassungswidrig, weil die Frau z.B. die Einwilligung ihres Mannes brauchte um Arbeiten zu dürfen.

Wie sieht das alles nun heute aus? Ehebruch ist schon sehr lange keine Straftat mehr. Rot-Gelb hat das Scheidungsrecht reformiert, wobei man von oben beschriebenen Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip überging. Kurz gesagt, es wird nur noch festgestellt, das die Zwei nicht mehr miteinander klarkommen. Wie es dazu kam, war in der Erstversion völlig egal, wie es dazu kam. Später wurde dann eine Härtefallscheidung eingeführt, wenn einer der Partner in rechtswidriger weiße geschädigt wurde. Dann wurde das vorhandene Geld in Hinsicht auf Vermögensfragen, Rentenansprüchen und Einkommen um verteilt.

Und wie sieht das mit Geschäften aus, von denen ein hohes Mas der Gefährdung für Ehen ausgeht, also z.B von der Prostitution? Die Sittenwidrigkeit der Prostitution wurde von Rot Grün gekippt. Das heißt eine Geschlechtsservicekraft kann wie jeder andere Handwerker auf Rechnung arbeiten. Erfolgt keine Zahlung, so kann zum Beispiel der Gerichtsvorsitzender bemüht werden. Eine Pflicht zur Überprüfung ob ein Kunde Verheiratet ist, um eine existierende Ehe zu respektieren besteht aber nicht. Was heißt das jetzt? Das Rechtsgeschäft der Geschlechtsservicekraft wird vom Staat höher bewertet als das Eheversprechen der Partner. Das Eheversprechen wird also als zur reine unverbindliches Absichtserklärung degradiert.

Nicht nur, das in Hotels längst keiner mehr fragt, ob Männlein und Weiblein die ein Zimmer wollen, auch zusammengehören, gibt es heute Gewerbe, deren Tätigkeitsbeschreibung als Beihilfe zum Ehebruch zusammengefasst werden kann. Diese Unternehmen können ihre Dienste, zum Beispiel in Sachen Swingerclub und Seitensprungagentur, wie selbstverständlich im Fernsehen und Internet Werbung machen.

Wenn im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 1 stehen würde

(1) Ehe und Familie sind von der staatlichen Ordnung zu respektieren.

oder

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze vor der staatlichen Ordnung.


Dies würde die heutigen passiven Vorstellung von Schutz der Ehe im Gegensatz zum aktiven Schutz der Ehe von vor 50 Jahren besser passen. Im Grundgesetz steht aber

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Die Wortdefinition im Duden ist aber absolut klar, Schutz, und erst recht besonderer Schutz, im Zusammenhang mit einem handlungsfähigen Subjekt ist eine aktiven Handlung zur Protektion des Schutzgegenstand und nicht die bloße Rücksichtnahme auf diesen. Nur bei einer unbelebter Quelle des Schutz ist eine passive Handlungsweise gesehen. In jedem Fall aber ist Schaden vom Schutzgegenstand abzuhalten.


Ich war 14, als die Sozial liberale Koalition den für mich zentralen Schutzbaustein, die zivilrechtliche Haftung bei Fehlverhalten gegenüber den Partner, ausgebrochen hat. Im Grunde genommen eine frühe Harz IV Aktion, um das Sozialausgaben zu Lasten der Betrogenen Lebenspartner gering zu halten. Mir war damit klar, das ich unter diesen Umständen mangels Ehe keine Kinder würde haben wollen. Bei unehelichen Kindern gibt es bis heute kein Anspruch des Vater auf das Sorgerecht, so das auch dieser Plan B nicht in Frage kam.

Das Problem ist, das man nur ein Jahr nach Erlass eines Gesetzes ohne Anlass gegen dieses vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden kann. Da ich bei dieser Situation nicht bereit bin eine Ehe einzugehen, bin ich nicht betroffen. Ich kann also nicht Klagen. Da ich nicht Klagen kann, habe ich auch keine Möglichkeit, mich aus der Situation zu befreien. Als vierzehn jähriger war ich mir zwar 100% Sicher über die Folgen des Gesetzes auf mein Leben. Leider war mir wegen mangelnder Unterweisung in die Rechtsordnung durch die Schule nicht klar, das ich auch als Kind ohne die Zustimmung meiner Eltern hätte klagen können. Mein Vater war wohl der Meinung, so eine Aktion sei vergeblich sei - und auch unnötig weil die Sexualität mich denn schon "auf den rechten Weg" bringen würde. Dem war aber nicht so, jetzt bin ich so alt, das "Game Over" erreicht ist. Es heißt, für jeden Topf gebe es einen Deckel. Ich habe meinen auf jeden Fall gefunden, musste ihn Aber vorüberziehen lassen. Wie soll man jemanden von etwas überzeugen, das man selber in wesentlichen teilen Ablehnt? Die emotionalen Folgen daraus und mit ansehen zu müssen wie es meinem potentiellen Deckel ergangen ist sind echt übel.

Bisher wurden Kinder vom Staat und Steuersystem gefördert. Erst eine Bestrafung von Kinderlosigkeit, wie sie jetzt von Unionspolitikern ins Gespräch gebracht wurde, böte mir wieder eine Möglichkeit diese Problematik vor Das Bundesverfassungsgericht zu tragen.

Wenn jetzt die nationale Front aus CDU CSU SPD und Grüne darauf besteht, Herrn Gauck zum Bundespräsident zu wählen, dann sollte sie wenigstens vorher klar Schiff machen und die Verfassung wie hier beschrieben so ändern das sie zur Realität passt. Einen als ausreichen anzusehende Zuspruch für diese fehl Entwicklung liegt jedenfalls vor. 89% hätten kein Problem mit dem Ehebruch des potentiellen Bundespräsidenten Gauck. Auch sollte man das Wort Ehe aus den Gesetzen Streichen und generell vom eingetragenen Lebenspartnerschaften sprechen, denn das ist es was Zivilehe heute ist. Das Wort Ehe sollte man den Religionsgemeinschaften überlassen. Eine korrekte Bezeichnung der Dinge öffnet neue Horizonte in zukünftigen politischen Diskussion. Nötig wird sie Werden, denn Fragen der Demografie werden drängender werden. Ich kennen mindestens eine Person, bei der ihre Kinderlosigkeit auf das gleiche Problem zurückzuführen ist.

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