Aus diesem Grund ist das Insolvenzrecht für Banken fehl am Platz. Man hat in der Folge der Weltwirtschaftskrise versucht, das Bankwesen durch Regulierungen und freiwillige Maßnahmen wie den Einlagensicherungsfonds für die Kunden sicher zu gestalten. Das ist aber keine systematische Lösung, weil es viel zu viele Ausnahmen gibt. Meiner Meinung nach ist ein gesondertes Insolvenzverfahren für Banken nötig. Das muss unterscheiden zwischen Kapital welches die Gläubiger mitbringen, und den Forderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit der Bank ergeben.
Tritt eine Zahlungsunfähigkeit einer Bank ein, so sollte Bank und Staat verpflichtet werden, das der Staat die Eigenmittel der Bank aufstockt und somit den Geschäftsbetrieb der Bank sicherzustellen. Dabei sollte der Steuerzahler für diese Form der fundamentalen Bürgschaft mit besonderen Privilegien ausgestattet werden. So sollte die Zwangsausgabe von Anteilsscheinen an einer Bank für den Staat mit einem Diskont von ca 20% belegt werden. Ist die Bank also zum Zeitpunk der Zahlungsunfähigkeit 900.000.000 € Wert und braucht eine Kapitalerhöhung von 100.000.000 €, so sollten dem Steuerzahler dann nicht nur 10% der Bank gehören, sondern ca 12% der Bank. Den bisherigen Besitzern der Bank gehören dann nur noch 88% der Bank.
Ist die Bank nur wegen eines Mangels an Vertrauen zahlungsunfähig geworden, so kann man die Geschäft ohne Probleme wie bisher fortführen, und der Staat kann und müsste seine Anteile mit einem Gewinn von mindestens 20% veräußern.
Wurde in der Bank aber Misswirtschaft betrieben, so sollte es ein Verfahren zur Abwicklung geben, das die Mehrheit der Eigentümer beschließen kann. Hat oder müsste der Staat also so viel Geld zugeschossen, das er mehr als 50% der Anteile einer Bank hält oder halten würde, so kann er entscheiden, ob selbige Abgewickelt wird. Bedenkt mann den Wertverfall der Aktien der Hyporealestate im Vorfeld ihrer abgewendeten Insolvenz, so kann man davon ausgehen, das dieses sehr schnell der Fall sein wird. Dann sollte wie Folgt funktionieren:
- Es werden keinen neuen Geschäfte mehr abgeschlossen und keine neunen Einzahlungen mehr eingenommen
- Die Forderungen an die Bank, welche aus eingezahlten Kapital ergeben, werden vom Staat beglichen
- Rückflüsse aus Krediten und sonstigen Geschäften der Bank gehen an den Staat, die Zinsen und Erträge daraus an die Insolvenzmasse
- Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten für die Abwicklung, dann die Forderungen an die Bank aus dem Geschäftsbetrieb anteilig beglichen, also Zinsen Prämien ect.
- Falls Gelder übrig bleiben, wird der Rest der Insolvenzmasse anteilig an die Eigentümer verteilt, in unserem Beispiel von oben also zu 12% auch an den Steuerzahler
Gleichzeitig sollte das Eintreten einer Abwicklung einer Bank automatisch einen neuen Straftatbestand der "Bank untreue" erfüllen, welche die verantwortlichen Vorstände einer Bank und seine Vorgänger bis zum Eintreten der normalen Verjährung trifft. Auf diese weiße kann Ausgeschlossen werden, das die Damen und Herren welche eine Bank in die Pleite geführt haben, an anderer Stelle wieder Unheil anrichten. Ausgeschiedene Manager sollte das Recht zur Einsicht in die Bücher einer Bank erhalten und können Straffreiheit erlangen, wenn sie neue Misstände an die aufsichtführende Behörde melden. Die werden dann als Eigeninteresse ihren Nachfolgern schon gehörig auf die Finger sehen!
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