Zunächst mal, was ist ein Leerverkauf? Wenn jemand glaubt, eine Aktie oder ein anderes Gut sei aktuell überbewertet, so kann er sich dieses Gut leihen, und es an der Börse verkaufen. Natürlich muss er das geliehene Gut wieder zurückgeben, weswegen er es natürlich auch zurückkaufen muss. War der Wert überbewertet und hat der Markt es zwischenzeitlich begriffen, so muss er beim zurückkaufen weniger ausgeben als er beim Verkauf eingenommen hat. Diese Differenz abzüglich der Leihgebühr verbleit dem Leerverkäufer als Gewinn.
So was kann natürlich auch böse nach hinten losgehen, so wie bei der VW Aktie letzte Woche. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Kurse nicht fallen und die Frist für die Rückgabe der Aktie ausläuft, so kann der Leerverkäufer gezwungen sein, die Aktie zu fast jeden Preis wieder zurückzukaufen.
Würde man Leerverkäufe verbieten, so müsste man um eine Verzerrung des Preises zu vermeiden auch den Kauf von Aktien auf Kredit verbieten. Denn im Grunde handelt es sich um den gleichen Vorgang. Ich bin der Meinung das Geld im Verhältnis zu einer Aktie überbewertet ist, und leihe mir welches. Dieses bringe ich über die Börse in Umlauf indem ich die vermeidlich unterbewertete Aktie kaufe. Später verkaufe ich die Aktie zu einem besseren Preis und Zahle davon den Kredit und die Zinsen. Der Rest ist mein Gewinn. Nur gibt es hier auch den Fall, das zum Beispiel ein Unternehmer sich einfach und billig durch das beleihen von Aktienpaketen Geld für ein anderes Projekt besorgen will.
Da es aber unglaublich schwer ist, festzustellen ob jemand mit eigenem Geld und Aktien handelt, ist ein striktes Verbot von solchen Aktivitäten sowieso nicht möglich. Was man temporär gemacht hat, ist die institutionalisierte Organisation solcher Leerverkäufe für Aktien aus dem Finanzbereich zu unterbinden. Das macht Sinn, solange es temporär bleibt, weil es etwas Zeit dauert, sich eine neue Möglichkeit des Leihe zu organisieren, und ist nötig, weil bei der bisherigen Rechtslage jeder Banken durch simple Gerüchte ruinieren kann!
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