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13 Oktober 2008

Wie sollten die Banken mit Kreditsicherheiten umgehen?

Ein großes Problem im Punkto Stabilität im Finanzsystem ergibt sich aus dem Umgang der Banken mit den Sicherheiten für Kredite. Es ist zum Beispiel kein Problem, Wertpapiere im Depot oder auch Immobilien zu beleihen. Die Bank wird einen jederzeit einen Kredit bis zu einer durch das Risiko von Preisschwankungen definierten Grenze einräumen. Da diese Formen der Sicherheit im Grundbuch oder bei börsennotierten Aktien, als erstklassig gilt, auch zu einem günstigen Zinssatz.

Wenn jetzt aber die Sicherheit an Wert verliert, also die Grundstückspreise oder die Aktienkurse fallen, kann es sein, das die Relation zwischen dem aktuellen Wert und der Höhe des Kredites nicht mehr passt, so das die Bank weitere Sicherheiten oder eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits verlangen wird.

Wenn also aus irgendwelchen Gründen eine deutliche Preissenkung zustande kommt, dann werden durch die Banken und die von Ihnen ausgelöste Verkäufe von zur Sicherheit hinterlegten Werten, deren Marktwert zusätzlich belastet, was zu neuerlichen Preissenkungen führt, und so weiter, bis eine Abwärtsspirale in gang kommt, Wie mann sie zur Zeit an der Aktien Börse am besten beobachten kann.

Was also zusätzlich gebraucht wird, ist eine Änderung der Regeln, wie mit verpfändeten Gütern umzugehen ist und welche Güter wann als Pfand beliehen werden sollten.

Zum einen wäre es wichtig, das wenn es schon geplatzte Kredite für ein bestimmte Art von Werten gibt, die Notleidend geworden sind, nicht noch weitere mit vergleichbarer oder schlechterer Bonität hinzukommen sollten.

Zum anderen sollten der Verkauf von Pfändern so geregelt sein, das Sie möglichst Markt neutral erfolgen. Davon haben auch die Schuldner was, weil die Bank bei Immobilien zum Beispiel so vorgeht: Das Haus wird zwei mal zur Versteigerung angeboten, mit dem Mindestgebot in höhe des eingeräumten Kredits. Klappt das nicht, wird es beim dritten mal ohne Limit zur Versteigerung gebracht. Das Gut wird verkauft, der Kredit Teil getilgt, der Restliche Teil der Forderung verbleibt beim Kreditnehmer, die dieser darüberhinaus abstottern muss! Eine Verpflichtung zur Markt neutralen Nutzung des Gutes, zum Beispiel durch Vermietung und späteren kostendeckenden Verkauf, nutzt also dem Kreditnehmer als auch der Allgemeinheit. Gegebenenfalls muss die Anzahl der Verkäufe mit einem reduzierten Preis auf einen bestimmten Anteil der normalen Verkäufe limitiert werden, diese hässliche Form der Lawinenbildung zu unterbinden.

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