Wie schon berichtet, sind die Europäischen Holz und GEZ Medien ein Totalausfall, was die Berichterstattung über die Proteste gegen Korruption und Bankenmisswirtschaft. Nur einige wenige Medien haben berichtet, typischer weiße solche die ganz weit weg vom Schuss sind - z.B. aus Australien!
Eine Presse in einem Demokratischen Land, die sich aufführt wie in einer Diktatur, das ist einfach nur blamabel. Lücken in der Berichterstattung scheinen an der Tagesordnung zu sein. Hier z.B. ein Bericht des Spiegel über eine persistente Ölpest an der Südküste Spaniens, die es nach Wunsch der Spanischen Regierung auch nicht wirklich geben soll.
Hier noch eine Karte mit allen Hashtags und wichtigen Berichterstattern zum selber recherchieren. Und nicht vergessen: gegen Zwangskosten von GEZ&Co protestieren. Das was in Spanien passiert betrifft auch uns Unmittelbar, weil die Bankenmisswirtschaft ja wie bei Griechenland, Irland, Portugal schon gesehen auch auf uns als Streuzahler zurückwirkt. Das einzige was in der Situation wirklich noch hilft. Die etablierten Medien scheinen keine Distanz zum politischen Geschehen in den Regierungen zu haben.
Am einfachsten den Hashtag bei Google Realtime eingeben, da braucht man keinen Account oder Software.
Die Politik Deutschlands zeigt einen großen Mangel an Naturwissenschaftlicher Kompetenz. Grund für diesen Misstand ist meiner Meinung nach eine erheblich einseitige Berichterstattung, speziell im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Ich werde deshalb hier zu aktuellen Themen aus der Sicht eines Menschen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung Stellung nehmen.
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17 Mai 2011
13 Oktober 2008
Was tun, wenn ein Staat wie Island seinen verpflichtungen aus den Geschäften seiner Banken nicht nachkommen kann?
Die isländischen Banken durften, weil Island dem EWR angehört, hierzulande ohne Kontrolle durch die deutschen Behörden tätig werden. Die Normen des EWR schreiben aber unter anderem vor, das der Staat, wenn er denn seiner Aufsichtspflicht nicht erfolgreich nachgekommen ist, für die Einlagen von Privatpersonen bei Banken mindestens bis zu einer Grenze von 20.887 € haftet. Dieser Betrag soll ja jetzt in der EU auch auf 50.000 € erhöht werden, aber ob das dann auch für ERW Staaten gilt weiß ich im Moment nicht.
Nun Sieht es aber so aus, als ob Island als Staat selbst diesen minimalen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, weil die Bilanzsummen der isländischen Banken riesig sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt! Wenn die 4.000.000.000 € aus Moskau, wenn Sie denn überhaupt kommen, nicht ausreichen, dann wird es eng. Island hat, nach dem London offiziell die Freundschaft zu Island für beendet erklärt hat, trotz gegenteiliger Absichtserklärung prompt zugesagt, britische Kunden bis zu 20.887 € entschädigen. Bleiben zwei Fragen: "Was hat die Isländer eigentlich so eingeschüchtert?" und "Was ist mit den Gläubigern aus anderen Ländern?"
Die Niederländer haben ihren Bürgern eine Entschädigung aus der zusammengebrochenen Onlinebank Icesave von bis zu 100.000 € in Aussicht gestellt.
Ich finde, wenn schon Gelder aus den EU Ländern nötig sind, um Islands Misswirtschaft abzufangen, dann sollten diese im rahmen eines Deals über Ressourcen nach Island fliesen. Das heißt, die Staaten der EU sollten den Kunden der Isländischen Banken ihre Forderungen mit einem gewissen Diskont von z.B. 80% abkaufen, und diese Forderungen gegen Ressourcen wie zum Beispiel Fischereirechte eintauschen. Als besonderes Sinnvoll, auch im Hinblick auf die Frage der CO2 Belastung der Atmosphäre, würde ich den Aufkauf von Abbaurechten an geothermischer Energie in Island erachten.
Das könnte dann in Zukunft so Aussehen: Wenn eine Firma in Island Geothermische Energie gewinnen will, dann kann sie bei der EU eine Genehmigung erwerben, welche es ihr erlaubt geothermische Produkte ohne Erhebung von Steuern durch den isländischen Staat zu gewinnen und auszuführen. Auf diese Weise könnte die EU Staaten die jetzt nötigen Mittel aus den Lizenzerlösen refinanzieren und würde die Energieabhängigkeit von Russland und anderen mindern. Geothermische Energie enthaltende Produkte können zum Beispiel Aluminium oder Wasserstoff sein. Vielleicht macht aber auch eine langes Seekabel sinn? Auf jeden Fall würde das den Menschen in Island nichts wegnehmen, im Gegenteil, es würden sich zusätzliche interessante und lukrative Verdienstmöglichkeiten für Isländer bei diesen Firmen ergeben.
Ich gehe davon aus, das ein solches Szenario der Grund ist, warum man in Russland einen Kredit an Island so wohlwollend gegenübersteht, weil man so möglicherweise dafür sorgen kann, das die eigenen Kunden in Zukunft weniger Auswahl auf dem Energiemarkt haben.
Nun Sieht es aber so aus, als ob Island als Staat selbst diesen minimalen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, weil die Bilanzsummen der isländischen Banken riesig sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt! Wenn die 4.000.000.000 € aus Moskau, wenn Sie denn überhaupt kommen, nicht ausreichen, dann wird es eng. Island hat, nach dem London offiziell die Freundschaft zu Island für beendet erklärt hat, trotz gegenteiliger Absichtserklärung prompt zugesagt, britische Kunden bis zu 20.887 € entschädigen. Bleiben zwei Fragen: "Was hat die Isländer eigentlich so eingeschüchtert?" und "Was ist mit den Gläubigern aus anderen Ländern?"
Die Niederländer haben ihren Bürgern eine Entschädigung aus der zusammengebrochenen Onlinebank Icesave von bis zu 100.000 € in Aussicht gestellt.
Ich finde, wenn schon Gelder aus den EU Ländern nötig sind, um Islands Misswirtschaft abzufangen, dann sollten diese im rahmen eines Deals über Ressourcen nach Island fliesen. Das heißt, die Staaten der EU sollten den Kunden der Isländischen Banken ihre Forderungen mit einem gewissen Diskont von z.B. 80% abkaufen, und diese Forderungen gegen Ressourcen wie zum Beispiel Fischereirechte eintauschen. Als besonderes Sinnvoll, auch im Hinblick auf die Frage der CO2 Belastung der Atmosphäre, würde ich den Aufkauf von Abbaurechten an geothermischer Energie in Island erachten.
Das könnte dann in Zukunft so Aussehen: Wenn eine Firma in Island Geothermische Energie gewinnen will, dann kann sie bei der EU eine Genehmigung erwerben, welche es ihr erlaubt geothermische Produkte ohne Erhebung von Steuern durch den isländischen Staat zu gewinnen und auszuführen. Auf diese Weise könnte die EU Staaten die jetzt nötigen Mittel aus den Lizenzerlösen refinanzieren und würde die Energieabhängigkeit von Russland und anderen mindern. Geothermische Energie enthaltende Produkte können zum Beispiel Aluminium oder Wasserstoff sein. Vielleicht macht aber auch eine langes Seekabel sinn? Auf jeden Fall würde das den Menschen in Island nichts wegnehmen, im Gegenteil, es würden sich zusätzliche interessante und lukrative Verdienstmöglichkeiten für Isländer bei diesen Firmen ergeben.
Ich gehe davon aus, das ein solches Szenario der Grund ist, warum man in Russland einen Kredit an Island so wohlwollend gegenübersteht, weil man so möglicherweise dafür sorgen kann, das die eigenen Kunden in Zukunft weniger Auswahl auf dem Energiemarkt haben.
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Macht es sinn, Leerverkäufe zu verbiehten?
Zunächst mal, was ist ein Leerverkauf? Wenn jemand glaubt, eine Aktie oder ein anderes Gut sei aktuell überbewertet, so kann er sich dieses Gut leihen, und es an der Börse verkaufen. Natürlich muss er das geliehene Gut wieder zurückgeben, weswegen er es natürlich auch zurückkaufen muss. War der Wert überbewertet und hat der Markt es zwischenzeitlich begriffen, so muss er beim zurückkaufen weniger ausgeben als er beim Verkauf eingenommen hat. Diese Differenz abzüglich der Leihgebühr verbleit dem Leerverkäufer als Gewinn.
So was kann natürlich auch böse nach hinten losgehen, so wie bei der VW Aktie letzte Woche. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Kurse nicht fallen und die Frist für die Rückgabe der Aktie ausläuft, so kann der Leerverkäufer gezwungen sein, die Aktie zu fast jeden Preis wieder zurückzukaufen.
Würde man Leerverkäufe verbieten, so müsste man um eine Verzerrung des Preises zu vermeiden auch den Kauf von Aktien auf Kredit verbieten. Denn im Grunde handelt es sich um den gleichen Vorgang. Ich bin der Meinung das Geld im Verhältnis zu einer Aktie überbewertet ist, und leihe mir welches. Dieses bringe ich über die Börse in Umlauf indem ich die vermeidlich unterbewertete Aktie kaufe. Später verkaufe ich die Aktie zu einem besseren Preis und Zahle davon den Kredit und die Zinsen. Der Rest ist mein Gewinn. Nur gibt es hier auch den Fall, das zum Beispiel ein Unternehmer sich einfach und billig durch das beleihen von Aktienpaketen Geld für ein anderes Projekt besorgen will.
Da es aber unglaublich schwer ist, festzustellen ob jemand mit eigenem Geld und Aktien handelt, ist ein striktes Verbot von solchen Aktivitäten sowieso nicht möglich. Was man temporär gemacht hat, ist die institutionalisierte Organisation solcher Leerverkäufe für Aktien aus dem Finanzbereich zu unterbinden. Das macht Sinn, solange es temporär bleibt, weil es etwas Zeit dauert, sich eine neue Möglichkeit des Leihe zu organisieren, und ist nötig, weil bei der bisherigen Rechtslage jeder Banken durch simple Gerüchte ruinieren kann!
So was kann natürlich auch böse nach hinten losgehen, so wie bei der VW Aktie letzte Woche. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Kurse nicht fallen und die Frist für die Rückgabe der Aktie ausläuft, so kann der Leerverkäufer gezwungen sein, die Aktie zu fast jeden Preis wieder zurückzukaufen.
Würde man Leerverkäufe verbieten, so müsste man um eine Verzerrung des Preises zu vermeiden auch den Kauf von Aktien auf Kredit verbieten. Denn im Grunde handelt es sich um den gleichen Vorgang. Ich bin der Meinung das Geld im Verhältnis zu einer Aktie überbewertet ist, und leihe mir welches. Dieses bringe ich über die Börse in Umlauf indem ich die vermeidlich unterbewertete Aktie kaufe. Später verkaufe ich die Aktie zu einem besseren Preis und Zahle davon den Kredit und die Zinsen. Der Rest ist mein Gewinn. Nur gibt es hier auch den Fall, das zum Beispiel ein Unternehmer sich einfach und billig durch das beleihen von Aktienpaketen Geld für ein anderes Projekt besorgen will.
Da es aber unglaublich schwer ist, festzustellen ob jemand mit eigenem Geld und Aktien handelt, ist ein striktes Verbot von solchen Aktivitäten sowieso nicht möglich. Was man temporär gemacht hat, ist die institutionalisierte Organisation solcher Leerverkäufe für Aktien aus dem Finanzbereich zu unterbinden. Das macht Sinn, solange es temporär bleibt, weil es etwas Zeit dauert, sich eine neue Möglichkeit des Leihe zu organisieren, und ist nötig, weil bei der bisherigen Rechtslage jeder Banken durch simple Gerüchte ruinieren kann!
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Wie verhindert man Kriesen im Finanzsystem wenn eine Bank Probleme hat?
Eine Bank lebt, wie keine andere Institution, von dem Vertrauen der Kunden. Im Gegensatz zu den Krediten welche eine Bank vergibt, sind die Einlagen in eine Bank im Grunde Kredite an diese Bank die auf "Treu und Glauben" beruhen. Geht das Vertrauen verloren, ist die Bank pleite, auch wenn Sie sich absolut nichts zu schulden gekommen hat lassen.
Aus diesem Grund ist das Insolvenzrecht für Banken fehl am Platz. Man hat in der Folge der Weltwirtschaftskrise versucht, das Bankwesen durch Regulierungen und freiwillige Maßnahmen wie den Einlagensicherungsfonds für die Kunden sicher zu gestalten. Das ist aber keine systematische Lösung, weil es viel zu viele Ausnahmen gibt. Meiner Meinung nach ist ein gesondertes Insolvenzverfahren für Banken nötig. Das muss unterscheiden zwischen Kapital welches die Gläubiger mitbringen, und den Forderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit der Bank ergeben.
Tritt eine Zahlungsunfähigkeit einer Bank ein, so sollte Bank und Staat verpflichtet werden, das der Staat die Eigenmittel der Bank aufstockt und somit den Geschäftsbetrieb der Bank sicherzustellen. Dabei sollte der Steuerzahler für diese Form der fundamentalen Bürgschaft mit besonderen Privilegien ausgestattet werden. So sollte die Zwangsausgabe von Anteilsscheinen an einer Bank für den Staat mit einem Diskont von ca 20% belegt werden. Ist die Bank also zum Zeitpunk der Zahlungsunfähigkeit 900.000.000 € Wert und braucht eine Kapitalerhöhung von 100.000.000 €, so sollten dem Steuerzahler dann nicht nur 10% der Bank gehören, sondern ca 12% der Bank. Den bisherigen Besitzern der Bank gehören dann nur noch 88% der Bank.
Ist die Bank nur wegen eines Mangels an Vertrauen zahlungsunfähig geworden, so kann man die Geschäft ohne Probleme wie bisher fortführen, und der Staat kann und müsste seine Anteile mit einem Gewinn von mindestens 20% veräußern.
Wurde in der Bank aber Misswirtschaft betrieben, so sollte es ein Verfahren zur Abwicklung geben, das die Mehrheit der Eigentümer beschließen kann. Hat oder müsste der Staat also so viel Geld zugeschossen, das er mehr als 50% der Anteile einer Bank hält oder halten würde, so kann er entscheiden, ob selbige Abgewickelt wird. Bedenkt mann den Wertverfall der Aktien der Hyporealestate im Vorfeld ihrer abgewendeten Insolvenz, so kann man davon ausgehen, das dieses sehr schnell der Fall sein wird. Dann sollte wie Folgt funktionieren:
Gleichzeitig sollte das Eintreten einer Abwicklung einer Bank automatisch einen neuen Straftatbestand der "Bank untreue" erfüllen, welche die verantwortlichen Vorstände einer Bank und seine Vorgänger bis zum Eintreten der normalen Verjährung trifft. Auf diese weiße kann Ausgeschlossen werden, das die Damen und Herren welche eine Bank in die Pleite geführt haben, an anderer Stelle wieder Unheil anrichten. Ausgeschiedene Manager sollte das Recht zur Einsicht in die Bücher einer Bank erhalten und können Straffreiheit erlangen, wenn sie neue Misstände an die aufsichtführende Behörde melden. Die werden dann als Eigeninteresse ihren Nachfolgern schon gehörig auf die Finger sehen!
Aus diesem Grund ist das Insolvenzrecht für Banken fehl am Platz. Man hat in der Folge der Weltwirtschaftskrise versucht, das Bankwesen durch Regulierungen und freiwillige Maßnahmen wie den Einlagensicherungsfonds für die Kunden sicher zu gestalten. Das ist aber keine systematische Lösung, weil es viel zu viele Ausnahmen gibt. Meiner Meinung nach ist ein gesondertes Insolvenzverfahren für Banken nötig. Das muss unterscheiden zwischen Kapital welches die Gläubiger mitbringen, und den Forderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit der Bank ergeben.
Tritt eine Zahlungsunfähigkeit einer Bank ein, so sollte Bank und Staat verpflichtet werden, das der Staat die Eigenmittel der Bank aufstockt und somit den Geschäftsbetrieb der Bank sicherzustellen. Dabei sollte der Steuerzahler für diese Form der fundamentalen Bürgschaft mit besonderen Privilegien ausgestattet werden. So sollte die Zwangsausgabe von Anteilsscheinen an einer Bank für den Staat mit einem Diskont von ca 20% belegt werden. Ist die Bank also zum Zeitpunk der Zahlungsunfähigkeit 900.000.000 € Wert und braucht eine Kapitalerhöhung von 100.000.000 €, so sollten dem Steuerzahler dann nicht nur 10% der Bank gehören, sondern ca 12% der Bank. Den bisherigen Besitzern der Bank gehören dann nur noch 88% der Bank.
Ist die Bank nur wegen eines Mangels an Vertrauen zahlungsunfähig geworden, so kann man die Geschäft ohne Probleme wie bisher fortführen, und der Staat kann und müsste seine Anteile mit einem Gewinn von mindestens 20% veräußern.
Wurde in der Bank aber Misswirtschaft betrieben, so sollte es ein Verfahren zur Abwicklung geben, das die Mehrheit der Eigentümer beschließen kann. Hat oder müsste der Staat also so viel Geld zugeschossen, das er mehr als 50% der Anteile einer Bank hält oder halten würde, so kann er entscheiden, ob selbige Abgewickelt wird. Bedenkt mann den Wertverfall der Aktien der Hyporealestate im Vorfeld ihrer abgewendeten Insolvenz, so kann man davon ausgehen, das dieses sehr schnell der Fall sein wird. Dann sollte wie Folgt funktionieren:
- Es werden keinen neuen Geschäfte mehr abgeschlossen und keine neunen Einzahlungen mehr eingenommen
- Die Forderungen an die Bank, welche aus eingezahlten Kapital ergeben, werden vom Staat beglichen
- Rückflüsse aus Krediten und sonstigen Geschäften der Bank gehen an den Staat, die Zinsen und Erträge daraus an die Insolvenzmasse
- Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten für die Abwicklung, dann die Forderungen an die Bank aus dem Geschäftsbetrieb anteilig beglichen, also Zinsen Prämien ect.
- Falls Gelder übrig bleiben, wird der Rest der Insolvenzmasse anteilig an die Eigentümer verteilt, in unserem Beispiel von oben also zu 12% auch an den Steuerzahler
Gleichzeitig sollte das Eintreten einer Abwicklung einer Bank automatisch einen neuen Straftatbestand der "Bank untreue" erfüllen, welche die verantwortlichen Vorstände einer Bank und seine Vorgänger bis zum Eintreten der normalen Verjährung trifft. Auf diese weiße kann Ausgeschlossen werden, das die Damen und Herren welche eine Bank in die Pleite geführt haben, an anderer Stelle wieder Unheil anrichten. Ausgeschiedene Manager sollte das Recht zur Einsicht in die Bücher einer Bank erhalten und können Straffreiheit erlangen, wenn sie neue Misstände an die aufsichtführende Behörde melden. Die werden dann als Eigeninteresse ihren Nachfolgern schon gehörig auf die Finger sehen!
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