Vorwort
Es ist physikalischen Beschränkungen der vorhandenen Infrastruktur und der allgemeinen Ausgangslage geschuldet, das es Gebiete gibt, die keinen breitbandigen Zugang zum Internet haben. Gründe für eine Begrenzung der Bandbreiten sind zum Beispiel:
- Dämpfungseigenschaften des Isolationismatherials der aus Monopolzeiten vorhandenen Kabel
- Das Angebot an zur Verfügung stechenden Frequenzen und deren Eigenschaften
- Topografischen Eigenschaften der Geographie, weil für viele Funkverbindungen Sichtverbindungen nötig sind.
- Das begrenztem Angebot von preiswerten Gerätentypen in Massenfertigung, die nur dann zusammenkommt, wenn die Regulierung ein Einsatz in vielen Ländern ermöglicht.
Würde ein Standartmodell, zum Beispiel Aufgraben der Straßen für ein Glasfaserkabel festgeschrieben, so würden für die Allgemeinheit so enorme Kosten entstehen, das dies nicht Tragbar ist. Das erwirtschaftbare Telekommunikationsentgelt kann gegen null Vernachlässigt werden, z.B. bei einem einsamen Gebäude in einer abgelegenen Wald senke von der aus kein anderes Gebäude oder sonstiger Punkt mit Zivilisation sichtbar ist. Die im Konkurrenzantrag vorgesehene Einklagbarkeit setzt implizit einen Staatsmonopolbetrieb voraus, was zum meinen hochgradig Sozialistisch ist, und zum andren dafür sogt, das Zensoren, Berlusconies und Diktatoren ein leichtes Spiel haben. Es gibt im täglichen Betrieb als kleiner Anbieter, der flexibel genug ist weiße Flecken in der Versorgungskarte zu schließen, eine große Zahl von Ärgernissen. Das fängt mit der Polizei an, die trotz ordnungsgemäßen Eintrag als Telekommunikationsanbieter mit einem Durchsuchungsbefehl als Beschuldigter(!!) wegen illegaler Inhalte auftaucht, über Probleme einen geeigneten Vorlieferant zu finden bis zu Fragen des Zugangs zu Frequenzen. Das ist keine Fiktion, sondern alles selber Erlebt, weil ich meinen Stadtteil mitversorge, seit die EU den Markt so geöffnet hat, das man überhaupt diese Dienstleistung anbieten darf, ohne tausende Euro in die Bürokratie für eine Lizenz investieren zu müssen.
Antrag zur Aufnahme ins Grundsatzprogramm
Die Piratenpartei Deutschlands tritt für die Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ein, die ein vielfältiges und prosperierendes Angebot an Internetdienstleistungen das von großen und kleinen Anbietern getragen wird ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, das eine Struktur entsteht, die einen Eingriff in die Informationsfreiheit erst gar nicht zulässt.
Antrag auf ein Positionspapier Internetausbau
Da die großen Telekommunikationskonzerne auch immer ein Ansatzpunkt für zensur- und eingriffswütige politische Bestrebungen sind, muss im Bereich der Digitalen Kommunikation Wert gelegt werden auf eine vielfältige Anbieter Landschaft. Diese wird dann durch Konkurrenz auch dazu führen, das die zu sozial verträglichen Preisen erhältlichen Bandbreiten stetig wachsen und auch entlegene Ecken erreichen. Dazu sind die administrativen, juristischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Nötig sind damit diese prosperieren können:
- Staatsanwaltschaften sind bei Verfahren wegen Illegaler Inhalte zu verpflichten, die öffentlich zugängliche Datenbank der Telekommunikationsanbieter bei der Bundesnetzagentur zu konsultieren und ihre Maßnahmen dem Ergebnis entsprechend angemessen zu gestalten.
- Es ist eine Kontaktpflicht zu etablieren, mittels der es einem Anbieter möglich ist, Geräte an Standorten zu Platzieren, die die Einrichtung von z.B. WLAN oder Richtfunkverbindungen ermöglicht. Dabei ist zum Beispiel an Windkraftanlagen zu denken oder Solar gestützte Einrichtungen auf abgelegen Scheunen oder Hochsitzen.
- Es ist eine neue vereinfachte Gattung der "Netzverlängerer" als Internetdienstleister zu schaffen, die einfach ein leistungsfähiges Angebot eines Anbieters, z.B. eine VDSL FLAT der deutschen Telekom, mit anderen Technologien wie WLAN in Gebiete ohne die entsprechende Versorgung weitertragen. Für diese Dienstleistung ist ihnen logistische Hilfestellung in Form geeigneter Verträge und ein Prozentualer Anteil am eingenommen Entgelt der herangetragenen Kunden auszuzahlen. Dieser Prozentsatz ist von der Bundesnetzagentur zu bestimmen.
- Internetdiehnstleister sollten grundsätzlich verpflichtet sein, ein Geschäftsmodell für registriere Telekommunikationsanbieter für den Wiederverkauf auf Volumenbasis vor zuhalten, damit kleine Anbieter deren Angebote als Fallback nutzen können. Das betrifft vor allem Satellitengestützte Anbieter, die überall verfügbar sind.
- Die Vergabe von Frequenzen nach dem Verfahren 802.11y bei 3GHz mit bis zu 20 Watt sollte wie in den USA gehandhabt werden. Der Trick dabei: für ein paar 100€ kann man eine Landesweite Lizenz erwerben. Mit dieser kann man sich nach bestimmten Sorgfaltsregeln eine freie Frequenz suchen. Diese Trägt man ein eine Register bei der Bundesnetzagentur ein und erhält einen Freischaltcode. Diesen gibt man in den Accesspoint ein. Sowohl der AP als auch die Clients strahlen diesen Code im 802.11y ab, Gibt es wieder erwarten Probleme, kann über den Code der Betreiber gefunden werden, der seine Frequenz wechseln muss.
- Anstatt das die altbekannten öffentlich rechtlichen Programmen in immer mehr Formaten wie DBV-H oder DBV-T2 auszustrahlen, zum Beispiel für den Empfang auf Handys oder als HD-TV in Fahrzeugen, obwohl man das auch mit DBV-T und DBV-S2 erreichen kann, sollte auch in dem TV-Frequenzbereich ein Metropolitan LAN Netz nach den Ideen des 802.11y definiert werden. Das ist sehr schwierig weil unter anderem internationale Verträge die Sekundärnutzung der TV Frequenzen ausschließen und der Rest der Frequenzen nur ein winzigen Anteil darstellen. Längere Wellen haben aber den entscheidenden Vorteil, das sie bessere Eigenschaften haben, wenn keine Sichtlinie vorhanden ist.
- Es ist zu Überprüfen, inwieweit derzeit nicht zulässige Frequenzen, die aber per Softwareupdate in vorhandenen Geräten aktivierbar sind, wie zum Beispiel den Kanal 14 im 2400MHz band, für WLAN das vielen Menschen nützt, geräumt werden kann.
Weiterführende Links
- 802.11y mit Originalfrequenzen und weiteren Optionen
- LAN mit TV Frequenzen WIA
- Liste der WLAN Kanäle Für Provider sind in Deutschland noch die WLAN Kanäle 149, 153,157,161 und 165 mit 4 Watt für Provider freigeben, was schon ein guter Anfang ist.
- Frequenzbänder in der Übersicht
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