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05 Oktober 2011

Das DMCA-Verfahren sollte auch auf andere rechtliche Probleme wie Diffamierung erweitert werden.

Die Amerikaner haben mit dem DMCA ein Verfahren erfunden, um im Internet geschädigten Urhebern einen sofortigen Rechtsschutz zu gewähren, ohne die Gerichte zu verstopfen. Und das so, daß dabei die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Rede, welche in Amerika wie bei uns auch die Darstellungen in Bild und Ton umfasst, dadurch nicht geschädigt wird. Die Idee von Online Teil des DMCA ist, die Provider, Hostingprovider und anderen im Internet arbeitende Dienstleister aus der juristischen Schusslinie zu holen. Der Grund dafür ist, das diese Leute die Rechtsverletzung im Regelfall nicht beurteilen können, aber beide Rechtspositionen mit einstweiliger Priorität geschützt werden sollen.

Wenn ein Urheber oder ein von Ihm beauftragter Agent, z.B. von einem Verwerter, eine Verletzung des Urheberrecht im Internet erkennt, dann kann er nach dem DMCA bei einem Provider, Hoster, ... eine Sperrung oder Löschung eines Inhaltes beantragen. Dazu muss er in einer eidesstattlichen Versicherung, auf Papier oder digital Signiert, das Werk eindeutig bezeichnen, z.B. mit einer URL und mit einer Hashsumme, deklarieren wer er ist, darlegen wie die Rechtspostion ist, und bestätigen, das das Werk nicht von den Rechteinhabern selbst in Umlauf gebracht wurde. Der Provider muss dann das Werk unzugänglich machen und denjenigen der es ins Netz gestellt hat, die eidesstattliche Erklärung zusenden, sofern das Möglich ist, ansonsten auf Nachfrage aushändigen. Das Verfahren lässt sich auch automatisieren. Ich habe das so gemacht, das die Berechtigten bei der Erstellung ihrer Aussagen assistiert wird, so das die Nachrichten bei digitaler Signierung automatische ausgewertet werden kann. Ich habe das auf meinem Plattform usenet-replayer.com implementiert, da ich beim Erscheinen das DMCA noch Frontends auf dem amerikanischen Kontinent hatte und mich die Regelung auch 100% überzeugt hat als sachgerechter Interessenausgleich.

Wird das DMCA missbraucht - man könnte damit binnen Minuten z.B. die Webseite des Weißen Haus sperren, so kann derjenige dessen Material gesperrt wurde, dem ebenfalls mit einer eidesstattlichen Versicherung widersprechen. Der Provider hat dann die ergriffenen Maßnahmen wieder rückgängig zu machen, und diese zweite eidesstattliche Versicherung dem Ursprünglichen Beschwerdeführer zusenden. Damit haben dann die beiden Kontrahenten einen eindeutig definierten Widerpart, mit dem Sie sich vor Gericht über die Widersprüchlichen eidesstattlichen Versicherungen streiten können. Wenn es dann ein qualifiziertes Urteil vom Richter gibt, dann bekommt der Provider von den Parteien was geprüftes in der Hand, nachdem er sich richten kann. Klar ist damit auch, das der Missbrauch des DMCA eine schwere Straftat ist.

In letzter Zeit hatte ich auch einige Anfragen aus Italien wegen Löschung von vorgeblichen diffamierenden Material. Das Problem dabei ist nicht, das Anwälte mich für einen Übeltäter halten, sondern nachzuvollziehen, ob es sich im eine Diffamierung handelt. Nun gibt es im USENET sehr viele Trolle und Diffamierungsbeschwerden sind in aller Regel berechtigt. Nun ist es aber so, das in letzter Zeit sehr oft auch der Name Berlusconi auftaucht. Und dabei fängt es dann an schwierig zu werden, weil ich bei dem Namen Berlusconi jede prinzipiell mögliche Sauerei nicht ausschließen will. Zum Glück haben bisher die Origin Provider bisher die strittigen Posts gelöscht, so das sich die Sache als Korrektur von typischen cancel Problemen dargestellt hat, die Auftreten wenn man sehr spät cancelt.

Das ich damit nicht so falsch liege, zeigt der momentane Protest der italienischer Wikipedia Gemeinde. Die haben die Seite vom Netz genommen, weil man in Italien ein Gesetz durchs Parlament prügeln will, das es jedem potentiellen Übeltäter gestattet, von zum Beispiel Hostingbetreiber , zu verlangen, das missliebige Inhalte dauerhaft durch eine "Gegendarstellung" zu ersetzen ist. Ohne richterliche Anweisung oder Kontrolle. Insofern würde ich mir Wünschen, dass das DMCA verfahren auf Diffamierungen adaptiert wird, um das Problem der Diffamierung einer sachgerechten Lösuhng zuzuführen die nicht auf purer Willkür besteht.

Der Diffamierte muss eine eidesstattliche Versicherung aufsetzen, in der Genau diejenige Tatsache beschreiben die falsch dargestellt wurde, und an den Provider senden. Dieser nimmt die Information an der Quelle vom Netz. Der Journalist oder Blogger kann dem mit einer eidesstattlichen Versicherung widersprechen, was die Maßnahme des Providers aufhebt. Dann muss ein Richter, mit oder ohne einstweilige Verfügung, entscheiden, wie mit dem Angebot zu verfahren ist.

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