Jetzt wurde Jamie Thomas in den USA zu einem Schadensersatz von 222000$ verurteilt. Dabei wurde nur auf die Zahl der von Ihr heruntergeladenen Titel, welche von der Software dann implizit anderen angeboten wurde, zugrundegelegt. Rechtsstaatlich Prinzipien, wie zum Beispiel die Frage wie viele Titel wirklich heruntergeladen wurden oder die Frage ob die Frau sich überhaupt im klaren darüber war, was diese Software in ihrem Name so tut, fanden dabei keine Beachtung. Vor dem Hintergrund das viele Betriebssysteme durch Fehler Aktionen ohne den Willen Ihres Besitzer zulassen, sehr bedenklich. Ich bin gespannt, ob das Urteil bestand haben wird oder von Verfassungsgericht der USA kassiert wird.
Keine Frage, das Urheberrecht hat seine Berechtigung. Betrachten wir dazu mal die Geschichte der Musikindustrie. Am Anfang des letzten Jahrhunderts gab das Urheberrecht dem Komponisten die Möglichkeit zu Bestimmen wer seine Werke kommerziell aufführen darf und für diese Aufführung seiner Werke einen Obolus zu verlangen. Die Weitergabe im Hausmusikbereich und die Weitergabe von auswendig spielenden Musikant zu Musikant war nicht Gegenstand irgendwelcher Rechtlicher Einschränkungen. Dies war der Urvater aller P2P Netzwerke für Musik.
Die technische Entwicklung bescherte dann der Musikindustrie so was wie ein goldenes Zeitalter. Es war nur mit aufwändigen Maschinen möglich, abspielbare Musik herzustellen. Da dieses aber immer eine kommerzielle Angelegenheit ist, war das Urheberrecht extrem einfach durchzusetzen und spülte enorme Einnahmen in die Kassen der Musikverleger und der Künstler. Nichts destro trotz haben es sich die Urheberrechtsbesitzer nicht nehmen lassen, auch bei kleinen Aufführungen weiterhin einen Obolus zu erheben, wie die Herstellung der Musikboxen mit ihrem Abspiel basiertem Geschäftsmodell belegt.
Mit der Zeit schritt die Entwicklung voran, und die Menschen konnten sich Aufzeichnungsgeräte leisten. Heute kann fast jedes Handy und jeder Computer digital Musik in phantastischer Qualität aufzeichnen und auch weitergeben. Da dieses Geräte auch mit einer entsprechenden Intelligenz ausgestattet sind, können sie auch andere Menschen finden, von denen man eine solche Aufzeichnung bekommen kann.
Jetzt stellt sich die Frage, in welche Richtung sich die Zukunft Entwickeln soll. Zum einem wäre Möglich, die Geräte dazu zu verdonnern, als Erfüllungsgehilfe für das Geschäftsmodell der Musikindustrie dienen. Das würde zum einen bedeuten, das man es den Menschen verbieten müsste, ihre eigenen digitalen Geräte zu gestallten. Das sind nicht wenige, schließlich wird zum Beispiel Linux von seinen Nutzer weiterentwickelt. Ein im Quellcode vorhandenes System kann immer unkontrolliert verändert werden, und das stellt auch einen enormen wirtschaftlichen Wert da. Können doch durch solch ein System wie Linux auch exotische Anwendungen schnell implementiert werden, ohne auf die Implementierung von entsprechenden Basisfunktionen durch einen Betriebssystemhersteller warten zu müssen.
Ein anderes Problem findet sich dann noch in typischerweisse von Herstellern gemachten Fehlern. Microsoft hat in sein Produkt Windows Vista Funktionen zur Unterstützung Urheberrechten eingebaut, das sogenannte DRM. Um damit von den Herstellern der Inhalte anerkannt zu werden, mussten die sich verpflichten, einen Mechanismus einzubauen der es ermöglicht, Komponenten außer Betrieb zu nehmen, wenn Wege bekannt werden die im DRM definierten Regeln zu umgehen. Das ist meines Erachtens aber sehr bedenklich. Zum einen wird auch der grösste Anhänger dieser Technologie es nicht mehr gut finden, wenn er nach einem Unfall auf der Notfallstation liegt, und der Arzt sein Röntgenbild nicht betrachten kann, weil irgend jemand ganz wo anderes herausgefunden hat, wie man mit Hilfe des Types der Bildschirmkarte im Arbeitsplatzrechners des Arztes eine Unverschlüsselte Kopie eines Hollywoodfilmchens gewinnen kann. Da können die Sekunden für den Weg zum Kollegen dann schon zu viel sein.
Ein anderes grundsätzliches Problem ist die Enteignung der Eigentümer. Durch das Abschalten einer Komponente wir diese Unbrauchbar für den Besitzer. Und zwar auch dann, wenn der Besitzer nie unrechte Dinge mit diese Komponente vor hatte. Das ist eine Form der Enteignung! Und eine private Firma soll das Recht haben eine solche Enteignung auszusprechen!? Wohl kaum!
Eine andere Alternative wäre es, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dann wäre also nur wieder die Kommerzielle Aufführung und Herstellung der Werke Gegenstand des Urheberrechts. Das träfe vor allen die Hersteller von berieselnden Musik und Film, da die Hersteller vom Interaktiven Angeboten wie Spielprogrammen längs dazu übergegangen sind, Teile Ihres Angebotes auf einem Zentralsystem im Internet zu Implementieren, so das das Produkt ohne Identifikation eine rechtmäßigen Kopie nicht oder nur zum kleinen Teil nutzbar ist. Ähnlich verhält es sich mit
Produkten der Softwareindustrie, sofern der Hersteller seine Produkte nicht doch generell rausgilbt um zu vermeiden das die Fehler der Vorgängerversion zur allgemeinen Gefahr werden.
Die Musik und Filmindustrie würde eine solche Rückkehr zu ursprünglichen Verhältnissen natürlich gar nicht gut finden, und spricht von Enteignung. Ist das so? Filme zum Beispiel die für das Publikum interessant sind, sind bereits mit den Einnahmen der Kinoaufführungen bezahlt. Hinzu kämen Einnahmen aus Senderechten und aus dem Verkauf von vorgefertigten Kopien an alle, die zu Faul oder zu Ungeschickt sind, sich Kopien anderweitig zu besorgen. Künstler deren Werke im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert sind, werden auch keine Probleme haben, auf Tourneen volle Spielstätten zu bekommen, nur verdient sich das Geld ebene nicht mehr im Schlaf.
Zu guter letzt sollte man sich die Frage stellen, ob es überhaupt Sinnvoll ist, einen solchen Rechtsschutz wir dem Copyright im Privatbereich zu gewähren. Sowohl Film als auf Musikinterpreten haben eine Immense Vorbildfunktion für die Gesellschaft, und sich dieser Funktion in der Vergangenheit kaum gerecht geworden. Ungezählte Drogenexzesse mit allem was man sich nur vorstellen kann. Durch ihre enormen Einnahmen können sich Künstler allzu leicht mit allen Arten von Suchtmitteln eindecken, und repräsentieren deren Wirkung natürlich auch in Ihren Werken, weil solche Drogen in die Arbeitsweise des Gehirns eingreifen. Nicht weniger verheerend ist die Einwirkung der sogenannten Künstler auf die Sexualmoral der Bevölkerung. Das die Ehe im laufe der letzten 50 Jahre von einer verbindlichen und zuverlässigen Gemeinschaft zu einer inhaltsleeren staatlich eingetragenen Lebensgemeinschaft degeneriert ist, ist meiner Meinung nach nicht unwesentlich auf das schlechte Vorbild der Berühmtheiten zurückzuführen. Man denke nur an das unwürdige Schauspiel der täglich neuesten Meldungen aus der Teppichluderliga rund um Dieter Bohlen, als einer der schlimmsten Exzesse in dieser Art.
Außerdem ist da noch das miese Geschäft mit den Boy respektive Girl Groups. Das funktionier in etwa so: Man suche irgendwelche Teenager die einigermaßen Singen können raus, un investiere Geld um sie zu Promoten. Dann werden die jeweils andersgeschlechtlichen Jugendlichen deren Platten und Klingeltöne kaufen. Dadurch werden diese Interpreten in den Augen der Öffentlichkeit wohlhabend, und somit interessant als zukünftige Partner, womit noch mehr Jugendliche deren Songs kaufen. Das verstärkt sich solange selbst, bis die Interpreten sich öffentlich einem Menschen als Partner zuwenden. Dann bricht alles zusammen und die Gruppe verwindet in der Versenkung. Soll man es wirklich durch das Gesetz unterstützen das jungen Mädchen mit einem Plakat wie "Fick mich" vor den Konzertsälen aufstellen? Das es sich lohnt, hat Ermakova publikumswirksam durchexerziert.
Meines Erachtens sollten das Patent und das Urheberrecht auf kommerzielle Nutzung beschränkt werden!
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