Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

19 Juli 2013

Dubai/Vereinigten Arabischen Emirate VAE Reisewarnung: Dringende Sicherheitshinweise für die Region - Gefahr der Vergewaltigung und Unrechtsverurteilung

In dem Arabischen Land mit einer an der islamischen Sharia orientierten Gesetzgebung besteht die Gefar, Opfer eines Sexuellen Übergriffs zu werden. Handelnde Täter können in dem Wissen handeln, das die Opfer sich de Facto nicht an die örtlichen Ämter wenden können weil sie mehr zu verlieren haben als der Täter.

Handelt es sich bei einem Vergewaltigungsopfer um eine Frau so wird von Amts wegen in den Vereinigten Arabischen Emirate ein Verfahren wegen Sex außerhalb der Ehe angestrengt. Dieses führt in er Regel zu einer ca 18 Monatigen Haftstrafe. Beispiel einer 25 Jährigen Norwegerin, die zu 16 Monaten Haft verurteilt wurde, obwohl ihr Peiniger wegen der Vergewaltigung zu 13 Monaten (also 3 weniger als sein Opfer) verurteilt wurde also die Justiz in Dubai die Tatsache das eine Vergewaltigung stattgefunden anerkannt hat. Das der Täter bestraft wird, ist aber alles andere als gewährleistet, wie das Beispiel einer 23 jährigen Britin zeigt.

Noch viel kritischer ist es, wenn man als Mann Opfer eines sexuellen Übergriffs wird, weil man für Homosexualität in Dubai sogar hingerichtet werden kann. Gemäß der bei Frauen üblichen rechtslogig das sich auch ein Vergewaltigungsopfer für die zwangsweise ausgeübte Sexualität vor Gericht zu verantworten hat, ist das Risiko für einen Mann demzufolge vom Standpunkt des theoretischen Strafrahmen her gesehen noch deutlich größer als das einer Frau.

Als Land das in Zukunft vom Tourismus auch aus den amerikanischen und europäischen Bereich leben will, sollten die Einwohner von Dubai dringend darüber Nachdenken, ob die sich ein solches Recht leisten können. Denn das wird bei uns als Inakzeptabel empfunden, da ein Handlung bestraft wird, die nicht von der bestraften Person initiiert, gefördert oder gebilligt wurde.


Bildquelle: Wikipedia

Nachtrag: Zu allem Überfluss hat Ihr auch noch ihr Chef aus Katarr gekündigt: Wegen schlechten Benehmens! Für Firmen in arabischen Ländern zu Arbeiten sollte man sich auch gut Überlegen! Hilfe vom auswärtigen Amt kann man in der Region wohl kaum erwarten.

Nachtrag 22.07: Na also geht doch! Ein gefegter Shitstorm welcher in dem Fall wohl schon Orkan stärke erreicht hat und quer durch alle Medien ging kann selbst in einem Land mit einem Primat eines absoluten mittelalterlichen Gottesbild über die Politik - nichts anders ist die Sharia - zu einer zeitnahen Korrektur führen. Sachzwang eben, wenn man wie schon festgestellt vom Tourismus leben will. Überraschenderweise lässt die Sharia selbst solche Flexibilität zu, um dann in einer Gruppe die von Gläubigen dominiert wird wieder in gewohnter Manier zuzuschlagen. Im übrigen ist eine Begnadigung immer ein Willkürakt der Milde, für den es keinen Rechtsanspruch gibt.

Das fatale, die eigenen Frauen aus dem Land denen das gleiche passiert, die dürfen unschuldig im Verlies verrotten. Das ganze läuft darauf hinaus, das die VAE ein Zweiklassenrecht etablieren werden. Deswegen bleibt auch dieser Post prominent im Internet. Wer will kann durch Verlinken mithelfen, ihn weiter nach oben zu schieben. Jeder Link zählt!

Bildquelle: Screenshot von Google

Keine Kommentare: