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01 Oktober 2010

War Stuttgart 21 hau ruck Aktion rechtswidrig?

Wie gestern schon über Twitter verbreitet wurde, gibt es eine Anweisung des Eisenbahnbundesamt zur Dokumentation naturschutzrechtlicher Aspekte. Die Bäume hätten dann in kleinster Weiße mit einem Holzvollernter in Sekundenschnelle gehäxelt werden dürfen, den das Einsehbannbundesamt verlangte vermeidlich, das die Baumfällungen erst nach der Abklärung der Naturschutzrechtlichen Fragen durchgeführt werden dürfen!

das Eisenbahnbundesamt hat die DB Projektbau GmbH am 30.9. an... on Twitpic

das Eisenbahnbundesamt hat die DB Projektbau GmbH am 30.9. an... on Twitpic

Es gibt Presseberichte, die Behaupten, dieses Schreiben sei eine Ente. Dann wären die Abgebildeten Schreiben aber Fakes. Die Parkschützer haben mit Sicherheit kein Interesse, das Ihre Anhänger beruhigt nach Hause gehen und dann die Bäume unbehelligt gefällt werden können. Also entweder herrscht in der Behörde ein erhebliches Chaos, das die eine Abteilung nicht weiß was die andere tut, oder aber es wurde aus polizeitaktischen Gründen vorsätzlich ein falsches amtliches Schreiben in Umlauf gebracht. Ich persönlich halte die erste Version für die erhebliche Wahrscheinliche, denn die zweite würde bedeuten, das man jedes amtliche Schreiben als Staatsfälschung in zweifel ziehen muss! Außerdem gibt es andere Presseorgane mit große nähe zum Eisenbahnwesen, die das Schreiben als glaubwürdig einstufen.

Für die Räumung des Schlossparks mussten Menschen Verletzungen an den Augen hinnehmen. Ich hoffe für die Betroffenen, das die Verletzungen keine bleibenden Schäden angerichtet haben, obwohl es viele gegenteilige Aussagen im Videostream gab. Außerdem gab es Aussagen, das eine Frau einen Herzinfarkt erlitten habe, der zum Tod der Betroffenen geführt hat. Die Mappus Clique sollte als letzte Maßnahme ihren Werbespot anpassen "... Wir können alles außer Grundrechte ..." und anschließend sofort Zurücktreten.

Nachtrag 2 Oktober: SWR bestätigt die Existenz und Richtigkeit des Schreibens des Eisenbahn Bundesamts. Damit hat der gesamte, zu Verletzungen führende Polizeieinsatz, ein rechtswidriges Anliegen gestützt. Damit ist das Fundament des Standpunkts von Herrn Mappus in sich zusammengefallen.

Ich selbst habe im Internetstream von fluegel.tv gesehen, das die Parkschützer bei der Einsatzleitung angerufen haben, und auf diese Tatsache hingewiesen haben. Die Verantwortlichen bei der Polizei haben also wissentlich die Polizisten in einen rechtswidrigen Einsatz geschickt der irreversible Schäden verursacht hat, ohne die Tatsache vorher abzuklären. Ich wiederhole mich ausnahmsweise: Die Mappus Clique sollte als letzte Maßnahme ihren Werbespot anpassen "... Wir können alles außer Grundrechte ..." und anschließend sofort Zurücktreten.

Nachtrag 3 Oktober: Also das Eisenbahnbundesamt bestätigt die Echtheit des obigen Schreibens und das es die eingereichten Unterlagen prüfe, ob sie den Anforderungen genügen. Soweit so gut. Aber das EBA bestreitet einen Fällstopp ausgesprochen zu haben.

Wenn ein Amt Unterlagen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens anfordert um eine Irreversible Mastnahme auf Ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen, dann soll es reichen, wenn der Aufgeforderte irgendwas Einreicht, um dieser Pflicht zu genügen. Und ohne das das Amt diese Unterlagen geprüft hat soll die zu Genehmigende Mastnahme dann statthaft sein!? Sorry, das kann ich mit bei deutschen Behörden nicht vorstellen - es sei den natürlich das irgendwelche Parteibuchträger Rechtsbeugung betreiben.

Der Antragsteller könnte doch allen möglichen Mist einreichten, im Extremfall sogar benutztes Klopapier. Und dann wäre die irreversible Baumastnahme schon vollzogen, obschon eine spätere Prüfung ergeben könnte, das es überhaupt nicht möglich ist, diese Gesetzeskonform umzusetzen? Im übrigen, bevor nicht ein Dokument das den Eingang des Materials dokumentiert veröffentlicht wird, glaube ich das nicht, das noch am selben Tag überhaupt irgendwas eingereicht wurde, geschweige denn etwas, das mit der nötigen Sicherheit den dargestellten Anforderung entspricht. Die Sache stinkt!

Nachtrag 4 Oktober: Die amtierende Landesregierung will offensichtlich das Projekt voran peitschen um rechtzeitig vor den Landtagswahlen nahezu unumkehrbare Tatsachen zu schaffen. Da ist es Egal, das eine lange Zeit im Voraus angemeldete Demonstration von Schülern wissentlich gefährdet wird. Da verschwinden rechtliche Bedenken zum Naturschutz des Eisenbahnbundesamt auf unerklärliche weiße. Da stört nicht, das es noch gar keine Oberleitungen für die Züge im Tunnel gibt. Das stört es nicht, das durch den unverhältnismäßigen und rücksichtslosen Einsatz der Wasserwerfer ein 66jähriger Mann erblindet ist!

Da wurden rechtzeitig vorgebrachte Vorbehalte einfach weg gebügelt:


Da wurden 2007 mit Geschäftsordnungstricks verhindert, das oberste Souverän, das Volk, das Projekt aus dem Verkehr ziehen kann, indem auf einen Grundsatzbeschluss von 1995 Bezug genommen wurde und Fristablauf reklamiert wurde.

Aus diesem Grund will man jetzt ein plebiszitäres Misstrauensvotum nach §43 der baden-württembergischen Landesverfassung anstrengen um den Landtag aufzulösen, um die Landesregierung schnellstmöglich aus den Verkehr zu ziehen, bevor sie noch größeren, irreperablen Schaden anrichten kann.

1 Kommentar:

Heliopathie & Co hat gesagt…

danke für die Info