Am ersten Mai 2009 verunglückte eine Triebwagen der Baureihe 481 der Berliner S-Bahn Linie 5. Dabei ist eins der Räder zerbrochen. S-Bahn-Chef Heineman sagte: „Die Sicherheit unserer Fahrgäste hat oberste Priorität“ ... „Alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Untersuchung von Fahrzeugen werden exakt eingehalten und dokumentiert.“ Laut Presse wurde mit Eisenbahn Bundesamt, zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen zum Bahnbetrieb, das die Züge doppelt so oft, jeweils nach 30000km statt 60000km, an den Rädern kontrolliert werden um die Sicherheit der Fahrgäste wiederherzustellen.
Was dann passierte, geht gar nicht! Die Betreibergesellschaft ist dieser Auflage offensichtlich nicht nachgekommen. Herr Heineman, wie kann das sein! Sie sagten doch „Die Sicherheit unserer Fahrgäste hat oberste Priorität“. Hätten Sie, im Falle das sich das Betrieblich nicht darstellen lässt, mit der Aufsicht vom Eisenbahn Bundesamt etwas anderes aushandeln können, was die Sicherheit auch herstellt?
Als die Beamten vom Eisenbahn Bundesamt das mitbekommen haben, waren sie natürlich entsetzt, ob der Verantwortungslosigkeit der Betreibergesellschaft. Aber das sich die Beamten dann scheinbar bis ins unendliche Aufblasen und die Lebensadern von Berlin lahmlegen, das ist kaum nachzuvollziehen. Ich hätte in so einem Fall erstmal die Verhängung eines horrenden Bußgelds gegen die Betreibergesellschaft, die S-Bahn Berlin GmbH ein Unternehmen der Deutschen Bahn Gruppe, erwartet. Es kann aber sein, das den Beamten dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlt, weil die Bahnen bis vor einigen Jahren eine staatliche Angelegenheit wahren, und in sofern das Geld nur von einer staatlichen Tasche in die andere geflossen wäre, was keinen besonderen Sinn gemacht hätte. Wie man immer wieder an Vorlagen der EU, wie zum Beispiel der Versicherungspflicht der Pauschalreise Veranstalter gegen Konkurs, erkennen kann, sind unsere Parlamentarier mitunter verschlafen, was die Anpassung der Rechtslage an neue Umstände angeht.
Also bleiben möglicherweise nur Verfügung zum zulässigen Betrieb übrig. Was machen Sie, sie verfügen die Stilllegung der betroffenen Triebwagen, und richtet damit in Berlin ein massives Chaos ein. Die Frage ist jetzt, ob das sein musste. Die Kräfte, die den Zug in der Schiene halten, heißen Zwangskräfte. Diese Zwangskräfte sind es, die hauptsächlich das Material verschleißen. Diese Kräfte muss man in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe sind diejenigen die nötig sind um der Schwerkraft entgegenwirken. Populärwissenschaftlich ausgedrückt sind das die Kräfte die gebraucht werden, damit der Zug nicht zusammenbricht. Die andere Gruppe sind die Kräfte, die benötigt werden, um die Bewegung der Maschine zu ermöglichen. Darunter fällt alles, was mit der Bewegung zu tun hat. Die Fliehkräfte der Räder und in anderen drehenden Teilen wie Motor oder Getriebe, Fliehkräfte des Zuges in Kurven sowie alle Arten von Vibrationen bilden die zweite Gruppe der Zwangskräfte. Diese Gruppe zeichnet aus, das sie mindestens Quadratisch mit der Geschwindigkeit zunehmen.
Da laut Presseberichte nur bestimmte Räder, über die der Antrieb der Züge erfolgt, getauscht werden müssen, ist die Vermutung beinahe zwingend, das vom Antrieb erzeugte Vibrationen beim Problem involviert sind. Warum, so frage ich mich, hat das Eisenbahnbundesamt dann nicht angeordnet, das die Geschwindigkeit der Züge um 30% zu verringern ist. Damit würden alle nicht durch die Schwerkraft bedingten Zwangskräfte halbiert! Die Einhaltung dieser Maßnahme wäre für jeden Fahrgast unmittelbar Wahrnehmbar. Durch diese Transparenz wäre die Sicherheit auch unabhängig von der Kooperationsbereitschaft der S-Bahn Berlin GmbH gewährleistet. Mit einem GPS-Logger könnte jeder einen Verstoß sogar als Passagier nachweißen. Da S-Bahnen circa 20% der Zeit damit befasst sind, in einem Bahnhof anzuhalten, würde sich die Reisegeschwindigkeit nur um 25% verringern. Das währe meines Erachtens, wenn die Züge nicht aus anderen Gründen versagen, die Maßnahme mit Augenmaß gewesen die Sinnvoll gewesen wäre. Das was das Eisenbahn Bundesamt veranstaltet ist, wenn es nicht schwerwiegende Gründe dafür gibt die nicht in der Presse kommuniziert wurden, eine gewissenlose Demonstration von Machtbefugnissen von Beamten ohne jede Rücksichtnahme von Kollateralschäden.
Nachtrag vom 18.07.2009:
Das Eisenbahnbundesamt verteidigt seine Anordnung damit, das ein weiterer Riss gefunden wurde und zwar "von Format" wie es heißt. Wie groß der Riss genau ist, konnte ich nicht finden. Es ist aber wohl so, das dieser Riss so groß ist, das davon ausgegangen wird, das es einen potentiell neuen Mechanismus oder das Erreichen einer Verschleißgrenze gibt, welche diese Risse sehr schnell hervorruft oder möglicherweises aber diese von den routinemässigen Kontrollen nicht gefunden wurden. Insofern sind die Stilllegungsverfügungen das einzig Richtige, nur warum hat man das nicht gleich Kommuniziert und damit die Arbeit des Eisenbahnbundesamtes in Verruf gebracht. Die Menschen wollen sicher nicht in eine marode S-Bahn einsteigen! Aber wenn der falsche Eindruck entsteht, es handelt sich um eine Willkürmaßnahme um die Autorität der aufsichtführenden Behörde unter Beweiß zu stellen, dann darf Sie sich nicht über Unmut beschweren. Völlig unnötig, das Ganze. Transparenz heißt das Zauberwort der Stunde!
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