In knapp 5 Wochen ist es soweit. Dann wird in Berlin die erste Umweltzone implementiert, in der ein Kraftfahrzeug in den Stadtkern nur noch mit einer geeigneten Einstufung im Punkto Abgasqualität einfahren darf. Erkennbar wird das sein an einer Plakette im Fenster, die von TÜV vergeben wird.
Da es so gut wie keine Ausnahmen geben soll, kommt das für Anwohner dieser Umweltzone einer partiellen Enteignung gleich. Viele Menschen werden sich auch nicht gleich ein Neues Auto oder eine anderen Gebrauchtwagen leisten können. Die Betroffenen werden für Ihr Auto auf den Markt nur einen geringen Erlös erzielen können, weil solche Autos den Markt überschwemmen werden. Auf der anderen Seite werden solche Fahrzeuge, deren Genehmigung uneingeschränkt erhalten bleibt, wegen erhöhter Nachfrage einiges im Wert zulegen. Die Begründung dieses Widerrufs eine unbefristeten Betriebsgenehmigung ist, das der Feinstaub eine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Insofern ist die Sache primär gerechtfertigt, weil die Leben und Gesundheit einen höheren Stellenwert haben als Vermögen.
Wenn man dann aber liest, das Wissenschaftler der Meinung sind, das der Verkehr nur einen eher Geringen anteil von 20% am Feinstaub hat, dann stellt sich die Frage doch, ob dieser Widerruf einer Betriebsgenehmigung so überhaupt gerechtfertigt ist. Wenn ich bestimmte Gebiete für den Verkehr sperre, dann sind viel mehr Menschen davon betroffen, als nur diejenigen die dort Wohnen. Im Fall von Berlin zum Beispiel jeder, der geschäftlich mit einer Bundesbehörde in der Hauptstadt zu tun hat. Bei einem Anteil von 20% vom Verkehr kann die Einschränkung des Selbigen aber nur maximal bei einer Grenzwertüberschreitung von bis zu 25% überhaupt zu einer Einhaltung der Grenzwerte führen, da der Rest ja sich ja nicht verändert.
Insofern wäre es viel sinnvoller, die Betriebsgenehmigungen von zum Beispiel Ölheizungen zu widerrufen. Zum einen sind die notwendigen Investitionen bei einem Tausch der Brener in der Relation zur lokalen Wirkung viel billiger. Zum anderen ist der Abteil der Feinstäube aus Feuerungen an der Gesamtheit der Feinstäube auch etwa doppelt so Groß wie der Anteil aus dem Verkehr, so das diese Maßnahme auch in sofern wirksamer ist.
Diese simple Überlegung zeigt, das in unserem Land eine ideologische Umweltpolitik gemacht wird. Es wird versucht mit Argumenten der Gesundheitsvorsorge ungesetzliche entschädigungslose Enteignungen durchzusetzen, um die Menschen in den völlig unbrauchbaren öffentlichen Nahverkehr zu zwingen. Man muss sich ja immer vor Augen halten, das man viele Termine nicht frei wählen kann. Dass heißt, das man die halbe Taktzeit zur Fahrzeit hinzurechnen muss, um die mittlere Geschwindigkeit der Fortbewegung zu ermitteln. Hat man also, wie bei meinem ehemaligen Schulweg, z.B. 10 km Bahn zu fahren, so schafft das der Nahverkehr in ca 10 Minuten. Es müssen aber für die 60 Minuten Taktzeit durchsittlich 30 Minuten Wartezeit angerechnet werden, so das man für den Weg 40 Minuten braucht. 10 km in 40 Minuten, das sind 15 km/h. Das ist absolut nicht Konkurrenzfähig, und der Grund warum öffentlicher Nahverkehr immer defizitär war, ist und bleibt. Dabei ist in meinem Beispiel noch nicht mitgerechnet, das man zum Bahnhof laufen muss.
Wahren der Nationalismus und der Marxismus/Leninismus die geistigen Umweltverschmutzung des zwanzigsten Jahrhunderts die den Menschen das Leben schwer gemacht haben, so ist der ideologische Umweltschutz a la grüne Partei die selbige des einundzwanzigsten Jahrhunderts. Es wird höchste Zeit, das dieses Land eine Lila Partei bekommt, die die grünen Spinner wieder auf den Boden des möglichen zurückholt. (Lila ist die Komplementärfarbe zu Grün). Ich hoffe, das Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Fahrverbote klagen werden. Schon alleine um die Politik wieder auf den Boden des möglichen zu bringen.
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