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13 April 2014

Die Pläne des Justizministeriums zum Kinder und Gewaltopferschutz sind so völlig inakzeptabel

Als Konsequenz aus der Edaty Affäre soll jetzt das Anfertigen und Verbreiten von Nacktaufnahmen grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Aber auch um Gewaltopfer will man sich kümmern:

Strafbar werden sollen nach dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, auch unbefugte bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern. Dabei sollen sowohl das Fotografieren und Filmen wie auch das Verbreiten der Bilder bestraft werden. Und zwar unabhängig davon, ob die Fotos und Filme verkauft oder unentgeltlich weitergegeben werden, wie im Justizministerium erläutert wurde. Maas hatte den Entwurf am Freitag den anderen Ministerien zur Abstimmung zuleiten lassen.
Quelle: nwzonline.de

Das finde ich sehr sehr Problematisch, weil dies ja auch für die Opfer von Staatlicher Gewalt gilt. Insoweit ist diese Rechtsnorm dazu geeignet, die Verbreitung der Bilder von ungerechtfertigter staatlicher Gewalt zu Unterbindung, und zwar schon in der Entstehung der Bilder / des Beweismaterials. Eine ähnliche Fehlentwicklung hat es auch schon in Frankreich gegeben, wo die Polizei für ihr robustes Auftreten berüchtigt ist.

Bestes Beispiel, der Verkoppelte Fahrradfahrer auf der "Freiheit statt Angst Demo 2009"...



... oder die mapinischen Exzesse um Stuttgart 21 ...



Die noch dazu in den Medien völlig verkehrt dargestellt wurden!! Stichwort Kastanien zu Pflastersteinen!

Könnte man Sagen, OK wenn ein Person welche das staatliche Gewaltmonopol vertritt mit im Bild ist, dann ist der Tatbestand "unbefugte bloßstellende Aufnahme" automatisch nicht gegeben, weil der Souveräne in recht darauf hat, zu wissen wie mit den Bürgern umgegangen wird. Aber auch das greift zu kurz. Denn es gibt auch Staatliche Gewalt durch Unterlassen. Bestes Beispiel: Die täglichen Schikanen gegen die Sinti und Roma in Europa.

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