Der Bundestag möge ein Gesetz erlassen, welches explizit ein Verbot des Zugriffs der Exekutive auf das Internet festschreibt.
Begründung: Unser Rechtsstaat ruht auf vier Säulen. Die ersten drei Säulen besteht gemäß der Staatstheorie aus der Trennung der Aufgaben Exekutive, Legislative und Judikative. Als vierte Säule wird gemeinhin die Freiheit der Berichterstattung in Form der Pressefreiheit angesehen. Dies ist schon deshalb so, weil nur die Veröffentlichung aller Fakten dem obersten Souverän, dem Volk, die Möglichkeit gibt, qualifizierte Entscheidungen zu Treffen.
In der Vergangenheit wurde die Pressefreiheit in Wesentlichen von Menschen getragen, die einen elitären Zugang zu speziellen Technologien haben. Am Anfang der Presse waren das Druckerpressen, später auch Filmkameras und Rundfunksender. Nach dem Dritten Reich wurde aus leidvoller Erfahrung festgeschrieben, das die exekutive keinen direkte Zugang zu den elektronischen Medien haben darf. Für das Internet trifft dieses zur Zeit auch zu, weil es komplett privatwirtschaftlich Organisiert ist. In soweit ist eine direkte Einflussnahme der Exekutive ausgeschlossen, es ist nur über den Umweg von Legislative und Judikative möglich. Dies entspricht dem Wesen eines Rechtsstaates.
Leider gibt es in der Exekutive Bestrebungen, sich einen direkten Zugriff auf das Internet zu verschaffen. Das ist zum einen durch das Zugangserschwernis Gesetzt welches den Aufbau einer eine nationalen Sperrinfrastruktur vorgesehen hat geschehen. Zum anderen gibt es Planspiele, die Registrierungsstellen DENIC und RIPE für Adressen zu verstaatlichen. Beide haben zum Ziel, der Exekutive eine direkte Handhabe zum Sperren von Angeboten im Internet zu implementieren.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, das die klassische Presse immer mehr an Einfluss und Gewicht verlieren wird. Ein Grund dafür ist, das die technische Kompetenz der Journalisten nicht mehr ausreicht, ihre Quellen wirksam vor dem Zugriff der Exekutive zu schützen. Dies führt dazu, das sich Quellen in Zukunft, wie beim Video über den fragwürdigen Militäreinsatz der Amerikaner gegen die Reuters Journalisten in Bagdad schon spektakulär geschehen, an neuartige Institutionen wie z.B. wikileaks wenden werden. Zusätzlich beschleunigt wird dieser Prozess noch durch die weit verbreitete Unfähigkeit der für den Geschäftsbetrieb von Presseorgane Verantwortlichen ein für die neuen Medien adäquat adaptiertes Angebot zu entwickeln.
Auch der klassische Rundfunk ist ein Auslaufmodell. Im bisherigen Internet muss noch weitgehend jeder ankommende Datensatz auch abgeschickt werden. Im neuen Adresssystem IPv6 ist ein Verfahren namens Multicast integraler Bestandteil. Das bedeutet, das jeder Kunde automatisch sowohl die heute bekannten Unicast Adressen erhält als auch die neuen Multicast Adressen. Multicast zeichnet sich dadurch aus, das eine einmal abgesendete Nachricht von der Vermittlungstechnik ohne weiteres zu tun des Senders an aller Empfänger verteilt wird. Damit wird jeder PC zum weltweiten Rundfunksender, unabhängig davon, ob nur ein oder zwei Leute sich für das Programm interessieren oder die Hälfte der Weltbevölkerung. In zwei bis drei Jahren, wenn die Umstellung aus Kapazitätsgründen unvermeidbar ist, wird jeder PC damit zum Rundfunksender mit weltweiter Reichweite. Insoweit gebietet die Staats ferne des Rundfunk heute die Staats ferne des Internet von Morgen.
Wie die Ereignisse um die Bankenkrise in Island gezeigt haben, ist es mitunter wegen Korruption auch Wichtig, das der Zugang des obersten Souveräns zur ausländischen Berichterstattung nicht abgeschnitten werden kann, wie es die UN Menschenrechtskonvention vorsieht. Damals hatten die Bankverantwortlichen mittels Familienbeziehungen zur Judikative und einstweiliger Verfügung versucht, die Berichterstattung zu Sabotieren.
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