Unglaublich! Ein schwuler Mann wollte mal wissen, wie sich Sex mit einer Frau anfühlt. Deshalb vergewaltigt er das arme Mädchen und tötet Sie anschließend auf bestialische weiße. Da fehlen einem echt die Worte!? Kann der geile Bock nicht in den Puff gehen? Schämt der sich, einer seiner schwulen Kommunikationspartner könnte Ihn sehen, wenn in den Puff geht oder dort rauskommt?? Unglaublich! Der Kerl hat dem Mädchen im statistischen Mittel so um die achtzig Jahre Ihres Lebens genommen. Ohne das er Sie kennen würde, ohne das er auch nur von Ihr gekränkt worden zu sein könnte. Einfach so, weil er geil war.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nach, in diesem Fall muss man sagen nur 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Sollten die Richter die "besondere schwere der Schuld" feststellen (was ich in diesem Fall dringend erwarte!), so werden es 25 Jahre. Das ist im Verhältnis mit dem an angerichteten schaden eigentlich immer noch wenig.
Ich finde die Regeln der Bildung der Gesamtstrafe für dringend renovierungsbedürftig. Ein gutes Beispiel ist die Beihilfe vom Mord in 246 Fällen des Hamburger Al-Qaeda Terrorhelfers Motassadeq. Nach unserem Strafrecht ein geringwertigeres Verbrechen als das eines Ehemanns, der seine untreue Ehefrau ermordet. Das kann es nicht sein!
Meiner Meinung nach sollte es für die verschiedenen Straftaten einen Strafrahmen geben, der dann erst mal aufsummiert wird. Auch Mord sollte mit einer zeitlichen Strafe definiert werden, zum Beispiel 15 Jahre plus die mittlere Lebenserwartung des Opfers, im Falle von Hannah also 95 Jahre haft. Für die Vergewaltigung kommen dann noch mal 5 bis 15 Jahre dazu, das macht zusammen 100 bis 120 Jahre Haft als Mas für die Schuld. Für Motassadeq kommt man dann auf so was wie 246 mal, in diesem Fall wohl auch die Höchststrafe, 15 Jahre ergibt 3690 Jahre, was das angerichtete Unheil zutreffender beschreibt. Auch Adolf Hitler, hätte er sich nur versteckt und würde heute vor Gericht stehen, hätte nur ein simples Lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen schwere der Schuld zu fürchten. 19.020.000 Tote im Angriffskrieg, Holocaust, Euthanasie ... bei einem durchschnittlichen Alter von 40 und einer Lebenserwartung von 70 macht das (30 + 15) * 19.020.000 also 855.900.000 Jahre. Mit anderen Worten, in die Vergangenheit gerechnet vom Cryogenium (damals war die Erde bis zum Äquator vereist) bis Heute. Das ist Länger als es höheres Leben auf der Erde gibt, das erstmals im Kambrium auftauchte. Würde man diese Zeit auf der Erde absitzen, so würde man Feststellen, das diese bis zum Ablauf der Strafe durch den vorschreitenden Abbrand der Brennstoffvorräte der Sonne unbewohnbar geworden ist. Damit würde im Urteil das Ausmaß einer Barberrei angemessen zum Ausdruck kommen.
Wie kommt bei solchen Strafen zu einem vollstreckbaren Wert? In dem man eine simple, ins Gesetz schreibbare Formel für eine Mindestverbüsungszeit verwendet. Sei x die errechnete Schuld in Jahren, so ergibt sich der Mindestaufenthalt zum Beispiel zu 4 * (sqrt ( 1 + x/2 ) - 1). Ein einfacher Mord an einem 40 Jährigen würde zu einer Schuld von 55 Jahren und einem Gefängnisaufenthalt von 17,3 Jahren führen, der Mörder von Hannah oder ein Doppelmörder würde für seine Schuld von 120 Jahren für mindestens 27 Jahre verschwinden. Motassadeq kämme auf 167 Jahre Mindestverbüsungszeit und damit nicht mehr raus. Falls nötig, muss man die Verfassung ändern, damit das geht. Wer so was macht, das war es einfach! Punkt. Denn kann man nicht mehr loslassen. Und Adolf auf 82743 Jahre. Also ohne lästige Diskussion mit Gutmenschen ist Klar, Endstation Atommüllendlager!
Gewohnheitsverbrecher, die automatisiert viele Menschen nur ganz minimal Betrügen oder Bestehlen wie diese lästigen Telefon- oder Dialerabzocker wären auch endlich ordentlicher Verknackbar. Wenn Sie einzelne Meschen nur minimal Schädigen, z.B. um einen Euro, dann haben sie heute fast nichts zu befürchten, aber ein Euro von jedem Bundesbürger, das lohnt sich schon richtig prall!
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