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26 Dezember 2016

Was kann man gegen die AFD tun?

Am Wochenende kam schon wieder mal eine Umfrage mit neuen Rekordwerten für die AFD. Diese Leute, die ohne mit der Wimper zu Zucken Leute zum Beispiel für das Berliner Abgeordnetenhaus als Direktkandidaten aufstellen, welche in Aktivitäten wie das Gründen von einer rechts millitanten Organisation zu Buche stehen haben? So eine Partei mit einem bestenfalls derart laxen politisch Kontrolle ist per seh Staatsgefährdend, von Absicht erst gar nicht zu Reden ...

Dabei spricht viel für politische Absicht. Das die Abgeordnete der Baden Württembergischen Claudia Martin, welche ihre Partei als "Krasser als das, was die NPD früher wollte" einordnet ihre Partei als Insiderin mit Grauen verlässt sprich ja an sich schon Bände. Und dann ist da noch die Sache, das ein Restrisiko besteht, das diese Partei sogar ein Kindeskind Adolf Hitlers im Vorstand hat.

Wer wählt diese Partei, die offensichtlich nichts anderes als eine Alternative für Deppen ist? Es sind zum Beispiel bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern ... war die Partei vor allem bei der unteren und mittleren Bildungsschicht beliebt, gewählt wurde sie vor allem unter Arbeitern und Arbeitslosen – aber auch unter Selbstständigen. Ein wenig überraschend wirkt dagegen die Altersverteilung: Statt bei der jungen Wählerschaft zu punkten, kam die AfD in Mecklenburg-Vorpommern offenbar vor allem bei Menschen zwischen 30 und 59 gut an.

Warum ist das so: Vom technologischen Fortschritt sind natürlicherweise Menschen mit einer niedrigen Ausbildung betroffen. Diese müssen ohnehin jederzeit fürchten, das etwas auf den Markt kommt, das ihre beruflichen Erfahrungen mit einem Schlag obsolet macht. Das erste mal in der Geschichte ist das 1844 Passiert, als die Einführung der mechanischen Webstühle weite Bevölkerungskreise um ihr Einkommen brachte. Doch heute, da kann es jeden mit einem überschaubaren Tätigkeitsbereich treffen. Selbst das Droschkenlenker sind ihrer Position nicht mehr sicher, wo sich autonom Fahrende Fahrzeuge im Straßenverkehr Abzeichnen. Bedingt durch die Freihandelsabkommen hat sich der Einzugsbereich aus dem solche Neuerungen kommen können extrem Ausgeweitet und die Zeitspanne ihrer Einführung entsprechend verkürzt.

Diese Neuerungen werden wie alle Vorangegangenen den allgemeinen Wohlstand der Menschen mehren. So wird das Autonome Automobil zum Beispiel, davon bin ich fest überzeugt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade für Frauen erheblich verbessern, wenn man bedenkt, wie viele Fahren heute Eltern mit und für ihre Kindern unternehmen - gerade auch auf dem Land.

Was passiert Heute, wenn Menschen in solche einer Substitutionsphase wirtschaftlich unter Druck geraten? So etwas kann jederzeit auch Unverschuldet passieren, zum Beispiel durch Krankheit oder Scheidung. Die Antwort lautet dann: wir leben doch in einem Sozialstaat, niemand braucht sich sorgen zu machen. Aber stimmt das Wirklich?

Zunächst mal passiert schlicht eines, die Menschen können nicht mehr alle ihre Rechnungen fristgerecht bezahlen. Das verursacht natürlich Probleme bei denjenigen, die auf das Geld warten. Dieser Problem ist nicht neu, und es gibt einen Ausgearbeiteten weg in der Zivilprozessordnung wie Menschen die auf Geld warten die Aufgabe von Ressourcen seitens dessen der Geld schuldet im Wege einer Pfändung erzwingen können.

Das Problem ist nur, das die Zivilprozessordnung diese Situation als absolute Ausnahme sieht, und mehr von einem Disput ausgeht, das der Zahlungspflichtige eine Leistung zum Beispiel wegen vermeidlicher oder tatsächlicher Mängel der Gegenleistung nicht bezahlen will. Dementsprechend kann einer Gläubiger in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und diese als "Zusatzkosten" zusammen mit denen die Gericht und Gerichtsvollzieher in Rechnung stellen und geltend machen.

Ich habe selbst schon Forderungen im Wegen des Gerichtlichen Mahnverfahrens eintreiben müssen. Mittlerweile ist pro Land dafür ein Amtsgericht zuständig, bei uns in Hessen ist das Hünfeld. Man hat das gemacht, um bei diesen immer Zahlreicher werdenden Verfahren auf EDV setzen zu können. Was man aber nicht gemacht hat, ist die Gebühren anzupassen ... die sind augenscheinlich immer noch so, als ob das "per Hand" gemacht wird. Denn an sich kann und wird vermutlich auch eine Kontopfändung vollautomatisch oder nach Schema F welches Automation erlaubt gemacht, aber auch da fallen wieder so um die 50€ an Gebühren an.

Wenn jetzt einer mit einer größeren Pfändung das Konto blockiert, dann hat der Betroffene erst mal gar kein Geld für das bargeldlose Bezahlen. Natürlich hat jeder einen Anspruch auf ein Pfändungsschutz auf einem Konto zum Schutz des Existenzminimums, mit dem ihm das Lebensnotwendige belassen wird, aber darauf muss der Betroffene auch erst mal kommen. Und das einrichten eines sogenannten p-Kontos hat natürlich auch Nachteile, zum Beispiel wenn Selbstständige mit der Bank über einen Kredit verhandeln müssen oder noch schlichter, wenn es um das Einkaufen im Internet geht, was typischerweise per Kreditkarte gemacht wird.

Hat der Betroffene dann mal so ein P-Konto, welches der Staat definiert hat um die Sozialbürokratie von der Bargeldhandhabung zu entlasten, dann haben betroffene das nächste Problem. Viele Leistungserbringer der Daseinsvorsorge wie Wasser., Strom, Gas Lieferanten aber auch andere Anbieter wollen heute - speziell wenn sie günstig sind - als Bestandteil des Vertrags eines Lastschrifteinzug haben. Es gibt aber keine Möglichkeit, eine Einwilligung für das Lastschriftverfahren auf das so zu Qualifizieren, das zwischen Berechtigung zum Einzug von Pfändungsschutzgeld wie man sie Anbietern der Daseinsvorsorge zubilligen würde und einer normalen Einzugsberechtigung zu Differenzieren. Banken werden so was nie Freiwillig machen, weil Rückzahlungen von Krediten regelmäßig nicht darunter fallen würden.

Der nächste Punkt ist, das die Gebühren für geplatzte Lastschriften schierer Wucher sind. Sie bemessen sich vermutlich auch noch auf das "vor EDV Zeitalter". Es ist nicht einzusehen, das eine geplatzte Lastschrift kosten im ein bis zweistelligen € Bereich verursacht, und das sowohl bei demjenigen bei dem die Lastschrift geplatzt ist als auch bei demjenigen der die geplatzte Lastschrift in Auftrag gegeben hat. Wohlgemerkt es handelt sich bei der Rücklastschrift um eine Automatisch ausgelöste elektronische Banktransaktion welche nicht mehr und nicht weniger Kosten verursacht wie die auslösende Transaktion. Ich habe früher Ausländische Barscheks aus Internet Werbe Einkünften eingereicht. Diese erschienen sofort auf meinem Konto, waren aber durch einen Schattenkontostand von einer Verfügung wochenlang ausgeschlossen bis die Deckungszusage der bezogenen Bank aus Übersee eingetroffen ist. Kurioserweise war und ist nirgendwo im Onlinebanking dieser wichtige Punkt direkt einsehbar, villeicht weil die Banken um jeden Preis verhindern wollen, das sie über die nötige Infrastruktur verfügen, um jeden Verlust aus z.B. Lastschriften zu verhindern?

Einzige Option relativ unbürokratisch einen Monat ohne unfreiwillige Nulldiät zu verbringen ist es, sein Geld am ersten Tag an dem eine neue Monatstranche auf dem p-Konto frei wird, dieses Komplett abzuheben - mit all den Risikos das damit verbunden ist den Geldbetrag zum Beispiel durch Diebstahl zu Verlieren. Es werden also weitere Rechnungen - gerade auch dann wenn die betroffene Person zum Beispiel durch Krankheit bedingt die Übersicht verliert - das viele Weitere Mahnverfahren auch über geringere Beträge anfallen, wo dann die oben beschriebenen Gebühren ein mehrfaches der Eigentlichen Kosten ausmachen.

Ein besonderes Problem spielen in dem Zusammenhang die Krankenkassen bei Selbständigen. Das die Gesetzliche Krankenkasse Menschen durch Regelungen des Mindestumsatz ausbluten lässt habe ich hier ja schon mal Dargestellt. Bei einem Pfändungssicheren Betrag von 1.073,88€ und einem GKV Mindestbeitrag von 408.97€ sind das schon mal 38% vom verfügbaren Einkommen, wenn den der Selbständige es überhaupt schafft die Pfändungsgrenze zu erreichen. Noch drastischer wird das wenn ein Selbständiger PKV versichert ist und älter als 55 Jahre ist. Der kommt ja nicht mehr in die GKV rein, selbst dann wenn er Umstände halber einer abhängigen Lohnarbeit nachgehen sollte. Der Basistarif der PKV - man wird die Krankenkasse wegen der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung ja nicht los - schlägt mit 665,29 oder 61% des verfügbaren Geldes zu Buche. Spätestens da wird die Krankenkasse zur Krankmachkasse, weil zum Leben zu wenig übrig bleibt.

Reformvorschlag für einen Sozialstaat mit Herz für den unteren Mittelstand


  • Das erste Konto eines Menschen ist immer ein Konto mit Pfändungsschutz also ein P-Konto. Nur so können die Banken diesen Schutz nicht Diskriminieren
  • Es gibt eine Pfändungstabelle, bei der einem Schuldner in einem Übergangsbereich auch mehr als der Basisschutz von 1.073,88€ gewährt werden. Abhängig vom Geldeingang auch aus verschiedenen Quellen, z.B. im Alter mit Rente, Betriebsrente, Privatrente aus einer Lebensversicherung, sollte der Pfändungsschutz automatisch und nicht erst auf Antrag angepasst werden. Wer 3.292,09€ Euro im Monat einnimmt, der sollte die ihm gesetzlich zustehenden 1740,72€ automatisch und nicht erst nach Papierkrieg - von dem der Betroffene mitunter nichts ahnt - behalten können. Um das machen zu können müssen auch Pfändungen eine Qualifizierung innerhalb eines dafür nötigen EDV Protokoll erfahren, den bei Unterhaltsansprüchen erhöhen sich zu einen die Freigrenzen gegenüber den sonstigen Gläubigern zum andren kann alles oberhalb der 1.073,88€ herangezogen werden
  • Eine Rücklastschrift darf nicht mehr Kosten verursachen als eine Lastschrift
  • Bei jeder Vergabe einer Lastschriftermächtigung kann ein Kunde wählen ob diese auch für das Geld im Pfändungsschutz gilt oder nicht. Lastschriftermächtigungen für Dinge die nicht der elementaren Lebensführung im Rahmen der Pfändungsfreigrenze sind von Gesetz wegen vom Zugriff auf Geld im Pfändungsschutz ausgeschlossen, insbesondere alle Kreditrückzahlungen.
  • Forderungen zu deren Leistungen man kraft Gesetz alternativlos verpflichtet ist, sind anderes zu Handhaben. Sie werden nicht in die Pauschale einbezogen, sondern vorab vom Pfändbaren Geld bezahlt, der Rest geht dann an die Gläubiger. Das Betrifft die hier Angeführten KV Beiträge, Steuer aber auch so Dinge wie die GEZ Rundfunkbeitrag Pseudosteuer. Dafür ist dann der frei verfügbare Betrag geringer, weil er nur noch für frei entscheidbares gedacht ist.
  • Gläubiger die Regelmäßig die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, werden verpflichtet, an einem Elektronischen Übermittlungsverfahren Teilzunehmen, dessen Gebühren entsprechend geringer sind und 1€ für eine reine Kontopfändung nicht übersteigen. Auch eine anwaltliche Beratung darf bei einer routinemäßigen Pfändung nicht mehr berechnet werden weil sie schlicht Überflüssig ist. Es geht bei einem Gläubiger mit vielen Verfahren es immer um die gleichen Produkte. Das trifft nur noch dann zu, wenn der Schuldner gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch einlegt, und damit dessen Rechtmäßigkeit ganz oder in Teilen angreift oder nach einer Karenzzeit zum Beispiel die Hilfe eines Gerichtsvollziehers in Anspruch genommen werden muss, weil sich auf dem Konto nichts bewegt. Vorteil für die Gläubiger: Wenn alles Elektronische geht, dann kann es auch schneller gehen. So könnte die Gerichtliche Mahnung mit impliziter Klageerhebung zu einer Lastschrift führen, ihre Rückbuchung als Einspruch gegen das verbilligte und beschleunigte Verfahren gewertet würde. So kann ein Gläubiger binnen Stunden und nicht binnen vieler Wochen an sein Geld kommen, natürlich nur, wenn Geld da ist das der Schuldner nur lieber anderweitig verwenden würde oder der Schuldner schlicht handlungsunfähig ist.
  • Was die gesetzliche Krankenkasse angeht, sollte es Selbständige - wenn sie Jung sind oder schon in der GKV sind - wie es schon mal vor Jahrzehnten möglich war - eine freiwillige Pflichtversicherung abzuschließen, also zu sagen, "ja ich werde Zeit Lebens in der GKV sein und bleiben". Denn gerade für einen Selbständigen ist weniger Zahlen als nötig bei wenig Einkommen und mehr Zahlen als Nötig bei viel Einkommen eine sinnvolle Option, da sein Einkommen potentiell deutlich mehr Schwankungen Unterliegt als das eines typischen Lohnempfängers
  • Bei der privaten Krankenversicherung kommt eine weitere Komplikation hinzu. Der Patient bezahlt hier seine Behandlung selber und bekommt die Kosten erstattet. Bei Arzneien ist es üblich, das diese im Voraus bezahlt werden, die können aber auch schon mal deutlich mehr Kosten als das Pfändungssichere Einkommen hergibt? Die ganze Lage ist recht verwirrend. Für mich kling das alles so, als ob ein Privat versicherter ohne Familienanhang in so einem Fall ein erhebliches Sterberisiko wegen aus finanziellen Gründen ausbleibender Therapie hat. Auch um andere Mauscheleien und das Arzt hopping zur Beschaffung von süchtig machenden Arzneimitteln zu unterbinden sollte auch in der PKV das Abrechnungsmodell der GKV Verwendung finden und Privatrezepte sollte es in Zukunft gar nicht mehr geben. Es wird auch bei GKV Patienten gerne verwendet, um Kontrollen zu umgehen

Das ist nötig, weil so wie die Lage im Moment ist, muss man ernsthaft prüfen, ob AFD Wählen nicht als Notwehrhandlung durchgehen kann, bevor man es einem AFD Wähler vorwirft diese Partei zu Wählen.




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