Ein erster, verklausulierter Hinweis findet sich in dem Presseartikel, die Kernbremsstoffsteuer sei gar keine Verbrauchsteuer, und falle in daher nicht in die Kompetenz des Bundes. Wenn sie keine Verbrauchssteuer ist, was ist sie denn dann?
Klarheit lieferte ein Blick in das Gesetz zur Kernbrennstoffsteuer: Es wird die menge spaltbaren Materials in Form ganz bestimmter Elementen und Isotope besteuert. Konkret wird der Gehalt an Pu239, Pu241, U233 und U235 bei der erstmaligen Nutzung des Brennelements besteuert.
In Deutschland genutzte Brennelement dürfen nach geltendem Recht nicht, auch nicht im Ausland, wieder aufgearbeitet werden. Dies war Bestandteil des ersten, rot-grünen Atomausstieges. Auf der anderen Seite kommt Pu239 und Pu241 aber nicht natürlich vor, es ist aus schon mal im Kernreaktor mit Neutronen bestrahltem Uran hervorgegangen.
Außerdem muss man wissen, das die erstmalige Teilnahme an einer selbst erhaltenden Kettenreaktion das Brennelement nur marginal verändern muss. Mann kann einen Kernreaktor auch nur mit einigen Milliwatt betreiben. So funktionieren die Schulungsreaktoren für das Personal der Atomkraftwerke. Aus physikalischen Gründen verhält sich diese Anordnung genau so wie ein großer Reaktor.
Man kann sich also Vorstellen, das ein Betreiber sich "gebrauchte" Brennstäbe besorgt, die z.B. in Rahmen eines "Kurtzen Tests" im Ausland genutzt würden, oder die im Ausland schon mal eine Produktionsperiode in Aktion wahren, und damit noch zwischen 2/3 und 4/5 ihres Potentials haben. Bei der Nutzung dieser Elemente würde keine Steuer anfallen.
Außerdem ist da noch das Problem, das unterschiedliche Kernreaktoren den Kernbrennstoff unterschiedlich weit abbrennen können und auch eine leicht unterschiedlich Brutrate haben, also selber eine unterschiedliche Fähigkeit haben, selber Kernbrennstoff aus Füllmaterial herzustellen, der nicht der Steuer unterliegt. Das kann ein Unterschied von einem Faktor 2 ausmachen! Auch werden exotische Kernbrennstoffe, z.B. Ameritium, auch nicht besteuert.
Es wird also nicht der Verbrauch von Kernbrennstoff besteuert, sondern vielmehr das in den Betrieb einschleusen des selbigen inklusive der daraus resultierenden Pflicht zur unaufgearbeiteten Endlagerung des selbigen. Damit handelt es sich auf eine Steuer auf eine rechtliche Transaktion, das aber ist eine Verkehrssteuer, die Ländersache ist.
Was soll ist sagen, die Betreiber haben recht, dafür sind in der Tat die Länder zuständig, das Gesetz formal Verfassungswidrig. Kann der Bund den Verbrauch von Kernbrennstoff besteuern? Ja sicher, indem er die Energieabgabe der Brennelemente oder den Massendefekt Einsteins berühmter Formel E = M c2 zugrunde legen würde. Ein Chor eines 1300 MWatt Reaktor mit 30% Wirkungsgrad gibt in 11 Monaten Vollastbetrieb 34,3 TWh Energie ab, das sind 1,23 * 1017 Joule. Das Teilen wir zweimal durch die definierte Lichtgeschwindigkeit von 299792458 m s-1, und man erfährt, das die Brennelemente insgesamt 1,37 kg an Masse in Form von purer Energie abgeben.
Mit so einer Steuer wäre dann wenigstens der tatsächliche Verbrauch besteuert. Allerdings würde auch gegen die Verbrauchsteuer sprechen, das nicht jeder einfach so Kernbrennstoff erwerben dürfe. Es sich mithin also keine beim Produzenten erhobene Steuer handele, die an den Verbraucher weitergeben wird. Alternativ wurde von Gericht geprüft, ob der Bund völlig neuen Steuer erfinden dürfe, weil im §108 GG klipp und klar drinsteht:
Die übrigen Steuern werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden und die einheitliche Ausbildung der Beamten können durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind, werden deren Leiter im Einvernehmen mit der Bundesregierung bestellt.
Was ist Passiert? Denkbar sind folgende Szenarien:
- CDU'ler und FDP'ler haben sich einfach was ausgedacht, ohne irgend wen mit Sachkunde zu Fragen
- Ein entsandter Lobbyist der kostenfrei für das Ministerium arbeitet hat den Politikern etwas unter geschoben, dass man wider kassieren kann.
- Die Politiker haben einen externen Lobbyist beauftragt und der hat den Politikern etwas unter geschoben, dass man wider kassieren kann.
- Ein Konkurrent hat über seinen Lobbyisten etwas in Umlauf gebracht, was ihm Vorteile verschafft, z.B. weil seine Anlage bessre Abbrand- oder Bruteigenschaften haben, und ein Anderer will das so nicht Akzeptieren und klagt jetzt dagegen.
- Die FDP hat mal wieder Parteispenden gebraucht ...
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