Insofern ist die Auskunft, dass das "Unterschieben" einer MMS nicht möglich sei, wohl extremer Unsinn. Ich habe folgende Fragen schriftlich an meinen Provider gestellt:
Besonderes brisant ist so was im Zusammenhang mit der Vorastdatenspeicherung. Bei der VDS werden ja, im Gegensatz zu einer richterlich angeordneten Überwachung, nur Verbindungsdaten aufgezeichnet werden. Wenn also falsche Aufzeichnungen gemacht werden, dann kann auch nicht durch eine Analyse des Inhaltes, also zum Beispiel einem forensischen Stimmvergleich, nicht nachgewiesen werden, das der Teilnehmer mit der Transaktion zu tun hat.
Da kriminelle Subjekte, speziell solche die gewerbsmäßig unterwegs sind, absolut kein Interesse an korrekten Aufzeichnungen ihrer Kommunikation haben, ist davon auszugehen das sich diese nach Lösungen umsehen werden, die Möglichkeiten bieten, das die Einträge auf völlig unbeteiligte Kommunikationsteilnehmer verteilt werden. Bei der immer wieder auftretenden Sicherheitslücken in IT-Systemen ist davon auszugehen, das es solche Lösungen geben wird. Die VDS wird dann möglicherweisse völlig unbeteiligte in den Fokus von Ermittlungstätigkeiten richten, mit allen schädlichen Wirkungen für die Betroffenen.
Mal schauen, was die Antwort meines Provider liefert. Ich werden hier als Update berichten.
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