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05 November 2009

Treibhausgase wie CO2 und CH4 Sparen, aber mit Verstandt.

Ich musste in den letzten Tagen davon lesen, das regierungsamtliche Umweltträumer bis 2030 eine Einstellung der CO2 Reduktion fordern. Diese Leute sind sich offensichtlich nicht darüber im klaren, das unsere Zivilisation auf der Verwendung von Energie beruht. Und diese stammt, bis auf wenige Ausnahmen, aus der Verbrennung von Kohlenstoffhaltigen Treibstoffen.

Wenn diese also nicht mehr genutzt werden sollen, dann heißt das, das man nahezu alle Zivilisatorischen Errungenschaften erneuern oder Tief greifend umgestalten muß. Eine Umgestaltung ist aber immer mit viel Arbeitszeit verbunden, und das wiederum kann sich der Großteil der Bevölkerung nicht Leisten. Schon gar nicht, wenn dies mit einer "Vernichtung" bestechender Vermögenswerte einhergeht, wenn z.B. eine Fassade eines Eigenheims vorzeitig zerstört oder Überdeckt werden muss, "nur" damit etwas weniger Wärme in die Umwelt abgegeben wird.

Wenn diese Zerstörung von Sachwerten von Staat gefördert wird, wie bei der Abwrackprämie, dann hilft das auch nicht weiter, denn die daraus resultierenden Staatsschulden werden auf die Bürger zurückfallen. Damit aber nicht genug, es werden auch billige Betriebsmittel aus dem Verkehr gezogen, so das für den Teil der Bevölkerung, der ohnehin finazielle Probleme hat, die Lage nur noch schwieriger wird, und mit einer Zunahme von staatlichen Hilfeleistungen zu rechnen ist. Eine Komplette Entsorgung unserer Zivilisation kommt noch teurer, als die Anpassung auf die Enderwärmung um mehr als die 2°C, welche mit "jährlich zwischen 40 und 170 Milliarden Dollar" angegeben werden, und möglicherweise positive Effekte aus politischen Gründen geflissentlich außer acht lassen. Im 9 & 10 Jahrhundert war es so warm, das Grönland grün war. Wenn ich dann noch lesen muss, wie Klimaforscher so durch kreative Datengestaltung zu ihren Erkenntnissen kommen, dann könnte ich Keise kotzen.

Jenseits solchen Spinnereien auf hohem Niveau lässt sich aber doch etliches für das Klima tun, und zwar ohne vorhandene Vermögenswerte zu vernichten oder zerstören. Eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Nutzung der Umgebungstemperaturen für ein Effektiveres Heizungsmanagement wäre es, wenn Wetterprognosen allgemeine Maschinenlesebar zur Verfügung stehen. Klar, kein Problem Internet. Ist aber mitunter doch ein Problem, nicht jeder hat Internet, und schon gar nicht im Heizungskeller. Besser wäre es, eine überall zu empfangendes Funksignal, wie die DCF77 Zeitsignale dafür zu nutzen. In der Tat tragen die unbenutzten Bits des Signals heute Wetterprognosen, nur leider ist die juristische Konstruktion so beknackt, das eine Nutzung für teure Investitionsgüter nicht in Frage kommt.

Neben der durch in die Zukunft gerichtete Planung besseren Nutzung und damit Auslastung von KWK Anlagen wäre solch ein Signal auch für normale Heizungs- und Klimaanlagen von Wert. Betrachten wir zum Beispiel Abseitsstätten, an denen nicht im Schichtbetrieb gearbeitet wird. Das sind sehr viele. Nach dem heutigen Tarifvorstellungen sollen die Menschen nur, je nach Branche, 37,5 bis 40 Stunden in der Woche arbeiten. Die Woche hat aber 168 Stunden. Es sind also nur 22% der Zeit Menschen vor Ort, also eigentlich fast nie.

Normale Heizungsregelungen werden vom Heizungsbau auf die Anwesenheitszeit hin Optimiert, was für die Situation am Arbeitsplatz völlig unangebracht ist. Dort ist es sinnvoller, die Temperatur drastisch, z.B. über das Wochenende um bis zu 15°C, abzusenken, um Sie dann am Morgen eines Arbeitstages mit Vollastheizen schnell hoch zubringen. Dazu muss eine Steuerung aber abschätzen können, wie viel Energie im Haus gebraucht wird, um den optimalen Einschaltzeitpunkt bestimmen zu können.

Weitere Anwendugsfelder wäre die optimierte Führung einer solarthermischen Anlage. Wenn sie als Eigentümer einer älteren Immobilie einen Heizungsbauer nach so etwas fragen, dann wird der Ihnen was von Niedertemperatur Heizkörpern erzählen, die sie überall einsetzen sollten. Wieder stehen sie vor dem Problem, Investitionen der Vergangenheit vorzeitig verschrotten zu müssen, und damit geht ihre Rediteaussichten für eine solche Renovierung ganz schnell den Bach runter.

Wasser braucht, um von 10°C auf 25°C erwärmt zu werden, genau soviel Energie, wie wenn sie es von 60°C auf 75°C erwärmen. Insofern macht es Sinn, das eine solarthermische Anlage die Wärme in zwei stufen in Wassertanks ablegt. Einmal um das Kalte Wasser von im Winter 9°C auf 25°C zu erwärmen. Diese Temperatur nimmt es auch an, wenn sich z.B. im Spülkasten der Toilette befindet und das gut geheizte Bad kühlt. Außerdem wird durch solch eine Maßnahme so viel Strom eingespart, wie wenn sie die Temperatur der Wäsche und des Geschirrs um 16°C verringern würden. 25°C erreichen gute Kollektoren auch an weniger sonnigen Tagen im Winter. Scheint die Sonne prall, kann mit der Wärme auch Warmwasser erzeugt werden, von dem wegen der höheren Temperatur des kalten Wassers auch weniger gebraucht wird, wenn es den doch konventionell erzeugt werden muss. Vorteil: Die Arbeiten können auf den Heizungskeller und das Dach beschränkt werden (Leitungsführen an der Außenseite der Fassade), und teure Kollateralschäden im ganzen Haus vermieden werden. Eine Solarthermische Anlage muss genügend redite Abwerfen, um auch Reparaturen gut finanzieren zu können, sonst werden sich sehr schnell viele Leichen ansammeln, bei Leuten die nicht genug Geld übrig haben, um es in eine nur langfristig retable Reparatur einer vorhandenen Solaranlage zu stecken. Wenn das Kind auf Klassenfaht gehen können soll, und da Geld nicht für beides reicht ... Durch eine solche Einspeisung auf niedrigem Temperaturnivaux, welche durch Planung mittels Wetterdaten deutlich effektiver wird, kann so etwas erreicht werden.

Bei Neubauten oder Komplettrenovierungen, aber nur dort, kann auch ein eigener Heizkreis für Räume mit niedriger Temperatur sinnvoll sein, z.B Keller und Vorräume.

Eine andere überraschende Option, recht viel Strom einzusparen, findet sich im Internet. Jeder braucht es, der mit einem Computer arbeitet. Eine Datensicherung. Denn Computerfestplatten nehmen für sich das Recht in Anspruch, zu jedem beliebig Zeitpunk kaputt gehen zu können. Das heißt, das man möglichst kontinuierlich eine zweite Festplatte mitlaufen lassen muss, weil die Wechseldatenträger längst kistenweise geraucht werden, um eine Festplatte leer zumachen.
All diese Festplatten verbrauchen Strom. Wenn in Zukunft jeder einen PC hat, den er im Mittel 4 Stunden am Tag laufen lässt, so wären das 0.1 kW/h pro Person. oder 8000000 kW/h pro Tag. Das entspricht einner Leisung von 300MW, welche durch ein P2P-Backup System auf Basis der Freenet Technologie, die zu jeder Datei und jedem Ordner einen eindeutigen Hash Code liefert und umgekehrt diesen wieder in das zu sichernde Objekt zu verwandeln vermag. Möglich wird das, weil heutige Festplatten für fast alle Leute zu Groß sind. 300MW entspricht der durchschnittlichen Leistung des abgeschalteten Kernkraftwerk Obrigheim.

27 Juni 2009

Breitband Internet, auch auf dem Land

Das Problem auf dem Land ist, das das die Telephonleitungen auf dem Land länger sind als in stätischen Bereichen. Die Telefonleitung wurden ursprünglich gefertigt, um Tonfrequenz Signale mit 300 bis 3300 Schwingungen in der Sekunde zu transportieren. Bei der DSL Technologie werden jetzt Signale mit bis zu 30000000 Schwingungen pro Sekunde verwendet. Das ist der gesamte Bereich der Lang, Mittel und Kurzwellen.

Man muß jetzt wissen, das zwar der elektrische Strom in den Kupferadern fliest, die elektrische Energie aber zwischen den Adern in der Isolation. Das Kupfer ist das gleiche wie in den LAN Kabeln, aber die Isolation der verlegten Kabel schluckt die Signale. Je länger das Kabel, desto geringer die Frequenz, bis zu der Daten übertragen werden können. Weniger Frequenz gleich weniger Bits pro Sekunde.

Folglich geht auf dem Land ohne Drahtlose Übertragung in Punkto schnelle Internet nichts. Mit FBWA hat die REGTP für 802.11a einen Satz Frequenzen nur für Provider zur Verfügung gestellt. Allen WLAN Frequenzen ist aber wegen der sehr geringen Sendeleistungen gemein, das eine Sichtverbindung zwischen den einzelnen Stationen bestehen, um einen stabilen Betrieb zu ermöglichen.

In den USA wurde 802.11y für Provider entwickelt mit einer nominellen Reichweite von 5km. Wegen der höheren zulässigen Sendeleistung von 20 Watt ist es in gewissen Grenzen möglich ohne Sichtverbindung aus zukommen. Was an dieser Norm aber bemerkenswert ist, ist die Art der Lizenzierung der Frequenzen. Man muss nicht dutzende von Millionen als Unerwartete Mehreinnahme zur Tilgung der Staatsschulden bezahlen, um einen riesigen Bereich versorgen zu können und müssen. Meist leiden die Firmen dann unter der gewaltigen Schuldenlast, so das Sie zusammenbrechen, so wie auch 2 der 6 UMTS Anbieter. Sondern man sucht sich eine freie Frequenz, Registriert sich für 200$, und lädt den zuteilten Provider Schüssel in das Basisgerät. Über diese Schlüssel kann der primäre Nutzer einen Störer für den Fall identifizieren, das es unerwartet Interferenzen geben sollte.

Dieses Verfahren sollte auch bei den jetzt freiwerden UKW Frequenzen verwandt zu werden, um nicht wieder das gleiche Problem wie bei den 3GHz Frequenzen zu bekommen. Amateurfunkern sollten im 2.4GHz ISM Band in dem WLAN (802.11b/g/n) und Bluetooth arbeiten, nur noch mit 100 mWatt EIPr wie alle anderen Senden dürfen, Weil sonst im weiten Umkreis sehr viele betroffenen Geräte nicht mehr funktionieren würden.

Kleine Netze fernab der Stadt, wie ich Selber eines Betreibe, haben in der Regel eine begrenzte Backbonekapazität. Diese Netze sind auf das cachen von Inhalten in Proxys angewiesen. Kommerziellen "Video on Demand" oder "HD Video Download" Services wie maxdome von 1&1 verursachen hier ein Problem, weil sie Ihre Inhalte individuell verschlüsselt nicht zugänglich für einen Cache versenden, und dieses durch geltendes Recht geschützt ist. Hier sollte darauf hingewirkt werden, das Techniken verwand werden, die ein cachen eines grossen Teils der nötigen Daten ermöglicht, ohne das der Film im Speicher des Cache liegt. Solche Verfahren muss man sich so vorstellen: Die erste Minute wird Verschlüsselt übertragen wenn der Kunde einen Film oder eine Übertragung erworben hat. Von da an werden nur noch öffentlich zugänglich Objekte runtergeladen, die es gestatten aus einer bekannten Minute die nähste Herzuleiten. Auch die großen Provider werden das Brauchen, wenn "Video on Demand" richtig in Mode kommt, weil auch deren Backboneleitungen auch überbucht sind.

In einiger Zeit das Internet auf IPv6 umgestellt sein wird, weil die IPv4 Adressen schlicht nicht mehr reichen. Unter IPv6 gibt es eine zwingend vorhandene Multicast Funktion, so das jeder (!!) PC zum potentiellen Rundfunksender mit weltweiter Reichweite wird, ohne das dafür Kosten entstünden, die über diejenigen eines normalen Internetzugang liegen, weil die Daten in den Router der ISP's verteilt werden. Es sind Wege zu Finden, des hierzulande vorhandenen, schon heute technisch obsoleten öffentlich rechtlichen Rundfunk in kommerzielle Rundfunkanstalten zu wandeln, entweder auf Basis von regulären freiwilligen(!!) Abonnements oder Werbe finanziert. Die GEZ würde dann die privaten Beiträge zur Entschädigung der Urheber für eine zu schaffende Schrankenbestimmung im Urheberrecht zur freien privaten Nutzung von Inhalten einsammeln.

24 Juni 2009

Sind Piraten Diebe? Die Anwendung der Prinzipien des Urheberrechts im Privaten bereich?

Ein zentraler Vorwurf, welcher in der etablierten Pressenlandschaft implizit erhoben wird, ist der, das die Piratenpartei ein haufen von Dieben geistigen Eigentum sei.

Das Urheberrecht stellt dem Urheber einer Idee die kein patentfähiges Verfahren für die Produktion von irgendwas ist, egal ob diese ein Roman, ein Bild, ein Film, eine Programm, ein Kunstwerk, ... ist, das recht zu bestimmen zur Verfügung, wer dieses Werk nutzen darf und was das Kosten soll. Dies gilt zunächst mal unabhängig davon, ob dieses zu kommerziellen, wissenschaftlichen oder privaten gründen passiert.

Wärend ein Verstoß bei der Nutzung in einer kommerziellen Nutzung recht einfach festzustellen ist, weil ein kommerzieller Erfolg stehts mehr oder weniger öffentliche Werbung für ein Produkt, z.B. eine Kinoaufführung gegen Eintritt, voraussetzt, ist das im Privaten bereich anderes.

Durch die Digitale Technik kann ein Werk beliebig oft repliziert werden. Während Schöpfer von Software durch das Internet eine hervorragende Plattform zu Kontrolle der Nutzung ihrer Werke haben, in dem sie zentrale Teile ihres Werkes schlicht zurückbehalten und diese nur über das Netz zugänglich machen, sieht das bei passiven Inhalten wie Text, Bild, Ton und Film anderes aus. Daran änder auch das DRM und das Verbot Hacktools herzustellen oder zu besitzen nichts, denn es kann ja jederzeit von Ton und Bild in der luft analog ohne DRM aufgezeichnet werden und von da an verlustfrei repliziert werden. Dies ist das Kernproblem in dem sich die Musikindustrie und zunehmend auch die Filmindustrie befindet.
Mit einem Programm wie rsync lassen sich Sammlungen in Minuten abgleichen, was früher Tage oder Wochen gedauert hätte. Jedes Jahr mehr als doppel so große Festplatten und immer bessre Kodierungen tun ein übriges. Ich schätze, das ohne Qualitätsverluste Filme in den nächsten 10 Jahren mindestens um den Faktor 50 kompakter werden, in dem Rahmen wie die Prozessorleistung grösser wird.

Um jetzt das Urheberrecht umzusetzen, ist es also nötig, die exportierten Daten auch im privaten Raum kontrollieren zu können. Das erfordert dann aber die Mitarbeit der Geräte der Bürger, also die Vorinstallation eines Bundestrojaners gepaart mit dem Verbot diesen zu eliminieren. Dieser Bundestrojaner müsste auf verdacht Daten über alle Vorgänge an eine zentrale Sammelstelle schicken, damit sich im nachhinein nachweißen lässt, wo und vom wen wann was kopiert wurde. Alternativ kann auch fordern, das Software so zu gestallten ist selbst erstelltes Material nicht verteilt werden darf.

Das erstere würde massiv in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, das zweite die freie Meinungsäußerung in Video form, welcher in Zukunft wohl eine absolut primäre Rolle zukommt, unmöglich machen. Das sind unveräußerliche Grundrechte unserer Verfassung, kommt beides nicht in Frage.

Auf der anderen Seite Steht das Recht auf Eigentum der Urheber, das natürlich auch Verfassungsrang hat. Aber das Eigentum steht unter dem dem Vorbehalt, das Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Würde seine Durchsetzung zur faktischen Abschaffung zentraler Bürgerrechte führen, so kann dies in keinem Fall mit der Vorgabe, das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, nicht in Einklang gebracht werden.

Internationale Verträge zum Urheberrecht sehen die Möglichkeit vor, dem Urheberrecht schranken aufzuerlegen. So darf man z.B. ohne zu Fragen und Lizenzgebühren abführen, aus Werken zitieren. Das ist z.B. nötig, um überhaupt eine vernünftige politische oder wissenschaftliche Diskussion möglich zu machen.

Die Verträge sehen vor, das die Urheber für diese ungefragte Nutzung ihrer Werke zu entschädigen sind. Das passiert z.B. dadurch, das auf CD'Rohlinge, Drucker und CD'recorder ein Betrag für die Aufteilung unter den Urhebern enthalten ist. Da der öffentlich rechtliche Rundfunk ohnehin abzuwickeln ist, bietet sich an, das die GEZ Zukunft eine Haushalts bezogene Kulturabgabe einsammelt, um eine Kompensation für die freie private Nutzung der geschützten Werke zu finanzieren.

Dieser Eingriff in die Rechte der Urheber wäre in sofern mit der Verfassung und internationalen Verträgen vereinbar. Was den Urhebern verloren geht, ist die Möglichkeit im Privaten Raum den Preis ihres Werkes selbst festzulegen. Das ist aber aus verschiedenen Gründen eine hinnehmbare Einschränkung.

Zum einen ist es historisch gesehen, was Musik angeht, eine Wiederherstellung ursprünglicher Verhältnisse. Vor der industriellen Fertigung von Tonträgern wurden populäre Musikstücke von entsprechend begabten Menschen von Mensch zu Mensch weitergegeben, so wie heute in den P2P Netzen. Nur bei einer Kommerziellen Nutzung, also einer Aufführung des Werkes, wurde ein Obulus an den Schöpfer bezahlt. Heute käme noch eine Entschädigung aus dem Geräte verkauf und der Kultur-GEZ dazu.

Natürlich würde das zu Verschiebungen führen, könnten doch Künstler die im Vergangenen goldenen Zeitalter der Musik und Filmwirtschaft, in dem aus Gründen der Produktionstechnik Gründen nur diese Kopien fertigen konnte, für Ihre Werke jeden Preis erziehlen konnten, dieses nun nicht mehr tun.

Aber ist es ein Verlust, wenn ein Dieter, Herr der Teppichluder, Bohlen sich etwas einschränken muss, oder z.B. eine Amie Winehouse sich nicht mehr mehr Drogentrips leisten kann als sie Laborratten in der Pharmaforschung ausgesetzt sind? Das Gegenteil ist der Fall, denn solche Umtriebe sind nicht mit der Masgabe zu vereinbaren, das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, bedenkt mann die fatalen Vorbildfunktion der Künstler für die Jugend.

08 Oktober 2007

Urheberrecht im Wandel der Zeit und das Filesharing

Jetzt wurde Jamie Thomas in den USA zu einem Schadensersatz von 222000$ verurteilt. Dabei wurde nur auf die Zahl der von Ihr heruntergeladenen Titel, welche von der Software dann implizit anderen angeboten wurde, zugrundegelegt. Rechtsstaatlich Prinzipien, wie zum Beispiel die Frage wie viele Titel wirklich heruntergeladen wurden oder die Frage ob die Frau sich überhaupt im klaren darüber war, was diese Software in ihrem Name so tut, fanden dabei keine Beachtung. Vor dem Hintergrund das viele Betriebssysteme durch Fehler Aktionen ohne den Willen Ihres Besitzer zulassen, sehr bedenklich. Ich bin gespannt, ob das Urteil bestand haben wird oder von Verfassungsgericht der USA kassiert wird.

Keine Frage, das Urheberrecht hat seine Berechtigung. Betrachten wir dazu mal die Geschichte der Musikindustrie. Am Anfang des letzten Jahrhunderts gab das Urheberrecht dem Komponisten die Möglichkeit zu Bestimmen wer seine Werke kommerziell aufführen darf und für diese Aufführung seiner Werke einen Obolus zu verlangen. Die Weitergabe im Hausmusikbereich und die Weitergabe von auswendig spielenden Musikant zu Musikant war nicht Gegenstand irgendwelcher Rechtlicher Einschränkungen. Dies war der Urvater aller P2P Netzwerke für Musik.

Die technische Entwicklung bescherte dann der Musikindustrie so was wie ein goldenes Zeitalter. Es war nur mit aufwändigen Maschinen möglich, abspielbare Musik herzustellen. Da dieses aber immer eine kommerzielle Angelegenheit ist, war das Urheberrecht extrem einfach durchzusetzen und spülte enorme Einnahmen in die Kassen der Musikverleger und der Künstler. Nichts destro trotz haben es sich die Urheberrechtsbesitzer nicht nehmen lassen, auch bei kleinen Aufführungen weiterhin einen Obolus zu erheben, wie die Herstellung der Musikboxen mit ihrem Abspiel basiertem Geschäftsmodell belegt.

Mit der Zeit schritt die Entwicklung voran, und die Menschen konnten sich Aufzeichnungsgeräte leisten. Heute kann fast jedes Handy und jeder Computer digital Musik in phantastischer Qualität aufzeichnen und auch weitergeben. Da dieses Geräte auch mit einer entsprechenden Intelligenz ausgestattet sind, können sie auch andere Menschen finden, von denen man eine solche Aufzeichnung bekommen kann.

Jetzt stellt sich die Frage, in welche Richtung sich die Zukunft Entwickeln soll. Zum einem wäre Möglich, die Geräte dazu zu verdonnern, als Erfüllungsgehilfe für das Geschäftsmodell der Musikindustrie dienen. Das würde zum einen bedeuten, das man es den Menschen verbieten müsste, ihre eigenen digitalen Geräte zu gestallten. Das sind nicht wenige, schließlich wird zum Beispiel Linux von seinen Nutzer weiterentwickelt. Ein im Quellcode vorhandenes System kann immer unkontrolliert verändert werden, und das stellt auch einen enormen wirtschaftlichen Wert da. Können doch durch solch ein System wie Linux auch exotische Anwendungen schnell implementiert werden, ohne auf die Implementierung von entsprechenden Basisfunktionen durch einen Betriebssystemhersteller warten zu müssen.

Ein anderes Problem findet sich dann noch in typischerweisse von Herstellern gemachten Fehlern. Microsoft hat in sein Produkt Windows Vista Funktionen zur Unterstützung Urheberrechten eingebaut, das sogenannte DRM. Um damit von den Herstellern der Inhalte anerkannt zu werden, mussten die sich verpflichten, einen Mechanismus einzubauen der es ermöglicht, Komponenten außer Betrieb zu nehmen, wenn Wege bekannt werden die im DRM definierten Regeln zu umgehen. Das ist meines Erachtens aber sehr bedenklich. Zum einen wird auch der grösste Anhänger dieser Technologie es nicht mehr gut finden, wenn er nach einem Unfall auf der Notfallstation liegt, und der Arzt sein Röntgenbild nicht betrachten kann, weil irgend jemand ganz wo anderes herausgefunden hat, wie man mit Hilfe des Types der Bildschirmkarte im Arbeitsplatzrechners des Arztes eine Unverschlüsselte Kopie eines Hollywoodfilmchens gewinnen kann. Da können die Sekunden für den Weg zum Kollegen dann schon zu viel sein.

Ein anderes grundsätzliches Problem ist die Enteignung der Eigentümer. Durch das Abschalten einer Komponente wir diese Unbrauchbar für den Besitzer. Und zwar auch dann, wenn der Besitzer nie unrechte Dinge mit diese Komponente vor hatte. Das ist eine Form der Enteignung! Und eine private Firma soll das Recht haben eine solche Enteignung auszusprechen!? Wohl kaum!

Eine andere Alternative wäre es, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dann wäre also nur wieder die Kommerzielle Aufführung und Herstellung der Werke Gegenstand des Urheberrechts. Das träfe vor allen die Hersteller von berieselnden Musik und Film, da die Hersteller vom Interaktiven Angeboten wie Spielprogrammen längs dazu übergegangen sind, Teile Ihres Angebotes auf einem Zentralsystem im Internet zu Implementieren, so das das Produkt ohne Identifikation eine rechtmäßigen Kopie nicht oder nur zum kleinen Teil nutzbar ist. Ähnlich verhält es sich mit
Produkten der Softwareindustrie, sofern der Hersteller seine Produkte nicht doch generell rausgilbt um zu vermeiden das die Fehler der Vorgängerversion zur allgemeinen Gefahr werden.

Die Musik und Filmindustrie würde eine solche Rückkehr zu ursprünglichen Verhältnissen natürlich gar nicht gut finden, und spricht von Enteignung. Ist das so? Filme zum Beispiel die für das Publikum interessant sind, sind bereits mit den Einnahmen der Kinoaufführungen bezahlt. Hinzu kämen Einnahmen aus Senderechten und aus dem Verkauf von vorgefertigten Kopien an alle, die zu Faul oder zu Ungeschickt sind, sich Kopien anderweitig zu besorgen. Künstler deren Werke im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert sind, werden auch keine Probleme haben, auf Tourneen volle Spielstätten zu bekommen, nur verdient sich das Geld ebene nicht mehr im Schlaf.

Zu guter letzt sollte man sich die Frage stellen, ob es überhaupt Sinnvoll ist, einen solchen Rechtsschutz wir dem Copyright im Privatbereich zu gewähren. Sowohl Film als auf Musikinterpreten haben eine Immense Vorbildfunktion für die Gesellschaft, und sich dieser Funktion in der Vergangenheit kaum gerecht geworden. Ungezählte Drogenexzesse mit allem was man sich nur vorstellen kann. Durch ihre enormen Einnahmen können sich Künstler allzu leicht mit allen Arten von Suchtmitteln eindecken, und repräsentieren deren Wirkung natürlich auch in Ihren Werken, weil solche Drogen in die Arbeitsweise des Gehirns eingreifen. Nicht weniger verheerend ist die Einwirkung der sogenannten Künstler auf die Sexualmoral der Bevölkerung. Das die Ehe im laufe der letzten 50 Jahre von einer verbindlichen und zuverlässigen Gemeinschaft zu einer inhaltsleeren staatlich eingetragenen Lebensgemeinschaft degeneriert ist, ist meiner Meinung nach nicht unwesentlich auf das schlechte Vorbild der Berühmtheiten zurückzuführen. Man denke nur an das unwürdige Schauspiel der täglich neuesten Meldungen aus der Teppichluderliga rund um Dieter Bohlen, als einer der schlimmsten Exzesse in dieser Art.

Außerdem ist da noch das miese Geschäft mit den Boy respektive Girl Groups. Das funktionier in etwa so: Man suche irgendwelche Teenager die einigermaßen Singen können raus, un investiere Geld um sie zu Promoten. Dann werden die jeweils andersgeschlechtlichen Jugendlichen deren Platten und Klingeltöne kaufen. Dadurch werden diese Interpreten in den Augen der Öffentlichkeit wohlhabend, und somit interessant als zukünftige Partner, womit noch mehr Jugendliche deren Songs kaufen. Das verstärkt sich solange selbst, bis die Interpreten sich öffentlich einem Menschen als Partner zuwenden. Dann bricht alles zusammen und die Gruppe verwindet in der Versenkung. Soll man es wirklich durch das Gesetz unterstützen das jungen Mädchen mit einem Plakat wie "Fick mich" vor den Konzertsälen aufstellen? Das es sich lohnt, hat Ermakova publikumswirksam durchexerziert.

Meines Erachtens sollten das Patent und das Urheberrecht auf kommerzielle Nutzung beschränkt werden!