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07 Februar 2010

Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger wollen privaten Journalismus mit Hilfe von Google Street View Propaganda verbieten

Ilse Aigner, Ministerin für Verbrauchschutz, und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wollen Google Street view verhindern. Warum eigentlich? Google fotografiert den öffentlichen Raum. Ok, wenn jemand an der falschen Stellen ab gelichtet wird, so kann das Peinlich sein. Etwa wenn sich Jemand vor dem Haus seiner Ex Geliebten befindet, wenn der Google Waagen vorbeikommt, dann ist das mitunter wirklich peinlich. Etwa so peinlich, wie wenn er dort von der besten Freundin seiner Frau oder gar von seiner eigenen Frau dort gesehen wird. Dabei ist das viel wahrscheinlicher, weil der Waagen von Google nur einmal vorbeikommt. Verhindern kann man das erstere auch nicht schließlich ist die Straße ein öffentlicher Raum.

Ich selbst habe zum Beispiel einen Rundgang durch Coventry mit Google Street View verwendet, um für meinen Artikel über die Zerstörung Dresdens die Zerstörungen in Coventry anzusehen. Häuser wurden wieder aufgebaut, aber man Erkennt am Stiel der Zeit doch recht gut die Grenzen der Zerstörungen, so wie ich sie auch in Hamburg, Würzburg oder Magdeburg selbst schon gesehen habe.

Eine solche virtuelle Reise ist zwar nicht mit dem Augenschein vor Ort zu vergleichen, weil man keinen Kontakt zu den Menschen hat. Trotzdem ist es meines Erachtens viel besser als jeder Bericht, weil man selber navigieren kann. Insofern kann man selbst die Stichprobe auswählen. Viele Bilder die man in Filmen sieht sind zwar richtig, die Auswahl des Materials aber erfolgt immer nach den Interessen des Regie führenden und dem, welche Geschichte er erzählen will. Das gleiche gilt natürlich auch für die Urlaubsplanung.

Jetzt wollen Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger das photographieren und veröffentlichen von Bildern aus dem öffentlichen Raum offensichtlich dahingehend ändern, das die Inhaber der Objekte um Einverständnis ersucht werden müssen. Aber Gesetze gelte für alle, das heißt auch Sie und jeder Andere muss bei jedem Foto das wir ins Internet stellen, die Genehmigung derer einholen, deren Anwesen wir ablichten.

Dadurch würde z.B. die Pressearbeit extrem eingeschränkt, so weit eingeschränkt, das man vermutlich für Journalisten wiederum eine Ausnahme von dieser Regelung machen müsste. Wie wichtig das ist läßt sich daran erkennen, das es eine extra Schranke der Urheberrechts gibt, um Bild und Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies nennt sich Panorama Freiheit. Wenn man alles so zusammenzählt, läuft die angebliche "Datenschutzinitiative" auf ein Verbot des privaten Journalismus hinaus. Denn einen Blog Artikel wie dieser über Missstände im Verkehr wäre so dann illegal, weil man als Privater vermutlich noch weniger die Einwilligung bekommt, als eine finanzkräftige Firma wie Google. Das gilt dann auch für solche Situationen, wo die Integrität des Staates gefährdet ist, wie bei den Polizeiübergriffen auf die Demo Freiheit statt Angst. Damit ist dann dem "unter den Teppich kehren" wieder Tür und Tor geöffnet.

Bedenkt man, wie "gefährlich" der private Journalismus im Zusammenwirken mit leistungsfähigen Suchmaschinen, welche die Redaktionelle Arbeit machen, für die klassischen Holz und TV Medien als Konkurrent sind, dann macht die groß getrommelte Initiative plötzlich massiv Sinn, um für Politiker das vergangene, gut beherrsch- und steuerbare Situation wiederherzustellen und nach Möglichkeit zu zementieren.

Nachtrag von 8 Februar 2010: Jetzt melden sich die bankrotten Städte und wollen von Google Geld, dafür das Google sie im Internet präsentieren darf. Der Gipfel der Dummheit! Erstens wird Google Street View durch die Panoramafreiheit rechtlich gestützt. Zum anderen hat da wohl jemand nicht verstanden, was Google macht. Google lebt von Werbung im Internet. Und mit der Rate wie das Internet z.B. für die Planung vom Urlaub an Gewicht gewinnt, wird es für Städte, die Einnahmen aus Fremdenverkehr haben, wichtiger, in Google Street View vertreten zu sein. Die Städte sollten sich freuen, das sie kostenfrei aufgenommen werden. Wenn Sie sich jetzt dagegen sperren, dann werden sie Irgendwann dafür Zahlen müssen. Städte, für die sich keiner Interessiert, für die wird sich auch Google nicht interessieren, weil dort ja kein Werbeumsatz zu machen ist. Jeder Betreiber von Webseiten ist froh, wenn er bei Google prominent vertreten ist - viele müssen dafür viel bezahlen. Dies wird, mit dem zukünftigen Aussterben der A-Binäriker (Leute die nicht mit dem Computer umgehen können) auch für all die nicht virtuellen Dinge des täglichen Leben immer wichtiger werden.

Zweiter Nachtrag: Mit der Annahme, das die Politik die Panoramafreiheit absägen will, liege ich richtig, wie ein vielsagender Artikel auf www.pro-panoramafreiheit.de zeigt: Panoramafreiheit in Gefahr

17 August 2009

Die Hamburger Erklärung der Verleger

Im Juni 8. Juni 2009 veröffentlichten die Verlage Axel Springer AG, Bauer Media Group, Ganske Verlagsgruppe GmbH, Gruner + Jahr AG & Co KG, Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG sowie der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG die folgende Erklärung:

Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall.

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem Journalismus.

Wir treten deswegen entschieden dafür ein, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern.

Freier Zugang zu Webseiten bedeutet nicht zwingend kostenlosen Zugang. Wir widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist. Der freie Zugang zu unseren Angeboten soll erhalten bleiben, zum Verschenken unseres Eigentums ohne vorherige Zustimmung möchten wir jedoch nicht gezwungen werden.

Wir begrüßen deshalb die wachsende Entschlossenheit von Bundesre-gierung, Landesregierungen und den im Bundestag vertretenen Partei-en, die Rechte von Urhebern und Werkmittlern weiter an die Bedingun-gen des Internets anzupassen.

Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen. Unge-nehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben.

Am Ende muss auch im World Wide Web gelten: Keine Demokratie gedeiht ohne unabhängigen Journalismus. Kein Wissen entsteht ohne faire Beteiligung an seinem wirtschaftlichen Ertrag.


Dies ist ein Armutszeugnis ohne Gleichen und zeigt wiedermal, das etablierte Medien in keinster Weiße verstanden haben, wie das Internet funktioniert. Alleine die implizit anklingende Anschuldigung eines Urheberrechtlichen Verstoßes ist völliger Unsinn.

Zunächst mal ist es jedem Verleger freigestellt, ob er seine Inhalte überhaupt ins Internet stellt. Wenn er es tut, dann kann er natürlich im wegen einer gelossenen Benutzergruppe eine Abonnementgebühr erheben. Selbst wenn er diese Informationen zum Nulltarif öffentlich Anbieten will, dann hat er immer noch die Möglichkeit, zu verhindern das seine "Werke" in Datenbanken wie Google, um die es bei der Erklärung in Wirklichkeit geht, aufgenommen werden. dazu muss er nur eine Datei mit dem Namen robots.txt im Rooterzeichnis anlegen, und das folgende reinschreiben:


User-agent: *
Disallow: /


Selbstverständlich können auch nur Teile eine Angebots ausgenommen oder Kostenpflichtig gestaltet werden. Das Problem liegt ganz wo anderes. Bei den klassischen Papiermedien muss technologieinduziert ein Auswahlprozess bei den Nachrichten getroffen werden, um eine verteilbare sinnvolle Einheit zu erstellen. Aus diesem Grund ist es nötig, das sich jeder Verleger z.B. mit allen Internationalen Fragestellungen befasst, die für seine Leser von Interesse sind. Das kostet, neben dem Produktionsprozess des Mediums, eine menge Geld.

In der digitalen Welt erfolgt die Kommunikation anderes. Nicht mehr von Mensch zu Mensch, sondern von Mensch über Maschine zu Mensch. Dabei übernimmt die Maschine im Prinzip die Rolle des persönlichen Pressereferenten, der die Inhalte für seinen User nach dessen Interessen zusammenstellt. Dabei ist es einerlei, ob ein User seine eigene Maschine betreibt, sich eine Mietet oder auch eine Werbe finanzierte wie Google nutzt. Da diese Maschinen die Angebote wieder auseinanderdröseln, wird die Arbeit des Verlegers de facto negiert und überflüssig. Wenn sich jetzt immer noch jeder Verleger mit allen überregionalen Ereignissen auseinandersetzt, dann darf er sich nicht Wundern, wenn er keinen Gewinn im Internet macht. Im Grunde müssen die Journalisten ihre Inhalte direkt Bloggen, um einen Ertrag aus dem Internet zu generieren. Für den Wasserkopf des Verlags bleibt kein Raum mehr.

Klar ist auch, das diese Situation einen immensen Wettbewerbsdruck darstellt, weil die persönlichen Pressereferenten natürlich erst einmal die Kostenfrei angebotenen Informationen auswerten und vorschlagen werden. Wer also einen Obolus haben will, der wird ganz schnell einfach kaum oder gar nicht gelesen! Insofern ist diese ganze Hamburger Erklärung auf die Kurzform zu bringen: "Aauuäää heul jammer der Wettbewerb im Internet ist so hart!" Ich selbst nutze aus Überzeugung keine mit Kosten verbundenen Inhalte aus dem Internet, nicht mal dann, wenn ich sie im Zusammenhang mit einer Papierabonnement schon bezahlt habe. Sie Nutzen mir im Verhältnis zum Zeitaufwand des Lesens einfach zu Wenig, weil ich sie nicht richtig in eigenen Ausführungen z.B. hier oder anderen Ortes zum Verlinken nutzen kann!

Zum Schluss möchte ich noch auf die Frage des für die Demokratie nötigen Qualitätsjournalismus eingehen. Da hat ja die Entwicklung nach den manipulierten Wahlen im Iran gezeigt, das der klassische Journalismus in einer kritischen Situation eine völlige Fehlanzeige liefert, einfach nur deshalb, weil er für die Mächtigen zu angreifbar ist. Da lobe ich mir den Guerilla Journalismus auf Twitter, Youtube und Wikinews, die von Despoten kaum zum unterbinden sind. Irgendwelche Veränderungen des Urheberrechts zur Stützung von Betrieben mit obsoletem Geschäftsmodell sind jedenfalls nicht angebracht. Wer in Zukunft als Verleger tätig sein will, der muss sich auf die Konstruktion von nützlichen automatisierten Funktionen, sogenannten Bots, verlegen.

24 Juni 2009

Sind Piraten Diebe? Die Anwendung der Prinzipien des Urheberrechts im Privaten bereich?

Ein zentraler Vorwurf, welcher in der etablierten Pressenlandschaft implizit erhoben wird, ist der, das die Piratenpartei ein haufen von Dieben geistigen Eigentum sei.

Das Urheberrecht stellt dem Urheber einer Idee die kein patentfähiges Verfahren für die Produktion von irgendwas ist, egal ob diese ein Roman, ein Bild, ein Film, eine Programm, ein Kunstwerk, ... ist, das recht zu bestimmen zur Verfügung, wer dieses Werk nutzen darf und was das Kosten soll. Dies gilt zunächst mal unabhängig davon, ob dieses zu kommerziellen, wissenschaftlichen oder privaten gründen passiert.

Wärend ein Verstoß bei der Nutzung in einer kommerziellen Nutzung recht einfach festzustellen ist, weil ein kommerzieller Erfolg stehts mehr oder weniger öffentliche Werbung für ein Produkt, z.B. eine Kinoaufführung gegen Eintritt, voraussetzt, ist das im Privaten bereich anderes.

Durch die Digitale Technik kann ein Werk beliebig oft repliziert werden. Während Schöpfer von Software durch das Internet eine hervorragende Plattform zu Kontrolle der Nutzung ihrer Werke haben, in dem sie zentrale Teile ihres Werkes schlicht zurückbehalten und diese nur über das Netz zugänglich machen, sieht das bei passiven Inhalten wie Text, Bild, Ton und Film anderes aus. Daran änder auch das DRM und das Verbot Hacktools herzustellen oder zu besitzen nichts, denn es kann ja jederzeit von Ton und Bild in der luft analog ohne DRM aufgezeichnet werden und von da an verlustfrei repliziert werden. Dies ist das Kernproblem in dem sich die Musikindustrie und zunehmend auch die Filmindustrie befindet.
Mit einem Programm wie rsync lassen sich Sammlungen in Minuten abgleichen, was früher Tage oder Wochen gedauert hätte. Jedes Jahr mehr als doppel so große Festplatten und immer bessre Kodierungen tun ein übriges. Ich schätze, das ohne Qualitätsverluste Filme in den nächsten 10 Jahren mindestens um den Faktor 50 kompakter werden, in dem Rahmen wie die Prozessorleistung grösser wird.

Um jetzt das Urheberrecht umzusetzen, ist es also nötig, die exportierten Daten auch im privaten Raum kontrollieren zu können. Das erfordert dann aber die Mitarbeit der Geräte der Bürger, also die Vorinstallation eines Bundestrojaners gepaart mit dem Verbot diesen zu eliminieren. Dieser Bundestrojaner müsste auf verdacht Daten über alle Vorgänge an eine zentrale Sammelstelle schicken, damit sich im nachhinein nachweißen lässt, wo und vom wen wann was kopiert wurde. Alternativ kann auch fordern, das Software so zu gestallten ist selbst erstelltes Material nicht verteilt werden darf.

Das erstere würde massiv in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, das zweite die freie Meinungsäußerung in Video form, welcher in Zukunft wohl eine absolut primäre Rolle zukommt, unmöglich machen. Das sind unveräußerliche Grundrechte unserer Verfassung, kommt beides nicht in Frage.

Auf der anderen Seite Steht das Recht auf Eigentum der Urheber, das natürlich auch Verfassungsrang hat. Aber das Eigentum steht unter dem dem Vorbehalt, das Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Würde seine Durchsetzung zur faktischen Abschaffung zentraler Bürgerrechte führen, so kann dies in keinem Fall mit der Vorgabe, das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, nicht in Einklang gebracht werden.

Internationale Verträge zum Urheberrecht sehen die Möglichkeit vor, dem Urheberrecht schranken aufzuerlegen. So darf man z.B. ohne zu Fragen und Lizenzgebühren abführen, aus Werken zitieren. Das ist z.B. nötig, um überhaupt eine vernünftige politische oder wissenschaftliche Diskussion möglich zu machen.

Die Verträge sehen vor, das die Urheber für diese ungefragte Nutzung ihrer Werke zu entschädigen sind. Das passiert z.B. dadurch, das auf CD'Rohlinge, Drucker und CD'recorder ein Betrag für die Aufteilung unter den Urhebern enthalten ist. Da der öffentlich rechtliche Rundfunk ohnehin abzuwickeln ist, bietet sich an, das die GEZ Zukunft eine Haushalts bezogene Kulturabgabe einsammelt, um eine Kompensation für die freie private Nutzung der geschützten Werke zu finanzieren.

Dieser Eingriff in die Rechte der Urheber wäre in sofern mit der Verfassung und internationalen Verträgen vereinbar. Was den Urhebern verloren geht, ist die Möglichkeit im Privaten Raum den Preis ihres Werkes selbst festzulegen. Das ist aber aus verschiedenen Gründen eine hinnehmbare Einschränkung.

Zum einen ist es historisch gesehen, was Musik angeht, eine Wiederherstellung ursprünglicher Verhältnisse. Vor der industriellen Fertigung von Tonträgern wurden populäre Musikstücke von entsprechend begabten Menschen von Mensch zu Mensch weitergegeben, so wie heute in den P2P Netzen. Nur bei einer Kommerziellen Nutzung, also einer Aufführung des Werkes, wurde ein Obulus an den Schöpfer bezahlt. Heute käme noch eine Entschädigung aus dem Geräte verkauf und der Kultur-GEZ dazu.

Natürlich würde das zu Verschiebungen führen, könnten doch Künstler die im Vergangenen goldenen Zeitalter der Musik und Filmwirtschaft, in dem aus Gründen der Produktionstechnik Gründen nur diese Kopien fertigen konnte, für Ihre Werke jeden Preis erziehlen konnten, dieses nun nicht mehr tun.

Aber ist es ein Verlust, wenn ein Dieter, Herr der Teppichluder, Bohlen sich etwas einschränken muss, oder z.B. eine Amie Winehouse sich nicht mehr mehr Drogentrips leisten kann als sie Laborratten in der Pharmaforschung ausgesetzt sind? Das Gegenteil ist der Fall, denn solche Umtriebe sind nicht mit der Masgabe zu vereinbaren, das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, bedenkt mann die fatalen Vorbildfunktion der Künstler für die Jugend.