Das Unabhängige Datenschutz Zentrums in Niedersachsen hat von sich hören lassen und will ein Verbot des "Like" buttons auf Website durchdrücken. Unabhängig davon, das dieses Institut nach Meinung von Juristen gar nicht zu dem Befugt ist was es vorgibt erreichen zu wollen, ist deren technische Beschreibung des Sachverhalts falsch.
In der Analyse wird vorgegeben, das der Webseiten Anbieter die IP seines Besuchers an eine ausländische Firma weitergibt, welche sich nicht an Deutsches Datenschutzrecht gebunden hat. Zum einen ist die Anonymität der IP, welche wenn überhaupt nur durch ein offizielles Verfahren aufgehoben werden kann, ein zentraler Pfeiler des Datenschutz im Internet. Bei eine IP also von einem Personenbezogenen Datum zu sprechen, ist im allgemeinen höchst Fragwürdig. Nur eine verwindend Minderheit der Nutzer benutzt eine statische IP, etwa Leute wie ich, die als Internet Service Provider Fernwartung machen, und die Geräte zusätzlich per IP Filter sichern. Aber die wissen in der Regel auch, wie man das Problem, z.B. mittels Tor, auch abschalten kann.
Das ist aber nicht der wichtige Fehler. Es ist die Darstellung "Der Anbieter gibt weiter". Vielmehr ist es so, das der Anbieter in seinem Quelltext einen Befehl einbaut, welcher den Rechner des Nutzers anweist, teile der Seite von einem anderen Anbieter zu laden. Das bedeutet, das wenn eine Webseite mit einem Like Button versehen ist, aufgerufen wird, eben nicht die EDV das Anbieters diese Tatsache an Facebook weiterleitet. Vielmehr ist es so, das der Rechner des Nutzers mit dem Abruf der Informationen über das Aussehen und die Funktion des Like Buttons eben auch als notwendige Voraussetzung die Information über diesen Vorgang an Facebook liefert. Das liegt unter anderem daran, das gemäß den technischen Regeln des Internets die Clients den Servern mitteilen, wofür sie einen Datensatz haben wollen. Das dient zum einem dem Urheberrecht, damit Betreiber die Möglichkeit haben, das Einbauen ihres Contents in andere Angebote zu unterbinden. Zum anderen ist das eine Wichtige Funktion um Fehler die durch Überlastung entstehen zu beseitigen, wobei das durch die stetig wachsende Leistungsfähigkeit der Komponenten in den Hintergrund getreten ist.
Die Oben aufgestellte Schlussfolgerung, der Anbieter würde die Daten weitergeben, kann also nur aufrecht gehalten werden, wenn man den Rechner des Nutzer juristisch dem Anbieter zurechnet. Das ist eine Idee, welche von Politiker die im Kreisen der Piratenpartei unter dem Begriff "Internetausdrucker" zusammengefasst werden, immer wieder vorgebracht wird. Dies führt, wie ich hier schon mal ausgeführt habe, regelmäßig zu idiotischen Konsequenzen.
Erst vorige Woche wurde ein "Verbraucherschutzgesetz" erlassen, das vor Internet Abzocke schützen soll. Auch dieses Gesetzt setzt auf der Oberfläche des Bildschirm des Nutzer als Grenze zwischen Anbieter und Verbraucher und versagt damit kläglich. Das Gesetzt schreit, ähnlich wie damals das Dailerschutzgesetz, vor das der Verbraucher deutlich sichtbar in der Mitte des Bildschirms über die Kosten zu informieren ist. Das wird genauso unterlaufen werden wie damals der Dailerschutz. Zunächst wird der Dubiose Anbieter einen wie auch immer gearteten Kostenpflichtigen Service erstellen. Dann wird er eine Affilliate aufsetzen, mit dem Webseitenbetreiber eine Provision angeboten wird, wenn sie Kunden für seinen Service schicken. Ich habe genau so einen "Dubiose Anbieter" auf Dailerbasis auf meiner Webseite gelinkt, und kurz darauf wegen mangelnden Erfolg gleich wieder gelöscht. Ein halbes Jahr später habe ich als SPAM eine "Hackanleitungen" aus den nicht nachvollziehbaren Tiefen des Fernöstlichen Internets bekommen, wie man das mit dem Link "richtig" macht, so das der Verbraucher nicht mir irritierenden Kostenmeldungen gelangweilt wird. Zu behaupten, das hätte was mit dem Anbieter zu tun, ist natürlich nichts geringeres als üble Nachrede. Dabei war die Anleitung meiner Meinung nach so gebaut, das die Spuren auf dem Rechner so aussehen müssten, weil bei einer regulären Nutzung des Dienstes. entstehen. Frage: Wie soll das arme Schein von Verbraucher denn beweisen, das er die Kosteninformation nie gesehen hat, wenn er nicht über einen Logfile seiner Aktivitäten verfügt? Kommt er regulär auf den Server ist alles in Butter. Es gibt etliche Bereiche, da will der Nutzer so einen Logfile gerade nicht haben! Nein ein Verbraucherschutzgesetz gegen Abo-fallen kann nur funktionieren, wenn man einen Kauf auf Rechnung im Internet schlicht ausschließt, solange keine Geschäftsbeziehung besteht. Dann könnte zwar ein verbreiteter Anbieter wie die Telekom noch so ein Ding drehen, aber das zu erwartende Presseecho würde Sie davon abhalten.
Natürlich haben die Datenschützer recht, das bei dem Facebook Button ein Datenschutz Missstand vorliegt. Aber der Schlüssel liegt bei Nutzer, Respektive der von Im eingesetzten Software. Für diese ist der Nutzer verantwortlich. Somit ist die richtige Herangehensweise an das Problem, ein Leitfaden für Verbraucher herauszugeben, anhand derer er seinen Rechner so im Griff hat, das er mündig entscheiden kann, was er wohin herausgeben will.
Ich selbst verwende Firefox mit der Einstellung, das nur Cookies die an den Ausgebenden Server zurückgeschickt werden, behalten werden. Solche die für andere Server hinterlegt werden, werden man ende einer Session wieder vernichtet. Das ist meiner Meinung nach ein guter Kompromiss zwischen Komfort und Datenschutz. Man kann aber auch alle Cookies am ende einer Session löschen, oder ihre Annahme sogar ganz verweigern. Ersteres simuliert für den Anbieter jedes mal einen neuen Rechner und letzteres einen Rechner der diese Funktion nicht besitzt, das führt aber sehr oft zu Fehlfunktionen weil die Anbieter diesen Fall programmiertechnisch nicht abdecken . Mit BetterPrivacy 1.67 werden alle Cookies vom Flash System am ende einer Session gelöscht. Das mache ich seit dem ruchbar wurde, das Flash für "Supercookie" missbraucht wurde, die einem auf Lebenszeit wieder erkennbar zu machen.
In letzter Zeit wurde ruchbar, das die Firma Kissmetrics ein hypercookie Konstruiert hat, das sogar dann noch funktioniert, wenn man alle "Private" einschaltet und auf Tor geht. Darauf habe ich mir NoScript 2.1.2.6 besorgt. Mit dieser Erweiterung kann man für jede Domain festlegen, ob diese aktiven Content ausführen lassen dürfen. Dann habe ich alles was mit Werbung zu tun hat oder kein Impressum liefert und insbesondere kissmetrics, das Misstrauen ausgesprochen. Seitdem kann hulu mich nicht mehr wiedererkennen! Aber ich generiere für die Anbieter auch keine Werbeeinnahmen mehr. Aus diesem Grund habe ich Werbeblocker bisher immer abgelehnt, und sie auch nicht verwendet. Ich denke, das ein Addon, das ähnlich wie ein Antivirenprogramm Viren die Spione blockiert, die Richtige Antwort auf den Like Button ist.
Das wichtigste an der Diskussion um den Facebook Like Button ist aber, das die Argumentation Verallgemeinert werden muss. Wir leben in einem Rechtsstaat, der in der Verfassung ein Gleichbehandlungsgebot stehen hat. Wenn man den Rechner des Nutzers dem Anbieter der ersten aufgerufenen Seite rechtlich zugeordnet, so das dessen Aussendungen Datenschutzrechtlich diesem Seitenanbieter zuzurechnen sind und außerdem eine IP realitätsfremd als personenbezogene Daten wertest, dann muss man von jedem Inhalt den man von einer andren Domain einbindet, mit dem Betreiber dieser Domain eine Abkommen zum Schutz der Personenbezogenen Daten schießen müsste, so wie man das tun muss wenn man Aufträge mit personenbezogenen Daten an einen Drittanbieter vergibt.
Das würde faktisch auf ein Verbot des Einlinken von Inhalten aus außer europäischen Quellen, und selbst solche von europäischen Quellen sind mit einem massiven Bürokratischen Aufwand beaufschlagt werden. Ich will hier mal Zwei für mich in der Darstellung meiner politischen Meinung wichtige Beispiele aufführen. Das ist zum einen Google Maps. Diese werden auch IMMER gelinkt, weil auch so nur die Interaktivität darstellbar ist. Hier ein Beispiel aus meinen Posts zum Thema Stuttgart 21, bei dem ich einen Kompromiss vorgestellt habe, der nur einen einfache und begrenzte Neuplanung erfordert und damit die Neubaustrecke mit dem Kopfbahnhof verbindet.
Eine Zwischenlösung von S21 und K21 V2 auf einer größeren Karte anzeigen
Das andere Element, das für mich politisch extrem Wichtig ist, ist das einbinden von Videos. Auch dieses wird technisch Per Link durchgeführt, weil für verschiedene Endgeräte verschiedene Technologien gebraucht werden. So versucht Apple mit religiöser Inbrunst das Flash abzusperren, klar, damit lassen sich übers Web Apps bilden, völlig an der Firmeneigenen Prüfung (Privat Zensur) vorbei.
Müsste man solche Inhalte aus Datenschutzrechtlichen Gründen auf den eigenen Server laden, so würde man als Anbieter gezwungen, sich diesen Inhalt anzueignen, anstelle das man einfach nur eine Quellenangabe aus einer Bibliothek für den Inhalt heraus gibt. Damit besteht aber wieder für Leute, die z.B. Karten verlegen, ein Einnahmepotential im Internet. Eine Kartenvorlage, z.B. für eine Firma um als Anfahrskizze zu dienen, kann locker mal ein Paar Hundert bis Tausende Euro kosten, was man heute mit einer Google Map ohne Kosten machen kann. Ich frage mich daher, ob die ganze Aktion Facebook Button nicht aus der "Content Ecke" kommt. Insofern gilt in der Facebookdebatte: Erwehrt euch der Anfänge!
Nachtrag: Soeben finde ich eine Stellungnahme Seitens Facebook. Ist ganz interessant aber eigendlich belanglos für die hier Dargestellte Problematik weil es für die rechtlichen Fragen ausreicht, das ein Dritter die Daten erhält und es in seinem Ermessen liegt, was er damit tut.
Nachtrag: 25.10.:Henning Tillmann hat dankenswerterweise ein prozedurales Beispielbild erstellt, das Anschaulich zeigt wie die Einbindung eines jeden Bildes die Beanstandete IP weitergabe veranlasst.
Die Politik Deutschlands zeigt einen großen Mangel an Naturwissenschaftlicher Kompetenz. Grund für diesen Misstand ist meiner Meinung nach eine erheblich einseitige Berichterstattung, speziell im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Ich werde deshalb hier zu aktuellen Themen aus der Sicht eines Menschen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung Stellung nehmen.
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08 September 2011
12 Januar 2011
Die Wiederkehr der Abzocksoftware der 199x ger auf dem Handy
Die Idee, das man über das Handy zum Bezahlen nutzen kann, ist ja auf den ersten Blick interessant. Zum einen könnte es sein, das man jemanden unbürokratisch Bezahlen kann, der einen am Telephon bei einem Problem weiterhilft, z.B. eine Computerhotline. Auch bei den sogenannten Apps, Programmen die aus Smartphones laufen, wird diese Form der Bezahlung als Praktisch empfunden.
Das Problem ist nur, das es Subjekte mit krimineller Energie gibt. Diese finden immer wieder Mittel und Wege, Software so zu erstellen, das diese den Eigentümer eines Endgerätes Übervorteilt und eine Vertragsabschluss simuliert, ohne das der Eigentümer etwas davon Mitbekommt.
Es ist auch nicht anzunehmen, das eine Premium Rate Content Plattformen durch administrative Mittel vor Betrugsversuchen zu schützen sei. Das zeigen meine Erfahrungen mit Premium Rate Content Werbung auf meiner Werbefinazierten Webseite. Diese habe ich ende der 199x Jahre gemacht, als noch sehr viele Menschen per Modem ins Internet gingen und clevere Haie mit sogenannten Dailern, Computerprogrammen die 0190 (heute 0900) Nummer wählen, bei denen der Angerufene Geld vom Telekommunikationsunternehmen erhalten. Erst die massive Verbreitung von DSL, Kabelmodems und andere Technologien, bei denen kein direkter Zugang zum Geldbeutel des Surfers vorhanden ist, konnte das Unwesen eindämmen.
Das Problem war, das zwar vom Gesetzgeber geregelt wurde, wie der Kunde darüber zu informieren sind, das sie jetzt extra Geld ausgeben. Die Dailer mussten bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation geprüft und hinterlegt werden. Aber diese Maßnahmen konnten die Internetsurfer nicht wirklich schützen.
Nach meiner Erfahrung lief die Abzocke so. (1) Ein "Premium Line Provider" mietete 0190 Nummern von der Deutschen Telekom AG oder einer anderen Gesellschaft, wobei er natürlich alle Nutzungsbedingungen und sonstige Gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher akzeptierte. Dann bietet dieser Provider sogenannten "Premium Web Space an" bei dem man Inhalte hinterlegen konnte, für den die Nutzer bei Zugriff bezahlen müssen. Technisch wurde dieses dadurch Erreicht, das mit dem oben Beschriebenen Dailer Programmen eine sehr teure Nummer angerufen wurde. Einen Teil der Erlöse behielt dieser technische Dienstleister, der Rest wurde an den "Premium Content Provider" weitergeleitet.
(2) Ein "Premium Content Provider" stellt irgendwelche, meist eher weniger hervorragende, Inhalte, die es noch dazu meist wo anderes im Internet kostenfrei gabt, auf den "Premium Web Space", sagen wir z.B. Omas Kochrezepte. Damit wird er zum elektronischen Verleger. Als solcher darf und muss er natürlich auch Werbung für seine Angebote im Internet machen. Da man nie so genau weiß, wo das am Besten geht, macht man das am besten indem man Leuten für Kundenempfehlungen einen Anteil an den Einnahmen auslobt. Das machen schließlich andere seriöse Anbieter wie E-Bay, Amazon &Co auch so. Praktischer weiße bietet der "Premium Web Space" gleich die Nötige Hard und Softwarearchitektur an, die man Braucht zu messen, welcher Werbetreibende wie viel Geld zu bekommen hat. Mit dieser Architektur kann auch sichergestellt werden, das alle Beteiligten Vertraglich an die Vorgaben zur Handhabung der Informationspflicht akzeptieren.
(3) Blogger und andere Leute die Werbefinanzierte Inhalte oder Dienstleistungen Anbieten melden sich als Werbetreibende an, installieren die Angebotenen Werbemittel gesetzeskonform auf Ihren Seiten, und es tut sich nichts. 0€ Umsatz. So war es auch bei mir, und ich habe die Teile eine Woche später wieder vom Server geworfen.
(4) Nach einiger Zeit, bei mir war es ein halbes Jahr, schlägt eine Interessante E-Mail bei den Webtreibenden auf. Absender IP und E-Mail Adressen stammen von Irgendwo zwischen Singapur und Australien. Inhalt der E-Mail ist eine Anleitung, wie man die Werbebanner so installiert, das die Benutzer nicht mit unnötig abschrecken Informationen über Kosten vom Konsum des Premium Rate Content abgehalten werden. Das Interessante daran ist, das meiner Analyse nach ein Dailer verteilt wird, der auch die "richtige Nummer" wählt, so das Geld fliehst aber eben nicht darüber informiert. Stattdessen werden auf der Festplatte der richtige, offizielle Dailer installiert, so das im Falle eines Disputs die Gültigkeit des Kontrakt bestätigt wurde. Das fiese ist, das bei einer Rechnungsrecherche natürlich nur die offizielle Adresse der Webseite gefunden wird, die sogenannte Backdoortrap aber nicht.
(5) Strafrechtlich ist das Ganze somit für alle Beteiligten mangels Beweise ohne Probleme.
Jetzt wiederholt sich die Geschichte mit den Apps auf den Smartphone vermutlich. Auch hier ist es wohl nicht möglich die Betriebssysteme der Endgeräte so sicher zu Gestalten, das ein Softwaretechnischer Diebstahl nicht möglich ist. Schließlich ist der damalige Betriebssystemhersteller auch wieder mit von der Partie. Insofern schließe ich mich der Petition an, nach der gefordert wird, das Telekommunikationsunternehmen über welche Verbindungen zu Drittanbietern hergestellt werden können die automatisch mit abgerechnet werden, ihren Kunden eine Wahlmöglichkeit anbieten müssen, das dieser diese Dienste blockieren werden können, und bei Neuverträgen sogar diese explizit von Kunden freigegeben werden müssen.
Technisch könnte diese zum Beispiel so erfolgen, das man auf der Webseite des Telekommunikationsunternehmens explizit eingeben kann, welche Dienste man freigeben will. Dabei muss diese Anwendung extrem gut geschützt werden und darf insbesondere nicht von dem Endgerät her erfolgen, vom den die Leistung abgerufen werden soll, damit der Manipulationsdruck der Betrüger von den Verbrauchern ferngehalten werden kann. Wichtig ist meiner Meinung nach auch, das der konkrete Dienst, oder zumindest der Konkrete Anbieter den man nutzen will, explizit freigeschaltet wird.
Das Problem ist nur, das es Subjekte mit krimineller Energie gibt. Diese finden immer wieder Mittel und Wege, Software so zu erstellen, das diese den Eigentümer eines Endgerätes Übervorteilt und eine Vertragsabschluss simuliert, ohne das der Eigentümer etwas davon Mitbekommt.
Es ist auch nicht anzunehmen, das eine Premium Rate Content Plattformen durch administrative Mittel vor Betrugsversuchen zu schützen sei. Das zeigen meine Erfahrungen mit Premium Rate Content Werbung auf meiner Werbefinazierten Webseite. Diese habe ich ende der 199x Jahre gemacht, als noch sehr viele Menschen per Modem ins Internet gingen und clevere Haie mit sogenannten Dailern, Computerprogrammen die 0190 (heute 0900) Nummer wählen, bei denen der Angerufene Geld vom Telekommunikationsunternehmen erhalten. Erst die massive Verbreitung von DSL, Kabelmodems und andere Technologien, bei denen kein direkter Zugang zum Geldbeutel des Surfers vorhanden ist, konnte das Unwesen eindämmen.
Das Problem war, das zwar vom Gesetzgeber geregelt wurde, wie der Kunde darüber zu informieren sind, das sie jetzt extra Geld ausgeben. Die Dailer mussten bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation geprüft und hinterlegt werden. Aber diese Maßnahmen konnten die Internetsurfer nicht wirklich schützen.
Nach meiner Erfahrung lief die Abzocke so. (1) Ein "Premium Line Provider" mietete 0190 Nummern von der Deutschen Telekom AG oder einer anderen Gesellschaft, wobei er natürlich alle Nutzungsbedingungen und sonstige Gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher akzeptierte. Dann bietet dieser Provider sogenannten "Premium Web Space an" bei dem man Inhalte hinterlegen konnte, für den die Nutzer bei Zugriff bezahlen müssen. Technisch wurde dieses dadurch Erreicht, das mit dem oben Beschriebenen Dailer Programmen eine sehr teure Nummer angerufen wurde. Einen Teil der Erlöse behielt dieser technische Dienstleister, der Rest wurde an den "Premium Content Provider" weitergeleitet.
(2) Ein "Premium Content Provider" stellt irgendwelche, meist eher weniger hervorragende, Inhalte, die es noch dazu meist wo anderes im Internet kostenfrei gabt, auf den "Premium Web Space", sagen wir z.B. Omas Kochrezepte. Damit wird er zum elektronischen Verleger. Als solcher darf und muss er natürlich auch Werbung für seine Angebote im Internet machen. Da man nie so genau weiß, wo das am Besten geht, macht man das am besten indem man Leuten für Kundenempfehlungen einen Anteil an den Einnahmen auslobt. Das machen schließlich andere seriöse Anbieter wie E-Bay, Amazon &Co auch so. Praktischer weiße bietet der "Premium Web Space" gleich die Nötige Hard und Softwarearchitektur an, die man Braucht zu messen, welcher Werbetreibende wie viel Geld zu bekommen hat. Mit dieser Architektur kann auch sichergestellt werden, das alle Beteiligten Vertraglich an die Vorgaben zur Handhabung der Informationspflicht akzeptieren.
(3) Blogger und andere Leute die Werbefinanzierte Inhalte oder Dienstleistungen Anbieten melden sich als Werbetreibende an, installieren die Angebotenen Werbemittel gesetzeskonform auf Ihren Seiten, und es tut sich nichts. 0€ Umsatz. So war es auch bei mir, und ich habe die Teile eine Woche später wieder vom Server geworfen.
(4) Nach einiger Zeit, bei mir war es ein halbes Jahr, schlägt eine Interessante E-Mail bei den Webtreibenden auf. Absender IP und E-Mail Adressen stammen von Irgendwo zwischen Singapur und Australien. Inhalt der E-Mail ist eine Anleitung, wie man die Werbebanner so installiert, das die Benutzer nicht mit unnötig abschrecken Informationen über Kosten vom Konsum des Premium Rate Content abgehalten werden. Das Interessante daran ist, das meiner Analyse nach ein Dailer verteilt wird, der auch die "richtige Nummer" wählt, so das Geld fliehst aber eben nicht darüber informiert. Stattdessen werden auf der Festplatte der richtige, offizielle Dailer installiert, so das im Falle eines Disputs die Gültigkeit des Kontrakt bestätigt wurde. Das fiese ist, das bei einer Rechnungsrecherche natürlich nur die offizielle Adresse der Webseite gefunden wird, die sogenannte Backdoortrap aber nicht.
(5) Strafrechtlich ist das Ganze somit für alle Beteiligten mangels Beweise ohne Probleme.
Jetzt wiederholt sich die Geschichte mit den Apps auf den Smartphone vermutlich. Auch hier ist es wohl nicht möglich die Betriebssysteme der Endgeräte so sicher zu Gestalten, das ein Softwaretechnischer Diebstahl nicht möglich ist. Schließlich ist der damalige Betriebssystemhersteller auch wieder mit von der Partie. Insofern schließe ich mich der Petition an, nach der gefordert wird, das Telekommunikationsunternehmen über welche Verbindungen zu Drittanbietern hergestellt werden können die automatisch mit abgerechnet werden, ihren Kunden eine Wahlmöglichkeit anbieten müssen, das dieser diese Dienste blockieren werden können, und bei Neuverträgen sogar diese explizit von Kunden freigegeben werden müssen.
Technisch könnte diese zum Beispiel so erfolgen, das man auf der Webseite des Telekommunikationsunternehmens explizit eingeben kann, welche Dienste man freigeben will. Dabei muss diese Anwendung extrem gut geschützt werden und darf insbesondere nicht von dem Endgerät her erfolgen, vom den die Leistung abgerufen werden soll, damit der Manipulationsdruck der Betrüger von den Verbrauchern ferngehalten werden kann. Wichtig ist meiner Meinung nach auch, das der konkrete Dienst, oder zumindest der Konkrete Anbieter den man nutzen will, explizit freigeschaltet wird.
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05 Mai 2010
Vorschlag für eine "Freedom of Internet" Petition
Der Bundestag möge ein Gesetz erlassen, welches explizit ein Verbot des Zugriffs der Exekutive auf das Internet festschreibt.
Begründung: Unser Rechtsstaat ruht auf vier Säulen. Die ersten drei Säulen besteht gemäß der Staatstheorie aus der Trennung der Aufgaben Exekutive, Legislative und Judikative. Als vierte Säule wird gemeinhin die Freiheit der Berichterstattung in Form der Pressefreiheit angesehen. Dies ist schon deshalb so, weil nur die Veröffentlichung aller Fakten dem obersten Souverän, dem Volk, die Möglichkeit gibt, qualifizierte Entscheidungen zu Treffen.
In der Vergangenheit wurde die Pressefreiheit in Wesentlichen von Menschen getragen, die einen elitären Zugang zu speziellen Technologien haben. Am Anfang der Presse waren das Druckerpressen, später auch Filmkameras und Rundfunksender. Nach dem Dritten Reich wurde aus leidvoller Erfahrung festgeschrieben, das die exekutive keinen direkte Zugang zu den elektronischen Medien haben darf. Für das Internet trifft dieses zur Zeit auch zu, weil es komplett privatwirtschaftlich Organisiert ist. In soweit ist eine direkte Einflussnahme der Exekutive ausgeschlossen, es ist nur über den Umweg von Legislative und Judikative möglich. Dies entspricht dem Wesen eines Rechtsstaates.
Leider gibt es in der Exekutive Bestrebungen, sich einen direkten Zugriff auf das Internet zu verschaffen. Das ist zum einen durch das Zugangserschwernis Gesetzt welches den Aufbau einer eine nationalen Sperrinfrastruktur vorgesehen hat geschehen. Zum anderen gibt es Planspiele, die Registrierungsstellen DENIC und RIPE für Adressen zu verstaatlichen. Beide haben zum Ziel, der Exekutive eine direkte Handhabe zum Sperren von Angeboten im Internet zu implementieren.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, das die klassische Presse immer mehr an Einfluss und Gewicht verlieren wird. Ein Grund dafür ist, das die technische Kompetenz der Journalisten nicht mehr ausreicht, ihre Quellen wirksam vor dem Zugriff der Exekutive zu schützen. Dies führt dazu, das sich Quellen in Zukunft, wie beim Video über den fragwürdigen Militäreinsatz der Amerikaner gegen die Reuters Journalisten in Bagdad schon spektakulär geschehen, an neuartige Institutionen wie z.B. wikileaks wenden werden. Zusätzlich beschleunigt wird dieser Prozess noch durch die weit verbreitete Unfähigkeit der für den Geschäftsbetrieb von Presseorgane Verantwortlichen ein für die neuen Medien adäquat adaptiertes Angebot zu entwickeln.
Auch der klassische Rundfunk ist ein Auslaufmodell. Im bisherigen Internet muss noch weitgehend jeder ankommende Datensatz auch abgeschickt werden. Im neuen Adresssystem IPv6 ist ein Verfahren namens Multicast integraler Bestandteil. Das bedeutet, das jeder Kunde automatisch sowohl die heute bekannten Unicast Adressen erhält als auch die neuen Multicast Adressen. Multicast zeichnet sich dadurch aus, das eine einmal abgesendete Nachricht von der Vermittlungstechnik ohne weiteres zu tun des Senders an aller Empfänger verteilt wird. Damit wird jeder PC zum weltweiten Rundfunksender, unabhängig davon, ob nur ein oder zwei Leute sich für das Programm interessieren oder die Hälfte der Weltbevölkerung. In zwei bis drei Jahren, wenn die Umstellung aus Kapazitätsgründen unvermeidbar ist, wird jeder PC damit zum Rundfunksender mit weltweiter Reichweite. Insoweit gebietet die Staats ferne des Rundfunk heute die Staats ferne des Internet von Morgen.
Wie die Ereignisse um die Bankenkrise in Island gezeigt haben, ist es mitunter wegen Korruption auch Wichtig, das der Zugang des obersten Souveräns zur ausländischen Berichterstattung nicht abgeschnitten werden kann, wie es die UN Menschenrechtskonvention vorsieht. Damals hatten die Bankverantwortlichen mittels Familienbeziehungen zur Judikative und einstweiliger Verfügung versucht, die Berichterstattung zu Sabotieren.
Begründung: Unser Rechtsstaat ruht auf vier Säulen. Die ersten drei Säulen besteht gemäß der Staatstheorie aus der Trennung der Aufgaben Exekutive, Legislative und Judikative. Als vierte Säule wird gemeinhin die Freiheit der Berichterstattung in Form der Pressefreiheit angesehen. Dies ist schon deshalb so, weil nur die Veröffentlichung aller Fakten dem obersten Souverän, dem Volk, die Möglichkeit gibt, qualifizierte Entscheidungen zu Treffen.
In der Vergangenheit wurde die Pressefreiheit in Wesentlichen von Menschen getragen, die einen elitären Zugang zu speziellen Technologien haben. Am Anfang der Presse waren das Druckerpressen, später auch Filmkameras und Rundfunksender. Nach dem Dritten Reich wurde aus leidvoller Erfahrung festgeschrieben, das die exekutive keinen direkte Zugang zu den elektronischen Medien haben darf. Für das Internet trifft dieses zur Zeit auch zu, weil es komplett privatwirtschaftlich Organisiert ist. In soweit ist eine direkte Einflussnahme der Exekutive ausgeschlossen, es ist nur über den Umweg von Legislative und Judikative möglich. Dies entspricht dem Wesen eines Rechtsstaates.
Leider gibt es in der Exekutive Bestrebungen, sich einen direkten Zugriff auf das Internet zu verschaffen. Das ist zum einen durch das Zugangserschwernis Gesetzt welches den Aufbau einer eine nationalen Sperrinfrastruktur vorgesehen hat geschehen. Zum anderen gibt es Planspiele, die Registrierungsstellen DENIC und RIPE für Adressen zu verstaatlichen. Beide haben zum Ziel, der Exekutive eine direkte Handhabe zum Sperren von Angeboten im Internet zu implementieren.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, das die klassische Presse immer mehr an Einfluss und Gewicht verlieren wird. Ein Grund dafür ist, das die technische Kompetenz der Journalisten nicht mehr ausreicht, ihre Quellen wirksam vor dem Zugriff der Exekutive zu schützen. Dies führt dazu, das sich Quellen in Zukunft, wie beim Video über den fragwürdigen Militäreinsatz der Amerikaner gegen die Reuters Journalisten in Bagdad schon spektakulär geschehen, an neuartige Institutionen wie z.B. wikileaks wenden werden. Zusätzlich beschleunigt wird dieser Prozess noch durch die weit verbreitete Unfähigkeit der für den Geschäftsbetrieb von Presseorgane Verantwortlichen ein für die neuen Medien adäquat adaptiertes Angebot zu entwickeln.
Auch der klassische Rundfunk ist ein Auslaufmodell. Im bisherigen Internet muss noch weitgehend jeder ankommende Datensatz auch abgeschickt werden. Im neuen Adresssystem IPv6 ist ein Verfahren namens Multicast integraler Bestandteil. Das bedeutet, das jeder Kunde automatisch sowohl die heute bekannten Unicast Adressen erhält als auch die neuen Multicast Adressen. Multicast zeichnet sich dadurch aus, das eine einmal abgesendete Nachricht von der Vermittlungstechnik ohne weiteres zu tun des Senders an aller Empfänger verteilt wird. Damit wird jeder PC zum weltweiten Rundfunksender, unabhängig davon, ob nur ein oder zwei Leute sich für das Programm interessieren oder die Hälfte der Weltbevölkerung. In zwei bis drei Jahren, wenn die Umstellung aus Kapazitätsgründen unvermeidbar ist, wird jeder PC damit zum Rundfunksender mit weltweiter Reichweite. Insoweit gebietet die Staats ferne des Rundfunk heute die Staats ferne des Internet von Morgen.
Wie die Ereignisse um die Bankenkrise in Island gezeigt haben, ist es mitunter wegen Korruption auch Wichtig, das der Zugang des obersten Souveräns zur ausländischen Berichterstattung nicht abgeschnitten werden kann, wie es die UN Menschenrechtskonvention vorsieht. Damals hatten die Bankverantwortlichen mittels Familienbeziehungen zur Judikative und einstweiliger Verfügung versucht, die Berichterstattung zu Sabotieren.
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Staatsferne
03 Mai 2010
Alarmstufe ROT, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will Voraussetzungen für Genehmigungspflicht im Internet zu schaffen!
Herr Schäuble hat mich mit seinen Vorstößen zur Stasi 2.0 Totalüberwachung schon reichlich von der Arbeit abgehalten. Jetzt ist er im Finanzministerium, und will jetzt Deutschland nach dem Vorbild Griechenlands sanieren. Aber sein Nachfolger ist ja noch viel Gefährlicher.
Zur Zeit ist es so, das die Registraturen des Internet private Non Profit Organisationen sind. Das gilt sowohl für die Domains als auch für die sogenannten IP Adressen und die Router Nummern, die sogenannten AS. Bei dem status quo gibt es einen in den RFC geregelten Ablauf, der alle technisch nötigen Voraussetzungen sicherstellt. Alles andere, also zum Beispiel die Einhaltung von Markenrechten, ist in einem nachgeschalteten Zivilrechtlichen Disput zu klären. Das bedeutet aber auch, das die Regierung im Internet nichts anordnen kann, sondern alles und jedes vor Gericht durchsetzen muß.
Diese für das Prosperieren so wichtigen Umstand der Staats ferne will Herr Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) jetzt ändern. Durch eine Verstaatlichung der Registrierungsstellen will er den oben beschriebenen "Missstand" des Gerichtszwangs abstellen und behördliche Anweisungen möglich zu machen, vergleichbar eine Abrissanordnung des Bauamts, dem irgendwas an einem Gebäude nicht passt. Der betroffene Bürger kann ja dann Klagen, und muss zuschauen das er mit einer gerichtlichen Verfügung den Bagger vor der Hauswand stoppen kann.
Bei der Registrierung DENIC für deutsche Domains könnte ein solches Vorhaben in jedem Fall gelingen, weil die jeweiligen nationalen Domains gemäß der RFC's dem nationalen Recht unterstehen. Da mein Vertrauen in deutsche Politiker kaum messbar von Null verschieden ist, habe ich meine wichtigen Projekte zum Glück schon in den internationale Domains im Ausland registriert. Trotzdem ist das eine erste Gefahr für die über 7 Millionen Inhaber von .de Domains, weil bereits ein Tag Downtime extreme Verluste z.B. im Ranking der Suchmaschinen und Abwanderungen von Nutzern nach sich zieht. Je nach Aufstellung kann der Domaininhaber binnen Stunden ruiniert sein, der Erpressbarkeit und Willkür durch Staatliche Stellen wird damit Tür und Tor geöffnet.
Etwas schwieriger mag das bei den RIPE sein, weil diese Organisation welche die IP Adressen und Router Nummern vergibt eine Internationale Organisation ist. Das geht wohl nicht direkt, aber die ein oder andere Option für eine "Griechische Lösung" wird sich finden lassen, etwa dadurch das in Deutschland tätige Unternehmen per Gesetz gezwungen werden, ihre IP rechte an den Staat abzutreten und diese in Zukunft vom grundsätzlich vom Staat geliehen zu bekommen.
Damit wäre dann ein Fundament geschaffen, um das Umzusetzen, was Deutsche (Post) Beamte schon immer wollten und nur durch die EU vereitelt wurde: Eine Genehmigungspflicht für alles und jedes was am Netz hängt. Als ich in den 1980gern Studiert habe war das schon mal so. Damals gab es nur das Telefonnetz, und absolut alles was mit dem Netz zu tun hatte musste eine FTZ Nummer haben, inklusive jeder Software außer dem Betriebssystem! Man stelle sich vor, Sie dürfen einen Browser erst runter laden, wenn eine zuständige Behörde es abgesegnet hat. Nach Verwaltungsrecht dürfen Genehmigung erst erteilt werden, wenn potentiell Betroffene ihre Bedenken vorgetragen haben, und diese dann im Rahmen der geltenden Gesetze geprüft wurden.
Zur Zeit ist es so, das die Registraturen des Internet private Non Profit Organisationen sind. Das gilt sowohl für die Domains als auch für die sogenannten IP Adressen und die Router Nummern, die sogenannten AS. Bei dem status quo gibt es einen in den RFC geregelten Ablauf, der alle technisch nötigen Voraussetzungen sicherstellt. Alles andere, also zum Beispiel die Einhaltung von Markenrechten, ist in einem nachgeschalteten Zivilrechtlichen Disput zu klären. Das bedeutet aber auch, das die Regierung im Internet nichts anordnen kann, sondern alles und jedes vor Gericht durchsetzen muß.
Diese für das Prosperieren so wichtigen Umstand der Staats ferne will Herr Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) jetzt ändern. Durch eine Verstaatlichung der Registrierungsstellen will er den oben beschriebenen "Missstand" des Gerichtszwangs abstellen und behördliche Anweisungen möglich zu machen, vergleichbar eine Abrissanordnung des Bauamts, dem irgendwas an einem Gebäude nicht passt. Der betroffene Bürger kann ja dann Klagen, und muss zuschauen das er mit einer gerichtlichen Verfügung den Bagger vor der Hauswand stoppen kann.
Bei der Registrierung DENIC für deutsche Domains könnte ein solches Vorhaben in jedem Fall gelingen, weil die jeweiligen nationalen Domains gemäß der RFC's dem nationalen Recht unterstehen. Da mein Vertrauen in deutsche Politiker kaum messbar von Null verschieden ist, habe ich meine wichtigen Projekte zum Glück schon in den internationale Domains im Ausland registriert. Trotzdem ist das eine erste Gefahr für die über 7 Millionen Inhaber von .de Domains, weil bereits ein Tag Downtime extreme Verluste z.B. im Ranking der Suchmaschinen und Abwanderungen von Nutzern nach sich zieht. Je nach Aufstellung kann der Domaininhaber binnen Stunden ruiniert sein, der Erpressbarkeit und Willkür durch Staatliche Stellen wird damit Tür und Tor geöffnet.
Etwas schwieriger mag das bei den RIPE sein, weil diese Organisation welche die IP Adressen und Router Nummern vergibt eine Internationale Organisation ist. Das geht wohl nicht direkt, aber die ein oder andere Option für eine "Griechische Lösung" wird sich finden lassen, etwa dadurch das in Deutschland tätige Unternehmen per Gesetz gezwungen werden, ihre IP rechte an den Staat abzutreten und diese in Zukunft vom grundsätzlich vom Staat geliehen zu bekommen.
Damit wäre dann ein Fundament geschaffen, um das Umzusetzen, was Deutsche (Post) Beamte schon immer wollten und nur durch die EU vereitelt wurde: Eine Genehmigungspflicht für alles und jedes was am Netz hängt. Als ich in den 1980gern Studiert habe war das schon mal so. Damals gab es nur das Telefonnetz, und absolut alles was mit dem Netz zu tun hatte musste eine FTZ Nummer haben, inklusive jeder Software außer dem Betriebssystem! Man stelle sich vor, Sie dürfen einen Browser erst runter laden, wenn eine zuständige Behörde es abgesegnet hat. Nach Verwaltungsrecht dürfen Genehmigung erst erteilt werden, wenn potentiell Betroffene ihre Bedenken vorgetragen haben, und diese dann im Rahmen der geltenden Gesetze geprüft wurden.
18 August 2009
Ist es noch zu vertreten, eine Regierung für 4 Jahre zu wählen?
Angesichts solcher Fakten, muß man zwangsläufing Anfangen darüber nachzudenken, wie die demokratische politische Willensbildung in Zukunft funktionieren kann. Ich habe hier ein Voting mit einigen Alternativen implementiert.
12 August 2009
Wo wird Deutschland verteidigt: Am Hindukusch oder auf den Festplatten?
Der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr wird politisch damit begründet, das eine Stabilisierung des Landes zu einem verhindern der ungebremsten Ausbreitung von radikalem Gedankengut führt. Zitat aus einer Rede des außenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB, am 14. Februar 2008:
Die FAZ schreibt, dass 2 034 Haushalte in Nordafghanistan von der FU Berlin befragt worden sind. Weiter heißt es:
76 Prozent der Befragten gaben an, dass sich die Sicherheitslage in den vergangenen zwei Jahren stark verbessert habe, 23 Prozent sagten, sie habe sich etwas verbessert. Nur 0,6 Prozent äußerten, die Sicherheitslage habe sich in dieser Zeit verschlechtert.
Zur Verbesserung haben in der Wahrnehmung der Afghanen im Norden des Landes
– also dort, wo wir die Verantwortung im Rahmen eines Mandats tragen, von dem Sie meinen, dass wir es unmittelbar beenden sollten –
vor allem die Soldaten aus dem Westen beigetragen. 80 Prozent der Befragten glauben demnach, ihre Präsenz habe positive Effekte auf die Sicherheitslage.
Die FAZ führt weiter zutreffend aus, dass Sicherheit als Voraussetzung für den Erfolg der Friedensmission beim zivilen Aufbau nicht wegzudenken sei. Deswegen stehen wir zu unserem Einsatz in Afghanistan und zu unserem dortigen Engagement. Wir stehen für das Konzept der vernetzten Sicherheit, weil es keine Entwicklung ohne Sicherheit, aber auch keine Sicherheit ohne Entwicklung geben kann. Wir stehen zu der regionalen Aufteilung der Verantwortung in Afghanistan und für unsere Verantwortung im Norden. Und: Wir stehen zu der Solidaritätsklausel im Mandat des Bundestages. Wir lassen unsere Verbündeten in ganz Afghanistan nicht im Stich.
Vieles liegt noch vor uns, und vieles muss besser gemacht werden. Aber wir alle wissen doch, dass die bisher glücklicherweise vereitelten Anschläge in Deutschland alle im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet vorbereitet worden sind und dass bis heute mehr deutsche Staatsbürger durch den islamistischen Terror gestorben sind als durch die Anschläge der RAF. Deswegen dient unser Einsatz in Afghanistan nicht nur dem afghanischen Volk, sondern vor allem unserer eigenen Sicherheit.
Die grüne Revolution im Gefolge der eklatanten Wahlfälschungen im Iran zeigt aber auch, das die Menschen in teilindustrialisierten Ländern durchaus in der Lage sind, sich eine Meinung zu bilden und die Situation in Ihrem Land zum besseren zu Wenden, zumindest dann, wenn man es unterlassen würden, den Regimes diejenigen Mittel an die Hand zu geben, die Sie brauchen, um die Unterdrückung auf den elektronischen Bereich auszuweiten. Will man sich dieser machtvollen wie friedlichen Möglichkeit bemächtigen, dann muß man aber selbst auf jedwede Beschränkungen der Verbreitung von Material verzichten. Denn nur so können dann auch im eigenen Land mächtige anti Zensurmaßnamen ergriffen werden, wie ich sie in einem Posting anlässlich der grünen Revolution beschrieben habe. Die dort beschriebenen Techniken reichen aus, um einen Diktator vor die Alternativen Pluralismus oder Nord Korea zu stellen. Gegen letzteres spricht, das immer mehr Produkte gar nicht mehr ohne das Internet vernünftig zu betreiben sind, so das wirklich nur noch Steinzeitdiktaturen möglich sind.
Wird durch solch ein Anliegen das Internet zum rechts freien Raum, wie das immer kolportiert wird? Nein, denn die grenzenlose Freiheit im Internet beschränkt sich auch heute schon ausschließlich auf die Wahl des Rechtssystems, das ich für die Legalität meiner Veröffentlichung oder Dienstleistung brauche. Beispiel, will ich etwas über das Leiden der Menschen im Zusammenhang mit den vielen Toten des Armenischen Genozit schreiben, so ist Frankreich die erste Wahl, denn dort gibt es dazu auch so was wie unser §130 STGB für diesen Themenkomplex. Will man einen gegenteilige Meinung vertreten, so ist man aus nah liegenden Gründen in der Türkei als Serverstandort gut aufgehoben, dann dort steht es unter Strafe, überhaupt zu behaupten das so was statt gefunden hat. Alle anderen, die eine Abgewogene Meinung vertreten wollen, sind mit den USA mit ihrer durch die Verfassung garantierte uneingeschränkte Redefreiheit gut bedient, einfach deshalb, weil man sich keine großen Gedanken machen muß.
Da es sehr viel Geist erfordert, über den Politiker typischerweise nicht verfügen, Inhalte mit Worten und nicht mit Gesetzen zu bekämpfen, ist zu befürchten das es fast überall Zensursulas gab oder geben wird. Auch in den USA gab es ja schon Zensursulaversuche, die wurden nur von Obersten Gericht kassiert. Um die Folgen zu Überdenken, muss man sich darüber im klaren sein, das es mathematische Verfahren gibt, die eine Nachricht so transportieren können, so das bei unbekannten Schlüssel nicht mal festgestellt werden kann, das eine Nachricht transportiert wurde! Das ganze nennt sich Steganographie. Wie das Freenet Projekt bewiesen hat, ist ein Zentraler Server für die Verbreitung von Informationen auch nicht notwendig. Beide Verfahren sind langsam und schwer fällig, so das sich ihre Verbreitung in Grenzen hält. Würde das Normale WWW aber mehr oder weniger unbrauchbar, so ist wie in China oder Iran mit der Verbreitung dieser Technologien zu rechnen. Damit würde dann erst der wirklich rechts freie Raum entstehen, vor dem jetzt groß gewarnt wird, weil dann Anwendung möglich werden, die nirgendwo legal sind, aber überall Nachfrage genießen.
Die FAZ schreibt, dass 2 034 Haushalte in Nordafghanistan von der FU Berlin befragt worden sind. Weiter heißt es:
76 Prozent der Befragten gaben an, dass sich die Sicherheitslage in den vergangenen zwei Jahren stark verbessert habe, 23 Prozent sagten, sie habe sich etwas verbessert. Nur 0,6 Prozent äußerten, die Sicherheitslage habe sich in dieser Zeit verschlechtert.
Zur Verbesserung haben in der Wahrnehmung der Afghanen im Norden des Landes
– also dort, wo wir die Verantwortung im Rahmen eines Mandats tragen, von dem Sie meinen, dass wir es unmittelbar beenden sollten –
vor allem die Soldaten aus dem Westen beigetragen. 80 Prozent der Befragten glauben demnach, ihre Präsenz habe positive Effekte auf die Sicherheitslage.
Die FAZ führt weiter zutreffend aus, dass Sicherheit als Voraussetzung für den Erfolg der Friedensmission beim zivilen Aufbau nicht wegzudenken sei. Deswegen stehen wir zu unserem Einsatz in Afghanistan und zu unserem dortigen Engagement. Wir stehen für das Konzept der vernetzten Sicherheit, weil es keine Entwicklung ohne Sicherheit, aber auch keine Sicherheit ohne Entwicklung geben kann. Wir stehen zu der regionalen Aufteilung der Verantwortung in Afghanistan und für unsere Verantwortung im Norden. Und: Wir stehen zu der Solidaritätsklausel im Mandat des Bundestages. Wir lassen unsere Verbündeten in ganz Afghanistan nicht im Stich.
Vieles liegt noch vor uns, und vieles muss besser gemacht werden. Aber wir alle wissen doch, dass die bisher glücklicherweise vereitelten Anschläge in Deutschland alle im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet vorbereitet worden sind und dass bis heute mehr deutsche Staatsbürger durch den islamistischen Terror gestorben sind als durch die Anschläge der RAF. Deswegen dient unser Einsatz in Afghanistan nicht nur dem afghanischen Volk, sondern vor allem unserer eigenen Sicherheit.
Die grüne Revolution im Gefolge der eklatanten Wahlfälschungen im Iran zeigt aber auch, das die Menschen in teilindustrialisierten Ländern durchaus in der Lage sind, sich eine Meinung zu bilden und die Situation in Ihrem Land zum besseren zu Wenden, zumindest dann, wenn man es unterlassen würden, den Regimes diejenigen Mittel an die Hand zu geben, die Sie brauchen, um die Unterdrückung auf den elektronischen Bereich auszuweiten. Will man sich dieser machtvollen wie friedlichen Möglichkeit bemächtigen, dann muß man aber selbst auf jedwede Beschränkungen der Verbreitung von Material verzichten. Denn nur so können dann auch im eigenen Land mächtige anti Zensurmaßnamen ergriffen werden, wie ich sie in einem Posting anlässlich der grünen Revolution beschrieben habe. Die dort beschriebenen Techniken reichen aus, um einen Diktator vor die Alternativen Pluralismus oder Nord Korea zu stellen. Gegen letzteres spricht, das immer mehr Produkte gar nicht mehr ohne das Internet vernünftig zu betreiben sind, so das wirklich nur noch Steinzeitdiktaturen möglich sind.
Wird durch solch ein Anliegen das Internet zum rechts freien Raum, wie das immer kolportiert wird? Nein, denn die grenzenlose Freiheit im Internet beschränkt sich auch heute schon ausschließlich auf die Wahl des Rechtssystems, das ich für die Legalität meiner Veröffentlichung oder Dienstleistung brauche. Beispiel, will ich etwas über das Leiden der Menschen im Zusammenhang mit den vielen Toten des Armenischen Genozit schreiben, so ist Frankreich die erste Wahl, denn dort gibt es dazu auch so was wie unser §130 STGB für diesen Themenkomplex. Will man einen gegenteilige Meinung vertreten, so ist man aus nah liegenden Gründen in der Türkei als Serverstandort gut aufgehoben, dann dort steht es unter Strafe, überhaupt zu behaupten das so was statt gefunden hat. Alle anderen, die eine Abgewogene Meinung vertreten wollen, sind mit den USA mit ihrer durch die Verfassung garantierte uneingeschränkte Redefreiheit gut bedient, einfach deshalb, weil man sich keine großen Gedanken machen muß.
Da es sehr viel Geist erfordert, über den Politiker typischerweise nicht verfügen, Inhalte mit Worten und nicht mit Gesetzen zu bekämpfen, ist zu befürchten das es fast überall Zensursulas gab oder geben wird. Auch in den USA gab es ja schon Zensursulaversuche, die wurden nur von Obersten Gericht kassiert. Um die Folgen zu Überdenken, muss man sich darüber im klaren sein, das es mathematische Verfahren gibt, die eine Nachricht so transportieren können, so das bei unbekannten Schlüssel nicht mal festgestellt werden kann, das eine Nachricht transportiert wurde! Das ganze nennt sich Steganographie. Wie das Freenet Projekt bewiesen hat, ist ein Zentraler Server für die Verbreitung von Informationen auch nicht notwendig. Beide Verfahren sind langsam und schwer fällig, so das sich ihre Verbreitung in Grenzen hält. Würde das Normale WWW aber mehr oder weniger unbrauchbar, so ist wie in China oder Iran mit der Verbreitung dieser Technologien zu rechnen. Damit würde dann erst der wirklich rechts freie Raum entstehen, vor dem jetzt groß gewarnt wird, weil dann Anwendung möglich werden, die nirgendwo legal sind, aber überall Nachfrage genießen.
03 Juli 2009
Die politische Stimmung im Internet
Nachtrag von 8 August
Nachtrag von 9 August
Nachtrag von 24 September
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Tja Zensursula, es sieht so aus, als ob du der Bundesrepublik Deutschland eine neue Partei gescheckt hast!
27 Juni 2009
Breitband Internet, auch auf dem Land
Das Problem auf dem Land ist, das das die Telephonleitungen auf dem Land länger sind als in stätischen Bereichen. Die Telefonleitung wurden ursprünglich gefertigt, um Tonfrequenz Signale mit 300 bis 3300 Schwingungen in der Sekunde zu transportieren. Bei der DSL Technologie werden jetzt Signale mit bis zu 30000000 Schwingungen pro Sekunde verwendet. Das ist der gesamte Bereich der Lang, Mittel und Kurzwellen.
Man muß jetzt wissen, das zwar der elektrische Strom in den Kupferadern fliest, die elektrische Energie aber zwischen den Adern in der Isolation. Das Kupfer ist das gleiche wie in den LAN Kabeln, aber die Isolation der verlegten Kabel schluckt die Signale. Je länger das Kabel, desto geringer die Frequenz, bis zu der Daten übertragen werden können. Weniger Frequenz gleich weniger Bits pro Sekunde.
Folglich geht auf dem Land ohne Drahtlose Übertragung in Punkto schnelle Internet nichts. Mit FBWA hat die REGTP für 802.11a einen Satz Frequenzen nur für Provider zur Verfügung gestellt. Allen WLAN Frequenzen ist aber wegen der sehr geringen Sendeleistungen gemein, das eine Sichtverbindung zwischen den einzelnen Stationen bestehen, um einen stabilen Betrieb zu ermöglichen.
In den USA wurde 802.11y für Provider entwickelt mit einer nominellen Reichweite von 5km. Wegen der höheren zulässigen Sendeleistung von 20 Watt ist es in gewissen Grenzen möglich ohne Sichtverbindung aus zukommen. Was an dieser Norm aber bemerkenswert ist, ist die Art der Lizenzierung der Frequenzen. Man muss nicht dutzende von Millionen als Unerwartete Mehreinnahme zur Tilgung der Staatsschulden bezahlen, um einen riesigen Bereich versorgen zu können und müssen. Meist leiden die Firmen dann unter der gewaltigen Schuldenlast, so das Sie zusammenbrechen, so wie auch 2 der 6 UMTS Anbieter. Sondern man sucht sich eine freie Frequenz, Registriert sich für 200$, und lädt den zuteilten Provider Schüssel in das Basisgerät. Über diese Schlüssel kann der primäre Nutzer einen Störer für den Fall identifizieren, das es unerwartet Interferenzen geben sollte.
Dieses Verfahren sollte auch bei den jetzt freiwerden UKW Frequenzen verwandt zu werden, um nicht wieder das gleiche Problem wie bei den 3GHz Frequenzen zu bekommen. Amateurfunkern sollten im 2.4GHz ISM Band in dem WLAN (802.11b/g/n) und Bluetooth arbeiten, nur noch mit 100 mWatt EIPr wie alle anderen Senden dürfen, Weil sonst im weiten Umkreis sehr viele betroffenen Geräte nicht mehr funktionieren würden.
Kleine Netze fernab der Stadt, wie ich Selber eines Betreibe, haben in der Regel eine begrenzte Backbonekapazität. Diese Netze sind auf das cachen von Inhalten in Proxys angewiesen. Kommerziellen "Video on Demand" oder "HD Video Download" Services wie maxdome von 1&1 verursachen hier ein Problem, weil sie Ihre Inhalte individuell verschlüsselt nicht zugänglich für einen Cache versenden, und dieses durch geltendes Recht geschützt ist. Hier sollte darauf hingewirkt werden, das Techniken verwand werden, die ein cachen eines grossen Teils der nötigen Daten ermöglicht, ohne das der Film im Speicher des Cache liegt. Solche Verfahren muss man sich so vorstellen: Die erste Minute wird Verschlüsselt übertragen wenn der Kunde einen Film oder eine Übertragung erworben hat. Von da an werden nur noch öffentlich zugänglich Objekte runtergeladen, die es gestatten aus einer bekannten Minute die nähste Herzuleiten. Auch die großen Provider werden das Brauchen, wenn "Video on Demand" richtig in Mode kommt, weil auch deren Backboneleitungen auch überbucht sind.
In einiger Zeit das Internet auf IPv6 umgestellt sein wird, weil die IPv4 Adressen schlicht nicht mehr reichen. Unter IPv6 gibt es eine zwingend vorhandene Multicast Funktion, so das jeder (!!) PC zum potentiellen Rundfunksender mit weltweiter Reichweite wird, ohne das dafür Kosten entstünden, die über diejenigen eines normalen Internetzugang liegen, weil die Daten in den Router der ISP's verteilt werden. Es sind Wege zu Finden, des hierzulande vorhandenen, schon heute technisch obsoleten öffentlich rechtlichen Rundfunk in kommerzielle Rundfunkanstalten zu wandeln, entweder auf Basis von regulären freiwilligen(!!) Abonnements oder Werbe finanziert. Die GEZ würde dann die privaten Beiträge zur Entschädigung der Urheber für eine zu schaffende Schrankenbestimmung im Urheberrecht zur freien privaten Nutzung von Inhalten einsammeln.
Man muß jetzt wissen, das zwar der elektrische Strom in den Kupferadern fliest, die elektrische Energie aber zwischen den Adern in der Isolation. Das Kupfer ist das gleiche wie in den LAN Kabeln, aber die Isolation der verlegten Kabel schluckt die Signale. Je länger das Kabel, desto geringer die Frequenz, bis zu der Daten übertragen werden können. Weniger Frequenz gleich weniger Bits pro Sekunde.
Folglich geht auf dem Land ohne Drahtlose Übertragung in Punkto schnelle Internet nichts. Mit FBWA hat die REGTP für 802.11a einen Satz Frequenzen nur für Provider zur Verfügung gestellt. Allen WLAN Frequenzen ist aber wegen der sehr geringen Sendeleistungen gemein, das eine Sichtverbindung zwischen den einzelnen Stationen bestehen, um einen stabilen Betrieb zu ermöglichen.
In den USA wurde 802.11y für Provider entwickelt mit einer nominellen Reichweite von 5km. Wegen der höheren zulässigen Sendeleistung von 20 Watt ist es in gewissen Grenzen möglich ohne Sichtverbindung aus zukommen. Was an dieser Norm aber bemerkenswert ist, ist die Art der Lizenzierung der Frequenzen. Man muss nicht dutzende von Millionen als Unerwartete Mehreinnahme zur Tilgung der Staatsschulden bezahlen, um einen riesigen Bereich versorgen zu können und müssen. Meist leiden die Firmen dann unter der gewaltigen Schuldenlast, so das Sie zusammenbrechen, so wie auch 2 der 6 UMTS Anbieter. Sondern man sucht sich eine freie Frequenz, Registriert sich für 200$, und lädt den zuteilten Provider Schüssel in das Basisgerät. Über diese Schlüssel kann der primäre Nutzer einen Störer für den Fall identifizieren, das es unerwartet Interferenzen geben sollte.
Dieses Verfahren sollte auch bei den jetzt freiwerden UKW Frequenzen verwandt zu werden, um nicht wieder das gleiche Problem wie bei den 3GHz Frequenzen zu bekommen. Amateurfunkern sollten im 2.4GHz ISM Band in dem WLAN (802.11b/g/n) und Bluetooth arbeiten, nur noch mit 100 mWatt EIPr wie alle anderen Senden dürfen, Weil sonst im weiten Umkreis sehr viele betroffenen Geräte nicht mehr funktionieren würden.
Kleine Netze fernab der Stadt, wie ich Selber eines Betreibe, haben in der Regel eine begrenzte Backbonekapazität. Diese Netze sind auf das cachen von Inhalten in Proxys angewiesen. Kommerziellen "Video on Demand" oder "HD Video Download" Services wie maxdome von 1&1 verursachen hier ein Problem, weil sie Ihre Inhalte individuell verschlüsselt nicht zugänglich für einen Cache versenden, und dieses durch geltendes Recht geschützt ist. Hier sollte darauf hingewirkt werden, das Techniken verwand werden, die ein cachen eines grossen Teils der nötigen Daten ermöglicht, ohne das der Film im Speicher des Cache liegt. Solche Verfahren muss man sich so vorstellen: Die erste Minute wird Verschlüsselt übertragen wenn der Kunde einen Film oder eine Übertragung erworben hat. Von da an werden nur noch öffentlich zugänglich Objekte runtergeladen, die es gestatten aus einer bekannten Minute die nähste Herzuleiten. Auch die großen Provider werden das Brauchen, wenn "Video on Demand" richtig in Mode kommt, weil auch deren Backboneleitungen auch überbucht sind.
In einiger Zeit das Internet auf IPv6 umgestellt sein wird, weil die IPv4 Adressen schlicht nicht mehr reichen. Unter IPv6 gibt es eine zwingend vorhandene Multicast Funktion, so das jeder (!!) PC zum potentiellen Rundfunksender mit weltweiter Reichweite wird, ohne das dafür Kosten entstünden, die über diejenigen eines normalen Internetzugang liegen, weil die Daten in den Router der ISP's verteilt werden. Es sind Wege zu Finden, des hierzulande vorhandenen, schon heute technisch obsoleten öffentlich rechtlichen Rundfunk in kommerzielle Rundfunkanstalten zu wandeln, entweder auf Basis von regulären freiwilligen(!!) Abonnements oder Werbe finanziert. Die GEZ würde dann die privaten Beiträge zur Entschädigung der Urheber für eine zu schaffende Schrankenbestimmung im Urheberrecht zur freien privaten Nutzung von Inhalten einsammeln.
17 Juni 2009
Sind SPD und CDU intelektuell auf den Weg in die Bedeutungslosigkeit?
Morgen soll das Gesetz für die Internet sperren verabschiedet werden. Und das, wo die Iraner zeitgleich seit Tagen vorführen, das dieses definitiv nichts Bringt und wie Wichtig ein freies Internet zur Kontrolle der Politik ist. Politiker sind, speziell in diesem Land, die im statistischen Mittel mit galaktischen Abstand kriminellste Bevölkerungsgruppe! All die Proxyserver die politische Kommunikation am leben erhalten, die können auch von allen anderen genutzt werden. Die US Regierung, was für ein Unterschied, bittet die System Administratoren von twitter sogar darum, lange geplante Umbauten zu verschieben, damit Ihr Service am Netz bleibt! Wenn SPD und CDU von diesem Schwachsinn nicht ablassen, dann Unterscheiben sie politische gesehen ihre "Einweissung in die geschlossene Anstalt". Die SPD wird dabei noch viel schneller in die Bedeutungslosigkeit versinken als die CDU/CSU, weil diese viel mehr Wähler aus älteren Bevölkerungskreisen haben, die persönlich nicht mit den Eigenschaften des Internet vertraut sind!
08 Dezember 2008
Was tun gegen die Kinderpornos im Internet
Vielfach wird zur Zeit von der Politik gefordert, das Provider das Internet filtern sollen, um den Zugang zu Kinderpornografischen und vermutlich später auch anderem Material zu verhindern. Die Begehrlichkeiten werden kommen, zum Beispiel von auf kreativer weiße entlarvten notorischen Lügentanten. Trotzdem klingt zunächst recht logisch, und viele Menschen sind geneigt, das für eine Gute Idee zu halten.
Man sollte sich aber folgender Tatschen bewusst werden, bevor man diese Idee befürwortet. Das wichtigste Argument gegen den Aufbau einer wirksamen Möglichkeit Informationen zu Filtern ist, das im vergangenen Jahrhundert die schlimmsten Verbrechen der von Politikern höchst selbst begangen wurden. Man denke nur an Hitler, Stalin, Pol Pot oder Mao. Ich persönlich halte das Internet und seine durch Politiker eben nicht kontrollierbaren Inhalte für eine der wichtigsten Errungenschaften für die Bekämpfung und Vermeidung von eben solchen super schweren Verbrechen. Insofern müsste man eigentlich Jeden Politiker der Filter implementieren will, wegen Vorbereitungen oder Beihilfe von Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen.
Es gibt aber auch weniger fundamentale Gründe, sich gegen Filter auszusprechen. Da ist zum Beispiel die Sachen mit den Kollateralschäden. Das zeigt das neueste Beispiel mit der Ausblendung eines wohl fragwürdigen Coverbildes der Band Scorpions, welches in einem Wikipedia Artikel gezeigt wird. Dazu haben britische Provider den Datenverkehr zur Wikipedia auf einen Rechner umgeleitet, der den Zugriff auf diesen Artikel sperrt. Die Sache ist nur, das die Wikipedia die einzelnen Nutzer nicht mehr an der IP erkennen kann, und somit der Vandalismus Schutz nicht mehr richtig arbeiten kann. Als Folge davon kann die Wikipedia zwar im wesentlichen unbeeinträchtigt gelesen werden, aber die Möglichkeiten des mitmachen bei dem Projekt sind akut gestört. Wie zum Hohn konnte ich in diversen Presseberichten lesen, das die eigentlichen Bilder gar nicht blockiert sind, sondern nur der Text, der sich mit dem Vorgang befasst. Als ein weiteres Problem könnten Politiker diese Filter missbrauchen, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, das das Problem gelöst sei, während die Kinder weiter leiden müssen. Ich denke, mann sollte Klar stellen, das Suchmaschinen Provider transparent arbeiten sollten, oder aber Ihre Filter Politik in form eines Bypass offen legen sollten.
Im übrigen wäre eine solche Filterung eine Zensur, und um diese machen zu können, müsste man das Grundgesetz ändern!
Kann mann also nichts machen? Ich finde nicht, das dem so ist. Jemand der Bildmaterial dieser Art herstellt, der tut ja etwas, was sehr untypisch für Straftäter ist. Er dokumentiert seine Tat und veröffentlicht dieses Material auch noch! Einen grösseren gefallen können die Täter der Polizei eigentlich nicht machen. Die muss nur noch in die Lage versetzt werden, mit dem Gelieferten Beweismaterial was anzufangen. Dann würde diese Form der Kindesmisshandlung ein genauso witzloses Verbrechen, wie es die Vergewaltigung durch die DNA Analyse geworden ist. Heute werden Meschen, die mit dem Sexualstrafrecht in Konflikt gekommen sind, erkennungsdienstlich erfasst - auch mit Ihrer DNA. Würde man diese Erfassung um einen Scan der gesamten Körperoberfläche erweitern, so könnten die abgebildeten Tatwerkzeuge wiedererkannt werden, da die Haut des Menschen ja nicht homogen ist. Auch wenn nur jedes 10000 Bild so zugeordnet werden kann, bildet doch jeder Erfolg wieder einen Ansatz einen ganzen Ring von Tätern zu sprengen.
Man sollte sich aber folgender Tatschen bewusst werden, bevor man diese Idee befürwortet. Das wichtigste Argument gegen den Aufbau einer wirksamen Möglichkeit Informationen zu Filtern ist, das im vergangenen Jahrhundert die schlimmsten Verbrechen der von Politikern höchst selbst begangen wurden. Man denke nur an Hitler, Stalin, Pol Pot oder Mao. Ich persönlich halte das Internet und seine durch Politiker eben nicht kontrollierbaren Inhalte für eine der wichtigsten Errungenschaften für die Bekämpfung und Vermeidung von eben solchen super schweren Verbrechen. Insofern müsste man eigentlich Jeden Politiker der Filter implementieren will, wegen Vorbereitungen oder Beihilfe von Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen.
Es gibt aber auch weniger fundamentale Gründe, sich gegen Filter auszusprechen. Da ist zum Beispiel die Sachen mit den Kollateralschäden. Das zeigt das neueste Beispiel mit der Ausblendung eines wohl fragwürdigen Coverbildes der Band Scorpions, welches in einem Wikipedia Artikel gezeigt wird. Dazu haben britische Provider den Datenverkehr zur Wikipedia auf einen Rechner umgeleitet, der den Zugriff auf diesen Artikel sperrt. Die Sache ist nur, das die Wikipedia die einzelnen Nutzer nicht mehr an der IP erkennen kann, und somit der Vandalismus Schutz nicht mehr richtig arbeiten kann. Als Folge davon kann die Wikipedia zwar im wesentlichen unbeeinträchtigt gelesen werden, aber die Möglichkeiten des mitmachen bei dem Projekt sind akut gestört. Wie zum Hohn konnte ich in diversen Presseberichten lesen, das die eigentlichen Bilder gar nicht blockiert sind, sondern nur der Text, der sich mit dem Vorgang befasst. Als ein weiteres Problem könnten Politiker diese Filter missbrauchen, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, das das Problem gelöst sei, während die Kinder weiter leiden müssen. Ich denke, mann sollte Klar stellen, das Suchmaschinen Provider transparent arbeiten sollten, oder aber Ihre Filter Politik in form eines Bypass offen legen sollten.
Im übrigen wäre eine solche Filterung eine Zensur, und um diese machen zu können, müsste man das Grundgesetz ändern!
Kann mann also nichts machen? Ich finde nicht, das dem so ist. Jemand der Bildmaterial dieser Art herstellt, der tut ja etwas, was sehr untypisch für Straftäter ist. Er dokumentiert seine Tat und veröffentlicht dieses Material auch noch! Einen grösseren gefallen können die Täter der Polizei eigentlich nicht machen. Die muss nur noch in die Lage versetzt werden, mit dem Gelieferten Beweismaterial was anzufangen. Dann würde diese Form der Kindesmisshandlung ein genauso witzloses Verbrechen, wie es die Vergewaltigung durch die DNA Analyse geworden ist. Heute werden Meschen, die mit dem Sexualstrafrecht in Konflikt gekommen sind, erkennungsdienstlich erfasst - auch mit Ihrer DNA. Würde man diese Erfassung um einen Scan der gesamten Körperoberfläche erweitern, so könnten die abgebildeten Tatwerkzeuge wiedererkannt werden, da die Haut des Menschen ja nicht homogen ist. Auch wenn nur jedes 10000 Bild so zugeordnet werden kann, bildet doch jeder Erfolg wieder einen Ansatz einen ganzen Ring von Tätern zu sprengen.
15 Oktober 2008
Nachtrag zur Bildersuche ....
Wie ich aus verschiedenen Foren entnommen habe, lag der Fall vor, das der Rechteinhaber eine Lizenz seiner Werke ausgestellt hat welche dann zum Katalogeintrag seiner Werke auf Google geführt hat. Offensichtlich war wohl der Vertrag mit dem Lizenznehmer recht schwammig, so das die Qualität der Bilder auf dem Server des Lizenznehmers doch so gut war, das etlich Leute diese Motive dort gesucht haben und sich Ihre eigenen Poster hergestellt haben. Somit war das Motiv für den Künstler wohl im Internet verbrannt, möglicher weiße ohne geotagging weltweit, und er konnte keine weiteren Erlöse aus seinem Urheberrecht generieren.
Das Handeln des Lizenznehmers beruht auf der Einwilligung des Rechteinhabers, und dieser hat mittels robots.txt die Einwilligung zum Indizieren in den Bildersuchmaschinen gegeben. Das wird er auch nicht widerrufene wollen, weil das seine Geschäftsaussichten massiv tangieren würde.
Das Google keine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, ist also zweifelsfrei falsch. Die Erlaubnis ist da, und sie wurde indirekt über den Lizenznehmer gegeben, ermöglicht vermutlich durch einen ungenauen Vertrag.
Das die Logik der Datei "robots.txt" eine negative ist, das hat historische Gründe und stellt kein Hinderungsgrund dar. In der Entwicklung von Software und Protokollen für das Internet muss mann zwingend die Logik stehts so konstruieren, das der vorhergehende Zustand ohne Änderung korrekt bearbeitet wird. Das das World Wide Web heute tragende Protokoll des Hyper Text Transport Protokoll, wurde am CERN erfunden, mit dem Zweck Informationen aller Art über Forschungserkenntnisse auszutuschen und gegenseitig für eine manuelle und automatische Auswertung und Verknüpfung zugänglich zu machen. Von daher war die Nutzung des Dienstes an sich bereits das Einverständnis zu jegtweder Verarbeitung. Das weitreichende Einverständnisse zur Nutzung mit der Teilnahme gegeben werden, ist bei anderen Diensten bisweilen heute noch so, zum Beispiel im USENET. Dort geben sie mit der Veröffentlichung eines Werkes die Erlaubnis, daß das Werk auf alle Rechner der teilnehmenden Anbieter Kopiert wird und dort so lange einsehbar bleibt, wie der jeweilige Provider Speicherplatz vorhält, und außerdem dort vom jedem Nutzer mit jeder RFC Konformen Hard und Softwarekombination betrachtet werden kann.
Im Laufe der Zeit werden dann viele Erweiterungen gemacht, unter anderem wurden eben auch Optionen geschaffen, die den Rechteinhaber von Inhalten eine verbesserte Definition der erwünschten automatischen Verarbeitungen erlaubten. Dazu gehören die von mir im Basisartikel vorgestellten Optionen. Aber wie immer in der Softwarewelt, ist die technische Realisierung so, das historische, also frühere Werke, so behandelt werden, wie Sie derjenige welche Sie in Kenntnis der seinerzeit zugrunde liegenden Regelwerke erstellt hat interpretiert haben will. Das USENET wird auch von google groups archiviert. Da dies längerfristig als in der ursprünglichen Definition des Dienstes geschieht, wurde für den Ausschluss solcher langfristig speichernden Systeme der Zusatzheader "X-NO-Archive: Yes" eingeführt, um Nutzern eine bessere Möglichkeit zur Feinsteuerung zu geben. Aber auch hier, mit negativer Logik, um die Historie zu wahren. Das ist kein Ausschluss des Einverständnisses, weil diese Gegeben oder Verweigert werden kann; die Art der Darstellung ist durch die Historie technisch bedingt. Ein abgehen von historischer Kompatibilität würde die Funktionsfähigkeit des gesamten Internet als internationales technisches System in Frage stellen und im speziellen auch einen nicht zu vertretenden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse durch Fehlinterpretationen herbeiführen! Insofern können die juristischen Regeln für die Kommunikation unter Menschen nicht Anwendung finden für die Kommunikation der beiden Maschinen in Gestalt des Server des Lizenznehmers und der Bildersuchmaschine von Google, sondern es sind Ausschließlich die Regeln der technischen Übermittlung und der technisch definierten Interpretation bestimmter Zeichenfolgen heranzuziehen. Ein technischer Zustand, welcher gemäß den aktuellen Regeln als Einwilligung zu Interpretieren ist, ist als solche zu werten und zu verantworten von der Seite welche die Datenquelle betreibt.
Der einzig legale Weg für den Rechteinhaber die Bilder aus Google raus zu bekommen, ist der Widerruf der Einverständniserklärung des Lizenznehmers, entweder durch Einigung oder Klage vom Rechteinhaber herbeigeführt. Google und andere Anbieter werden dann, je nach Wichtigkeit der Seite, innerhalb von Tagen bis Wochen darauf reagieren. Das funktioniert hervorragend, ich habe selbst auf diese Weiße für einen Konkursverwalter schon Inhalte aus dem Internet damit entfernt.
Das Handeln des Lizenznehmers beruht auf der Einwilligung des Rechteinhabers, und dieser hat mittels robots.txt die Einwilligung zum Indizieren in den Bildersuchmaschinen gegeben. Das wird er auch nicht widerrufene wollen, weil das seine Geschäftsaussichten massiv tangieren würde.
Das Google keine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, ist also zweifelsfrei falsch. Die Erlaubnis ist da, und sie wurde indirekt über den Lizenznehmer gegeben, ermöglicht vermutlich durch einen ungenauen Vertrag.
Das die Logik der Datei "robots.txt" eine negative ist, das hat historische Gründe und stellt kein Hinderungsgrund dar. In der Entwicklung von Software und Protokollen für das Internet muss mann zwingend die Logik stehts so konstruieren, das der vorhergehende Zustand ohne Änderung korrekt bearbeitet wird. Das das World Wide Web heute tragende Protokoll des Hyper Text Transport Protokoll, wurde am CERN erfunden, mit dem Zweck Informationen aller Art über Forschungserkenntnisse auszutuschen und gegenseitig für eine manuelle und automatische Auswertung und Verknüpfung zugänglich zu machen. Von daher war die Nutzung des Dienstes an sich bereits das Einverständnis zu jegtweder Verarbeitung. Das weitreichende Einverständnisse zur Nutzung mit der Teilnahme gegeben werden, ist bei anderen Diensten bisweilen heute noch so, zum Beispiel im USENET. Dort geben sie mit der Veröffentlichung eines Werkes die Erlaubnis, daß das Werk auf alle Rechner der teilnehmenden Anbieter Kopiert wird und dort so lange einsehbar bleibt, wie der jeweilige Provider Speicherplatz vorhält, und außerdem dort vom jedem Nutzer mit jeder RFC Konformen Hard und Softwarekombination betrachtet werden kann.
Im Laufe der Zeit werden dann viele Erweiterungen gemacht, unter anderem wurden eben auch Optionen geschaffen, die den Rechteinhaber von Inhalten eine verbesserte Definition der erwünschten automatischen Verarbeitungen erlaubten. Dazu gehören die von mir im Basisartikel vorgestellten Optionen. Aber wie immer in der Softwarewelt, ist die technische Realisierung so, das historische, also frühere Werke, so behandelt werden, wie Sie derjenige welche Sie in Kenntnis der seinerzeit zugrunde liegenden Regelwerke erstellt hat interpretiert haben will. Das USENET wird auch von google groups archiviert. Da dies längerfristig als in der ursprünglichen Definition des Dienstes geschieht, wurde für den Ausschluss solcher langfristig speichernden Systeme der Zusatzheader "X-NO-Archive: Yes" eingeführt, um Nutzern eine bessere Möglichkeit zur Feinsteuerung zu geben. Aber auch hier, mit negativer Logik, um die Historie zu wahren. Das ist kein Ausschluss des Einverständnisses, weil diese Gegeben oder Verweigert werden kann; die Art der Darstellung ist durch die Historie technisch bedingt. Ein abgehen von historischer Kompatibilität würde die Funktionsfähigkeit des gesamten Internet als internationales technisches System in Frage stellen und im speziellen auch einen nicht zu vertretenden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse durch Fehlinterpretationen herbeiführen! Insofern können die juristischen Regeln für die Kommunikation unter Menschen nicht Anwendung finden für die Kommunikation der beiden Maschinen in Gestalt des Server des Lizenznehmers und der Bildersuchmaschine von Google, sondern es sind Ausschließlich die Regeln der technischen Übermittlung und der technisch definierten Interpretation bestimmter Zeichenfolgen heranzuziehen. Ein technischer Zustand, welcher gemäß den aktuellen Regeln als Einwilligung zu Interpretieren ist, ist als solche zu werten und zu verantworten von der Seite welche die Datenquelle betreibt.
Der einzig legale Weg für den Rechteinhaber die Bilder aus Google raus zu bekommen, ist der Widerruf der Einverständniserklärung des Lizenznehmers, entweder durch Einigung oder Klage vom Rechteinhaber herbeigeführt. Google und andere Anbieter werden dann, je nach Wichtigkeit der Seite, innerhalb von Tagen bis Wochen darauf reagieren. Das funktioniert hervorragend, ich habe selbst auf diese Weiße für einen Konkursverwalter schon Inhalte aus dem Internet damit entfernt.
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Wenn unfähige Juristen des Standort Deutschland massiv gefärden
Es geht um die Funktion zur Suche nach Bilder von Google. Dies ist ein Funktion, mit der man sehr effektiv nach frei zugänglichen Bildern im Internet suchen kann. Aufgrund der vielen privaten und geschäftlichen Webseiten, welche Ihre Bilder freigeben, ist auch fast immer ein Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der Vorschaubilder die Google errechnet, kann man sich sehr effektiv einen Überblick über die zu einem Stichwort vorhandenen Bilder machen, ohne die Webseiten stundenlang einzeln surfen zu müssen.
Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!
Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.
Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
User-agent: *
Disallow: /bilder
User-agent: Googlebot
Allow: /bilder/zuindizieren
Disallow: /bilder/nichtindizieren
Allow: /
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
SetEnvIfNoCase Referer "^http://www\.meinserver\.biz/" zugriffok=1
SetEnvIfNoCase Referer "^http://meinserver\.biz/" zugriffok=1
<FilesMatch "\.(gif|png|jpe?g)$">
Order Allow,Deny
Allow from env=zugriffok=1
</FilesMatch>
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!
Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.
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