Wenn aus einer wissenschaftlichen Erkenntnis die falschen oder gar verbrecherische Konsequenzen gezogen werden, dann ist das Falsch. Das bedeutet aber nicht, das dadurch die Erkenntnis an sich falsch ist. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Verbrechen um das grösste Verbrechen aller Zeiten handelt. Die Tatsache, das auch das Menschengeschlecht den Kräften der Evolution ausgesetzt ist und sich entsprechend verändert, bleibt Richtig, auch wenn diese Tatsache im dritte Reich als maßgeblicher Teil der ideologischen Untermauerung der verbrecherischen Aktivitäten der Euthanasie und des Rassenkampfes durch Massenmord missbraucht wurde.
Warum ist es wichtig sich um die Evolution Gedanken zu machen. Durch den neusten Mikrozensus, einer statistischen Erhebung auf Basis einer Stichprobe zur Anpassung der Volkszählungsdaten an aktuelle Entwicklungen, wird durch eine Gesetzesänderung ein Problem offiziell belegbar, dessen Existenz ich schon lange befürchtet habe. Es geht mir dabei um den Zusammenhang zwischen Bildung und Zahl der Kinder. Im Mikrozensus wurden dazu nach Presseberichten erstmals Daten erhoben. Diese belegen, das es einen deutlichen Zusammenhang zwischen grad der Ausbildung und Zahl der Kinder gibt, und zwar ein negativer Zusammenhang. Je geringer die Ausbildung, umso höher die Kinderzahl.
Das bedeutet also, dass das Nichterlangen von Bildungsabschlüssen einen Vorteil im Wettbewerb der Evolution darstellt. Nach den Gesetzen der Biologie führt das dazu, das die Menschen der Zukunft in Deutschland sich sehr viel schwerer tun mit dem Erlangen von Ausbildung. Genau so, wie die Fische dank vorgegebener Maschenweite der Netze so klein geworden sind, bis Sie durch die Maschen der Fischer passen. Da unser Land aber gut ausgebildete Menschen dringend braucht, ist es offizielle Politik möglichst jedem Menschen einem möglichst gute Ausbildung zukommen zu lassen. Übertragen auf das Beispiel mit den Fischen bedeutet das aber, das man mit großmaschigen Netzen Überfischung betreibt.
Da die Theorie der Vererbung mittlerweile sehr genau bekannt ist, kann man auch Simulieren, wie sich zum Beispiel die größe der Fische entwickeln würde, wenn man die Fischerei einstellen würden. Diese Berechnungen kommen zu den Schluss, das die Fische über 100 Jahre brauchen, um wieder Ihren natürlichen Gleichgewichtszustand zu erreichen. Bezogen auf den Menschen würde das wegen der langsameren Generationen folge heißen, das ein durch Evolution bedingter Effekt der Verdummung sich ca 1000 Jahre lang nachweißen lassen wird. Das ist sehr bedenklich, weil sich diese Folgen dann kaum mehr aus der Welt schaffen lassen, im Gegensatz zu einem rein quantitativen demographischen Problem.
Insofern fand ich es sehr erfreulich, das sich mit Frau Pauli endlich ein Politiker mit öffentlicher Resonanz fand, welcher sich Gedanken um eine grundsätzliche Reform des Ehe-, Sozial- und Familienrechts Gedanken gemacht hat. Denn meines Erachtens ist das Zusammenwirken des aus Gründen der Sparsamkeit in Bezug auf Sozialhilfe und Daseinsvorsorge aus dem alten Eherecht übernommene Beistandspflicht mit dem Willkürcharakter des Zerrüttungsprinzips, in dem es eben keinen erfüllbaren Ehrenkodex mehr gibt, dessen Befolgung einen sicher vor ruinösen Leistungen an einen Ex Ehepartner schützt, für diese Missere verantwortlich.
Nur schade, das sich Frau Pauli durch einen völlig undemokratischen Führungsstiel selbst total diskreditiert hat, und ihre Partei das vermutlich auch nicht lange überlebt. Da kann man ihr ja wirklich nur empfehlen, das Sie seine Sicherheitsverbesserungs Arbeitsgruppe in ihrer Partei einberuft, die dann auch einen geeigneten Saal Schutz aufstellen kann. Als Namen für die Jugendorganisation bietet sich dann Heilewelt Jünglinge an. Die Abkürzung FU für Ihre Partei kann bleiben, aber Führer Union passt doch wohl irgendwie erheblich besser - womit dann klar wird, das diese Organisation als Partei keine Zukunft hat, denn Parteien müssen kraft Gesetz demokratisch organisiert sein. Um der Zukunft unseres Landes willen kann man nur hoffen, das sich neue Protagonisten für eine Reform des Ehe und Familienrechts finden, bevor der Schaden zu groß geworden ist. Ein großer Arbeitgeber aus dem Chemie bereich macht seit ca 40 Jahre immer den gleichen Einstellungstest bei Anwärtern, und in dieser Zeit sind bereits mehr als ein Drittel bei der Durchschnittspunktzahl verloren gegangen. Leider habe ich diese Information aus dem Fernsehen, und konnte Sie im Internet bisher nicht wiederfinden.
Nachtrag vom 31 Juli:
Tja, das war es wohl mit der Freien Union der Gabriele Pauli. Komisch, als Landrätin müsste sie eigentlich wissen, wie Bürokraten funktionieren. Und was macht die große Vorsitzende? Sie vergisst eine Unterschrift unter eines der Antragsformulare, die sie hätte leisten müssen. Sie hat die Niederschrift der Aufstellungsversammlung, auf der die Kandidaten mit dem jeweiligen Listenplatz festgelegt sind, nicht unterschrieben. Damit war der Antrag auf Wahlzulassung für die Bayern fehlerhaft und damit abzulehnen. So wie es aussieht wurden in den anderen Bundesländern nicht genügen Unterschriften zusammengetragen. Mit diesem mega Patzer von Frau Pauli hat sie die so auf Ihre Person fixierte Partei vermutlich erledigt, zumal di FU sowieso schon eine Kriese hat. Wer soll in diese Partei ohne eine neue Vorsitzende noch Motivation aufbringen? Auf der andren seite definiert sich die Partei aber weitgehend über Frau Pauli als Bezugsperson. FU = Fail Union.
Nachtrag vom 1 August:
Selbst im eigenen Land erweist sich das offene Internet als die beste Erfindung aller Zeiten gegen diktatorische Anwandlungen. Die unrechtmäßig abgesägten Parteimitglieder und die Kritiker von Frau Pauli formieren sich jetzt wo? Im Internet unter der Adresse http://www.partei22.de. Besonderes interessant finde ich in dem Zusammenhang, das zum Zeitpunkt des Skandal Parteitags am 26.7.2009 Frau Pauli bereits bekannt sein musste, dass die Freie Union bei der Wahlzulassung durch ihren Fehler gescheitert ist, ohne das dieses Detail den Mitgliedern mitgeteilt wurde.
Die Politik Deutschlands zeigt einen großen Mangel an Naturwissenschaftlicher Kompetenz. Grund für diesen Misstand ist meiner Meinung nach eine erheblich einseitige Berichterstattung, speziell im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Ich werde deshalb hier zu aktuellen Themen aus der Sicht eines Menschen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung Stellung nehmen.
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30 Juli 2009
15 Oktober 2008
Wenn unfähige Juristen des Standort Deutschland massiv gefärden
Es geht um die Funktion zur Suche nach Bilder von Google. Dies ist ein Funktion, mit der man sehr effektiv nach frei zugänglichen Bildern im Internet suchen kann. Aufgrund der vielen privaten und geschäftlichen Webseiten, welche Ihre Bilder freigeben, ist auch fast immer ein Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der Vorschaubilder die Google errechnet, kann man sich sehr effektiv einen Überblick über die zu einem Stichwort vorhandenen Bilder machen, ohne die Webseiten stundenlang einzeln surfen zu müssen.
Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!
Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.
Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
User-agent: *
Disallow: /bilder
User-agent: Googlebot
Allow: /bilder/zuindizieren
Disallow: /bilder/nichtindizieren
Allow: /
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
SetEnvIfNoCase Referer "^http://www\.meinserver\.biz/" zugriffok=1
SetEnvIfNoCase Referer "^http://meinserver\.biz/" zugriffok=1
<FilesMatch "\.(gif|png|jpe?g)$">
Order Allow,Deny
Allow from env=zugriffok=1
</FilesMatch>
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!
Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.
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