Das Unabhängige Datenschutz Zentrums in Niedersachsen hat von sich hören lassen und will ein Verbot des "Like" buttons auf Website durchdrücken. Unabhängig davon, das dieses Institut nach Meinung von Juristen gar nicht zu dem Befugt ist was es vorgibt erreichen zu wollen, ist deren technische Beschreibung des Sachverhalts falsch.
In der Analyse wird vorgegeben, das der Webseiten Anbieter die IP seines Besuchers an eine ausländische Firma weitergibt, welche sich nicht an Deutsches Datenschutzrecht gebunden hat. Zum einen ist die Anonymität der IP, welche wenn überhaupt nur durch ein offizielles Verfahren aufgehoben werden kann, ein zentraler Pfeiler des Datenschutz im Internet. Bei eine IP also von einem Personenbezogenen Datum zu sprechen, ist im allgemeinen höchst Fragwürdig. Nur eine verwindend Minderheit der Nutzer benutzt eine statische IP, etwa Leute wie ich, die als Internet Service Provider Fernwartung machen, und die Geräte zusätzlich per IP Filter sichern. Aber die wissen in der Regel auch, wie man das Problem, z.B. mittels Tor, auch abschalten kann.
Das ist aber nicht der wichtige Fehler. Es ist die Darstellung "Der Anbieter gibt weiter". Vielmehr ist es so, das der Anbieter in seinem Quelltext einen Befehl einbaut, welcher den Rechner des Nutzers anweist, teile der Seite von einem anderen Anbieter zu laden. Das bedeutet, das wenn eine Webseite mit einem Like Button versehen ist, aufgerufen wird, eben nicht die EDV das Anbieters diese Tatsache an Facebook weiterleitet. Vielmehr ist es so, das der Rechner des Nutzers mit dem Abruf der Informationen über das Aussehen und die Funktion des Like Buttons eben auch als notwendige Voraussetzung die Information über diesen Vorgang an Facebook liefert. Das liegt unter anderem daran, das gemäß den technischen Regeln des Internets die Clients den Servern mitteilen, wofür sie einen Datensatz haben wollen. Das dient zum einem dem Urheberrecht, damit Betreiber die Möglichkeit haben, das Einbauen ihres Contents in andere Angebote zu unterbinden. Zum anderen ist das eine Wichtige Funktion um Fehler die durch Überlastung entstehen zu beseitigen, wobei das durch die stetig wachsende Leistungsfähigkeit der Komponenten in den Hintergrund getreten ist.
Die Oben aufgestellte Schlussfolgerung, der Anbieter würde die Daten weitergeben, kann also nur aufrecht gehalten werden, wenn man den Rechner des Nutzer juristisch dem Anbieter zurechnet. Das ist eine Idee, welche von Politiker die im Kreisen der Piratenpartei unter dem Begriff "Internetausdrucker" zusammengefasst werden, immer wieder vorgebracht wird. Dies führt, wie ich hier schon mal ausgeführt habe, regelmäßig zu idiotischen Konsequenzen.
Erst vorige Woche wurde ein "Verbraucherschutzgesetz" erlassen, das vor Internet Abzocke schützen soll. Auch dieses Gesetzt setzt auf der Oberfläche des Bildschirm des Nutzer als Grenze zwischen Anbieter und Verbraucher und versagt damit kläglich. Das Gesetzt schreit, ähnlich wie damals das Dailerschutzgesetz, vor das der Verbraucher deutlich sichtbar in der Mitte des Bildschirms über die Kosten zu informieren ist. Das wird genauso unterlaufen werden wie damals der Dailerschutz. Zunächst wird der Dubiose Anbieter einen wie auch immer gearteten Kostenpflichtigen Service erstellen. Dann wird er eine Affilliate aufsetzen, mit dem Webseitenbetreiber eine Provision angeboten wird, wenn sie Kunden für seinen Service schicken. Ich habe genau so einen "Dubiose Anbieter" auf Dailerbasis auf meiner Webseite gelinkt, und kurz darauf wegen mangelnden Erfolg gleich wieder gelöscht. Ein halbes Jahr später habe ich als SPAM eine "Hackanleitungen" aus den nicht nachvollziehbaren Tiefen des Fernöstlichen Internets bekommen, wie man das mit dem Link "richtig" macht, so das der Verbraucher nicht mir irritierenden Kostenmeldungen gelangweilt wird. Zu behaupten, das hätte was mit dem Anbieter zu tun, ist natürlich nichts geringeres als üble Nachrede. Dabei war die Anleitung meiner Meinung nach so gebaut, das die Spuren auf dem Rechner so aussehen müssten, weil bei einer regulären Nutzung des Dienstes. entstehen. Frage: Wie soll das arme Schein von Verbraucher denn beweisen, das er die Kosteninformation nie gesehen hat, wenn er nicht über einen Logfile seiner Aktivitäten verfügt? Kommt er regulär auf den Server ist alles in Butter. Es gibt etliche Bereiche, da will der Nutzer so einen Logfile gerade nicht haben! Nein ein Verbraucherschutzgesetz gegen Abo-fallen kann nur funktionieren, wenn man einen Kauf auf Rechnung im Internet schlicht ausschließt, solange keine Geschäftsbeziehung besteht. Dann könnte zwar ein verbreiteter Anbieter wie die Telekom noch so ein Ding drehen, aber das zu erwartende Presseecho würde Sie davon abhalten.
Natürlich haben die Datenschützer recht, das bei dem Facebook Button ein Datenschutz Missstand vorliegt. Aber der Schlüssel liegt bei Nutzer, Respektive der von Im eingesetzten Software. Für diese ist der Nutzer verantwortlich. Somit ist die richtige Herangehensweise an das Problem, ein Leitfaden für Verbraucher herauszugeben, anhand derer er seinen Rechner so im Griff hat, das er mündig entscheiden kann, was er wohin herausgeben will.
Ich selbst verwende Firefox mit der Einstellung, das nur Cookies die an den Ausgebenden Server zurückgeschickt werden, behalten werden. Solche die für andere Server hinterlegt werden, werden man ende einer Session wieder vernichtet. Das ist meiner Meinung nach ein guter Kompromiss zwischen Komfort und Datenschutz. Man kann aber auch alle Cookies am ende einer Session löschen, oder ihre Annahme sogar ganz verweigern. Ersteres simuliert für den Anbieter jedes mal einen neuen Rechner und letzteres einen Rechner der diese Funktion nicht besitzt, das führt aber sehr oft zu Fehlfunktionen weil die Anbieter diesen Fall programmiertechnisch nicht abdecken . Mit BetterPrivacy 1.67 werden alle Cookies vom Flash System am ende einer Session gelöscht. Das mache ich seit dem ruchbar wurde, das Flash für "Supercookie" missbraucht wurde, die einem auf Lebenszeit wieder erkennbar zu machen.
In letzter Zeit wurde ruchbar, das die Firma Kissmetrics ein hypercookie Konstruiert hat, das sogar dann noch funktioniert, wenn man alle "Private" einschaltet und auf Tor geht. Darauf habe ich mir NoScript 2.1.2.6 besorgt. Mit dieser Erweiterung kann man für jede Domain festlegen, ob diese aktiven Content ausführen lassen dürfen. Dann habe ich alles was mit Werbung zu tun hat oder kein Impressum liefert und insbesondere kissmetrics, das Misstrauen ausgesprochen. Seitdem kann hulu mich nicht mehr wiedererkennen! Aber ich generiere für die Anbieter auch keine Werbeeinnahmen mehr. Aus diesem Grund habe ich Werbeblocker bisher immer abgelehnt, und sie auch nicht verwendet. Ich denke, das ein Addon, das ähnlich wie ein Antivirenprogramm Viren die Spione blockiert, die Richtige Antwort auf den Like Button ist.
Das wichtigste an der Diskussion um den Facebook Like Button ist aber, das die Argumentation Verallgemeinert werden muss. Wir leben in einem Rechtsstaat, der in der Verfassung ein Gleichbehandlungsgebot stehen hat. Wenn man den Rechner des Nutzers dem Anbieter der ersten aufgerufenen Seite rechtlich zugeordnet, so das dessen Aussendungen Datenschutzrechtlich diesem Seitenanbieter zuzurechnen sind und außerdem eine IP realitätsfremd als personenbezogene Daten wertest, dann muss man von jedem Inhalt den man von einer andren Domain einbindet, mit dem Betreiber dieser Domain eine Abkommen zum Schutz der Personenbezogenen Daten schießen müsste, so wie man das tun muss wenn man Aufträge mit personenbezogenen Daten an einen Drittanbieter vergibt.
Das würde faktisch auf ein Verbot des Einlinken von Inhalten aus außer europäischen Quellen, und selbst solche von europäischen Quellen sind mit einem massiven Bürokratischen Aufwand beaufschlagt werden. Ich will hier mal Zwei für mich in der Darstellung meiner politischen Meinung wichtige Beispiele aufführen. Das ist zum einen Google Maps. Diese werden auch IMMER gelinkt, weil auch so nur die Interaktivität darstellbar ist. Hier ein Beispiel aus meinen Posts zum Thema Stuttgart 21, bei dem ich einen Kompromiss vorgestellt habe, der nur einen einfache und begrenzte Neuplanung erfordert und damit die Neubaustrecke mit dem Kopfbahnhof verbindet.
Eine Zwischenlösung von S21 und K21 V2 auf einer größeren Karte anzeigen
Das andere Element, das für mich politisch extrem Wichtig ist, ist das einbinden von Videos. Auch dieses wird technisch Per Link durchgeführt, weil für verschiedene Endgeräte verschiedene Technologien gebraucht werden. So versucht Apple mit religiöser Inbrunst das Flash abzusperren, klar, damit lassen sich übers Web Apps bilden, völlig an der Firmeneigenen Prüfung (Privat Zensur) vorbei.
Müsste man solche Inhalte aus Datenschutzrechtlichen Gründen auf den eigenen Server laden, so würde man als Anbieter gezwungen, sich diesen Inhalt anzueignen, anstelle das man einfach nur eine Quellenangabe aus einer Bibliothek für den Inhalt heraus gibt. Damit besteht aber wieder für Leute, die z.B. Karten verlegen, ein Einnahmepotential im Internet. Eine Kartenvorlage, z.B. für eine Firma um als Anfahrskizze zu dienen, kann locker mal ein Paar Hundert bis Tausende Euro kosten, was man heute mit einer Google Map ohne Kosten machen kann. Ich frage mich daher, ob die ganze Aktion Facebook Button nicht aus der "Content Ecke" kommt. Insofern gilt in der Facebookdebatte: Erwehrt euch der Anfänge!
Nachtrag: Soeben finde ich eine Stellungnahme Seitens Facebook. Ist ganz interessant aber eigendlich belanglos für die hier Dargestellte Problematik weil es für die rechtlichen Fragen ausreicht, das ein Dritter die Daten erhält und es in seinem Ermessen liegt, was er damit tut.
Nachtrag: 25.10.:Henning Tillmann hat dankenswerterweise ein prozedurales Beispielbild erstellt, das Anschaulich zeigt wie die Einbindung eines jeden Bildes die Beanstandete IP weitergabe veranlasst.
Die Politik Deutschlands zeigt einen großen Mangel an Naturwissenschaftlicher Kompetenz. Grund für diesen Misstand ist meiner Meinung nach eine erheblich einseitige Berichterstattung, speziell im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Ich werde deshalb hier zu aktuellen Themen aus der Sicht eines Menschen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung Stellung nehmen.
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08 September 2011
15 Mai 2011
Der Zensus 2011 kommt, "leider" vermutlich ohne Rechtsgrundlage.
Eigentlich wollte ich was zum Völkerrecht und dessen nötige Weiterentwicklung schreiben, statt dessen muss ich mich mit rot-schwarzem Gesetzesmüll herum ärgern. Heute ist ein Schreiben, in dem sich ein Zensus Datensammler ankündigt bei uns aufgeschlagen. Da die Piratenpartei dankenswerterweise herausgefunden hat, das unsere Politischen Freunde im Parlament mal wieder gepuscht haben, habe ich folgendes Schreiben an die Erhebungsstellenleiterin verfasst und per E-Mail versendet:
Sehr verehrte Frau D.
heute war ein Schreiben bezüglich des Zensus 2011 im Briefkasten, in dem ein Termin vorgegeben ist. Eine Recherche bezüglich des Sachverhaltes ergab, das das im Schreiben genannte Gesetz ZensG2011 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichtig ist.
Anlässlich des sogenannten "Schilderdwald Schildbürgerstreich" erläuterten die namhaften Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz und Prof. Michael Brenner für die “AUTO BILD” am 23. April 2010: „Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.“
Bedauerlicherweise haben die Dilettanten von SPD und CDU aus diesem Mega-Desaster offensichtlich nichts gelernt! Jedenfalls tauchen in den von Ihnen zitierten ZensG2011 keinerlei Zitate von Artikeln aus dem Grundgesetz auf. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 müssten sie aber dort zwingend auftauchen, weil das Gesetz zum Zensus 2011 die aus den Grundrechten in Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG resultierende informationelle Selbstbestimmung tangiert, und damit diese Grundrechte einschränkt. Vergleichen sie dazu auch das Urteil um die letzten Volkszählung 1983 des Bundesverfassungsgerichts.
Mir ist sehr wohl bewusst, das ein vergleichbares, möglicherweisse im Fragenkatalog leicht abgewandeltes, Gesetzt verfassungskonform abgefasst werden kann-welchem ich dann auch Folge leisten würde. Nichts desto trotz bin ich der Meinung, dass das vorliegende Gesetzt vom Tag seiner Verkündung an wegen des dargestellten Formfehler ungültig ist, und sich der Gesetzgeber der peinlichen Prozedur unterziehen muss, das Gesetzgebungsverfahren wegen Formfehlern zu wiederholen. In Anbetracht des ansonsten erodierenden Umgangs mit den Grundrechten der Bürger durch SPD und CDU, bin ich nicht bereit, auch noch einem ungültigen Gesetz nachzukommen. Zumal die Pflicht zum Zitat des eingeschränkten Grundrechts genau deshalb in der Verfassung verankert wurde, um eben jenen erodierenden Umgang bewusst zu machen.
Mit der Bitte um Stellungnahme
Hans Carlos Hofmann
Mal schauen wie die Antwort ausfällt. Wer den Brief auch zum Protestieren verwenden will, dem sei hiermit die urheberrechtliche Genehmigung erteilt, das Werk hierfür auch ohne Namensnennung des Autors zu kopieren und zu verändern.
Update 16.5.: Automatisierte Antwort bekommen:
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Zeit vom 05.05. bis zum 23.05.2011 kann Ihre Nachricht unter dieser emailadresse nicht bearbeitet werden.
Für Ihr Anliegen in Sachen Zensus 2011 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachricht an folgende Mailadresse zu richten: zensus2011@xxxxxx.de
Vielen Dank!
Die Erhebungsstellenleiterin ist also während der heißen Phase des Zensus nicht zu erreichen!? Ich finde diese Tatsache passt viel besser zu der von der FDP ausgerufenen spätrömischen Dekadenz. Mal schauen, ob ich eine Antwort von der angegebenen E-Mail Adresse bekomme.
Update 17.5.: Habe noch mal ein Erinnerungs-E-Mail mit einer Frist bis Morgen hinterher geschickt, weil Morgen die Zählerin kommt. Außer der Automatisierten Antwort habe ich keine Reaktion bekommen. :(
Update 18.5.: Habe bis heute 9:00 keine Antwort erhalten. Also habe ich die Sache so gehandhabt, das ich alle Frage beantworte, welche staatlichen Stellen ohnehin bekannt sind oder aber Tatsachen abfragen, welche ich ohnehin hier oder anderswo veröffentlicht habe. Das Ergebnis dieser Vorgabe war durchaus bemerkenswert.
Ich musste feststellen, das ausnahmslos alle Fakten die verpflichtend Abgefragt wurden, den Behörden schon bekannt sind. Insofern könnten alle Statistiken auch von, zugegebenen verschiedenen Behörden, ermittelt werden. Das Einwohnermeldeamt kann zum Beispiel alle demografischen Fragen beantworten. Inklusive der Fragen Menschen mit Migrationshintergrund und aus welchen Ländern Sie stammen, insoweit sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei Menschen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft sind ein Teil der Erkenntnisse auch beim Ausländeramt hinterlegt. Die erste Frage, welche ich gegebenenfalls nicht beantworten wollte, wäre die nach der unehelichen Lebensgemeinschaft gewesen. Da sich diese aber ausschließlich auf solche bezog, die auf einer gemeinsamen Wohnung beruht, ist diese Tatsache dem Einwohnermeldeamt ebenfalls bekannt und fällt unter die Menge der genehmigten Fragen.
Die Fragen nach der Art der Betätigung wiederum sind allesamt beim Finanzamt vorhanden, und müssten gegebenenfalls nur gegen die gewünschten statistischen Kategorien klassifiziert werden. Auch die schon etwas kritischere Frage nach der Mitgliedschaft in einer öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaft liegt im Finanzamt vor, weil ja sonst die Kirchensteuer nicht erhoben werden kann. Die zweite Casus Belli Frage, welche ich definitiv nicht zu beantworten bereit wahr, die nach dem genauen Religionsbekenntnis, wahr zu meinem Erstaunen freiwillig, womit es dann zu gar keiner Kollision mehr kam!
Es gab noch Fragen zu versuchen der Arbeitsaufnahme auf dem Frageboden, die auf mich so nicht zutrafen. Nichts desto trotz, die Antworten auf diese Fragen und deren Statistiken müsste das Arbeitsamt, neu hochdeutsch Jobcenter, problemlos liefern können.
Für meinen Vater habe ich noch die Hausbesitzerdfragebögen in das Internet eingegeben, da dieser den dargestellten Rechtsmakel des Zensusgesetz für sich als nicht so kritisch bewertet hat. Von daher habe ich auch einen Einblick in diese Bögen nehmen können. Auch die Statistiken dieser Daten leisen sich problemlos aus den Information des Bauamtes und des Einwohnermeldeamtes herleiten. Jedes Gebäude im Deutschland wurde von Behörden genehmigt. Zumindest aber eine entsprechende Renovierung. Die Gebäude, die so alt und so unverändert sind, das kein Bauplan im Bauamt liegt, dürften sich an einer Hand pro Stadt abzählen lassen. Folglich müsste bekannt sein, wie viele Wohnungen es wo gibt. Mit den Daten des Einwohnermeldeamt müsste sich errechnen lassen, wie vielen Bewohner es in den unterschiedlichen Klassen von Wohnungen gibt, und in sofern muss man auch Fragen des Wohnungsmarkt ohne Volkszählung angemessen beantworten können. Auch die Frage nach der WC und Duschquote kann das Bauamt ohne Probleme liefern, weil WC's, Badewannen und Duschen seit mindestens 100 Jahren in den Bauplänen verzeichnet sind.
Leute die böswillig falsche Angaben bei den Ämtern machen, wird man vermutlich kaum damit aufspüren können. Bei uns wurde die Volkszählerin, die ein ganz nette war, auf der Terrasse empfangen. Ob da noch wer in der Wohnung war, das hätte Sie nicht mitbekommen. Insofern darf ich ruhigen Gewissens behaupten, das die Volkszählung nichts über illegale Einwanderung aus zusagen vermag. Mein Fazit, er werden hier 710.000.000€ in den Sand gesetzt, die man besser in den Aufbau einer leistungsfähigen und effektive Verwaltung gesteckt hätte, die auch die nötigen Statistiken liefern kann. Dazu müssten keine neuen Daten erhoben werden. Den Verlust an Arbeitszeit der ehrenamtlichen Dienst verpflichteten Volkszähler wurde vermutlich gar nicht mitberechnet. Meine Prämisse, auch solche Fragen beantworten zu wollen, deren Antwort auch Google liefern kann, habe ich gar nicht gebraucht. Die 710.000.000€ sind immerhin 0.03% der 2.090.000.000.000€ Staatsschulden. Solche Summen nicht zu verschleudern, wäre also ein nennenswerter Anfang zum Abbau der Staatsverschuldung.
Auf der anderen Seite wurde nicht erhoben, wie viele Kinder die Menschen haben. Insofern können aus den Daten kaum Schlussfolgerungen auf zukünftige demografischen Entwicklungen getroffen werden. Das ist, bedenkt man die Probleme die unser Staat unbestritten in dem Bereich hat, mehr als grob Fahrlässig! Datensätze zu haben, welche ein qualifizierten Hochrechnung der Erwerbstätigen in 40 Jahren zu haben, wäre für die Rentenversicherung und blümsche Aussagen, a la "Die Rente ist Sicher", mehr als wichtig. Meiner Meinung hat dieser Staat ja ein anerkanntes quantitatives demografisches Problem eines Einwohnerverlustes und darüber hinaus auch noch ein qualitatives demografisches Problem, weil meiner Beobachtung nach Menschen mit Bildung deutlich weniger Kinder haben als solche aus bildungsfernnen Kreisen. Und das kann biologisch nicht gut gehen, wenn man gleichzeitig sicherstellt das die Staatsbürger bestmöglich ausgebildet werden.
Sehr verehrte Frau D.
heute war ein Schreiben bezüglich des Zensus 2011 im Briefkasten, in dem ein Termin vorgegeben ist. Eine Recherche bezüglich des Sachverhaltes ergab, das das im Schreiben genannte Gesetz ZensG2011 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichtig ist.
Anlässlich des sogenannten "Schilderdwald Schildbürgerstreich" erläuterten die namhaften Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz und Prof. Michael Brenner für die “AUTO BILD” am 23. April 2010: „Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.“
Bedauerlicherweise haben die Dilettanten von SPD und CDU aus diesem Mega-Desaster offensichtlich nichts gelernt! Jedenfalls tauchen in den von Ihnen zitierten ZensG2011 keinerlei Zitate von Artikeln aus dem Grundgesetz auf. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 müssten sie aber dort zwingend auftauchen, weil das Gesetz zum Zensus 2011 die aus den Grundrechten in Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG resultierende informationelle Selbstbestimmung tangiert, und damit diese Grundrechte einschränkt. Vergleichen sie dazu auch das Urteil um die letzten Volkszählung 1983 des Bundesverfassungsgerichts.
Mir ist sehr wohl bewusst, das ein vergleichbares, möglicherweisse im Fragenkatalog leicht abgewandeltes, Gesetzt verfassungskonform abgefasst werden kann-welchem ich dann auch Folge leisten würde. Nichts desto trotz bin ich der Meinung, dass das vorliegende Gesetzt vom Tag seiner Verkündung an wegen des dargestellten Formfehler ungültig ist, und sich der Gesetzgeber der peinlichen Prozedur unterziehen muss, das Gesetzgebungsverfahren wegen Formfehlern zu wiederholen. In Anbetracht des ansonsten erodierenden Umgangs mit den Grundrechten der Bürger durch SPD und CDU, bin ich nicht bereit, auch noch einem ungültigen Gesetz nachzukommen. Zumal die Pflicht zum Zitat des eingeschränkten Grundrechts genau deshalb in der Verfassung verankert wurde, um eben jenen erodierenden Umgang bewusst zu machen.
Mit der Bitte um Stellungnahme
Hans Carlos Hofmann
Mal schauen wie die Antwort ausfällt. Wer den Brief auch zum Protestieren verwenden will, dem sei hiermit die urheberrechtliche Genehmigung erteilt, das Werk hierfür auch ohne Namensnennung des Autors zu kopieren und zu verändern.
Update 16.5.: Automatisierte Antwort bekommen:
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Zeit vom 05.05. bis zum 23.05.2011 kann Ihre Nachricht unter dieser emailadresse nicht bearbeitet werden.
Für Ihr Anliegen in Sachen Zensus 2011 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachricht an folgende Mailadresse zu richten: zensus2011@xxxxxx.de
Vielen Dank!
Die Erhebungsstellenleiterin ist also während der heißen Phase des Zensus nicht zu erreichen!? Ich finde diese Tatsache passt viel besser zu der von der FDP ausgerufenen spätrömischen Dekadenz. Mal schauen, ob ich eine Antwort von der angegebenen E-Mail Adresse bekomme.
Update 17.5.: Habe noch mal ein Erinnerungs-E-Mail mit einer Frist bis Morgen hinterher geschickt, weil Morgen die Zählerin kommt. Außer der Automatisierten Antwort habe ich keine Reaktion bekommen. :(
Update 18.5.: Habe bis heute 9:00 keine Antwort erhalten. Also habe ich die Sache so gehandhabt, das ich alle Frage beantworte, welche staatlichen Stellen ohnehin bekannt sind oder aber Tatsachen abfragen, welche ich ohnehin hier oder anderswo veröffentlicht habe. Das Ergebnis dieser Vorgabe war durchaus bemerkenswert.
Ich musste feststellen, das ausnahmslos alle Fakten die verpflichtend Abgefragt wurden, den Behörden schon bekannt sind. Insofern könnten alle Statistiken auch von, zugegebenen verschiedenen Behörden, ermittelt werden. Das Einwohnermeldeamt kann zum Beispiel alle demografischen Fragen beantworten. Inklusive der Fragen Menschen mit Migrationshintergrund und aus welchen Ländern Sie stammen, insoweit sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei Menschen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft sind ein Teil der Erkenntnisse auch beim Ausländeramt hinterlegt. Die erste Frage, welche ich gegebenenfalls nicht beantworten wollte, wäre die nach der unehelichen Lebensgemeinschaft gewesen. Da sich diese aber ausschließlich auf solche bezog, die auf einer gemeinsamen Wohnung beruht, ist diese Tatsache dem Einwohnermeldeamt ebenfalls bekannt und fällt unter die Menge der genehmigten Fragen.
Die Fragen nach der Art der Betätigung wiederum sind allesamt beim Finanzamt vorhanden, und müssten gegebenenfalls nur gegen die gewünschten statistischen Kategorien klassifiziert werden. Auch die schon etwas kritischere Frage nach der Mitgliedschaft in einer öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaft liegt im Finanzamt vor, weil ja sonst die Kirchensteuer nicht erhoben werden kann. Die zweite Casus Belli Frage, welche ich definitiv nicht zu beantworten bereit wahr, die nach dem genauen Religionsbekenntnis, wahr zu meinem Erstaunen freiwillig, womit es dann zu gar keiner Kollision mehr kam!
Es gab noch Fragen zu versuchen der Arbeitsaufnahme auf dem Frageboden, die auf mich so nicht zutrafen. Nichts desto trotz, die Antworten auf diese Fragen und deren Statistiken müsste das Arbeitsamt, neu hochdeutsch Jobcenter, problemlos liefern können.
Für meinen Vater habe ich noch die Hausbesitzerdfragebögen in das Internet eingegeben, da dieser den dargestellten Rechtsmakel des Zensusgesetz für sich als nicht so kritisch bewertet hat. Von daher habe ich auch einen Einblick in diese Bögen nehmen können. Auch die Statistiken dieser Daten leisen sich problemlos aus den Information des Bauamtes und des Einwohnermeldeamtes herleiten. Jedes Gebäude im Deutschland wurde von Behörden genehmigt. Zumindest aber eine entsprechende Renovierung. Die Gebäude, die so alt und so unverändert sind, das kein Bauplan im Bauamt liegt, dürften sich an einer Hand pro Stadt abzählen lassen. Folglich müsste bekannt sein, wie viele Wohnungen es wo gibt. Mit den Daten des Einwohnermeldeamt müsste sich errechnen lassen, wie vielen Bewohner es in den unterschiedlichen Klassen von Wohnungen gibt, und in sofern muss man auch Fragen des Wohnungsmarkt ohne Volkszählung angemessen beantworten können. Auch die Frage nach der WC und Duschquote kann das Bauamt ohne Probleme liefern, weil WC's, Badewannen und Duschen seit mindestens 100 Jahren in den Bauplänen verzeichnet sind.
Leute die böswillig falsche Angaben bei den Ämtern machen, wird man vermutlich kaum damit aufspüren können. Bei uns wurde die Volkszählerin, die ein ganz nette war, auf der Terrasse empfangen. Ob da noch wer in der Wohnung war, das hätte Sie nicht mitbekommen. Insofern darf ich ruhigen Gewissens behaupten, das die Volkszählung nichts über illegale Einwanderung aus zusagen vermag. Mein Fazit, er werden hier 710.000.000€ in den Sand gesetzt, die man besser in den Aufbau einer leistungsfähigen und effektive Verwaltung gesteckt hätte, die auch die nötigen Statistiken liefern kann. Dazu müssten keine neuen Daten erhoben werden. Den Verlust an Arbeitszeit der ehrenamtlichen Dienst verpflichteten Volkszähler wurde vermutlich gar nicht mitberechnet. Meine Prämisse, auch solche Fragen beantworten zu wollen, deren Antwort auch Google liefern kann, habe ich gar nicht gebraucht. Die 710.000.000€ sind immerhin 0.03% der 2.090.000.000.000€ Staatsschulden. Solche Summen nicht zu verschleudern, wäre also ein nennenswerter Anfang zum Abbau der Staatsverschuldung.
Auf der anderen Seite wurde nicht erhoben, wie viele Kinder die Menschen haben. Insofern können aus den Daten kaum Schlussfolgerungen auf zukünftige demografischen Entwicklungen getroffen werden. Das ist, bedenkt man die Probleme die unser Staat unbestritten in dem Bereich hat, mehr als grob Fahrlässig! Datensätze zu haben, welche ein qualifizierten Hochrechnung der Erwerbstätigen in 40 Jahren zu haben, wäre für die Rentenversicherung und blümsche Aussagen, a la "Die Rente ist Sicher", mehr als wichtig. Meiner Meinung hat dieser Staat ja ein anerkanntes quantitatives demografisches Problem eines Einwohnerverlustes und darüber hinaus auch noch ein qualitatives demografisches Problem, weil meiner Beobachtung nach Menschen mit Bildung deutlich weniger Kinder haben als solche aus bildungsfernnen Kreisen. Und das kann biologisch nicht gut gehen, wenn man gleichzeitig sicherstellt das die Staatsbürger bestmöglich ausgebildet werden.
14 August 2009
Offline Politiker wollen Datenschutz ohne Ressourcen.
So kann man sich optimal um ein Anliegen pseudokümmern. Man schaffe Beauftrage in den Parlamente, und erlasse dann noch ein paar Gesetze, ohne aber dafür zu sorge zu tragen das sich irgend einer daran hält. Der Adressenhandel ist ein extremes Beispiel dafür. Eigentlich dürften Firmen ja nicht mit den Kundendaten Handel Treiben, aber viele tun es doch.
Wie soll man diesem Übel bei kommen. Die meisten Menschen die in einer Branche aktiv sind, kennen die Konkurrenten mehr oder weniger genau. Wenn da ein Handel ansteht, dann ist weiß man wessen Anfragen echt sind, und wer nur versucht, illegale Machenschaften aufzudecken.
Dabei wäre es ein leichtes, illegale Datenweitergabe aufzudecken. Der klassische Weg dazu ist die Kanarienvogelfalle. Dabei werden unterschiedliche Datensätze an die einzelnen Beteiligten verteilt, und verfolgt, wo diese wieder auftauchen.
Ein Datenschutzbeauftragter der diesem Namen auch gerecht werden soll, braucht also Mittel und die Befugnis Rechtsgeschäfte unter nicht existierenden Namen zu machen. So können die Testkäufe des Statistischen Bundesamtes, sofern sie den online Bereich angehören, dazu genutzt werden, um Datensätze in Umlauf zu bringen, die nirgendwo sonst verwendet werden. Aus könnte einStaab von Mitarbeitern Profile auf Internetplattformen und Meldungen bei Ämtern veranlassen. Wenn dann später von unbefugter Stelle Werbung oder sonstige Aktivität festgestellt wird, dann ist eine Unbefugte Datenweitergabe schon mal bewiesen. Den Rest kann man dann mit den üblichen polizeilichen Mitteln aufklären. Das wäre ein wirkungsvoller Datenschutz gegen die Unbefugte Weitergabe von Information, der auch nicht übermäßig teuer ist.
Wie soll man diesem Übel bei kommen. Die meisten Menschen die in einer Branche aktiv sind, kennen die Konkurrenten mehr oder weniger genau. Wenn da ein Handel ansteht, dann ist weiß man wessen Anfragen echt sind, und wer nur versucht, illegale Machenschaften aufzudecken.
Dabei wäre es ein leichtes, illegale Datenweitergabe aufzudecken. Der klassische Weg dazu ist die Kanarienvogelfalle. Dabei werden unterschiedliche Datensätze an die einzelnen Beteiligten verteilt, und verfolgt, wo diese wieder auftauchen.
Ein Datenschutzbeauftragter der diesem Namen auch gerecht werden soll, braucht also Mittel und die Befugnis Rechtsgeschäfte unter nicht existierenden Namen zu machen. So können die Testkäufe des Statistischen Bundesamtes, sofern sie den online Bereich angehören, dazu genutzt werden, um Datensätze in Umlauf zu bringen, die nirgendwo sonst verwendet werden. Aus könnte einStaab von Mitarbeitern Profile auf Internetplattformen und Meldungen bei Ämtern veranlassen. Wenn dann später von unbefugter Stelle Werbung oder sonstige Aktivität festgestellt wird, dann ist eine Unbefugte Datenweitergabe schon mal bewiesen. Den Rest kann man dann mit den üblichen polizeilichen Mitteln aufklären. Das wäre ein wirkungsvoller Datenschutz gegen die Unbefugte Weitergabe von Information, der auch nicht übermäßig teuer ist.
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