So kann man sich optimal um ein Anliegen pseudokümmern. Man schaffe Beauftrage in den Parlamente, und erlasse dann noch ein paar Gesetze, ohne aber dafür zu sorge zu tragen das sich irgend einer daran hält. Der Adressenhandel ist ein extremes Beispiel dafür. Eigentlich dürften Firmen ja nicht mit den Kundendaten Handel Treiben, aber viele tun es doch.
Wie soll man diesem Übel bei kommen. Die meisten Menschen die in einer Branche aktiv sind, kennen die Konkurrenten mehr oder weniger genau. Wenn da ein Handel ansteht, dann ist weiß man wessen Anfragen echt sind, und wer nur versucht, illegale Machenschaften aufzudecken.
Dabei wäre es ein leichtes, illegale Datenweitergabe aufzudecken. Der klassische Weg dazu ist die Kanarienvogelfalle. Dabei werden unterschiedliche Datensätze an die einzelnen Beteiligten verteilt, und verfolgt, wo diese wieder auftauchen.
Ein Datenschutzbeauftragter der diesem Namen auch gerecht werden soll, braucht also Mittel und die Befugnis Rechtsgeschäfte unter nicht existierenden Namen zu machen. So können die Testkäufe des Statistischen Bundesamtes, sofern sie den online Bereich angehören, dazu genutzt werden, um Datensätze in Umlauf zu bringen, die nirgendwo sonst verwendet werden. Aus könnte einStaab von Mitarbeitern Profile auf Internetplattformen und Meldungen bei Ämtern veranlassen. Wenn dann später von unbefugter Stelle Werbung oder sonstige Aktivität festgestellt wird, dann ist eine Unbefugte Datenweitergabe schon mal bewiesen. Den Rest kann man dann mit den üblichen polizeilichen Mitteln aufklären. Das wäre ein wirkungsvoller Datenschutz gegen die Unbefugte Weitergabe von Information, der auch nicht übermäßig teuer ist.
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