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03 Februar 2011

Das Zugunglück von Horndorf ...

Bei dem Zugunfall von Horndorf ist ein Personenzug des HEX Express, einer sehr umtriebigen privat bahn, frontal mit einem Kalkgüterzug zusammengestoßen. Dabei kamen bisher 10 Menschen ums leben, 23 wurden teils schwer verletzt. Es zeichnet sich ab, das der Lokführer des Güterzuges ein Haltesignal überfahren hat. Wie bei jedem Autofahrer auch welcher eine Ampel bei rot passiert und einen Unfall baut, ist das ein Grund für einer Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung. So weit so schlecht.

Das Unglück geschah bei dichten Nebel. Ein Autofahrer, welcher ohne induktive Notbremse welche das überfahren von roten Ampeln verhindert, unterwegs ist, muss, so lernt fast jeder in der Fahrschule, entsprechend langsam unterwegs sein, damit er auch alles relevante mitbekommt. Ein Lokführer aber, der muß sich an den Fahrplan halten, weil sonst sein Fahrweg nicht frei ist. Er KANN und DARF vermutlich also nicht nach freien ermessen und Sicht langsam Fahren! Ich kann mich an Fahrten in einem Schienenbus erinnern, als draußen massiver Nebel herrschte. Bei einem Schienenbus hat man damals, vor über 30 Jahren, noch eine gute Sicht nach vorne. Mann konnte dem Lokführer über die Schulter sehen, etwas was wohl jeder Junge mal gerne macht. Ich muss Sagen, die Signale waren definitiv nicht zu sehen!! Man Sollte den Lokführer zwar nicht ansprechen, ich habe es aber dann im Bahnhof doch gemacht. Auf meine Bedenken und das geäußerte Unbehagen, das er ja gar nichts sehen könne, entgegnete mir der Mann, das die Strecken definitiv frei sein, und wenn nicht, der Zug wegen der Indusi automatisch anhalten würde ... (Quelle Wikipedia)


Hm, so weit so gut, dumm nur, wenn man keine Indusi hat! Ich vermute, das durch den Beschluß der Bahn im Westen, die Indusi flächendeckend zu verbauen, einige zuständige Leute im Ministerium eingeschlafen sind, und es versäumt haben, die Rechtslage den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik anzupassen. So konnte es sein, das weiterhin auf Strecken im Osten, welcher diesem Beschluss entgangen ist, bei 100km/h ohne Indusi gefahren werden durfte. Sieht man sich den Fahrplan der HEX mit stündlichen Zugverbindungen an, so wird klar, das die eingleisige Strecke wohl gut ausgelastet war. Das spricht dafür, das die Lokführer angewiesen sind, bei Nebel eben solche Nebelblindflüge wie ihre Kollegen im Westen zu veranstalten - aber ohne Indusi!! Das ist, bezogen auf die Verantwortung des Betreibers, mindestens grob Fahrlässig wenn nicht gar billigende Inkaufnahme des Tods von Passagieren.

Insoweit fordere ich,

  1. Den Lokführer wegen leichter Fahrlässigkeit zu verurteilen. Er hätte dem an Nötigung grenzenden Druck seines Arbeitgebers zu so einem gefährlichen Betrieb nicht nachgeben dürfen und hätte Streiken müssen. Dann hätte ein Gericht die Chance gehabt, dieses für Richtig zu beurteilen, und die Bahn AG ohne Tote in Zugzwang zu bringen, die Sauerei zu beenden. Der Fehler am Unfalltag war aus der entstandenen Gemengelage dann statistisch unvermeidbar, und nur eine Frage der Zeit.

  2. Den aalglatten notorischen Dauergrinser und Stuttgart 21 Befürworter Kefer anzuklagen. Fragen der technischen Betriebsführung unterstehen dem Technikvorstand eines Unternehmens. Die Frage, ob und wie bei einer Strecke Ohne Zugsicherung, bei der also das erkennen der Signale lebenswichtig ist, bei Nebel zu fahren ist, ist eine Frage der technischen Betriebsführung. Es ist zu klären, ob Fahrpläne eine entsprechende Langsamfahrten zulassen müssen, also entsprechend wenige Züge auf der Strecke unterwegs sind. Da der Fahrplan sehr dicht ist, muss geprüft werden, ob es Regen gibt, wie mit den Ausgefallenen oder massiv verspäteten Zügen umgegangen wird. Wie erfolgt die Vergabe von außerordentlicher Trassen, den Fahrberechtigungen, auf einer Strecke. Werden Wettervorhersagedaten ausgewertet? Gibt es diese nicht oder sind diese Unrealistisch, so ist Kefer und andere damit betraute Untergebene zu einer Haftstrafe wegen Totschlag durch Unterlassen zu verurteilen! Ansonsten wegen Fahrlässigkeit, weil er sich auf das Urteilsvermögen seiner Lokführer verlässt, obschon Nebel eben keine Homogene Sache ist.

  3. Das Eisenbahnbundesamt überprüft, ob geltendes Recht eingehalten wird. Das Gesetz wurde nicht geändert, insofern ist nur zu Prüfen, ob solche Widersprüche wie im Absatz zum Herrn Kefer auch von EBA hätten erkannt und unterbunden werden können. Die Teilaspekte sind legal, nur alles zusammen ist grob Fahrlässig.

  4. Das Gesetze in Deutschland unzureichend an die technische Entwicklung angepasst werden, ist leider trauriger Alltag. Ursache hierfür dürften die Präferenzen der etablierten Parteien für erprobte Parteisoldaten in Personalfragen sein. Hier hat man es versäumt, die Beschluss der Bundesbahn zur flächendeckenden Indusi auch in das Gesetz zu übernehmen. Das eventuelle Ausnahmen dann zu übermäßigen Gefahren führen, ist augenscheinlich klar. Das ist ein politisches und kein strafrechtliches Versäumnis des zuständigen Verkehrsminister des Bundes. Ein Rücktritt ist unvermeidlich!



Nachtrag 6.3.: Die Frist für die Unterschrifteinsammlung des neuen Bürgerbegehren um das Projekt über die verfassungswidrigen Finanztricksereien zu stoppen läuft am 14.03.2011 aus. Es ist sofortiges Handeln angesagt!

11 März 2009

Schule als Ort der Nächstenliebe .... ?

Im Ramen der Berichterstattung um die tragischen Ereignisse an der Alberville Realschule in Winnenden habe ich auch eine Rede vom Ministerpräsident Ötttinger mit anhören müssen "... Schule, der Ort der Gesellschaft, ein Ort der Zukunft, ein Ort der Bildung, Erziehung, ein Ort der Nächstenliebe und von daher ist es eine besonders gemeine Art, eine Schule so zu Stören und zu zerstören ... ". Ich habe selten einen solchen realitätsfernen Mist von einem Politiker gehört.

Klar ist Schule ein Ort der Bildung und Erziehung. Ersteres weil Lehrer sich bemühen, ihren Stoff unter die Schüler zu bringen, und Erziehung alleine schon deshalb, weil sich Schüler etwa ein drittel Ihrer Lebenszeit in der Schule aufhalten. Aber dieser Aufenthalt ist mitunter alles andere als das, was Herr Ottinger als seine wild romantischen Vorstellungen zum besten gibt. Schule ein Ort des puren Darwinismus, ein Ort des Kampfes, des Terrors, ein Ort der Verhöhnung und Erniedrigung, das würde es viel besser treffen!

Wen ein Schüler nicht so kommunikativ wie andere ist, aus welchen Grund auch immer, und sei es nur weil er keine gleichaltrigen findet, die seine Interessen teilen, dann geriet er sehr schnell ist das Fadenkreuz seiner ach so netten Mitschüler. Wenn dieser dann von einer ganzen Meute in eine Mülltonne geworfen wird, und diese dann Minuten lange durch Schlaglöcher über den Schulhof gerollt wird, so das der Schüler immer wieder in den stinkenden Müll fällt, dann ist das alles andere als schön. Wenn dann der Aufsichtführende Lehrer sich erst gegen ende der Pause sich dazu herablässt, gegen diese Aktion einzuschreiten, dann kommt warlich der Eindruck von Schule als rechtsfreier, exteritorialen Raum auf.

Ich hatte zum Beispiel mal als Schüler der Abschlussklasse (oder ein Jahr davor, ist schon mehr als ein viertel Jahrhundert her) das Problem, das ich von den Schülern der Einstiegsjahrgänge als Zielscheibe, vermutlich für deren Frust über Schüler der höheren Jahrgänge, herhalten musste. Das war alles andere als Einfach, weil eine passive Reaktion wie die des sich Versteckens bei mehr 30 Verfolgern einfach nicht mehr funktioniert. Zumal ich damit auch zunehmend Ärger mit Lehrern bekam, denen es aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht passte, das ich mich in unbeaufsichtigten und leeren Räumen Aufhalten wollte. Aber gegen den Terror und die Tritte der Meute in den beaufsichtigten Schulhöfen hat keiner was unternommen. Während ich den Angriff des ersten abzuwehren versuchte, hatte ich schon den nächsten Tritt eines Anderen von hinten in die Kniekehle kassiert. Und das wurde immer schlimmer, weil es immer mehr wurden!

Irgendwann habe ich dann beschlossen, das ich eine bessere Strategie brauche. Ich merkte, das die Schläge und Tritte so schlimm ja auch nicht sind. Ich beschloss sie einfach Einzustecken, Gerechtigkeit und Friedfertigkeit ruhen zu lassen und einen für alles Haftbar zu machen. Ich griff mir also den ersten den ich erwischte, und hielt ihn fest, quetschte ihn zwischen mir und einer Betonwand ein, und schlug bis zum Ende der Pause auf den Kerl ein. Nicht wirklich die feine Art, aber Interessant, denn noch während der Pause lies die Unterstützung seiner Mitstreiter zusehends nach. Als der dann flennend Abzog, hatte sich mein Problem in nichts aufgelöst - aber ohne Gewalt war das Problem definitive nicht zu lösen, denn die Lehrer wollten schlicht nichts Unternehmen und immer mehr Schüler wollten ihren Spaß zum Frust Abbau mit mir haben. Ok, ich hatte wohl Glück, den zwei Stunden später fragt mich mein Klassensprecher, warum ich denn den Förderstufensprecher ungespritzt in den Betonboden rammen würde. Da war mir klar, das ich mit Glück den Oberrabauken erwischt hatte.

Ich wünsche mir, so schlimm das für die Opfer das Amoklaufs auch sein mag, das man auch endlich mal das Aufklärt, was die jahrelange Vorgeschichte des ganzen war, obwohl die Wolkenkuckucksheim Vorstellungen der Verantwortlichen befürchten lassen, das alles wie gewohnt unter den Teppich gekehrt wird. Und dabei ist zu befürchten, das heute, 25 Jahre später, die Situation noch viel schlimmer ist als damals. Wenn ich da alleine an die Ausführungen meines Schwagers denke, der 2 Kinder in der Schule hat. Die Schülertoilette, schon damals in meiner Wahrnehmung sowas wie die "Kammer des Schreckens", soll heute angeblich ein quasi exterritorialen Status haben, den sich allenfalls bewaffnete Polizisten vorwagen. Zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen sollte man sicherstellen, das die Verfassungsmäßigen Rechte der kindlichen Personen auch vor anderen Kindern geschützt werden, anstatt über Waffengesetze und Ballerspiele zu lamentieren.