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03 Februar 2011

Das Zugunglück von Horndorf ...

Bei dem Zugunfall von Horndorf ist ein Personenzug des HEX Express, einer sehr umtriebigen privat bahn, frontal mit einem Kalkgüterzug zusammengestoßen. Dabei kamen bisher 10 Menschen ums leben, 23 wurden teils schwer verletzt. Es zeichnet sich ab, das der Lokführer des Güterzuges ein Haltesignal überfahren hat. Wie bei jedem Autofahrer auch welcher eine Ampel bei rot passiert und einen Unfall baut, ist das ein Grund für einer Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung. So weit so schlecht.

Das Unglück geschah bei dichten Nebel. Ein Autofahrer, welcher ohne induktive Notbremse welche das überfahren von roten Ampeln verhindert, unterwegs ist, muss, so lernt fast jeder in der Fahrschule, entsprechend langsam unterwegs sein, damit er auch alles relevante mitbekommt. Ein Lokführer aber, der muß sich an den Fahrplan halten, weil sonst sein Fahrweg nicht frei ist. Er KANN und DARF vermutlich also nicht nach freien ermessen und Sicht langsam Fahren! Ich kann mich an Fahrten in einem Schienenbus erinnern, als draußen massiver Nebel herrschte. Bei einem Schienenbus hat man damals, vor über 30 Jahren, noch eine gute Sicht nach vorne. Mann konnte dem Lokführer über die Schulter sehen, etwas was wohl jeder Junge mal gerne macht. Ich muss Sagen, die Signale waren definitiv nicht zu sehen!! Man Sollte den Lokführer zwar nicht ansprechen, ich habe es aber dann im Bahnhof doch gemacht. Auf meine Bedenken und das geäußerte Unbehagen, das er ja gar nichts sehen könne, entgegnete mir der Mann, das die Strecken definitiv frei sein, und wenn nicht, der Zug wegen der Indusi automatisch anhalten würde ... (Quelle Wikipedia)


Hm, so weit so gut, dumm nur, wenn man keine Indusi hat! Ich vermute, das durch den Beschluß der Bahn im Westen, die Indusi flächendeckend zu verbauen, einige zuständige Leute im Ministerium eingeschlafen sind, und es versäumt haben, die Rechtslage den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik anzupassen. So konnte es sein, das weiterhin auf Strecken im Osten, welcher diesem Beschluss entgangen ist, bei 100km/h ohne Indusi gefahren werden durfte. Sieht man sich den Fahrplan der HEX mit stündlichen Zugverbindungen an, so wird klar, das die eingleisige Strecke wohl gut ausgelastet war. Das spricht dafür, das die Lokführer angewiesen sind, bei Nebel eben solche Nebelblindflüge wie ihre Kollegen im Westen zu veranstalten - aber ohne Indusi!! Das ist, bezogen auf die Verantwortung des Betreibers, mindestens grob Fahrlässig wenn nicht gar billigende Inkaufnahme des Tods von Passagieren.

Insoweit fordere ich,

  1. Den Lokführer wegen leichter Fahrlässigkeit zu verurteilen. Er hätte dem an Nötigung grenzenden Druck seines Arbeitgebers zu so einem gefährlichen Betrieb nicht nachgeben dürfen und hätte Streiken müssen. Dann hätte ein Gericht die Chance gehabt, dieses für Richtig zu beurteilen, und die Bahn AG ohne Tote in Zugzwang zu bringen, die Sauerei zu beenden. Der Fehler am Unfalltag war aus der entstandenen Gemengelage dann statistisch unvermeidbar, und nur eine Frage der Zeit.

  2. Den aalglatten notorischen Dauergrinser und Stuttgart 21 Befürworter Kefer anzuklagen. Fragen der technischen Betriebsführung unterstehen dem Technikvorstand eines Unternehmens. Die Frage, ob und wie bei einer Strecke Ohne Zugsicherung, bei der also das erkennen der Signale lebenswichtig ist, bei Nebel zu fahren ist, ist eine Frage der technischen Betriebsführung. Es ist zu klären, ob Fahrpläne eine entsprechende Langsamfahrten zulassen müssen, also entsprechend wenige Züge auf der Strecke unterwegs sind. Da der Fahrplan sehr dicht ist, muss geprüft werden, ob es Regen gibt, wie mit den Ausgefallenen oder massiv verspäteten Zügen umgegangen wird. Wie erfolgt die Vergabe von außerordentlicher Trassen, den Fahrberechtigungen, auf einer Strecke. Werden Wettervorhersagedaten ausgewertet? Gibt es diese nicht oder sind diese Unrealistisch, so ist Kefer und andere damit betraute Untergebene zu einer Haftstrafe wegen Totschlag durch Unterlassen zu verurteilen! Ansonsten wegen Fahrlässigkeit, weil er sich auf das Urteilsvermögen seiner Lokführer verlässt, obschon Nebel eben keine Homogene Sache ist.

  3. Das Eisenbahnbundesamt überprüft, ob geltendes Recht eingehalten wird. Das Gesetz wurde nicht geändert, insofern ist nur zu Prüfen, ob solche Widersprüche wie im Absatz zum Herrn Kefer auch von EBA hätten erkannt und unterbunden werden können. Die Teilaspekte sind legal, nur alles zusammen ist grob Fahrlässig.

  4. Das Gesetze in Deutschland unzureichend an die technische Entwicklung angepasst werden, ist leider trauriger Alltag. Ursache hierfür dürften die Präferenzen der etablierten Parteien für erprobte Parteisoldaten in Personalfragen sein. Hier hat man es versäumt, die Beschluss der Bundesbahn zur flächendeckenden Indusi auch in das Gesetz zu übernehmen. Das eventuelle Ausnahmen dann zu übermäßigen Gefahren führen, ist augenscheinlich klar. Das ist ein politisches und kein strafrechtliches Versäumnis des zuständigen Verkehrsminister des Bundes. Ein Rücktritt ist unvermeidlich!



Nachtrag 6.3.: Die Frist für die Unterschrifteinsammlung des neuen Bürgerbegehren um das Projekt über die verfassungswidrigen Finanztricksereien zu stoppen läuft am 14.03.2011 aus. Es ist sofortiges Handeln angesagt!

17 Juli 2009

Das berliner S-Bahn Chaos

Am ersten Mai 2009 verunglückte eine Triebwagen der Baureihe 481 der Berliner S-Bahn Linie 5. Dabei ist eins der Räder zerbrochen. S-Bahn-Chef Heineman sagte: „Die Sicherheit unserer Fahrgäste hat oberste Priorität“ ... „Alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Untersuchung von Fahrzeugen werden exakt eingehalten und dokumentiert.“ Laut Presse wurde mit Eisenbahn Bundesamt, zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen zum Bahnbetrieb, das die Züge doppelt so oft, jeweils nach 30000km statt 60000km, an den Rädern kontrolliert werden um die Sicherheit der Fahrgäste wiederherzustellen.

Was dann passierte, geht gar nicht! Die Betreibergesellschaft ist dieser Auflage offensichtlich nicht nachgekommen. Herr Heineman, wie kann das sein! Sie sagten doch „Die Sicherheit unserer Fahrgäste hat oberste Priorität“. Hätten Sie, im Falle das sich das Betrieblich nicht darstellen lässt, mit der Aufsicht vom Eisenbahn Bundesamt etwas anderes aushandeln können, was die Sicherheit auch herstellt?

Als die Beamten vom Eisenbahn Bundesamt das mitbekommen haben, waren sie natürlich entsetzt, ob der Verantwortungslosigkeit der Betreibergesellschaft. Aber das sich die Beamten dann scheinbar bis ins unendliche Aufblasen und die Lebensadern von Berlin lahmlegen, das ist kaum nachzuvollziehen. Ich hätte in so einem Fall erstmal die Verhängung eines horrenden Bußgelds gegen die Betreibergesellschaft, die S-Bahn Berlin GmbH ein Unternehmen der Deutschen Bahn Gruppe, erwartet. Es kann aber sein, das den Beamten dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlt, weil die Bahnen bis vor einigen Jahren eine staatliche Angelegenheit wahren, und in sofern das Geld nur von einer staatlichen Tasche in die andere geflossen wäre, was keinen besonderen Sinn gemacht hätte. Wie man immer wieder an Vorlagen der EU, wie zum Beispiel der Versicherungspflicht der Pauschalreise Veranstalter gegen Konkurs, erkennen kann, sind unsere Parlamentarier mitunter verschlafen, was die Anpassung der Rechtslage an neue Umstände angeht.

Also bleiben möglicherweise nur Verfügung zum zulässigen Betrieb übrig. Was machen Sie, sie verfügen die Stilllegung der betroffenen Triebwagen, und richtet damit in Berlin ein massives Chaos ein. Die Frage ist jetzt, ob das sein musste. Die Kräfte, die den Zug in der Schiene halten, heißen Zwangskräfte. Diese Zwangskräfte sind es, die hauptsächlich das Material verschleißen. Diese Kräfte muss man in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe sind diejenigen die nötig sind um der Schwerkraft entgegenwirken. Populärwissenschaftlich ausgedrückt sind das die Kräfte die gebraucht werden, damit der Zug nicht zusammenbricht. Die andere Gruppe sind die Kräfte, die benötigt werden, um die Bewegung der Maschine zu ermöglichen. Darunter fällt alles, was mit der Bewegung zu tun hat. Die Fliehkräfte der Räder und in anderen drehenden Teilen wie Motor oder Getriebe, Fliehkräfte des Zuges in Kurven sowie alle Arten von Vibrationen bilden die zweite Gruppe der Zwangskräfte. Diese Gruppe zeichnet aus, das sie mindestens Quadratisch mit der Geschwindigkeit zunehmen.

Da laut Presseberichte nur bestimmte Räder, über die der Antrieb der Züge erfolgt, getauscht werden müssen, ist die Vermutung beinahe zwingend, das vom Antrieb erzeugte Vibrationen beim Problem involviert sind. Warum, so frage ich mich, hat das Eisenbahnbundesamt dann nicht angeordnet, das die Geschwindigkeit der Züge um 30% zu verringern ist. Damit würden alle nicht durch die Schwerkraft bedingten Zwangskräfte halbiert! Die Einhaltung dieser Maßnahme wäre für jeden Fahrgast unmittelbar Wahrnehmbar. Durch diese Transparenz wäre die Sicherheit auch unabhängig von der Kooperationsbereitschaft der S-Bahn Berlin GmbH gewährleistet. Mit einem GPS-Logger könnte jeder einen Verstoß sogar als Passagier nachweißen. Da S-Bahnen circa 20% der Zeit damit befasst sind, in einem Bahnhof anzuhalten, würde sich die Reisegeschwindigkeit nur um 25% verringern. Das währe meines Erachtens, wenn die Züge nicht aus anderen Gründen versagen, die Maßnahme mit Augenmaß gewesen die Sinnvoll gewesen wäre. Das was das Eisenbahn Bundesamt veranstaltet ist, wenn es nicht schwerwiegende Gründe dafür gibt die nicht in der Presse kommuniziert wurden, eine gewissenlose Demonstration von Machtbefugnissen von Beamten ohne jede Rücksichtnahme von Kollateralschäden.

Nachtrag vom 18.07.2009:

Das Eisenbahnbundesamt verteidigt seine Anordnung damit, das ein weiterer Riss gefunden wurde und zwar "von Format" wie es heißt. Wie groß der Riss genau ist, konnte ich nicht finden. Es ist aber wohl so, das dieser Riss so groß ist, das davon ausgegangen wird, das es einen potentiell neuen Mechanismus oder das Erreichen einer Verschleißgrenze gibt, welche diese Risse sehr schnell hervorruft oder möglicherweises aber diese von den routinemässigen Kontrollen nicht gefunden wurden. Insofern sind die Stilllegungsverfügungen das einzig Richtige, nur warum hat man das nicht gleich Kommuniziert und damit die Arbeit des Eisenbahnbundesamtes in Verruf gebracht. Die Menschen wollen sicher nicht in eine marode S-Bahn einsteigen! Aber wenn der falsche Eindruck entsteht, es handelt sich um eine Willkürmaßnahme um die Autorität der aufsichtführenden Behörde unter Beweiß zu stellen, dann darf Sie sich nicht über Unmut beschweren. Völlig unnötig, das Ganze. Transparenz heißt das Zauberwort der Stunde!