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03 Februar 2011

Das Zugunglück von Horndorf ...

Bei dem Zugunfall von Horndorf ist ein Personenzug des HEX Express, einer sehr umtriebigen privat bahn, frontal mit einem Kalkgüterzug zusammengestoßen. Dabei kamen bisher 10 Menschen ums leben, 23 wurden teils schwer verletzt. Es zeichnet sich ab, das der Lokführer des Güterzuges ein Haltesignal überfahren hat. Wie bei jedem Autofahrer auch welcher eine Ampel bei rot passiert und einen Unfall baut, ist das ein Grund für einer Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung. So weit so schlecht.

Das Unglück geschah bei dichten Nebel. Ein Autofahrer, welcher ohne induktive Notbremse welche das überfahren von roten Ampeln verhindert, unterwegs ist, muss, so lernt fast jeder in der Fahrschule, entsprechend langsam unterwegs sein, damit er auch alles relevante mitbekommt. Ein Lokführer aber, der muß sich an den Fahrplan halten, weil sonst sein Fahrweg nicht frei ist. Er KANN und DARF vermutlich also nicht nach freien ermessen und Sicht langsam Fahren! Ich kann mich an Fahrten in einem Schienenbus erinnern, als draußen massiver Nebel herrschte. Bei einem Schienenbus hat man damals, vor über 30 Jahren, noch eine gute Sicht nach vorne. Mann konnte dem Lokführer über die Schulter sehen, etwas was wohl jeder Junge mal gerne macht. Ich muss Sagen, die Signale waren definitiv nicht zu sehen!! Man Sollte den Lokführer zwar nicht ansprechen, ich habe es aber dann im Bahnhof doch gemacht. Auf meine Bedenken und das geäußerte Unbehagen, das er ja gar nichts sehen könne, entgegnete mir der Mann, das die Strecken definitiv frei sein, und wenn nicht, der Zug wegen der Indusi automatisch anhalten würde ... (Quelle Wikipedia)


Hm, so weit so gut, dumm nur, wenn man keine Indusi hat! Ich vermute, das durch den Beschluß der Bahn im Westen, die Indusi flächendeckend zu verbauen, einige zuständige Leute im Ministerium eingeschlafen sind, und es versäumt haben, die Rechtslage den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik anzupassen. So konnte es sein, das weiterhin auf Strecken im Osten, welcher diesem Beschluss entgangen ist, bei 100km/h ohne Indusi gefahren werden durfte. Sieht man sich den Fahrplan der HEX mit stündlichen Zugverbindungen an, so wird klar, das die eingleisige Strecke wohl gut ausgelastet war. Das spricht dafür, das die Lokführer angewiesen sind, bei Nebel eben solche Nebelblindflüge wie ihre Kollegen im Westen zu veranstalten - aber ohne Indusi!! Das ist, bezogen auf die Verantwortung des Betreibers, mindestens grob Fahrlässig wenn nicht gar billigende Inkaufnahme des Tods von Passagieren.

Insoweit fordere ich,

  1. Den Lokführer wegen leichter Fahrlässigkeit zu verurteilen. Er hätte dem an Nötigung grenzenden Druck seines Arbeitgebers zu so einem gefährlichen Betrieb nicht nachgeben dürfen und hätte Streiken müssen. Dann hätte ein Gericht die Chance gehabt, dieses für Richtig zu beurteilen, und die Bahn AG ohne Tote in Zugzwang zu bringen, die Sauerei zu beenden. Der Fehler am Unfalltag war aus der entstandenen Gemengelage dann statistisch unvermeidbar, und nur eine Frage der Zeit.

  2. Den aalglatten notorischen Dauergrinser und Stuttgart 21 Befürworter Kefer anzuklagen. Fragen der technischen Betriebsführung unterstehen dem Technikvorstand eines Unternehmens. Die Frage, ob und wie bei einer Strecke Ohne Zugsicherung, bei der also das erkennen der Signale lebenswichtig ist, bei Nebel zu fahren ist, ist eine Frage der technischen Betriebsführung. Es ist zu klären, ob Fahrpläne eine entsprechende Langsamfahrten zulassen müssen, also entsprechend wenige Züge auf der Strecke unterwegs sind. Da der Fahrplan sehr dicht ist, muss geprüft werden, ob es Regen gibt, wie mit den Ausgefallenen oder massiv verspäteten Zügen umgegangen wird. Wie erfolgt die Vergabe von außerordentlicher Trassen, den Fahrberechtigungen, auf einer Strecke. Werden Wettervorhersagedaten ausgewertet? Gibt es diese nicht oder sind diese Unrealistisch, so ist Kefer und andere damit betraute Untergebene zu einer Haftstrafe wegen Totschlag durch Unterlassen zu verurteilen! Ansonsten wegen Fahrlässigkeit, weil er sich auf das Urteilsvermögen seiner Lokführer verlässt, obschon Nebel eben keine Homogene Sache ist.

  3. Das Eisenbahnbundesamt überprüft, ob geltendes Recht eingehalten wird. Das Gesetz wurde nicht geändert, insofern ist nur zu Prüfen, ob solche Widersprüche wie im Absatz zum Herrn Kefer auch von EBA hätten erkannt und unterbunden werden können. Die Teilaspekte sind legal, nur alles zusammen ist grob Fahrlässig.

  4. Das Gesetze in Deutschland unzureichend an die technische Entwicklung angepasst werden, ist leider trauriger Alltag. Ursache hierfür dürften die Präferenzen der etablierten Parteien für erprobte Parteisoldaten in Personalfragen sein. Hier hat man es versäumt, die Beschluss der Bundesbahn zur flächendeckenden Indusi auch in das Gesetz zu übernehmen. Das eventuelle Ausnahmen dann zu übermäßigen Gefahren führen, ist augenscheinlich klar. Das ist ein politisches und kein strafrechtliches Versäumnis des zuständigen Verkehrsminister des Bundes. Ein Rücktritt ist unvermeidlich!



Nachtrag 6.3.: Die Frist für die Unterschrifteinsammlung des neuen Bürgerbegehren um das Projekt über die verfassungswidrigen Finanztricksereien zu stoppen läuft am 14.03.2011 aus. Es ist sofortiges Handeln angesagt!

04 Dezember 2010

Potentiell tödliche Wetten im ZDF nur um die Einschaltquote eines GEZ Senders vor dem Kollaps zu retten? Update

Irgendwann musste es ja passieren. Bei "Wetten Das?" gab es immer spektakuläre Sport Wetten. Ziel des Ganzen war, überhaupt noch vom Publikum noch nennenswert Warmgenomen zu werden. Bei den Sport Wetten gehen die Protagonisten immer auch gewisses Risiko ein, zu verunglücken. Das ist nunmal so, wenn man z.B. bei einem Fahrenden Auto auf 2 Räder einen Reifen wechselt.

Heute war es nun soweit, das was schief ging. Ein junger Mann, der mit Sprungfedern ausgerüstet ist, hat gewettet, das der ihm entgegenkommende Fahrzeuge überspringen kann. Natürlich bereiten sich die Kandidaten auf ihre Wette vor und sind trainierte Sportler. Aber es gibt dieses Restrisiko, das irgendwas nicht ganz so funktioniert wie im Training. Er Sprang ab über das Auto. Man erkennt das er erst mal einen Querdrehimpuls von näherungsweise 0 hat, also nicht rotiert. Im letzten Moment vor dem Absprung wird die Kraft der Federn genutzt, um einen Salto einzuleiten, so das die langen Federn nicht mit dem Auto kollidieren können.





Er springt jedoch nicht hoch genug ab, und muss sich auf dem Auto Abstützen.






Durch das Abstützen auf dem Waagen bekommt er unterhalb des Körperschwerpunkts einen Impuls übertragen der einen Massiven Querdrehimpuls überträgt.





Beim aufkommen auf dem Boden passiert dann zwingend ein Stolperer, der nicht mehr zu verhindern ist, und der Sportler knallt heftig mit der Front seines Körpers auf den Boden.




Es ist wirklich Zeit, grundlegende Reformen im öffentlich rechtlichen Fernsehen durchzusetzen. Man sollte diese Rechtsform auf die Verbreitung von Informationen einschränken. Teure Unterhaltungsbeiträge müssen heute nicht mehr über eine Zwangsabgabe finanziert werden.

Nachtrag: Hier habe ich nochmal die gesamte Wette gefunden, um die vorgesehene Technik des Sprungs zu Zeigen:

03 August 2009

Der Tod des Jörg Hillinger, das ABS Steuergerät als perfekte Mordwaffe?

Ich habe schon mal den unheimlichen eindruck gehabt, das in einem konkreten Fall möglicherweise ein Mensch unter Verwendung eines Steuergerätes für ein Automobil getötet wurde. Es ging damals um das Ableben von Herrn Jörg Haider. Jetzt bin ich wieder über so eine Geschichte gestolpert, die sogar noch Mysteriöser ist.

Auf der Webseite schwarze-pest.org wird dargelegt, das es als sehr Wahrscheinlich anzusehen ist, das der Tod des Staatsanwaltes Jörg Hillinger der CDU/CSU zumindest mal sehr gelegen kam wegen seiner Unangenehmen Ermittlungen in der CDU-Spendenaffäre. Im Bericht des Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtags heißt es dazu:

Frage 10.: Welche Untersuchungen bzw. Ermittlungen wurden hinsichtlich des Unfalltodes des Leitenden Oberstaatsanwalts Jörg Hillinger am 26.4.1999 veranlasst und welche Ergebnisse hatten diese? Leitender Oberstaatsanwalt Hillinger kam am 28.04.19991 mit seinem PKW auf der Staatsstraße 2027 zwischen Zusamaltheim
und Roggden auf die linke Fahrbahnseite und 1 Die Frage II 10 im Einsetzungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 15.02.2001 (Drs. 14/5770) nennt das falsche Unfalldatum. kollidierte dort mit einem entgegenkommenden LKW. Er wurde bei diesem Verkehrsunfall getötet. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde zur Aufklärung des Unfallhergangs ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. In dieser Angelegenheit wurden mehrere Zeugen vernommen und insgesamt acht Gutachten von der Staatsanwaltschaft Augsburg in Auftrag gegeben. Der Verstorbene wurde obduziert, es wurden eine neuropathologische, eine chemisch-toxikologische und eine BAKUntersuchung angeordnet. Die medizinischen Gutachten und Zeugenaussagen ergaben keine Hinweise auf ein mögliches Fremdverschulden. Im Blut von Hillinger war nichts vorhanden, was seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen konnte, der BAK-Wert lag bei 0,00 Promille. Ebenso wurden ein unfallanalytisches Gutachten und ein Gutachten zum technischen Zustand des verunglückten Fahrzeuges in Auftrag gegeben. Die Kfz-Sachverständigen konnten an dem Unfallfahrzeug keine technischen Mängel oder Hinweise auf Manipulationen feststellen. Es waren keine Hinweise auf ein Fremdverschulden erkennbar. Das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde deshalb am 17.08.1999 gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Am 15.11.2000 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Anlass hierfür waren Berichte über ein angebliches Bremsversagen an dem mittlerweile in Polen reparierten Unfallfahrzeug. Die KFZ-Sachverständigen untersuchten das Fahrzeug deshalb Ende 2000 erneut und fertigten zwei weitere Gutachten an. Sie stellten auf der Grundlage von Zeugenaussagen fest, dass ca. 1000 km Fahrleistung nach der nicht professionell durchgeführten Reparatur des Fahrzeuges möglicherweise ein Teilausfall an der Bremse aufgetreten war. Warum es zu dem von einem Zeugen behaupteten Teilausfall der Bremse in Polen gekommen ist, kann dahingestellt bleiben. Nach den Feststellungen der Sachverständigen ist ein Bremsversagen als Unfallursache auszuschließen. Da die im Anschluss daran durchgeführten Untersuchungen wieder keine Anhaltspunkte für eine Manipulation am Fahrzeug oder Hinweis auf ein Fremdverschulden erbrachten, wurde das Ermittlungsverfahren a 21.01.2001 erneut eingestellt.


Den blogs bei der taz zufolge, soll es sich bei dem Unfallwagen um einen 4 Wochen alten Opel Astra handeln. Die "normalen" Manipulationen an Fahrzeugen, wie man Sie aus Büchern und Filmen kennt, haben typischerweise folgendes Muster: Das Auto wird verändert, und zwar so, das ein schwerer tödlicher Unfall unvermeidbar wird. Dabei wird gehofft, das die Zerstörungen des Unfalls die Manipulation überdecken. Das ist eine törichte Annahme, wenn man zugrundelegt, was Materialwissenschaft heute alles kann. Wenn die Polizei einen Verdächtigen haben, können die Jungs sogar Spuren vom Wagens des Opfers bei einem Täter nachweißen kann. In sofern sind Aussagen wie Experten schliessen Mordanschlag auf Staatsanwalt aus für materielle Veränderungen als als sehr aussagekräftig zu bewerten.

Aber modere Autos verfügen über Computer, deren Software über ein Flash Speicher upgedated werden kann. Ein Blick in Autoscout24 zeigt, das alles an Hardware an Bord ist um einen Meschen zu töten. Dazu muss man sich nur klar machen, das ein ABS die Bremskraft einzelne Räder reguliert. Aus der daraus bei stark asymmetrischer Bremswirkung resultierend Möglichkeit das Auto auch um seine Hochachse zu drehen entwickelte sich ja später das ESP, welches damals noch nicht serienmäßig wahr. Über die Sensoren für die Raddrehzahl und den Bremsdruck weis das Steuergerät, wann eine aussichtsreiche Situation vorliegt, dem Fahrer Probleme zu bereiten. Schließlich lässt sich den Differenzdrehzahlen auf die kurvigkeit der Strecke schließen und die Drehzahl liefert die Geschwindigkeit.

Wenn Sie jetzt denken, mann müsste nach dem Einschlag das Programm im Speicher wiederfinden, dann liegen Sie damit falsch. Das Steuergerät des Airbag tauscht mit den andren Geräten Daten über die Sensoren aus. Das Airbagsteuergerät hat Sensoren, die es Ihm im Normalbetrieb erlauben, den Airbag rechtzeitig zu Zünden. Da in computern alles recht schnell geht, besteht noch genug zeit, die Veränderungen an der Software rückgängig zu machen. Möglich wird das dadurch, das man Programmteile die man während der Mission nicht braucht oder sogar kontraproduktiv sind, mit einem Algorithmus wie bz2 verkleinern kann, um Platz für das Killerprogramm zu gewinnen. Das passt auch dazu, das sich ein wichtiger Airbag eben nicht öffnete. Die Manipulation besteht aus einem Simplen Update der Software von der Serviceschnittstelle aus; mit materialwissenschaftlichen Methoden nicht nachzuweißen weil vom bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht zu unterscheiden.

Kann man sowas nachweißen? Eine Erleichterung wäre, wenn man das Steuergerät öffnen müsste, um es verändern zu können. Zumindest dann, wenn keine Fehler drin sind, mit denen diese Schranke umgangen werden kann. Letztenendes eine normales Hackingproblem. Ist das Update offen wird richtig richtig schwer. Es besteht unter Umständen je nach Algorithmus die Möglichkeit, mit einem Elektronenstrahl die Ladungen der einzelnen Flashzellen zu messen, und daraus Aussagen über vergangene Werte zu gewinnen. Auf jeden Fall ist die Möglichkeit, das der Staatsanwalt durch einen Mordanschlag an der Verfolgung einer Fährte gehindert wurde, als absolut plausibel zu bewerten.

09 Juli 2008

Der Atomunfall von Tricastin

Bei dem Unfall von Tricastin sollen 360 Kilogramm Uran in die Umwelt gelangt sein. Klingt nach viel, und die Deutschen GEZ-Medien zetern wieder aus allen öko sozialistischen Sprachrohren wie gefährlich das wieder war, und wie viele Menschen jetzt wieder Krebs bekommen ...

Schauen wird mal. Die Konzentration von Natururan im Seewasser beträgt 0.003 Gramm pro Kubikmeter Wasser. Nicht gerade viel. Aber sehen sie selbst:

Sie überblicken 5000 meter auf das Meer hinaus. Das Wasser im Abstand von 5000 Meter sei 100 Meter tief. Also ist das Wasser bei einem gleichmäßigen Abfall im Mittel 50 Meter tief. Das macht dann in diesem 5000 Meter streifen den Sie vom Strand aus überblicken können 50 * 5000 = 250000 Kubikmeter pro Meter am Strand.

Sie gehen an den Strand der nur 480 Meter lang ist und von Klippen begrenzt ist, dann beläuft sich die Wassermenge die Sie überblicken auf 480 * 250000 = 120000000 Kubikmeter Wasser. Jetzt sehen wir mal nach, wie viel Uran in dieser Menge Wasser enthalten ist. Also 120000000 mal 0.003 Gramm pro Kubikmeter, also 360000 Gramm Uran. Wenn man jetzt noch weiß, das 1000 Gramm ein Kilogramm sind, dann findet man das diese Wassermenge genau 360 Kilogramm Uran enthalten.

Und Jetzt? Gibt es Angelverbote im Seewasser? Ist das verzehren von Fisch und Meerestieren verboten, wegen radioaktiver Kontamination? Werden jetzt alle Strände dieser Welt wegen radioaktiver Kontamination gesperrt, so das die Touristen jetzt nirgendwo mehr schwimmen können? Fühlen Sie sich jetzt krank, weil sie ja schon mal im Meer gebadet haben? Nee, natürlich nicht. Die Berichterstattung in den öko sozialistischen GEZ Medien ist hoffnungslos einseitig und verzerrend. Es wird zeit, diese Indoktrination zu stoppen!

31 Oktober 2007

Wie gfährlich sind eigendlich verlorene Kernwaffen?

Mitunter kommt es vor, das Atomuboote der Supermächte sinken und nicht geborgen werden können. Also gehen wir von einer runden Tonne des guten Waffenplutoniums 239Pu aus. Bei einer Mol Masse von 239 Gramm sind Das 4184 Mol. Mal der Avogadro Zahl von 6,02214179 * 1023 Atome pro Mol ergeben sich daraus 2 519 664 124 936 000 000 000 000 000 Atome.

Die Halbwertszeit sind 24110 Jahre, also 760 332 960 000 Sekunden. Daraus ergibt sich durch Logarithmusrechnung das Pro Sekunde der 1 096 928 590 816 Teil der Atome die vorhanden sind zerfallen. Bei einer Tonne Plutonium zerfallen also im Mittel 2 297 017 459 504 365 Atome pro Sekunde.

U-Boote, die nicht geborgen werden, liegen am Meeresboden in deutlich mehr als 500 Meter Tiefe, weil sonst das Risiko das Feinde (Offizielle oder auch Bin Laden & Co) die Teile Bergen, viel zu groß ist. Nehmen wir an, das sich das Plutonium nach seiner Freisetzung auf ein Seegebiet von 1000 mal 1000 km verteilt. Das wären dann 500000 Kubikkilometer Seewasser, oder eben 500 000 000 000 000 Kubikmeter Wasser. Das macht dann eine Aktivität von 4,59 Bequell (Zerfälle pro Sekunde) pro Kubikmeter Seewasser. Das ist nachweisbar, wenn auch nicht ganz so einfach.

Für Atomhysteriker ein Weltuntergang, in Wirklichkeit ALS EINZELFALL kein Grund für Panik. Das soll nicht heißen, das die Atommächte nicht besser auf ihr Militärspielzeug acht geben sollten. Wie die Atommächte mit der Atomtechnik umgehen, ist mitunter nicht zu vertreten. Ein Einschluss, auch wenn er nicht 100,00000 % Sicher ist, ist immer noch besser als das Zeug einfach in der Gegend zu verstreuen oder im Hafen vor sich hinrosten zu lassen. Auch sich von anderen Staaten die Entsorgungstechnik Sponsern zu lassen, ist keine akzeptable Lösung. Leider können sich die Atommächte nur gegenseitig dazu verpflichten, ihren Militärmaterial sachgemäß zu behandeln, dafür sind es eben Atommächte.

Durch die oberirdischen Atomversuche sind, laut wikipedia, 3 bis 5 Tonnen von dem Zeug freigesetzt worden, da jede Atomexplosion ihren Brennstoff nicht 100% verbrennt. Es zeigt sich, das einzelne Pannen zu vertreten sind. Mir graut vor einer Energiemangelgesellschaft, wie sich sich Grüne, SPD und andere Spinner so vorstellen. Was bei Energiemangel passiert, das können sie an den Auswirkungen von Stromausfällen bestens studieren.