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07 September 2007

Wenn der Staat das Vertrauen der Bürger verliert...

Der Innenminister, Herr Schäuble, will seinen umstrittenen Bundestrojaner auch mit Hilfe von Behörden E-Mails unter das Volk bringen. Ich halte das für ein ein extrem kontraproduktive Idee.

Niemand muss sich gegenüber staatlichen Stellen selber Belasten.


§ 55 StPO

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.


Bei Leuten, die ein E-Mail Programm eines verbreiteten amerikanischen Softwareherstellers nutzen, ist aber schon das Öffnen einer Mail schon fast sowas wie eine uneingeschränkte Aussage, wenn man mal davon ausgeht, das man heute fast alles über den Computer regelt. Insofern muss man den Menschen zubilligen, das sie keine vom Staat verteilten Programme auf ihren Rechner zur Ausführung bringen, sofern diese nicht im Quellcode veröffentlicht werden und von vertrauenswürdiger und Kompetenter Stelle für harmlos befunden wurden.

In dem Hilfetext des online Steuerportals Elster-Online wird empfohlen, unter Windows Vista diese Seite als Vertrauenswürdig einzustufen, weil es sonst an einem der neuen Sicherheitsfunktionen von Vista hängenbleiben soll. Sowas kann sich der Staat in Zukunft nicht mehr erlauben! Alles was nicht im höchsten Misstrauensmodus für übel beleumundete Webseiten funktioniert, wird in Zukunft vermehrt schlicht als defekt Eingestuft.

Sollte ich vom Finanz Amt zu einer Nutzung dieser Software aufgefordert werden (noch benutze ich ausschließlich Papier um meinen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen), werde ich das kategorisch Ablehnen!

Begründung:
(1) Die Nutzung von nicht quell offenen Programmen setzt ein enormes Vertrauensverhältnis zwischen Lieferant und Nutzer voraus, da man die Kontrolle über seine Daten an das genutzte Programm überträgt. Dabei wird nicht nur die Kontrolle über die Daten übergeben, die aktuell verarbeitet werden, vielmehr alle Daten eines Accounts. Hat der Programmhersteller
die Intention Fehler des Betriebssystems auszunutzen, sogar auf alle im Netzwerk gespeicherten Daten aller Benutzer. Durch die Politische Diskussion über den Bundestrojaner muss bein einer Staatlichen stelle des Bundes von einer solchen Intention ausgegangen werden, welche gegebenenfalls auch missbraucht werden können
(2) Durch die Verwendung von Ausführbarem Code jeder Art wird der Nutzer genötigt, bestimmte Produkte von bestimmten Hersteller zu Erwerben, welche von der Software als "Voraussetzung" angeben werden. Dies ist ein Unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb der Computerhersteller welche kleine Hersteller von Vornherein benachteiligt.

Fazit: Die einig akzeptable Oberfläche für staatliche Datenerfassung wird in der Zukunft Https mit normalen HTML Seiten sein. Das ist auch sicher, meine Bank macht das von dem Zeitpunkt an so, seit die Amerikaner ihre 40-bit Beschränkung auf die Schlüssellänge aufgehoben haben.

2 Kommentare:

fred hat gesagt…

Ich glaube, nicht nur an naturwissenschaftlicher Kompetenz fehlt es gewaltig!

Sehr geehrter Herr Hofmann!

Ich wünsche mir wieder frei und unbeschädigt zu sein, wie vor der Pflicht zur Wahrnehmung strafrechtsbezogener hoheitsrechtlicher Aufgaben für den Staat.

Welche Rechtsnormen sind geeignet nachstehende Verhältnisse zu rechtfertigten?
Wie findet man eine Handhabe gegen diese Verfassungswidrigkeit?

Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass ich als privatrechtlich
s a i s o n a l e (zeitlich begrenzte/befristete) Aushilfskraft einer Bundes(Verfolgungs)behörde gegen meine eigenen zwangsläufig zukünftigen potentiellen Arbeitgeber als Prüfungsleiter strafrechtsbezogen ermitteln muss, ohne das durch mich für diese selbstständigen Wahrnehmungen hoheitlicher Kompetenzen und polizeivollzugsdienstlich gleichen Maßnahmen meine persönliche Einwilligung zu diesen Leistungen vorliegt?

Warum werden durch politische Ziele der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern wegen illegaler Ausländerbeschäftigung auch für mich als Aushilfsangestellten verbürgte Rechte mit der Folge verletzt, die nachweislich meine Chancengleichheit der beruflichen Betätigung am Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern massiv benachteiligen?

- - Zitat aus einer Bewerbungsabsage: “... teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten”

Muss nach unserer Grundordnung nicht ausgeschlossen sein, dass mit solchen behördlich aufoktroyierten staatlichen Daueraufgaben persönliches und berufliches Fortkommen dauerhaft ruiniert wird?

Aus welchem Grunde besteht eine Pflicht die Aufgaben eines Betriebsprüfers als Einzel- und Gruppenermittler im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis zu offenbaren, die ja für mich als Bewerbungsunterlagen dienen sollen?

Warum dürfen für mich als betreffende Ermittlungsperson hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt und staatliche Fürsorge geleistet werden?

Warum werden dieser Zustand und die zynischen Vorgehensweisen eines Verwaltungsleiters und ehemaligen DDR-Blockpartei- Kreisvorsitzenden, der sich doch so mit den Zielen und der Politik der damaligen SED identifizierte, durch die Gerechtigkeitspartei SPD gestützt?

Kann man denn außerhalb eines hierzu bestimmten autorisierten Rechtsverhältnisses zu hoheitsrechtlich polizeivollzugsdienstlich gleichen Handlungen ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?

Mit Hinsicht auf etwas Zeit für eine Antwort, bis bald und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Träger hoheitlicher Gewalt mit Befugnissen aus der Eingriffsverwaltung in befristeten privatrechtlichen Schuldverhältnissen a.D.

Joachim Kraus
Tel. 037436 83988
Mail: fredomail@web.de

P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret die Frage.

Warum ist es in diesem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger, an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese dann daraus nachhaltige persönliche Schädigungen erleiden?

C.Hofmann hat gesagt…

Wenn ich mir zu irgend was eine Meinung bilde, dann muss ich auch wissen, worum es geht! Sie schreiben, das besondere Qualifikationen als Betriebsprüfer haben. Sie scheiben aber nicht, wo Sie als Betriebsprüfer gearbeitet haben? In der DDR? Oder für die Sozialversicherung? So wie sie das Darstellen, ist nicht klar, wie genau es zu es zu ihrer Tätigkeit gekommen ist, und was das genau war.

Das bestimmte Qualifikationen durch bestimmte Gesetzgebungen benachteiligt werden, ist nichts wirklich neues. So weiß ich, das Biologen regelmäßig Probleme haben, bei Firmen einen Job zu bekommen, bei denen irgendwas zu Bauen gibt. Sie könnten ja feststellen, das irgendeine (vermeidlich) gefährdete Art durch das Projekt gefährdet wird. Einmal erkannt, wäre eine Fortsetzung des Projekts eine vorsätzliche Umweltstraftat. Ansonsten ist sowas, wenn alle Formalitäten von Leuten die nicht so wirklich die Maximale Ahnung haben erbracht wurden, eine Panne, schlimmstenfalls eine Fahrlässigkeit.

Und da eine Verzögerung eines Projekts alleine schon enorme Kosten verursacht, ganz zu schweigen von den Kosten der nötigen Änderungen, kann man (gute) Biologen in einer Firma die unter anderem Bauprojekte Managen einfach nicht gebrauchen. Ist so!