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06 Juni 2013

Verbot vom DRM im allgemeinen Geschäftsverkehr?

DRM ist dafür da, dass der Urheber festlegen kann, wieviele Leute ein Dokument wie lange lesen können, ob das Dokument ausgedruckt werden kann, und viele andere Fragen des Urheberrechts. Insbesondere ist es auch möglich, Dokumente aus der Ferne zu widerrufen.
So etwas ist extrem problematisch, wenn zum Beispiel Werbematerial oder Angebote versendet werden. Wenn diese ein Sonderangebot bewerben und dann die Dokumente weg sind, wie soll man sich gegen eine Rechnung über den Listenpreis wehren. Auch andere "Zusagen" und "Zusicherungen" könnten mit dieser Technik "aus der Welt" geschafft werden.

Im übrigen behindert die typischerweise proprietäre DRM-Technologie die Nutzung von Open Source-Software im Geschäftsleben, weil z.B. pdf's verschickt werden können, die sich nicht mit Open Source-Software öffnen lassen. DRM und Open Source sind prinzipiell unvereinbar, weil ja sonst jeder die einschränkenden Abfragen auskommentieren kann.

Ausnahmen vom Verbot sollen eines Vertrages bedürfen, in dem sich die Parteien auf die Nutzung und den Zweck des Einsatzes von DRM verständigen. Als sinnvoll ist zum Beispiel der klar definierte Schutz von Geschäftsgeheimnissen aller Art zu betrachten. Das DRM kann in diesem Fall als Teil eines heute schon üblichen Geheimhaltungsabkommens vereinbart werden.

Aus diesem Grund habe ich ein Meinungsbild / Beschlussvorlage im Liquid Feedback der Piratenpartei über die folgende Aussage gestartet:

Die Piratenpartei Deutschland tritt für ein Verbot von Dokumenten mit Digitalem Rechte Management (DRM) im allgemeinen Geschäftsverkehr ein, soweit die beteiligten Parteien keine explizite Vereinbarung zur Nutzung von DRM abgeschlossen haben, für Fälle, wo das angebracht ist. In jedem Fall müssen solche Dateien auch für unbedarfte Personen als solche mit DRM-Funktionalität erkennbar sein.


Wenn ihr diese Initiative unterstützen wollt: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6375.html

1 Kommentar:

basti_79 hat gesagt…

Die Forderung nach der "Erkennbarkeit" ist nützlich, allerdings zur Zeit etwas Diffus: so eine DRM-Datei könnte ich mir mit meinem Linux-System wahrscheinlich nicht einmal anschauen. Ich würde sie also als defekt erkennen.

Was Du vermutlich meinst ist, dass man beim Handel nicht verheimlichen dürfte, dass man versucht, eine Datei per DRM zu schützen. Da wäre ich ganz klar für. So eine Art EU-Prüfsiegel für DRM-Systeme und die entsprechenden Dateien z.B.