Gestern trat Frau Familienministerin Kristina Schröder vor die Presse und Presäntierte das Werk. Ich habe es mir Runter geladen und angesehen. Mit 20 Seiten ist das Ding für den Zeitraum erstaunlich dünn. Es geht darin im Wesentlichen um Statistiken, Statistiken von Eltern. Also so fragen: Wie sieht die Lebenswirklichkeit von Eltern aus, wie viele kennen welche Leistungen und nehmen sie auch in Anspruch.
Klar, wenn ich wissen will wie ich Menschen die sich bereits für ein Kind entschieden haben, das Leben erleichtern kann, dann sind diese Fragen und Antworten von Relevanz. ¡Aber verdammt noch mal, es geht doch darum, warum so viele Menschen so wie ich keine Kinder haben! Da hat unsere voll am Thema vorbeigetexted. In der Schule hieß das dann immer "Thema verfehlt, sechs setzen Frau Bundesfamilienministerin Kristina Schröder"
Nun also mal Butter an die Fische, warum habe ich keine Kinder? Eine Frage, die mir meine Nichte und im geringeren Ausmaß auch mein Neffe und meinen Eltern auch schon immer wieder gestellt haben. Antwort: Weil dies für mich nicht in Frage kommt. Mittlerweile bin ich über 50, ich wäre 70 wenn mein Kind volljährig würde wenn ich es mir heute anderes Überlegen würde. Das ist ein ganz klarer Fall von Game Over. Bei Frauen hat das schon die Natur Implementiert, bei mir als Mann ginge es zwar theoretisch, aber ich will das nicht mehr.
Ich hatte liebevolle Eltern, die mir eine schöne, interessante und vielfältige Jugend geboten haben. Bis zu meinem 13 Lebensjahr konnte ich mir Vorstellen selber Kinder zu haben. Ich kann mich noch gut daran erinnern mit 10 und 11 mit den Kindern der Nachbarn Mutter Vater Kind gespielt zu haben.
Dann kam die Pubertät und damit auch das Interesse an allem was mit Ehe und Familie zu tun hat. Damals lief der Nachfahre des Urahn aller Gerichtsshows „Das Fernsehgericht tagt“ der ARD im ZDF unter dem Titel „Ehen vor Gericht“ eine Gerichtsshow welche sich mit dem Familienrecht befasste und die recht plastisch zeigte, was passiert, wenn es in einer Ehe nicht mehr so läuft. Über diese Gerichtsshow bekam ich dann auch noch vor seiner Einführung die Ungerechtigkeiten des Zerrüttungsprinzips mit. Von da an stand für mich fest, bleibt es dabei, würde ich keine Kinder bekommen wollen, weil es nur so möglich ist, sich den Unbilden des neuen Rechts zu entziehen. Das Problem: Es gibt keine Option mehr, sich durch eigenes Verhalten vor den horrenden Kosten einer gescheiterten Ehe zu schützen. Unterhalt für die Ehefrau, die damals noch typischerweise eher nicht Arbeitete, Erbringen des Unterhalts für die Kinder muss in Geld erfolgen, kann nicht mehr in Naturalien erfolgen, Kosten um den Kontakt zu meinem Kindern nicht abreisen zu lassen.
Ich habe das damals auch ganz klar Artikuliert. Aber meine Eltern haben das nicht ernst genommen. So nach dem Motto: Die Sexualität würde das Problem schon regeln. Das sollte sich aber als Fehler erweisen. Wichtig ist aber, das man eine Grundrechtsklage gegen ein Gesetz ohne aktuell betroffen zu sein nur ein Jahr nach seinem Inkrafttreten einreichen kann. Ich hätte als damals mit 14 vor dem Bundesverfassungsgericht klagen müssen, weil ich durch das neue gesetzt den Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung verletzt gesehen habe. Das Problem, die Verfassung kam erste später in der Schule dran, und das ich auch ohne Unterstützung meiner Eltern eine solche Klage hätte verfolgen können, das war mit auch nicht klar. So verstrich das Jahr, und von da an war das Gesetz nur noch von einem betroffenen Menschen anfechtbar. Es hätte also ein vom neuen Scheidungsrecht betroffener Klagen müssen, aber diese Menschen haben offensichtlich keinen Bock mehr auf eine Grundsatzdiskussion. Und meine damalige Kirche? Verbal hat sie die Entwicklung das verurteilt, aber unternommen hat Sie nichts.
Ich hatte gehofft, dass sich viele Menschen mir gegenüber ähnlich geäußert haben, das die Politik wegen der ab circa 1975 abfallenden Geburten nicht anderes würde handeln können, als diese kranke Reform zurückzunehmen. Ich habe mit einen Bausparvertrag zugelegt, habe Mathematik und Physik Studiert und das mit zwei Diplomen abgeschlossen, habe mir eine freiberufliche Existenz aufgebaut, und auch sonst Rücklagen für eine Familiengründung gebildet.
1989 viel die Berliner Mauer, 1991 lehrte ich eine Frau aus dem Osten kennen, die genau das Gleiche gemacht hat wie ich im Westen. Sie war ca. 3 Jahre jünger als ich, sie hat nicht Geraucht und sie Stammte aus einer Familie von Handwerkern, war also mit den Eigenheiten einer selbständigen Existenz prinzipiell vertraut. Sie hatte mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit eine Dr. gemacht. Das war eigendlich genau das was ich mir unter "der Richtigen" vorgestellt habe. Auch die Frage ob ich bei ihr Landen könnte stellte sich nicht wirklich, weil Sie ständig versucht hat bei mir zu Landen. Das hat sie auch recht geschickt gemacht. Sie hat durch häufiges Thematisieren von Familie und Kinder sehr deutlich gemacht wie es ihr ernst ist. Bei einem Besuch in ihrer Heimat Magdeburg hat Sie mich in ihrem Bett schlafen lassen, so wie man das bei den Armisch People macht. Damit hat sie mich ungeheuer heiß gemacht. Man sollte den Hinweis im Beipackzettel von Viagra unbedingt ernst nehmen, das Dauererektionen schmerzhaft sind, denn sie sind es!
Das mit dem Dr. über meine wissenschaftliche Arbeit hatte ich auch vor, aber ich bin leider an jenen Prof H. aus der Anästhesie in Gießen geraten, der wegen Abrechnungsbetrügereien durch die Presse gegangen ist. Das war vermutlich nicht das ein zigste, denn der werte Herr Prof. wollte plötzlich ohne das diese in irgendeiner weiße Teil einer Absprache war meine Geräte für die Klinik requirieren. Da ich aus meine Jugend immer noch den Eindruck hatte, das Gerichtsentscheidungen oft Krumm sind, zum Teil weil das Recht krumm ist, hatte ich keinen Bock, meine Promotion vor Gericht durchzuprügeln.
Am vergangenen Montag habe ich den folgenden Tweet abgesetzt mit einem wichtigen Hinweis für den Webmaster einer Webseite, die sich mit der Dokumentation des Widerstand gegen Herrn Erdorgans Diktatur gelüste befasst:
Unmittelbar danach viel mein Rechner aus. Als dann noch beim Reinstallieren SHA1 Prüfsummenfehler aufgetaucht sind, da konnte ich es nachempfinden, dieses fiese Stasi Gefühl das wohl jeder der in der DDR gelebt hat immer wieder erlebt hat. Sie hat sich einen Ausgleich gesucht, und diesen im Segeln auf der Ostsee gefunden. Wenn die DDR und damit auch die Stasi unter dem Horizont verschwand, konnte sie sich mindestens Zeitweise unverfolgt fühlen. Da sie immer wieder vor intensieven Sturmfronten ausgelaufen ist, hatte sie sogar die Möglichkeit im Einklang mit Gesetzen der DDR unbürokratische Städtereisen zu den anderen Anrainern der Ostsee zu machen, weil es zulässig war im Fall von schwerer See den nächstgelegenen Hafen aufzusuchen.
Ich habe es immer geahnt, das für Sie das Segeln auf dem Meer eine unglaubliche Emotionale Bereicherung ist. Für mich stellte sich die Sache dagegen ganz anderes dar: Ich sehe in der Auseinandersetzung mit dem Meer eine Herausforderung auf Leben und Tod. Da ich aus Gesundheitlichen Gründen schon immer keine Sportkanone war, war das definitiv nichts dem man sich just for Fun stellt. Da es in der Ehe meiner Eltern einen ähnlichen Konflikt gab, hatte ich Segelerfahrung auf dem Süswasser. Das war der Kompromiss auf dem sich meine Eltern geeinigt hatten. Da ich von daher vermutlich von zwei Seiten Druck bekommen hätte, sah ich unter dem neuen Recht eben keine Möglichkeit mich solchen Aktionen zu entziehen. Eine festes Übereinkommen in so einem Punkt ist ja nicht mehr möglich.
Über eine Ehe zu reden war mir also nicht möglich. Wäre auch nicht nötig gewesen, Sie suchte einen Lebensgefährten ohne Trauschein. Nur als unehelicher Vater hätte ich im Jahr 1992 überhaupt keine Rechte auf Umgang oder gar Sorge für mein Kind gehabt. Uneheliche Väter waren damals leibeigene Zahler ohne Rechte. Erst seit einigen Monaten ist die Rechtslage so, das man als Unehelicher Vater sicher ein gemeinsames Sorge recht erreichen kann - wenn man das wirklich will. Aber wie oben ausgeführt, für mich kommt das viel zu spät. Außerdem ist das auch die Teuerste aller Optionen ein Kind großzuziehen, weil ja alles mehr oder weniger doppelt vorhanden sein muss. Für einen gebürtigen Schwaben ein nicht unwesentliches Problem.
Es gab auch noch vier andere Ladys, die mir sehr gut gefielen. ¿Nur wie soll man jemanden von etwas überzeugen, das einem im inneren widerstrebt? Das kommt irgendwie herüber. Da gibt es jemand der es ohne jede Frage wert gewesen wäre das Leben mit ihr zu Teilen, so wie sie sich um ihre mittlerweile gescheiterte Ehe trotz unbeschreiblicher Demütigungen bemüht hat. Aber der Zweifel im inneren nimmt einem jede Überzeugungskraft. Wenn in diesem Land was gegen die Kinderarmut unternommen werden soll, dann geht das nur durch eine Wiedereinführung der Ehe. Das was heute Ehe heißt, das ist ja nur noch im wörtlichen Sinn eine eingetragene Lebensgemeinschaft.
Es kommt immer wieder vor, das Menschen verschiedene Rechtsgeschäfte machen, die sich Außschiessen. Beispielsweise eine Auto zweimal zu verkaufen, weil ein später kommender Käufer denn doch mehr bietet. Wie handelt unser Staat in solch einem Fall? Das ist ganz einfach. Bei dem ersten Geschäft ging das Auto in den besitzt des ersten Käufers über. Beim zweiten Verkauf besaß der Verkäufer nicht mehr über das Recht die Transaktion zu tätigen, Sie konnte also nicht stattfinden. Eventuelle Zahlungen und Übergaben sind Rückabzuwickeln, um das erste Rechtsgeschäft zu schützen. Das Konzept ist also klar: jedes neue Rechtsgeschäft das der Staat anerkennt, hat vorausgegangene zu achten.
Wirklich alle? In den 1950 Jahren war das noch so. Wenn ein Mann und eine Frau in der Zivilehe sich die sexuelle treue versprochen haben, dann hatte das eine Sperrwirkung auf alle Handlungen, die diesem Versprechen zuwiderlaufen. Das fing damit an, das ein Ehebruch selber eine Straftat war. Rechtsgeschäfte die ein hohes Mas an Ehebruch ermöglichen, wie zum Beispiel Prostitution, wurden Pauschal als Sittenwidrig bewertet. Gewerbe, deren Aktivität als Beihilfe zum Ehebruch wirken können, wie zum Beispiel Hoteliers, hatten die Auflage, dieses zu verhindern. Diese Auflagen zu missachten war ebenfalls eine Straftat, Stichwort "Kuppelei". Kam es zu einem Ehebruch, so hat das lange reiche von zusätzlichen Konsequenzen. Der betrügende Partner konnte keine Zivilrechtlichen Ansprüche mehr geltend machen.
Aber das war bei weiten nicht alles. Wenn der Betrogene Partner seine aus dem Ehebruch entstehende Option auf Auflösung der Ehe wahrgenommen hat, dann konnte der Betrüger auch nicht einfach seine Seitensprungpartner heiraten. Der Ehebruch war ein permanentes Ehehindernis. Nur beim vorliegen besonderer Umstände, also z.B. 5 uneheliche Kinder mit der Geliebten, konnte nach langer Zeit vom Landrad Dispens von der Regelung gewährt werden.
Auch waren außereheliche Kinder nicht erbberechtigt, weil es diese ja nicht geben durfte, und deren Existenz dem Rechtsgeschäft Ehe zuwiederläuft. Natürlich ist diese zu 100% auf die Handlungen und die Existenz der Eltern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil auch die Kinder selber Grundrechtsträger sind und einen Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber ihren Eltern haben. Auch die Regelungen zum Umgang von Mann und Frau miteinander waren Verfassungswidrig, weil die Frau z.B. die Einwilligung ihres Mannes brauchte um Arbeiten zu dürfen.
Wie sieht das alles nun heute aus? Ehebruch ist schon sehr lange keine Straftat mehr. Rot-Gelb hat das Scheidungsrecht reformiert, wobei man von oben beschriebenen Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip überging. Kurz gesagt, es wird nur noch festgestellt, das die Zwei nicht mehr miteinander klarkommen. Wie es dazu kam, war in der Erstversion völlig egal. Später wurde dann eine Härtefallscheidung eingeführt, wenn einer der Partner in rechtswidriger weiße geschädigt wurde. Nach einer Scheidung wurde das vorhandene Geld in Hinsicht auf Vermögensfragen, Rentenansprüchen und Einkommen um verteilt. Da dies von nun an aber nicht mehr durch eigenes Verhalten u verhindern war, wurde Ehe und Familie zum massiven Risiko.
Und wie sieht das mit Geschäften aus, von denen ein hohes Maß der Gefährdung für Ehen ausgeht, also z.B von der Prostitution? Die Sittenwidrigkeit der Prostitution wurde von Rot Grün gekippt. Das heißt eine Geschlechtsservicekraft kann wie jeder andere Handwerker auf Rechnung arbeiten. Erfolgt keine Zahlung, so kann zum Beispiel der Gerichtsvorsitzender bemüht werden. Eine Pflicht zur Überprüfung ob ein Kunde Verheiratet ist, um eine existierende Ehe zu respektieren besteht aber nicht. Was heißt das jetzt? Das Rechtsgeschäft der Geschlechtsservicekraft wird vom Staat höher bewertet als das Eheversprechen der Partner. Das Eheversprechen wird also als zur reine unverbindliches Absichtserklärung degradiert.
Nicht nur, das in Hotels längst keiner mehr fragt, ob zwei Menschen die ein Zimmer wollen, auch zusammengehören, gibt es heute Gewerbe, deren Tätigkeitsbeschreibung als Beihilfe zum Ehebruch zusammengefasst werden kann. Diese Unternehmen können für ihre Dienste, zum Beispiel in Sachen Swingerclub oder Seitensprungagentur, wie selbstverständlich im Fernsehen und Internet Werbung machen.
Wenn im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 1 stehen würde
(1) Ehe und Familie sind von der staatlichen Ordnung zu respektieren.
oder(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze vor der staatlichen Ordnung.
dann würde dies die heutigen passiven Vorstellung von Schutz der Ehe im Gegensatz zum aktiven Schutz der Ehe von vor 50 Jahren passen. Im Grundgesetz steht aber(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Die Wortdefinition im Duden ist aber absolut klar, Schutz, und erst recht besonderer Schutz, im Zusammenhang mit einem handlungsfähigen Subjekt ist eine aktiven Handlung zur Protektion des Schutzgegenstand und nicht die bloße Rücksichtnahme auf diesen. Nur bei einer unbelebter Quelle des Schutz wird eine passive Handlungsweise gesehen. In jedem Fall aber ist Schaden vom Schutzgegenstand abzuhalten.Ja nicht mal mehr das Einverständnis in die Sexualität ist mit der Ehe verbunden. Denn wäre es so, dann kann es keine Vergewaltigung in der Ehe geben. Die Unterscheidung zwischen Sex in einer Beziehung und Vergewaltigung ist extrem schwer. Aus diesem Grund wurde vor tausenden von Jahren das Ritual der Eheschließung erfunden. Die Ehe gibt es in alle möglichen Kulturen ist also vermutlich so alt wie die Sprache selbst, als Wille und Gewalt mit Wörtern benannt wurden. Zwei Menschen treten vor eine hinreichend große Menge von Menschen und erklären zusammen leben zu wollen und dem zu folge auch Sex miteinander haben zu wollen, um die Ausübung von Sexualität gegenüber Gewaltakten der Vergewaltigung abzugrenzen.
Was macht unsere Deppen von Gesetzgeber in Parlament? Sie fordern und bekommen einen Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe. Diese Rechtsvorschrift ist, gemessen an dem Ursprünglichen Sinn der Ehe, nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung der Ehe. Nicht falsch verstehen, ich finde es alles andere als Gut, wenn Eheleute ihren Ehepartner vergewaltigen. Aber den Ansatz das zu verhindern ist voll daneben, weil es herausfordert, das forensische Wissenschaftler feststellen können, ob ein Einverständnis vorgelegen hat. Das ist so da der Unterschied wischen Sex und Vergewaltigung, solange keine Gewalt verwendet wurde, nur im Kopf des betroffenen Menschen zu finden ist. Insofern kann eine erfolgreiche Beweisführung nur durch DMA in das Gehirn erfolgen. Schon heute kann man aus dem EEG eines Menschen
herausfinden ob er zum Beispiel einen bestimmten Raum schon mal in seinem Leben betreten hat. Viel besser wäre es gewesen, das Vertrauensverhältnis von Eheleuten durch einen Tatbestand "Körperverletzung in der Ehe" so zu schützen wie das eines Bürgers gegenüber einer amtlich Weisungsbefugten Person wie zum Beispiel einem Polizisten durch den Tatbestand "Körperverletzung im Amt" geschützt ist. Das sich ein Ehepartner auch mal keinen Sex wünschen kann hätte man auch durch eine Ehesuspendierung ohne Trennungsabsicht in das Rechtssystem einführen können. Mit diesen Maßnahmen wäre der Charakter der Ehe als Einwilligung in den Geschlechtsverkehr jedenfalls erhalten geblieben.
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