Ilse Aigner, Ministerin für Verbrauchschutz, und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wollen Google Street view verhindern. Warum eigentlich? Google fotografiert den öffentlichen Raum. Ok, wenn jemand an der falschen Stellen ab gelichtet wird, so kann das Peinlich sein. Etwa wenn sich Jemand vor dem Haus seiner Ex Geliebten befindet, wenn der Google Waagen vorbeikommt, dann ist das mitunter wirklich peinlich. Etwa so peinlich, wie wenn er dort von der besten Freundin seiner Frau oder gar von seiner eigenen Frau dort gesehen wird. Dabei ist das viel wahrscheinlicher, weil der Waagen von Google nur einmal vorbeikommt. Verhindern kann man das erstere auch nicht schließlich ist die Straße ein öffentlicher Raum.
Ich selbst habe zum Beispiel einen Rundgang durch Coventry mit Google Street View verwendet, um für meinen Artikel über die Zerstörung Dresdens die Zerstörungen in Coventry anzusehen. Häuser wurden wieder aufgebaut, aber man Erkennt am Stiel der Zeit doch recht gut die Grenzen der Zerstörungen, so wie ich sie auch in Hamburg, Würzburg oder Magdeburg selbst schon gesehen habe.
Eine solche virtuelle Reise ist zwar nicht mit dem Augenschein vor Ort zu vergleichen, weil man keinen Kontakt zu den Menschen hat. Trotzdem ist es meines Erachtens viel besser als jeder Bericht, weil man selber navigieren kann. Insofern kann man selbst die Stichprobe auswählen. Viele Bilder die man in Filmen sieht sind zwar richtig, die Auswahl des Materials aber erfolgt immer nach den Interessen des Regie führenden und dem, welche Geschichte er erzählen will. Das gleiche gilt natürlich auch für die Urlaubsplanung.
Jetzt wollen Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger das photographieren und veröffentlichen von Bildern aus dem öffentlichen Raum offensichtlich dahingehend ändern, das die Inhaber der Objekte um Einverständnis ersucht werden müssen. Aber Gesetze gelte für alle, das heißt auch Sie und jeder Andere muss bei jedem Foto das wir ins Internet stellen, die Genehmigung derer einholen, deren Anwesen wir ablichten.
Dadurch würde z.B. die Pressearbeit extrem eingeschränkt, so weit eingeschränkt, das man vermutlich für Journalisten wiederum eine Ausnahme von dieser Regelung machen müsste. Wie wichtig das ist läßt sich daran erkennen, das es eine extra Schranke der Urheberrechts gibt, um Bild und Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies nennt sich Panorama Freiheit. Wenn man alles so zusammenzählt, läuft die angebliche "Datenschutzinitiative" auf ein Verbot des privaten Journalismus hinaus. Denn einen Blog Artikel wie dieser über Missstände im Verkehr wäre so dann illegal, weil man als Privater vermutlich noch weniger die Einwilligung bekommt, als eine finanzkräftige Firma wie Google. Das gilt dann auch für solche Situationen, wo die Integrität des Staates gefährdet ist, wie bei den Polizeiübergriffen auf die Demo Freiheit statt Angst. Damit ist dann dem "unter den Teppich kehren" wieder Tür und Tor geöffnet.
Bedenkt man, wie "gefährlich" der private Journalismus im Zusammenwirken mit leistungsfähigen Suchmaschinen, welche die Redaktionelle Arbeit machen, für die klassischen Holz und TV Medien als Konkurrent sind, dann macht die groß getrommelte Initiative plötzlich massiv Sinn, um für Politiker das vergangene, gut beherrsch- und steuerbare Situation wiederherzustellen und nach Möglichkeit zu zementieren.
Nachtrag von 8 Februar 2010: Jetzt melden sich die bankrotten Städte und wollen von Google Geld, dafür das Google sie im Internet präsentieren darf. Der Gipfel der Dummheit! Erstens wird Google Street View durch die Panoramafreiheit rechtlich gestützt. Zum anderen hat da wohl jemand nicht verstanden, was Google macht. Google lebt von Werbung im Internet. Und mit der Rate wie das Internet z.B. für die Planung vom Urlaub an Gewicht gewinnt, wird es für Städte, die Einnahmen aus Fremdenverkehr haben, wichtiger, in Google Street View vertreten zu sein. Die Städte sollten sich freuen, das sie kostenfrei aufgenommen werden. Wenn Sie sich jetzt dagegen sperren, dann werden sie Irgendwann dafür Zahlen müssen. Städte, für die sich keiner Interessiert, für die wird sich auch Google nicht interessieren, weil dort ja kein Werbeumsatz zu machen ist. Jeder Betreiber von Webseiten ist froh, wenn er bei Google prominent vertreten ist - viele müssen dafür viel bezahlen. Dies wird, mit dem zukünftigen Aussterben der A-Binäriker (Leute die nicht mit dem Computer umgehen können) auch für all die nicht virtuellen Dinge des täglichen Leben immer wichtiger werden.
Zweiter Nachtrag: Mit der Annahme, das die Politik die Panoramafreiheit absägen will, liege ich richtig, wie ein vielsagender Artikel auf www.pro-panoramafreiheit.de zeigt: Panoramafreiheit in Gefahr
Die Politik Deutschlands zeigt einen großen Mangel an Naturwissenschaftlicher Kompetenz. Grund für diesen Misstand ist meiner Meinung nach eine erheblich einseitige Berichterstattung, speziell im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Ich werde deshalb hier zu aktuellen Themen aus der Sicht eines Menschen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung Stellung nehmen.
07 Februar 2010
04 Februar 2010
Frei empfangbare TV Sender brauchen ein neues Geschäftsmodell
Der Geschäftsführer von RTL forderte auf am 28 Januar auf einem Symposium des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Telekommunikationsunternehmen zivilrechtlich für die Taten Ihrer Kunden in Anspruch nehmen zu können. Diese Forderung ist ein super massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Denn ein Telekommunikationsunternehmer kann sich dann nur gegen solche Forderungen wehren wenn er entweder:
Eine Vertragsvereinbarung in seine Verträge aufnehmen, nach denen der Kunde verpflichtet ist, dem Provider eventuell zu leistende Schadensansprüche zu ersetzen. Da der Provider aber auf den Kosten sitzen bleibt, wenn beim Kunden mangels Masse nichts zu holen ist, wird ein ungenfiltertes Internet ein Privileg von Wohlhabenden Menschen werden, denn nur bei diesen ist es dem Provider möglich den Regress weiterzugeben. Im Zusammenhang mit der immer zunehmenden Bedeutung des Internets zur politischen Willensbildung ein absolut inakzeptables Szenario. In Zukunft wird das Recht auf Verbreitung seiner Meinung in Wort, Bild und Ton aus Artikel 5 sich im wesentlichen auf die Verbreitung im Internet stützen, schon allein deshalb, weil es der billigste Weg ist. Für diesen Blog z.B. entstehen mir keine Kosten, und jeder der Ihn lesen will, kann meine Meinung hier einsehen.
Alternativ kann der Provider die Verbindungen seiner Kunden intensiv filtert um Rechtswidrige Inhalte abzufangen. Hier ist der Kollateralschaden noch viel größer. Zum einen braucht der Provider Unmenge an Daten, um statistische Analysen machen zu können, um diese Inhalte identifizieren zu können. Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, des Grundgesetzes ist damit schon mal völlig obsolet. Die Rechteinhaber werden, wenn sie Ihrem bisherigen Gepflogenheiten folgend, aber Ihre Verträge nicht veröffentlichen. Somit werden Provider extreme Probleme haben, legale von illegalen Angeboten zu trennen. Sie würden also, ihren Geschäftsinteressen folgend, eher zu viel Sperren als zu wenig, insbesondere was Angebote aus dem Ausland. Damit wäre dann der Freie Zugang zu Informationen, insoweit das nach Artikel 5 keine Zensur stattfindet, Vergangenheit - denn Provider würden erst dann durch schalten wenn sie sicher sind, das der aufgerufene Inhalt legal ist.
Möglicherweise wird diese Überzogene Forderung erhoben, um die Forderung eine einer GEZ ähnlichen Finanzierung aus einem Urhebertopf auf den Verkauf von Geräten voran zu bringen. Die RTL Gruppe ist eine Sendergruppe, die vor allem jüngere Menschen anspricht. Ich bezweifele ob Herr Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, nicht drauf und ist, sich die Sympathien seiner Hauptzielgruppe gründlich zu verscherzten so wie das SPD und CDU schon passiert ist. Wenn er weiter auf solchen verfassungswidrigen Forderungen beharrt, dann werden ich nicht umhinkommen, die Kanäle der RTL Group von meinem Reciever zu verbannen, und natürlich auch Bekanntenkreis dafür zu werben, es ebenfalls zu tun. Schade, ich mag Bones.
Dabei ist die größte Bedrohung des Geschäftsmodell von Herrn Zeilers Firma des frei empfangbaren Fernsehen überhaupt nicht illegaler Natur. Heutiger Fernseher haben zwar eine DRM fähige Digitalschnittstelle, das HDMI, das hindert aber niemanden HDTV Daten aus einem Rechner auf den Fernseher auszugeben. Das klappt prima, ich nutze das selbst für Präsentationen vom Laptop. Mit einem Mehraufwand von 30€ kann man einen Handelsüblichen billig PC, z.B. von Aldi, zu einem veritablen Videoarchiv ausbauen. Das Aufzeichnen von Bild und Tonmaterial das gesendet wurde zu Privaten Zwecken ist legal und wird durch eine Schrankenbestimmung des Urheberrecht gedeckt. Das Problem ist nur, ein Rechner ist mehr als ein dummer Videorecorder. Das automatisierte Aufzeichnen von Sendungen die seinen Besitzer interessieren können, ist Stand der Technik.
Diese Daten können aber auch verarbeitet werden. Ich selbst habe mir gar keinen Fernseher gekauft, sondern für 37€ eine kleine Box, die aus dem Fernsehsignal ein hoch aufgelöstes Signal für meinen Computermonitor erstellt. Diese 3D Interpolation um den Interlace zu eliminieren, 2 Raumdimensionen und die Zeitdimension, leistet unglaubliche gute Arbeit. Das Bild ist, mit 75 Bilder pro Sekunden, richtig ruhig und durch die Auswertung der Daten aufeinander folgender Frames wahrnehmbarer schärfer. Dabei verwendet diese zigarettenschachtelgroße Box nur einige Frames, so das nur eine kaum wahrnehmbare Verzögerung entsteht.
Werden die Bilder längerer Zeiträume ausgewertet, so kann die Auflösung noch weiter verbessert werden. Viele Filme enthalten sogenannte Kamerafahrten, so das eine Szenerie von verschiedenen Standorten aus aufgenommen werden. Dabei entstehen Aufnahmen von Dingen im Vordergrund mit hoher Auflösung, die dann an anderer Stelle im Hintergrund zur Verbesserung der Auflösung genutzt werden können. Die automatisierte Verarbeitung des Bildmaterials kann aber noch weiter gehen. Die Sender müssen, einer Auflage der Rechteeininhaber folgend, eine Sendekennung einblenden. Während das reguläre Programm läuft, wird ein Senderlogo eingeblendet. Dies geschieht, um legale Fernsehmitschnitte von Illegalen Kopien von Kauf DVD's & Co unterscheiden zu können. Das Problem ist, Werbung hat diese Kennungen nicht. Das ist eine vorzüglicher Ansatz zur Elimination der meist lästigen Einschub Werbung. Das Problem könnten die Sender ja noch beheben, indem sie Ihre Kennung immer ausstrahlen, sofern sie nicht durch Auflagen daran gehindert werden. Aber die Werbeblöcke haben noch weitere algorithmische Schwachstellen. So werden nach den Werbeblöcke gerne einige Sekunden von Film wiederholt, was Software Erkennen kann. Auch das kann man, wenn man Unannehmlichkeiten für seine Zuschauer in Kauf nimmt, unterlassen. Aber Werbeblöcke werden auch exzessiv Wiederholt. Die Technik, so etwas zu unterdrücken, ist in Spamfiltern zu Perfektion Entwickelt worden, und lässt sich, mathematisch betrachten, auch auf Videodaten portieren.
Insoweit wird die Politik des DRM geschützten HD+ zu nutzen, bei dem eine Aufzeichnung, die dem Verbraucher rechtlich an sich zusteht, verhindert werden soll, absoluter Mist. Welcher Verbraucher wird schon wegen etwas schärferer Bilder sich mit 25% Werbung zumüllen lassen, nur weil der Sender das auslassen von Filmsegmenten verboten ist. Also für mich sind VOX-HD und RTL-HD keine Optionen.
Die Frage ist, welche Optionen kann man ergreifen, um den Programmanbietern ein prosperierende Zukunft zu sichern, ohne das man wichtige Bürgerrechte über Bord wirft. Der klassische Werbeblock kommt aus dem Dunstkreis der GEZ finanzierten Sender. Vermutlich durch Ihre (zu?) guten Kontakte zu den Politiker dieses Landes haben diese es Erreicht, das dieses Modell auch den privatrechtlichen Fernsehsender aufs Auge drückt wurden. Aber wie gesehen, dieser klassische Werbeblock hat keine dauerhafte Zukunft mehr. Eine Werbung durch Produkt Placement kann nicht algorithmisch eliminiert werden. Diese Form der Werbung ist also Zukunftssicher. Eine weitergehende Verbreitung des Materials fördert den Wert des Produkt Placement zusätzlich. Und sie ist bereits gang und gäben, denn die Filme aus Hollywood & Co werden auch durch Produkt Placement Finanziert. Wenn James Bond etwas verwendet, das man normal erwerben kann, dann kann man davon ausgehen, das sich das der Hersteller sich das was hat Kosten lassen.
Fernsehsender dürfen also solche Filme senden, aber nicht nach diesem Verfahren selber Produkte herstellen. Das ist absolut lächerlich! Vermutlich sogar rechtswidrig, weil sie so gegenüber anderen Herstellern von audio-visuellem Material benachteiligt werden. Es ist doch absurd, das die ProSieben Sat1 Media AG eigene Sportsendungen als "Dauerwerbesendung" kennzeichnen müssen, nur im in den selbst veranstalteten Funsportevents wie der WOK-WM die in der Sportszene typischerweise verwendeten Werbebanden aufstellen zu dürfen. Das ist Lachhaft.
Bleibt zu klären ob man GEZ finanzierten Sendern das auch erlauben soll. Meiner Meinung nach nur, wenn nachweislich keine Gebührengelder, direkt oder indirekt in eine Sendung geflossen sind und diese durch ein Anderes Sendelogo kenntlich gemacht wird. Die Gründe hierfür sind, das die GEZ Sender typischerweise von älteren Menschen gesehen werden. Diese sind die jahrzehntelange Trennung von Programm und Werbung gewohnt, und würden unter Umständen unterschwellig beeinflusst ohne es zu merken. Auf der anderen Seite sollte man GEZ finanzierte Sender eine chance Einräumen, in eine zukunftssichere Form zu migrieren.
Eine Vertragsvereinbarung in seine Verträge aufnehmen, nach denen der Kunde verpflichtet ist, dem Provider eventuell zu leistende Schadensansprüche zu ersetzen. Da der Provider aber auf den Kosten sitzen bleibt, wenn beim Kunden mangels Masse nichts zu holen ist, wird ein ungenfiltertes Internet ein Privileg von Wohlhabenden Menschen werden, denn nur bei diesen ist es dem Provider möglich den Regress weiterzugeben. Im Zusammenhang mit der immer zunehmenden Bedeutung des Internets zur politischen Willensbildung ein absolut inakzeptables Szenario. In Zukunft wird das Recht auf Verbreitung seiner Meinung in Wort, Bild und Ton aus Artikel 5 sich im wesentlichen auf die Verbreitung im Internet stützen, schon allein deshalb, weil es der billigste Weg ist. Für diesen Blog z.B. entstehen mir keine Kosten, und jeder der Ihn lesen will, kann meine Meinung hier einsehen.
Alternativ kann der Provider die Verbindungen seiner Kunden intensiv filtert um Rechtswidrige Inhalte abzufangen. Hier ist der Kollateralschaden noch viel größer. Zum einen braucht der Provider Unmenge an Daten, um statistische Analysen machen zu können, um diese Inhalte identifizieren zu können. Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, des Grundgesetzes ist damit schon mal völlig obsolet. Die Rechteinhaber werden, wenn sie Ihrem bisherigen Gepflogenheiten folgend, aber Ihre Verträge nicht veröffentlichen. Somit werden Provider extreme Probleme haben, legale von illegalen Angeboten zu trennen. Sie würden also, ihren Geschäftsinteressen folgend, eher zu viel Sperren als zu wenig, insbesondere was Angebote aus dem Ausland. Damit wäre dann der Freie Zugang zu Informationen, insoweit das nach Artikel 5 keine Zensur stattfindet, Vergangenheit - denn Provider würden erst dann durch schalten wenn sie sicher sind, das der aufgerufene Inhalt legal ist.
Möglicherweise wird diese Überzogene Forderung erhoben, um die Forderung eine einer GEZ ähnlichen Finanzierung aus einem Urhebertopf auf den Verkauf von Geräten voran zu bringen. Die RTL Gruppe ist eine Sendergruppe, die vor allem jüngere Menschen anspricht. Ich bezweifele ob Herr Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, nicht drauf und ist, sich die Sympathien seiner Hauptzielgruppe gründlich zu verscherzten so wie das SPD und CDU schon passiert ist. Wenn er weiter auf solchen verfassungswidrigen Forderungen beharrt, dann werden ich nicht umhinkommen, die Kanäle der RTL Group von meinem Reciever zu verbannen, und natürlich auch Bekanntenkreis dafür zu werben, es ebenfalls zu tun. Schade, ich mag Bones.
Dabei ist die größte Bedrohung des Geschäftsmodell von Herrn Zeilers Firma des frei empfangbaren Fernsehen überhaupt nicht illegaler Natur. Heutiger Fernseher haben zwar eine DRM fähige Digitalschnittstelle, das HDMI, das hindert aber niemanden HDTV Daten aus einem Rechner auf den Fernseher auszugeben. Das klappt prima, ich nutze das selbst für Präsentationen vom Laptop. Mit einem Mehraufwand von 30€ kann man einen Handelsüblichen billig PC, z.B. von Aldi, zu einem veritablen Videoarchiv ausbauen. Das Aufzeichnen von Bild und Tonmaterial das gesendet wurde zu Privaten Zwecken ist legal und wird durch eine Schrankenbestimmung des Urheberrecht gedeckt. Das Problem ist nur, ein Rechner ist mehr als ein dummer Videorecorder. Das automatisierte Aufzeichnen von Sendungen die seinen Besitzer interessieren können, ist Stand der Technik.
Diese Daten können aber auch verarbeitet werden. Ich selbst habe mir gar keinen Fernseher gekauft, sondern für 37€ eine kleine Box, die aus dem Fernsehsignal ein hoch aufgelöstes Signal für meinen Computermonitor erstellt. Diese 3D Interpolation um den Interlace zu eliminieren, 2 Raumdimensionen und die Zeitdimension, leistet unglaubliche gute Arbeit. Das Bild ist, mit 75 Bilder pro Sekunden, richtig ruhig und durch die Auswertung der Daten aufeinander folgender Frames wahrnehmbarer schärfer. Dabei verwendet diese zigarettenschachtelgroße Box nur einige Frames, so das nur eine kaum wahrnehmbare Verzögerung entsteht.
Werden die Bilder längerer Zeiträume ausgewertet, so kann die Auflösung noch weiter verbessert werden. Viele Filme enthalten sogenannte Kamerafahrten, so das eine Szenerie von verschiedenen Standorten aus aufgenommen werden. Dabei entstehen Aufnahmen von Dingen im Vordergrund mit hoher Auflösung, die dann an anderer Stelle im Hintergrund zur Verbesserung der Auflösung genutzt werden können. Die automatisierte Verarbeitung des Bildmaterials kann aber noch weiter gehen. Die Sender müssen, einer Auflage der Rechteeininhaber folgend, eine Sendekennung einblenden. Während das reguläre Programm läuft, wird ein Senderlogo eingeblendet. Dies geschieht, um legale Fernsehmitschnitte von Illegalen Kopien von Kauf DVD's & Co unterscheiden zu können. Das Problem ist, Werbung hat diese Kennungen nicht. Das ist eine vorzüglicher Ansatz zur Elimination der meist lästigen Einschub Werbung. Das Problem könnten die Sender ja noch beheben, indem sie Ihre Kennung immer ausstrahlen, sofern sie nicht durch Auflagen daran gehindert werden. Aber die Werbeblöcke haben noch weitere algorithmische Schwachstellen. So werden nach den Werbeblöcke gerne einige Sekunden von Film wiederholt, was Software Erkennen kann. Auch das kann man, wenn man Unannehmlichkeiten für seine Zuschauer in Kauf nimmt, unterlassen. Aber Werbeblöcke werden auch exzessiv Wiederholt. Die Technik, so etwas zu unterdrücken, ist in Spamfiltern zu Perfektion Entwickelt worden, und lässt sich, mathematisch betrachten, auch auf Videodaten portieren.
Insoweit wird die Politik des DRM geschützten HD+ zu nutzen, bei dem eine Aufzeichnung, die dem Verbraucher rechtlich an sich zusteht, verhindert werden soll, absoluter Mist. Welcher Verbraucher wird schon wegen etwas schärferer Bilder sich mit 25% Werbung zumüllen lassen, nur weil der Sender das auslassen von Filmsegmenten verboten ist. Also für mich sind VOX-HD und RTL-HD keine Optionen.
Die Frage ist, welche Optionen kann man ergreifen, um den Programmanbietern ein prosperierende Zukunft zu sichern, ohne das man wichtige Bürgerrechte über Bord wirft. Der klassische Werbeblock kommt aus dem Dunstkreis der GEZ finanzierten Sender. Vermutlich durch Ihre (zu?) guten Kontakte zu den Politiker dieses Landes haben diese es Erreicht, das dieses Modell auch den privatrechtlichen Fernsehsender aufs Auge drückt wurden. Aber wie gesehen, dieser klassische Werbeblock hat keine dauerhafte Zukunft mehr. Eine Werbung durch Produkt Placement kann nicht algorithmisch eliminiert werden. Diese Form der Werbung ist also Zukunftssicher. Eine weitergehende Verbreitung des Materials fördert den Wert des Produkt Placement zusätzlich. Und sie ist bereits gang und gäben, denn die Filme aus Hollywood & Co werden auch durch Produkt Placement Finanziert. Wenn James Bond etwas verwendet, das man normal erwerben kann, dann kann man davon ausgehen, das sich das der Hersteller sich das was hat Kosten lassen.
Fernsehsender dürfen also solche Filme senden, aber nicht nach diesem Verfahren selber Produkte herstellen. Das ist absolut lächerlich! Vermutlich sogar rechtswidrig, weil sie so gegenüber anderen Herstellern von audio-visuellem Material benachteiligt werden. Es ist doch absurd, das die ProSieben Sat1 Media AG eigene Sportsendungen als "Dauerwerbesendung" kennzeichnen müssen, nur im in den selbst veranstalteten Funsportevents wie der WOK-WM die in der Sportszene typischerweise verwendeten Werbebanden aufstellen zu dürfen. Das ist Lachhaft.
Bleibt zu klären ob man GEZ finanzierten Sendern das auch erlauben soll. Meiner Meinung nach nur, wenn nachweislich keine Gebührengelder, direkt oder indirekt in eine Sendung geflossen sind und diese durch ein Anderes Sendelogo kenntlich gemacht wird. Die Gründe hierfür sind, das die GEZ Sender typischerweise von älteren Menschen gesehen werden. Diese sind die jahrzehntelange Trennung von Programm und Werbung gewohnt, und würden unter Umständen unterschwellig beeinflusst ohne es zu merken. Auf der anderen Seite sollte man GEZ finanzierte Sender eine chance Einräumen, in eine zukunftssichere Form zu migrieren.
03 Februar 2010
Gedenken an die Zerstörung Dresdens durch Coventrieren
Dresden wurde durch Luftangriffe auf Dresden im Zweiten Weltkrieg von der Royal Air Force (RAF) und der United States Army Air Forces (USAAF) in der Zeit vom 13. bis 15. Februar 1945 fast vollständig Zerstört.
Dabei kam eine sich im zweiten Weltkrieg etablierte Form des Luftkriegs zum tragen. Es wurden erst starke Sprengbomben abgeworfen, um die Strukturen in der betroffenen Stadt zu beschädigen. So wurden die Dächer und Fensterscheiben zerbrochen. Anschließend wurden Brandbomben geworfen. Durch die vorangegangenen Beschädigungen waren alle Gebäude so vor geschädigt, das bereits leichter Funkenflug ausreicht, um in Brand zu geraten.
Aufgrund von Thermikeffekten kommt es bei einer größeren Zahl von Bränden zu einer Windbewegung, welche den Funkenflug horizontal in die benachbarten Gebäude zieht, so das nach und nach immer mehr Gebäude Feuer fangen, weil ja auch die Thermik und damit der Wind immer stärker wird und Sturmstärke erreicht. Der Effekt ist verheerend, eine Atombombe wäre auch nur in sofern schlimmer, als eine Radioaktive Kontamination auftritt. Siehe Bilder Links aus dem Bundesarchief
Nach neuesten historischen Untersuchungen kamen dabei zwischen 18.000 und 25.000 Menschen ums Leben. Das Gedenken an den Tod dieser Menschen ist wohl unabsichtlich ins Hintertreffen geraten, weil viele Menschen befürchten, dadurch die Naziverbrechen in irgendeiner Weiße auch nur partiell zu Relativieren. Das ist aber nicht war, weil in unserer Rechtsordnung ja jedem der Angegriffen wir das Recht zugestanden wird, sich zu wehren. Selbst wenn die Verteidigung die Grenzen des Angemessenen übersteigt, ist das zwar kein Ruhmesblatt, bleibt aber ohne Folgen. Man spricht dann von Notwehrexzess (§ 33 StGB). Dort heißt es klipp und klar "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft". Und mindestens Verwirrung herrscht im Krieg immer, ist es doch typischerweise so, das jede Seite nicht weiß, was die andere kann oder vorhat.

Die Technik des Abwerfen von Sprengbomben mit anschließenden Feuersturm durch Brandbomben wurde im nationalsozialistischen Deutschland entwickelt und erstmals im großen Stiel gegen die Stadt Coventry in England angewandt. Das Ergebnis war das gleiche, siehe Bild Rechts aus dem Bundesarchiv. Der unsägliche und großmäulige Nazipropagandaminister Göbbels prägte für diese Form der pseudoatomaren Angriffs den verniedlichenden Euphemismus "Coventrieren". Da er damit aber auch ein Junktim zwischen dem Ort des ersten Angriffes und der Schuld des deutschen Angriffskrieges geschaffen hat, sollte man diesen Euphemismus aktiv am Leben halten, und ihn beim Gedenken an die Zerstörungen aus der Luft in Deutschland verwenden. Dresden war ja nicht die einzige Stadt, die im 2. Weltkrieg Coventiert wurden, z.B. Würzburg oder Hamburg hat es auch übel erwischt.
Das Gedenken ist in sofern Wichtig, als das es viele Menschen auch heute noch Intellektuell im brauen Sumpf der Nazi Blut- und Bodenideologie festsitzen. Die Anführer diese Gruppen versuchen nun das Unheil der Coventrierungen Deutscher Städte für die Verbreitung genau jener Ideologie zu Instrumentalisieren, welche Anlass für die Conventrierungen des 2. Weltkriegs war. Das diese viele Dresdner auf die Palme bringt, kann ich gut verstehen. Trotzdem kann ich das Blockieren der von den größtenteils national eingestellten Menschen initiierten Demonstration nicht gutheißen, weil eine Demonstration zum Gedenken an Kriegstoten kann definitiv nicht Illegal sein. Die Demonstration zu verhindern, ist eine Beschädigung eines der wichtigsten demokratischen Grundrechtes.
Hinnehmen muss Mann die Sache deshalb noch lange nicht. Es ist ja so, das die Nazianalsozialisten ja ausdrücklich ihr Einverständnis für diese Form der pseudoatomare Kriegsführung gegeben haben. Nazis sind also die absolut letzten, die sich über die Coventrierung Dresdens beschweren sollten.
Meiner Meinung nach sollte man die Demonstranten wirksam an Ihre geistigen Vorgänger erinnern. Am einfachsten dadurch, das eine lokaler Radiosender während der Demonstration eine geeignete Endlosschleife mit der Rede von Herrn Göbbels, eines ihren führenden Idols, sendet, und die Anwohner einfach das Radio auf drehen und die Fenster öffnen. Durch den Nachhall welchen den vielen Quellen erzeugen würden, wird der plumpe Jubel der verblendeten und dummen Nazis noch gespenstischer Wirken als er ohnehin schon ist.
Falls sich kein Radiosender für die Idee begeistern kann, könnte man alternativ auf PC's zurückgreifen, die ein über NTP synchronisiertes Script verwenden, um eine Datei mit dem Soundtrack wiedergeben.
Dabei kam eine sich im zweiten Weltkrieg etablierte Form des Luftkriegs zum tragen. Es wurden erst starke Sprengbomben abgeworfen, um die Strukturen in der betroffenen Stadt zu beschädigen. So wurden die Dächer und Fensterscheiben zerbrochen. Anschließend wurden Brandbomben geworfen. Durch die vorangegangenen Beschädigungen waren alle Gebäude so vor geschädigt, das bereits leichter Funkenflug ausreicht, um in Brand zu geraten. Aufgrund von Thermikeffekten kommt es bei einer größeren Zahl von Bränden zu einer Windbewegung, welche den Funkenflug horizontal in die benachbarten Gebäude zieht, so das nach und nach immer mehr Gebäude Feuer fangen, weil ja auch die Thermik und damit der Wind immer stärker wird und Sturmstärke erreicht. Der Effekt ist verheerend, eine Atombombe wäre auch nur in sofern schlimmer, als eine Radioaktive Kontamination auftritt. Siehe Bilder Links aus dem Bundesarchief
Nach neuesten historischen Untersuchungen kamen dabei zwischen 18.000 und 25.000 Menschen ums Leben. Das Gedenken an den Tod dieser Menschen ist wohl unabsichtlich ins Hintertreffen geraten, weil viele Menschen befürchten, dadurch die Naziverbrechen in irgendeiner Weiße auch nur partiell zu Relativieren. Das ist aber nicht war, weil in unserer Rechtsordnung ja jedem der Angegriffen wir das Recht zugestanden wird, sich zu wehren. Selbst wenn die Verteidigung die Grenzen des Angemessenen übersteigt, ist das zwar kein Ruhmesblatt, bleibt aber ohne Folgen. Man spricht dann von Notwehrexzess (§ 33 StGB). Dort heißt es klipp und klar "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft". Und mindestens Verwirrung herrscht im Krieg immer, ist es doch typischerweise so, das jede Seite nicht weiß, was die andere kann oder vorhat.

Die Technik des Abwerfen von Sprengbomben mit anschließenden Feuersturm durch Brandbomben wurde im nationalsozialistischen Deutschland entwickelt und erstmals im großen Stiel gegen die Stadt Coventry in England angewandt. Das Ergebnis war das gleiche, siehe Bild Rechts aus dem Bundesarchiv. Der unsägliche und großmäulige Nazipropagandaminister Göbbels prägte für diese Form der pseudoatomaren Angriffs den verniedlichenden Euphemismus "Coventrieren". Da er damit aber auch ein Junktim zwischen dem Ort des ersten Angriffes und der Schuld des deutschen Angriffskrieges geschaffen hat, sollte man diesen Euphemismus aktiv am Leben halten, und ihn beim Gedenken an die Zerstörungen aus der Luft in Deutschland verwenden. Dresden war ja nicht die einzige Stadt, die im 2. Weltkrieg Coventiert wurden, z.B. Würzburg oder Hamburg hat es auch übel erwischt.
Das Gedenken ist in sofern Wichtig, als das es viele Menschen auch heute noch Intellektuell im brauen Sumpf der Nazi Blut- und Bodenideologie festsitzen. Die Anführer diese Gruppen versuchen nun das Unheil der Coventrierungen Deutscher Städte für die Verbreitung genau jener Ideologie zu Instrumentalisieren, welche Anlass für die Conventrierungen des 2. Weltkriegs war. Das diese viele Dresdner auf die Palme bringt, kann ich gut verstehen. Trotzdem kann ich das Blockieren der von den größtenteils national eingestellten Menschen initiierten Demonstration nicht gutheißen, weil eine Demonstration zum Gedenken an Kriegstoten kann definitiv nicht Illegal sein. Die Demonstration zu verhindern, ist eine Beschädigung eines der wichtigsten demokratischen Grundrechtes.
Hinnehmen muss Mann die Sache deshalb noch lange nicht. Es ist ja so, das die Nazianalsozialisten ja ausdrücklich ihr Einverständnis für diese Form der pseudoatomare Kriegsführung gegeben haben. Nazis sind also die absolut letzten, die sich über die Coventrierung Dresdens beschweren sollten.
Meiner Meinung nach sollte man die Demonstranten wirksam an Ihre geistigen Vorgänger erinnern. Am einfachsten dadurch, das eine lokaler Radiosender während der Demonstration eine geeignete Endlosschleife mit der Rede von Herrn Göbbels, eines ihren führenden Idols, sendet, und die Anwohner einfach das Radio auf drehen und die Fenster öffnen. Durch den Nachhall welchen den vielen Quellen erzeugen würden, wird der plumpe Jubel der verblendeten und dummen Nazis noch gespenstischer Wirken als er ohnehin schon ist.
Falls sich kein Radiosender für die Idee begeistern kann, könnte man alternativ auf PC's zurückgreifen, die ein über NTP synchronisiertes Script verwenden, um eine Datei mit dem Soundtrack wiedergeben.
25 Januar 2010
Rahmenkonzept für eine neue Arbeitsmarktpolitik
Gemäß meiner Analyse des Arbeitskräftebedarfs einer technologischen Entwicklung erzeugt jede Branche erst eine systematische kontinuierliche steigende Nachfrage nach Arbeitskräften, gefolgt von einer gleichmäßig fallenden Nachfrage. Diese wird dann von kurzfristigen Schwankungen wie Wirtschaftskrisen und Boomzeiten überlagert.

Im letzten Jahrhundert wurde der Arbeitsmarkt vorzugsweise von Beamten verwaltet. Man Übertrug diesen die Aufgabe der Vermittler im dem für diese Zeit verbreiteten Obrigkeitsglauben. Ein Arbeitgeber, der Kapazitäten an einem Standort abbauen musste, der Sprach eine Kündigung aus. Dabei muss er sich auf die auf die Personen festlegen, die sich einen anderen Arbeitsplatz suchen müssen. Im letzten drittel des Jahrhunderts wurden dem Arbeitgeber in zunehmenden Maß Regeln mitgegeben, wie diese Auswahl zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber konnte sich dann nicht mehr frei entscheiden, welche Leute er für die besten in seinem Betrieb hielt, sondern er musste sich zunehmend nach Kriterien wie Zahl der Kinder, Zeit der Betriebszugehörigkeit, ... richten, die mit der Zukunft des Betriebs nichts oder wenig zu tun haben.
Aber nach wie vor war es so, das der Betroffene mit einem schlag kein Geld mehr verdient, und somit eine recht teure Versicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes benötigt wurde. Gegen ende des Jahrhundert, weil unter vielen anderem die von den GEZ finanzierten TV Sender ein zunehmend techikfeidliches Umfeld produziert haben, kam dann eine Situation auf, das sich in Ermanglung sich schnell entfaltender neuer technischer Großtrends und der zunehmenden Demotivation von unteren Lohngruppen eine Sockelarbeitslosigkeit gebildet hat. Diese erforderte dann eine Anschlussregelung nach Ablauf der Leistung der Arbeitslosenversicherung, die heute nach mehren Reformen Harz IV heißt und kaum noch zu finanzieren ist.
Im Zuge dieser Entwicklung zeigt sich die Grenzen das staatlichen Vermittlungssystems. Die Frage ist, gibt es Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen so zu Gestalten, das es weniger Staatlicher organisierter Intervention bedarf, und sich somit auch die Kosten z.B. für die Versicherung wieder im Rahmen halten. Zumindest bei großen Betrieben, wie der Automobilindustrie, gibt es eine Alternative, in dem man die dem Arbeitgeber ohnehin weitgehend entzogene Entscheidung über die Frage wer den Betrieb verlassen muss, zu 100% auf die Arbeitnehmer verlagert.
Technisch würde das dann wie folgt ablaufen: Wenn der Arbeitgeber feststellt, das er zum Beispiel 2 Schweißer entlassen muss, um die Kapazität anzupassen, dann spricht er 2 Kündigungen aus, aber ohne konkrete Personen zu benennen. Es Arbeiten dann 2 Leute mehr im Betrieb als vorgesehen. Die Gehälter und Arbeitszeiten der Leute berechnen sich dann nach dem Verhältnis von Soll-Zahl zu Ist-Zahl der Mitarbeiter aus den (Tarif)vertraglichen Übereinkünfte. Damit hätten alle Betroffenen weiterhin die Gelegenheit, am Arbeitsprozess weiterhin teilzuhaben. Damit würden Ihre wertvollen Beruflichen Fertigkeiten voll erhalten bleiben, und sie hätten auch Gelegenheit, neue Entwicklungen in den Arbeitsprozessen weiterhin als Insider zu folgen.
Da die Menschen nur einen mehr oder weniger geringen Anteil ihren Einkommen verlieren würden, wäre nur bei einem geringen Anteil der Personen ein Eingreifen der Versicherung nötig, wenn alle oder fast alle Mitarbeiter abgebaut werden müssen oder wenn Kündigungen wegen persönlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers vorliegen. Der Beitrag zur Versicherung kann sinken, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren können. Da die Arbeitslosigkeit als Teilarbeitslosigkeit auf mehr Menschen verteilt wird, suchen mehr Menschen eine neue Beschäftigung, so das die Wahrscheinlichkeit ansteigt, das eine für alle Befriedigende Lösung gefunden wird. Der Arbeitgeber hat zwar durch die verkürzten Arbeitszeiten und das Mehr an Mitarbeiter erhöhte Aufwendungen für Weiterbildung, aber der Betrieb kann bei Änderung der Wirtschaftlichen Verhältnisse schnell entlastet werden, ohne das sofort hohe Aufwendungen fällig werden. Damit würden die Arbeitsplätze der anderen Sparten des Betriebs insgesamt auch sicherer. Will der Arbeitgeber, z.B. um die Räumlichkeiten verkleinern zu können, die Zahl der Arbeitnehmer schnell verringern, so kann er immer noch eine Abfindung an denjenigen Zahlen, der am wenigsten braucht/verlangt.
In Branchen, die den Zenit ihres Arbeitskräftebedarf überschritten haben, würden die Mitarbeiter durch immer wieder, sich villeicht sogar überschneidende Kündigungsphasen, darauf vorbereitet, das ein Wechsel in nicht allzu ferner Zukunft fällig wird. Das dürfte dann dazu führen, das die Menschen sich schon in Arbeit befindlich zu Kontakten in anderen Branchen bemühen würden, oder aber auch eine Weiterbildung aktuell ins Auge fassen würden. Alles Dinge, die nötige Strukturwandel kanalisiert, anstatt das alte Strukturen durch vermeidliche pseudosichere "Jobgarantien" zementiert werden.
Nachtrag vom 26 Januar 2010: Der Kommentar von Korbinian zeigt auf, das ich noch einiges klarstellen muss. Zum einen denke ich nicht daran, dem Arbeitgeber ein super elastisches Werkzeug an die Hand zu geben, das jedes Krieschen auf Staatskosten abfedern soll. Vielmehr sollen die Betriebsbedingten Kündigung wie bisher, an Voraussetzungen geknüpft sein. Nur das sie nicht personalisiert ausgesprochen werden, sondern jeder mit der Aufgabe betreut wird, sich einen neuen Job zu suchen. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit abzuschätzen, wer aufgrund seiner persönlichen Beziehungen, Lebenssituation, ... am leichtesten einen neuen Job findet. Demzufolge soll es auch nicht möglich sein, einen neuen Schweißer anzustellen, wenn noch ein Kündigungsverfahren in der Schwebe ist.
Die Zweite Klarstellung betrifft das Eingreifen der Arbeitslosenversicherung. Die soll erst dann eingreifen, wenn der Nettolohn unter das gegenwärtige Zahlungsniveau der Arbeitslosenversicherung absinken würde, denn sonst würde sich ja niemand bemüßigt sehen, etwas zu unternehmen, und die von Korbinian geschilderten unerwünschten Effekte würden sich einstellen. Es ist klar, das in einer schrumpfenden Branche dann im statistischen Mittel aufgrund der immer wieder auftretenden Kündigungsverfahren weniger Bezahlt wird als in aufstreben Branchen, auch dann, wenn diese unter den gleichen Tarifvertrag fallen. Das ist aber eine erwünschter heilende Triebfeder, die Menschen belohnt, die sich neuen Aufgaben zuwenden.
Nachtrag vom 27 Januar 2010: Korbinians zweiter Kommentar moniert, das eine Leistungsbezogene Entlohnung nicht möglich sei. Nun schon jetzt ist es doch wohl so, das bei Akkordarbeit die Mitarbeiter aufhören müssen, wenn nicht mehr da ist zum Arbeiten. Diese Simple Tatsache kann man auch weiterhin verwenden. Bei Leistungsbezogener Entlohnung wird die Arbeit auf die Mitarbeiter verteilt, und wer früher fertig ist, kann, ja nach Arbeit, sogar noch früher nach Hause gehen als es der Teilzeitquote entspricht. Bei dem hier dargestellten Modell würde leistungsbezogene Entlohnung vermutlich zunehmen, was sicher auch kein Fehler ist. Aber auch bei einer Zeit bezogenen Abrechnung wäre Inkompetenz ein persönlichen Kündiungsgrund wie z.B. Diebstahl oder Geheimnisverrat. Allerdings wäre der Übergang zum weniger Leistungsfähigen Mitarbeiter stetig. Der Arbeitgeber muß natürlich fürchten, das seine besten Leute zuerst abspringen. Das aber ist der Preis, der dafür bezahlen muß, das er nicht mehr genug Arbeit für alle hat. Dafür entfällt dann das Unwesen mit den Abfindungen, die auch schon so machen Betrieb ruiniert haben.
Arbeitgeber verdienen Ihr Geld damit, das Sie Arbeitszeit ankaufen und dieser einer Sinnvollen Nutzung zuführen, um mit den Ergebnissen mehr Geld zu verdienen als Sie vorher ausgegeben haben. Sie werden insofern nicht beschließen, weniger Leute zu brauchen, es sei denn, sie finden einen Weg die Bedürfnisse Ihrer Kunden eleganter zu befriedigen. Man könnte vermuten, das dieses eine Arbeitnehmerfeindliche Einstellung ist, weil das zum Abbau von Arbeitsplätzen führt. Nun ist es aber so, das auch andere die Bedürfnisse der Kunden kennen, und die Produkte der Firma unverkäuflich werden, wenn sich nicht dem Wandel der Zeit folgen. Dieser Wandel erfolgt, bis auch einzelne Ausreisser, ziemlich genau der Entwicklung aus der ersten Grafik. Die Herleitung des Zusammenhangs finden Sie hier
Ob die Absicherung der Arbeitnehmer aus der Arbeitslosenversicherung oder aus einem Bedingungslosen Grundeinkommen, das ich aus Ordnungspolitischen Gründen auch in einer leicht veränderten Variante für notwendig erachte, kommt ist für die Einführung des neuen Prinzips des notwendigen und gesetzmäßig auftretenden Arbeitskräfteabbaus in alten Branchen meiner Meinung nach egal, und kann getrennt behandelt werden. Zum Schluss noch ein paar Worte zur Sippenhaft. Jetzt werden alle Arbeitnehmer in "Sippenhaft" für ihre Arbeitslosen Kollegen genommen. Also auch diejenigen, die in neuen, aufstreben Branchen arbeiten. Das Problem ist, das diese unter Strich so viel wird, das kaum noch aufstrebende Branchen gibt. In der obigen Grafik geht die Zeit von links nach rechts. In der tiefe ist ein Parameter für die Geschwindigkeit der Expansion der aufstreben Branche abgetragen. Je weiter hinten, desto schneller. Mann erkennt sehr deutlich, das eine nur minimale Verringerung der Geschwindigkeit zu einer deutlichen Verringerung der Beschäftigung führt. In sofern ist es alle mal sinnvoll, die Belastung auf die Branchen zu fokussieren, welche das Maximum der Beschäftigung bereits hinter sich gelassen haben. Durch die Präsenz schnell aufstrebender Branchen wird ja auch der Lohnverlust durch Teilzeit minimiert.

Im letzten Jahrhundert wurde der Arbeitsmarkt vorzugsweise von Beamten verwaltet. Man Übertrug diesen die Aufgabe der Vermittler im dem für diese Zeit verbreiteten Obrigkeitsglauben. Ein Arbeitgeber, der Kapazitäten an einem Standort abbauen musste, der Sprach eine Kündigung aus. Dabei muss er sich auf die auf die Personen festlegen, die sich einen anderen Arbeitsplatz suchen müssen. Im letzten drittel des Jahrhunderts wurden dem Arbeitgeber in zunehmenden Maß Regeln mitgegeben, wie diese Auswahl zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber konnte sich dann nicht mehr frei entscheiden, welche Leute er für die besten in seinem Betrieb hielt, sondern er musste sich zunehmend nach Kriterien wie Zahl der Kinder, Zeit der Betriebszugehörigkeit, ... richten, die mit der Zukunft des Betriebs nichts oder wenig zu tun haben.
Aber nach wie vor war es so, das der Betroffene mit einem schlag kein Geld mehr verdient, und somit eine recht teure Versicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes benötigt wurde. Gegen ende des Jahrhundert, weil unter vielen anderem die von den GEZ finanzierten TV Sender ein zunehmend techikfeidliches Umfeld produziert haben, kam dann eine Situation auf, das sich in Ermanglung sich schnell entfaltender neuer technischer Großtrends und der zunehmenden Demotivation von unteren Lohngruppen eine Sockelarbeitslosigkeit gebildet hat. Diese erforderte dann eine Anschlussregelung nach Ablauf der Leistung der Arbeitslosenversicherung, die heute nach mehren Reformen Harz IV heißt und kaum noch zu finanzieren ist.
Im Zuge dieser Entwicklung zeigt sich die Grenzen das staatlichen Vermittlungssystems. Die Frage ist, gibt es Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen so zu Gestalten, das es weniger Staatlicher organisierter Intervention bedarf, und sich somit auch die Kosten z.B. für die Versicherung wieder im Rahmen halten. Zumindest bei großen Betrieben, wie der Automobilindustrie, gibt es eine Alternative, in dem man die dem Arbeitgeber ohnehin weitgehend entzogene Entscheidung über die Frage wer den Betrieb verlassen muss, zu 100% auf die Arbeitnehmer verlagert.
Technisch würde das dann wie folgt ablaufen: Wenn der Arbeitgeber feststellt, das er zum Beispiel 2 Schweißer entlassen muss, um die Kapazität anzupassen, dann spricht er 2 Kündigungen aus, aber ohne konkrete Personen zu benennen. Es Arbeiten dann 2 Leute mehr im Betrieb als vorgesehen. Die Gehälter und Arbeitszeiten der Leute berechnen sich dann nach dem Verhältnis von Soll-Zahl zu Ist-Zahl der Mitarbeiter aus den (Tarif)vertraglichen Übereinkünfte. Damit hätten alle Betroffenen weiterhin die Gelegenheit, am Arbeitsprozess weiterhin teilzuhaben. Damit würden Ihre wertvollen Beruflichen Fertigkeiten voll erhalten bleiben, und sie hätten auch Gelegenheit, neue Entwicklungen in den Arbeitsprozessen weiterhin als Insider zu folgen.
Da die Menschen nur einen mehr oder weniger geringen Anteil ihren Einkommen verlieren würden, wäre nur bei einem geringen Anteil der Personen ein Eingreifen der Versicherung nötig, wenn alle oder fast alle Mitarbeiter abgebaut werden müssen oder wenn Kündigungen wegen persönlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers vorliegen. Der Beitrag zur Versicherung kann sinken, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren können. Da die Arbeitslosigkeit als Teilarbeitslosigkeit auf mehr Menschen verteilt wird, suchen mehr Menschen eine neue Beschäftigung, so das die Wahrscheinlichkeit ansteigt, das eine für alle Befriedigende Lösung gefunden wird. Der Arbeitgeber hat zwar durch die verkürzten Arbeitszeiten und das Mehr an Mitarbeiter erhöhte Aufwendungen für Weiterbildung, aber der Betrieb kann bei Änderung der Wirtschaftlichen Verhältnisse schnell entlastet werden, ohne das sofort hohe Aufwendungen fällig werden. Damit würden die Arbeitsplätze der anderen Sparten des Betriebs insgesamt auch sicherer. Will der Arbeitgeber, z.B. um die Räumlichkeiten verkleinern zu können, die Zahl der Arbeitnehmer schnell verringern, so kann er immer noch eine Abfindung an denjenigen Zahlen, der am wenigsten braucht/verlangt.
In Branchen, die den Zenit ihres Arbeitskräftebedarf überschritten haben, würden die Mitarbeiter durch immer wieder, sich villeicht sogar überschneidende Kündigungsphasen, darauf vorbereitet, das ein Wechsel in nicht allzu ferner Zukunft fällig wird. Das dürfte dann dazu führen, das die Menschen sich schon in Arbeit befindlich zu Kontakten in anderen Branchen bemühen würden, oder aber auch eine Weiterbildung aktuell ins Auge fassen würden. Alles Dinge, die nötige Strukturwandel kanalisiert, anstatt das alte Strukturen durch vermeidliche pseudosichere "Jobgarantien" zementiert werden.
Nachtrag vom 26 Januar 2010: Der Kommentar von Korbinian zeigt auf, das ich noch einiges klarstellen muss. Zum einen denke ich nicht daran, dem Arbeitgeber ein super elastisches Werkzeug an die Hand zu geben, das jedes Krieschen auf Staatskosten abfedern soll. Vielmehr sollen die Betriebsbedingten Kündigung wie bisher, an Voraussetzungen geknüpft sein. Nur das sie nicht personalisiert ausgesprochen werden, sondern jeder mit der Aufgabe betreut wird, sich einen neuen Job zu suchen. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit abzuschätzen, wer aufgrund seiner persönlichen Beziehungen, Lebenssituation, ... am leichtesten einen neuen Job findet. Demzufolge soll es auch nicht möglich sein, einen neuen Schweißer anzustellen, wenn noch ein Kündigungsverfahren in der Schwebe ist.
Die Zweite Klarstellung betrifft das Eingreifen der Arbeitslosenversicherung. Die soll erst dann eingreifen, wenn der Nettolohn unter das gegenwärtige Zahlungsniveau der Arbeitslosenversicherung absinken würde, denn sonst würde sich ja niemand bemüßigt sehen, etwas zu unternehmen, und die von Korbinian geschilderten unerwünschten Effekte würden sich einstellen. Es ist klar, das in einer schrumpfenden Branche dann im statistischen Mittel aufgrund der immer wieder auftretenden Kündigungsverfahren weniger Bezahlt wird als in aufstreben Branchen, auch dann, wenn diese unter den gleichen Tarifvertrag fallen. Das ist aber eine erwünschter heilende Triebfeder, die Menschen belohnt, die sich neuen Aufgaben zuwenden.
Nachtrag vom 27 Januar 2010: Korbinians zweiter Kommentar moniert, das eine Leistungsbezogene Entlohnung nicht möglich sei. Nun schon jetzt ist es doch wohl so, das bei Akkordarbeit die Mitarbeiter aufhören müssen, wenn nicht mehr da ist zum Arbeiten. Diese Simple Tatsache kann man auch weiterhin verwenden. Bei Leistungsbezogener Entlohnung wird die Arbeit auf die Mitarbeiter verteilt, und wer früher fertig ist, kann, ja nach Arbeit, sogar noch früher nach Hause gehen als es der Teilzeitquote entspricht. Bei dem hier dargestellten Modell würde leistungsbezogene Entlohnung vermutlich zunehmen, was sicher auch kein Fehler ist. Aber auch bei einer Zeit bezogenen Abrechnung wäre Inkompetenz ein persönlichen Kündiungsgrund wie z.B. Diebstahl oder Geheimnisverrat. Allerdings wäre der Übergang zum weniger Leistungsfähigen Mitarbeiter stetig. Der Arbeitgeber muß natürlich fürchten, das seine besten Leute zuerst abspringen. Das aber ist der Preis, der dafür bezahlen muß, das er nicht mehr genug Arbeit für alle hat. Dafür entfällt dann das Unwesen mit den Abfindungen, die auch schon so machen Betrieb ruiniert haben.
Arbeitgeber verdienen Ihr Geld damit, das Sie Arbeitszeit ankaufen und dieser einer Sinnvollen Nutzung zuführen, um mit den Ergebnissen mehr Geld zu verdienen als Sie vorher ausgegeben haben. Sie werden insofern nicht beschließen, weniger Leute zu brauchen, es sei denn, sie finden einen Weg die Bedürfnisse Ihrer Kunden eleganter zu befriedigen. Man könnte vermuten, das dieses eine Arbeitnehmerfeindliche Einstellung ist, weil das zum Abbau von Arbeitsplätzen führt. Nun ist es aber so, das auch andere die Bedürfnisse der Kunden kennen, und die Produkte der Firma unverkäuflich werden, wenn sich nicht dem Wandel der Zeit folgen. Dieser Wandel erfolgt, bis auch einzelne Ausreisser, ziemlich genau der Entwicklung aus der ersten Grafik. Die Herleitung des Zusammenhangs finden Sie hier
Ob die Absicherung der Arbeitnehmer aus der Arbeitslosenversicherung oder aus einem Bedingungslosen Grundeinkommen, das ich aus Ordnungspolitischen Gründen auch in einer leicht veränderten Variante für notwendig erachte, kommt ist für die Einführung des neuen Prinzips des notwendigen und gesetzmäßig auftretenden Arbeitskräfteabbaus in alten Branchen meiner Meinung nach egal, und kann getrennt behandelt werden. Zum Schluss noch ein paar Worte zur Sippenhaft. Jetzt werden alle Arbeitnehmer in "Sippenhaft" für ihre Arbeitslosen Kollegen genommen. Also auch diejenigen, die in neuen, aufstreben Branchen arbeiten. Das Problem ist, das diese unter Strich so viel wird, das kaum noch aufstrebende Branchen gibt. In der obigen Grafik geht die Zeit von links nach rechts. In der tiefe ist ein Parameter für die Geschwindigkeit der Expansion der aufstreben Branche abgetragen. Je weiter hinten, desto schneller. Mann erkennt sehr deutlich, das eine nur minimale Verringerung der Geschwindigkeit zu einer deutlichen Verringerung der Beschäftigung führt. In sofern ist es alle mal sinnvoll, die Belastung auf die Branchen zu fokussieren, welche das Maximum der Beschäftigung bereits hinter sich gelassen haben. Durch die Präsenz schnell aufstrebender Branchen wird ja auch der Lohnverlust durch Teilzeit minimiert.
09 Januar 2010
Einge ganze Woche nur für nichts.
Programmierer sind Menschen und machen Fehler. Um diese Fehler zu korrigieren gibt es Updates. Hat man große Systeme, so gibt er viele Möglichkeiten Fehler zu machen, so das es viele Updates gibt. So weit so schlecht!
Früher war es Ehrensache, das diese Updates mit den Dateien und Konfiguration, welche die User in der Zwischenzeit angefertigt haben, nahtlos weiterarbeiten. Das gelang zwar leider nur zum Teil, aber im wesentlichen hat es funktioniert.
In letzter Zeit habe ich den Eindruck, das dieses immer weniger der Fall ist. Softwareupdates, auch speziell Firmware von Mikroprozessor gesteuerten Geräten, werden zunehmend so konstruieren, das sie die Konfiguration und Einstellungen wieder in den Auslieferungszustand zurücksetzten oder diese in den Auslieferungszustand zurückgesetzt werden müssen, damit das Update überhaupt funktioniert. Und das passiert auch bei Produkte von Firmen, die man gemeinhin als der Rückgrat der Digitalen Revolution betrachtet.
So etwas ist eine grobe Missachtung der Arbeit, die Anwender in die Nutzbarkeit eines Digitalen Gerätes investiert haben. Wenn man die Arbeit eines anderen Menschen zerstört, dann ist das eine Sachbeschädigung. Bei den betroffen Unternehmen redet man sich dann darauf raus, das ja nicht Sie die Konfiguration zurücksetzen, sondern der Anwender, der ja durch das Aufspielen die Nutzungsbedingung der Software akzeptiert hat. Und dort war ja Dokumentiert, das die Konfiguration zurückgesetzt wird.
Nun wird kaum jemand die Updates aus Spaß aufspielen, denn Üblicherweise passiert das, weil irgendwas nicht richtig Funktioniert, oder aber weil wieder mal eine Schwachstelle gefunden wurde, die aus Sicherheitsgründen natürlich dringend geschlossen werden muss. Man kann also sagen, das der typische Anwender mehr oder weniger genötigt wird, Updates zu installieren, und damit Ihre eigene Arbeit zu vernichten.
Diese Woche musste ich wegen fieser Softwareprobleme in meinen Netzwerk etliche solcher kleinen Flash-Büchsen wie manage bare VLan Switches updaten. Nach dem Aufspielen der Updates, ging nichts mehr und der Switch war nicht mehr zu erreichen. Damit hatte ich dann auch noch einen Produktionsausfall, weil ich damit bei einer namhaften Firma des Internet Business nicht gerechnet habe. Ich musste dann also für die anderen Geräte ein Ersatzgerät konfigurieren, das Originalgerät ausbauen, dann meine Arbeit löschen, dann das Update aufspielen. Anschließend musste ich meine Konfiguration wieder aufspielen. Das konnte nicht in der Form eines Reloads passieren, sondern ich musste mich von Maske zu Maske durch diese verdammte Grafischen Web Oberflächen klicken.
Das war eine Verdammte Portion von idiotischer Arbeit. Und völlig unsinnig, weil die neue Benutzer Oberfläche zwar anders Strukturiert war, aber die gleichen Variablen enthalten hat. Da ich damit mehr oder weniger eine Woche mit Unsinniger und nötiger Arbeit verbracht habe, komme ich zu dem Schluss, das es sich nicht mehr um Kleinigkeiten handelt. Ein viertel der Monatsarbeitszeit eines Angestellten, das entspricht in einer Firma schon eine beachtliche Menge Geld. Da die Einsicht bei den Entwicklern offensichtlich deutlich rückläufig ist, bedarf es einer Gesetzlichen Klarstellung, das eine solche Politik der Vernichtung von Konfigurationen eine Form der Sachbeschädigung ist.
Das Gleiche gilt für Dateien, die mit Programmen erstellt werden. Wenn ein Unternehmen eine Textverarbeitung oder ein anderes Programm verkauft mit welcher ein Nutzer digitale Objekte erstellen kann, so muss Sie sicherstellen, das alle nachfolgenden Versionen mit dem gleichen Namen die Dateien der Vorgänger akkurat lesen können. Diese Klarstellung ist auch wichtig, um den Schutz digitaler Kulturgüter zu gewährleisten, weil ein Datei nur dann genutzt werden kann, wenn ein passendes Programm vorhanden ist.
Früher war es Ehrensache, das diese Updates mit den Dateien und Konfiguration, welche die User in der Zwischenzeit angefertigt haben, nahtlos weiterarbeiten. Das gelang zwar leider nur zum Teil, aber im wesentlichen hat es funktioniert.
In letzter Zeit habe ich den Eindruck, das dieses immer weniger der Fall ist. Softwareupdates, auch speziell Firmware von Mikroprozessor gesteuerten Geräten, werden zunehmend so konstruieren, das sie die Konfiguration und Einstellungen wieder in den Auslieferungszustand zurücksetzten oder diese in den Auslieferungszustand zurückgesetzt werden müssen, damit das Update überhaupt funktioniert. Und das passiert auch bei Produkte von Firmen, die man gemeinhin als der Rückgrat der Digitalen Revolution betrachtet.
So etwas ist eine grobe Missachtung der Arbeit, die Anwender in die Nutzbarkeit eines Digitalen Gerätes investiert haben. Wenn man die Arbeit eines anderen Menschen zerstört, dann ist das eine Sachbeschädigung. Bei den betroffen Unternehmen redet man sich dann darauf raus, das ja nicht Sie die Konfiguration zurücksetzen, sondern der Anwender, der ja durch das Aufspielen die Nutzungsbedingung der Software akzeptiert hat. Und dort war ja Dokumentiert, das die Konfiguration zurückgesetzt wird.
Nun wird kaum jemand die Updates aus Spaß aufspielen, denn Üblicherweise passiert das, weil irgendwas nicht richtig Funktioniert, oder aber weil wieder mal eine Schwachstelle gefunden wurde, die aus Sicherheitsgründen natürlich dringend geschlossen werden muss. Man kann also sagen, das der typische Anwender mehr oder weniger genötigt wird, Updates zu installieren, und damit Ihre eigene Arbeit zu vernichten.
Diese Woche musste ich wegen fieser Softwareprobleme in meinen Netzwerk etliche solcher kleinen Flash-Büchsen wie manage bare VLan Switches updaten. Nach dem Aufspielen der Updates, ging nichts mehr und der Switch war nicht mehr zu erreichen. Damit hatte ich dann auch noch einen Produktionsausfall, weil ich damit bei einer namhaften Firma des Internet Business nicht gerechnet habe. Ich musste dann also für die anderen Geräte ein Ersatzgerät konfigurieren, das Originalgerät ausbauen, dann meine Arbeit löschen, dann das Update aufspielen. Anschließend musste ich meine Konfiguration wieder aufspielen. Das konnte nicht in der Form eines Reloads passieren, sondern ich musste mich von Maske zu Maske durch diese verdammte Grafischen Web Oberflächen klicken.
Das war eine Verdammte Portion von idiotischer Arbeit. Und völlig unsinnig, weil die neue Benutzer Oberfläche zwar anders Strukturiert war, aber die gleichen Variablen enthalten hat. Da ich damit mehr oder weniger eine Woche mit Unsinniger und nötiger Arbeit verbracht habe, komme ich zu dem Schluss, das es sich nicht mehr um Kleinigkeiten handelt. Ein viertel der Monatsarbeitszeit eines Angestellten, das entspricht in einer Firma schon eine beachtliche Menge Geld. Da die Einsicht bei den Entwicklern offensichtlich deutlich rückläufig ist, bedarf es einer Gesetzlichen Klarstellung, das eine solche Politik der Vernichtung von Konfigurationen eine Form der Sachbeschädigung ist.
Das Gleiche gilt für Dateien, die mit Programmen erstellt werden. Wenn ein Unternehmen eine Textverarbeitung oder ein anderes Programm verkauft mit welcher ein Nutzer digitale Objekte erstellen kann, so muss Sie sicherstellen, das alle nachfolgenden Versionen mit dem gleichen Namen die Dateien der Vorgänger akkurat lesen können. Diese Klarstellung ist auch wichtig, um den Schutz digitaler Kulturgüter zu gewährleisten, weil ein Datei nur dann genutzt werden kann, wenn ein passendes Programm vorhanden ist.
06 Dezember 2009
Wie sollte man das Markenrecht weiterentwickeln?
Das Markenrecht dient sowohl dem Verbraucher als auch dem Produzenten einer Wahre. Natürlicherweise ist der Mensch mit der Gabe ausgestattet, sich Dinge zu Merken, die sich im täglichen Leben bewährt haben, um sie in einer Art Automatismus wiederholen zu können. Dies gilt zunächst für das natürliche Umfeld des Menschen, als etwa, aus welchem Material sich gute Speerspitzen herstellen lassen und womit man gut Feuer machen kann.
In unseren Arbeitsteilgen Gesellschaft erweitert sich dieser fundamentale Mechanismus auf Erzeugnisse von Menschengruppen. So Merken sich Menschen, das Coca Cola gut schmeckt und Wach macht, das man mit Daimler Benz Autos angenehm und zuverlässig von A nach B fahren kann, das man mit 4711 angenehm riecht und sich erfrischen kann, ... . All diese Erfahrungen werden, wie Untersuchungen mit dem Kernspinntomografen gezeigt haben, in einem besonderen Pfad unseres Gehirns abgearbeitet.
Das Markenrecht erlaubt es nun den dem Produzenten, ein Wiedererkennungsmerkmal zu definieren, und dieses Rechtlich zu schützen. Das hilft den Verbrauchern, nicht Produkte für viel Geld unter geschoben zu bekommen, welche aus einer anderen Quelle stammen und das Vertrauen der Nutzer unter Umständen gar nicht verdienen. Auf der anderen Seite schützt es den Produzenten davor, das er durch schlechte Erfahrungen belastet wird, die Nutzer mit ähnlichen Produkten aus anderen Quellen machen. Die dafür vorgesehen Regelungen haben in der Vergangenheit recht gut funktioniert, bedürfen aber durch das Informationszeitalter einer Revision, weil ein viel größerer Teil des Lebens im öffentlichen Raum als früher stattfindet, etwa durch den Handel von gebraucht Waren bei EBAY.
Das Markenrecht geht davon aus, das Marken bekannt sind. Das ist aber nicht unbedingt der Fall. Es gibt unzählige Produkte, die nicht erfolgreich waren, deren Namen und Erkennungsmerkmal aber trotzdem beim zuständigen Patentamt registriert sind. Ein Beispiel ist die Marke "GMail", die erst dadurch zu größerer Bekanntheit kam, weil ein Dienst von Google bei uns in Deutschland deshalb anders heißen muss als im internationalen Kontext, und der Markeninhaber viele Leute, die, weil sie es im Ausland so gewohnt sind, GoogleMail in der Öffentlichkeit als GMail bezeichnen, mit einer Abmahnung überzieht.
Ein weiteres Problem sind Marken, die ein Erkennungsmerkmal nutzen, das sich z.B. von einem in der natürlichen Umgebung vorkommenden Muster ableiten. Hier kann es vorkommen, das Menschen bei der Gestaltung eines Designs das Markenzeichen in wirklich zufälliger Art und Weise reproduzieren. Als Beispiel hierfür kann der Abdruck einer Wolfstatze auf einem Kleidungsstück gelten. Der mir bis dato ebenso völlig unbekannte Konzern Jack Wolfskin, der Outdoorkleidung herstellt, hat einen Hobbybastlers wegen des in verkehrbringens von Wolfstazen auf Kleidungstücken markenrechtlich Abgemahnt, wobei alleine der Anwalt schlappe 1000€ für sein vermutlich nach Schema F abgefasstes Schreiben haben wollte.
Noch viel schlimmer sind jene Fälle, wo nicht theoretisch berechtigte Anliegen zugrunde liegen, sondern wo Marken vermutlich gezielt in Hinblick auf ihr "Abzockpotential" hin etabliert werden oder nachträglich ausschließlich für solche Zwecke genutzt werden. Als unrühmliches Beispiel hierfür kann die Ex-Marke Webspace gelten.
Wie oben angeführt, geht das Markenrecht davon aus, das die Marken in einem bestimmten Geschäftsbereich im Prinzip bekannt sind. Die obigen Beispiele zeigen aber ganz klar auf, das dieses Heute nicht mehr der Fall ist. Das bei jedem alltäglichen Vorgang in der Öffentlichkeit jedermann eine Markenrecherche durchzuführen hat, ist ebenso wenig Praktikabel. Im übrigen würde das die EDV im Patentamt völlig blockieren.
Insofern schlage ich vor, das Markenrecht dahingehend zu Erweitern, das der Rechtsweg für den Markeninhaber so lange verschlossen beleibt, wie dieser nicht nachweisen kann, das seinem gegenüber die Marke bekannt ist. Im einfachsten Fall kann das dadurch erwirkt werden, das der Markenrechteinhaber dem mutmaßliche Markenrechtsverletzer einen Unverbindlichen Brief zuschickt, in dem er auf seine Marke hinweist, z.B. durch das Übersenden von Werbematerial. Dies kann ohne das Einschalten eines Anwaltes geschehen, weil es ja nur die Existenz einer registrierten Marke dokumentiert. Erst wenn dann keine Verhaltensänderung eintritt, kann der Übliche Rechtsweg beschritten werden. Etwas anderes ist es, wenn der Markenrechteinhaber anderweitig beweisen kann, das der mutmaßliche Markenrechtsverletzer sich seiner Handlungsweise bewusst sein muß, z.B. weil dieser den Markenartikel selbst schon erworben hat. In dem Fall kann alles beim alten Bleiben.
Des weiteren sollte man überlegen, inwieweit Einzelstücke gänzlich unter eine Ausnahmeregelung fallen sollten, weil es etliche Bespiele im Markenrecht gibt, welche die Verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Kunst nicht unerheblich einschränken. Neben dem oben schon erwähnten Pfotenabdrücken sind in diesem Zusammenhand das Bestreben der Telekom nach dem Buchstaben "T" und der Farbe Magenta zu nennen. Die nächste große Firma beansprucht blau, die nächste grün, ... ne so geht nicht, auch das kann so nicht angehen. Worte der normalen Sprache, Zahlen, Farben, und ähnliches sind, bis auf ganz wenige historische ausnahmen wie 4711, Gemeingut, die nicht einfach vereinnahmt werden können. Eine gewisse Schöpfungshöhe sollte auch eine Marke haben.
Außerdem bedarf es einer Regelung, die ungenutzte Marken die Eingang in die allgemeine Spachentwicklung finden, wieder gelöscht werden. Als Beispiel sei der Begriff Netbook genannt, der vermutlich von Intel frei gekauft wurde.
Zum Schluss möchte ich noch auf eine völlig verfehlte Regelung in unserem EU Nachbarland Frankreich eingehen. Die habe ja des öfteren völlig absurde rechts Ideen, wenn es um das Thema Internet geht. In Frankreich ist es doch scheinbar tatsächlich so, das Hersteller es untersagen können, das ihre Waren von bestimmten Händlern oder Plattformen gehandelt werden. So hat Moët Hennessy - Louis Vuitton eine Gerichtlich Verfügung erwirkt, das seine Produkte von Franzosen nicht auf EBAY gehandelt werden dürfen. Wohlgemerkt, ich spreche von rechtmäßig erworbenen Originalartikeln des Herstellers, nicht von irgendwelchen profanen Fälschungen. Gibt es in Frankreich keinen Schutz des Eigentums? Schließt der Schutz des Eigentums in Frankreich nicht das recht ein, sein Eigentum nach eigenem Ermessen bestmöglich zu Geld zu machen? Was ist mit den Gläubigern einer Insolvenz? Die lässt man in Frankreich wohl besonders gerne in die Röhre schauen, was sich schon an der sehr kurzen Frist von 1 Jahr für eine Privatinsolvenz ersehbar ist. Alles zum Ruhm der Grad Nation und seiner Luxusartikelhersteller?
In unseren Arbeitsteilgen Gesellschaft erweitert sich dieser fundamentale Mechanismus auf Erzeugnisse von Menschengruppen. So Merken sich Menschen, das Coca Cola gut schmeckt und Wach macht, das man mit Daimler Benz Autos angenehm und zuverlässig von A nach B fahren kann, das man mit 4711 angenehm riecht und sich erfrischen kann, ... . All diese Erfahrungen werden, wie Untersuchungen mit dem Kernspinntomografen gezeigt haben, in einem besonderen Pfad unseres Gehirns abgearbeitet.
Das Markenrecht erlaubt es nun den dem Produzenten, ein Wiedererkennungsmerkmal zu definieren, und dieses Rechtlich zu schützen. Das hilft den Verbrauchern, nicht Produkte für viel Geld unter geschoben zu bekommen, welche aus einer anderen Quelle stammen und das Vertrauen der Nutzer unter Umständen gar nicht verdienen. Auf der anderen Seite schützt es den Produzenten davor, das er durch schlechte Erfahrungen belastet wird, die Nutzer mit ähnlichen Produkten aus anderen Quellen machen. Die dafür vorgesehen Regelungen haben in der Vergangenheit recht gut funktioniert, bedürfen aber durch das Informationszeitalter einer Revision, weil ein viel größerer Teil des Lebens im öffentlichen Raum als früher stattfindet, etwa durch den Handel von gebraucht Waren bei EBAY.
Das Markenrecht geht davon aus, das Marken bekannt sind. Das ist aber nicht unbedingt der Fall. Es gibt unzählige Produkte, die nicht erfolgreich waren, deren Namen und Erkennungsmerkmal aber trotzdem beim zuständigen Patentamt registriert sind. Ein Beispiel ist die Marke "GMail", die erst dadurch zu größerer Bekanntheit kam, weil ein Dienst von Google bei uns in Deutschland deshalb anders heißen muss als im internationalen Kontext, und der Markeninhaber viele Leute, die, weil sie es im Ausland so gewohnt sind, GoogleMail in der Öffentlichkeit als GMail bezeichnen, mit einer Abmahnung überzieht.
Ein weiteres Problem sind Marken, die ein Erkennungsmerkmal nutzen, das sich z.B. von einem in der natürlichen Umgebung vorkommenden Muster ableiten. Hier kann es vorkommen, das Menschen bei der Gestaltung eines Designs das Markenzeichen in wirklich zufälliger Art und Weise reproduzieren. Als Beispiel hierfür kann der Abdruck einer Wolfstatze auf einem Kleidungsstück gelten. Der mir bis dato ebenso völlig unbekannte Konzern Jack Wolfskin, der Outdoorkleidung herstellt, hat einen Hobbybastlers wegen des in verkehrbringens von Wolfstazen auf Kleidungstücken markenrechtlich Abgemahnt, wobei alleine der Anwalt schlappe 1000€ für sein vermutlich nach Schema F abgefasstes Schreiben haben wollte.
Noch viel schlimmer sind jene Fälle, wo nicht theoretisch berechtigte Anliegen zugrunde liegen, sondern wo Marken vermutlich gezielt in Hinblick auf ihr "Abzockpotential" hin etabliert werden oder nachträglich ausschließlich für solche Zwecke genutzt werden. Als unrühmliches Beispiel hierfür kann die Ex-Marke Webspace gelten.
Wie oben angeführt, geht das Markenrecht davon aus, das die Marken in einem bestimmten Geschäftsbereich im Prinzip bekannt sind. Die obigen Beispiele zeigen aber ganz klar auf, das dieses Heute nicht mehr der Fall ist. Das bei jedem alltäglichen Vorgang in der Öffentlichkeit jedermann eine Markenrecherche durchzuführen hat, ist ebenso wenig Praktikabel. Im übrigen würde das die EDV im Patentamt völlig blockieren.
Insofern schlage ich vor, das Markenrecht dahingehend zu Erweitern, das der Rechtsweg für den Markeninhaber so lange verschlossen beleibt, wie dieser nicht nachweisen kann, das seinem gegenüber die Marke bekannt ist. Im einfachsten Fall kann das dadurch erwirkt werden, das der Markenrechteinhaber dem mutmaßliche Markenrechtsverletzer einen Unverbindlichen Brief zuschickt, in dem er auf seine Marke hinweist, z.B. durch das Übersenden von Werbematerial. Dies kann ohne das Einschalten eines Anwaltes geschehen, weil es ja nur die Existenz einer registrierten Marke dokumentiert. Erst wenn dann keine Verhaltensänderung eintritt, kann der Übliche Rechtsweg beschritten werden. Etwas anderes ist es, wenn der Markenrechteinhaber anderweitig beweisen kann, das der mutmaßliche Markenrechtsverletzer sich seiner Handlungsweise bewusst sein muß, z.B. weil dieser den Markenartikel selbst schon erworben hat. In dem Fall kann alles beim alten Bleiben.
Des weiteren sollte man überlegen, inwieweit Einzelstücke gänzlich unter eine Ausnahmeregelung fallen sollten, weil es etliche Bespiele im Markenrecht gibt, welche die Verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Kunst nicht unerheblich einschränken. Neben dem oben schon erwähnten Pfotenabdrücken sind in diesem Zusammenhand das Bestreben der Telekom nach dem Buchstaben "T" und der Farbe Magenta zu nennen. Die nächste große Firma beansprucht blau, die nächste grün, ... ne so geht nicht, auch das kann so nicht angehen. Worte der normalen Sprache, Zahlen, Farben, und ähnliches sind, bis auf ganz wenige historische ausnahmen wie 4711, Gemeingut, die nicht einfach vereinnahmt werden können. Eine gewisse Schöpfungshöhe sollte auch eine Marke haben.
Außerdem bedarf es einer Regelung, die ungenutzte Marken die Eingang in die allgemeine Spachentwicklung finden, wieder gelöscht werden. Als Beispiel sei der Begriff Netbook genannt, der vermutlich von Intel frei gekauft wurde.
Zum Schluss möchte ich noch auf eine völlig verfehlte Regelung in unserem EU Nachbarland Frankreich eingehen. Die habe ja des öfteren völlig absurde rechts Ideen, wenn es um das Thema Internet geht. In Frankreich ist es doch scheinbar tatsächlich so, das Hersteller es untersagen können, das ihre Waren von bestimmten Händlern oder Plattformen gehandelt werden. So hat Moët Hennessy - Louis Vuitton eine Gerichtlich Verfügung erwirkt, das seine Produkte von Franzosen nicht auf EBAY gehandelt werden dürfen. Wohlgemerkt, ich spreche von rechtmäßig erworbenen Originalartikeln des Herstellers, nicht von irgendwelchen profanen Fälschungen. Gibt es in Frankreich keinen Schutz des Eigentums? Schließt der Schutz des Eigentums in Frankreich nicht das recht ein, sein Eigentum nach eigenem Ermessen bestmöglich zu Geld zu machen? Was ist mit den Gläubigern einer Insolvenz? Die lässt man in Frankreich wohl besonders gerne in die Röhre schauen, was sich schon an der sehr kurzen Frist von 1 Jahr für eine Privatinsolvenz ersehbar ist. Alles zum Ruhm der Grad Nation und seiner Luxusartikelhersteller?
14 November 2009
Was tun, wenn sich politische Ziele widersprechen.
Man kann es auf ihrer Webseite nachlesen, die Piratenpartei ist für eine vollständig transparente Politik. Man kann genauso nachlesen, die Piratenpartei ist auch für den Schutz der Privatsphäre. So weit, so gut.
Was aber, wenn das eine mit dem anderen nicht zu Vereinbaren ist? Dann muss man sich festlegen, was wichtiger ist. So geschehen, das bei Parteimitgliedern wie z.B. Bodo Thiesen ruchbar wurde, das seine politische Einstellung für überwiegenden Zahl der Parteimitlieder nicht tragbar ist.
Dann wurde Intensiv in der Partei darüber diskutiert, ob die Meinung der betroffenen Personen mit der Parteilinie vereinbar ist oder eben nicht. Da Piraten Vorzugsweise über Chat, Mail, Blogs und Twitter diskutieren, war diese Diskussion für jeden der das wollte nachvollziehbar. Punkt 1, Politik soll transparent sein, wurde also erfüllt. Dabei wurde aber Zwangsläufig auch viel Privates der betroffenen Personen in die Öffentlichkeit getragen, was natürlich von Kritikern aufgegriffen wurde, die dann gefragt haben, wo den die Privatsphäre der Betroffenen bleibt.
Diese Konflikt hat mich auf die Idee gebracht, das man die eigenen Politischen Zielvorstellungen ordnen sollte. Jede Aussage sollte eine Priorität haben, mit der man sie gegenüber den anderen Vergleichen kann. Im Falle von "politischer Transparenz" und "Schutz der Privatsphäre" gilt also für die Piraten durch die Macht des Faktischen "politischer Transparenz" ist wichtiger als "Schutz der Privatsphäre".
Besser wäre aber, es hätte darüber zu einem politischen Konsens gegeben. Das heißt, man hätte nicht nur drüber Befunden das man "politischer Transparenz" und "Schutz der Privatsphäre" will, sondern auch was im Falle einer Kollision beider Ziele wichtiger ist.
Für die Wichtigkeit dieses grundsätzlichen Problems spricht, das juristische Werke voll von inneren Widersprüchen sind. Zum Beispiel, unsere Verfassung. Die sagt, Männer und Frauen sind gleich zu behandeln. Niemand dürfe wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Trotzdem sagt die gleiche Verfassung, das Männer Wehrdienst leisten müssen, Frauen aber nicht. Das ist eine Frage, bei der es im Ernstfall um Leben und Tod geht, also bei Leibe keine Marginalie. Warum also dieser Widerspruch?
Weil es auf biologischen Gründen nun mal so ist, das tote Männer von einer Gruppe Menschen wesentlich besser verkraftet werden kann als tote Frauen. Ein Volk, das 80% seiner Männer verliert kann sich nun mal viel schneller davon erholen, als ein Volk, das 40% seiner erwachsenen Menschen in einem Krieg verliert. Logisch, ein Mann kann mit mehreren Frauen parallel Kinder haben, umgekehrt geht das nur eben einfach nur nacheinander.
Man kann also aus der Verfassung raus lesen, das das politische Ziel, "der Staat solle bestechen bleiben" als wichtiger eingestuft wird als das politische Ziel, "alle Bürger ohne ansehen der Person gleich zu behandeln". Weil nun aber "alle Bürger ohne ansehen der Person gleich zu behandeln" durch die Übernahme in EU recht definitiv vor den anderen Bestimmungen der eingenen Verfassung liegt, können jetzt Frauen, sofern sie es wünschen, auch Militärdienst leisten - so wie sich Männer auf besonderen Wunsch über den Weg der Gewissensfrage vom Militärdienst ausnehmen können. Bin gespannt was passiert, wenn sich ein Mann durch die Pflicht zum Wehr oder Ersatzdienst z.B. ökonomisch Benachteiligt fühlt, wenn denn endlich mal gleiche Löhne für Männer und Frauen gezahlt werden.
Als weiteres Punk über die Dringlichkeit einer nachvollziehbaren Priorisierung will ich den Vogelschutz anführen. Jeder von uns kennt die Schlagzeilen, das wegen einiger weniger Vögel oder sonstiger bedrohter Tiere, die vorgeblich sehr selten geworden sein sollten, wichtige Projekte sich sehr verteuern oder auch ganz untergehen. Das Problem fängt aber schon mit sehr einfachen Dingen im Alltag an. Jeder von uns muss die Pflanzen in seinem Garten zurück schneiden, wenn diese drohen die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen zu verringern. Klar, diese Maßnahme dient sehr unmittelbar dem Schutz menschlichen Lebens.
Auf der anderen Seite dürfen Hecken während der Zeit, in der Vögel ihre Eier ausbrüten, nicht Zurück geschnitten werden. Das soll die Kontinuität der Wohnverhältnisse unserer gefiederten Mitgeschöpfe sichern. Was jetzt, wenn die Hecke während der Brutsaison ein Verkehrszeichen zu wuchert? Möglicherweise unbemerkt, z.B. wehrend des Urlaubs, so das dann wirklich zurück geschnitten werden muss. Was ist dann Wichtiger, der Vogel oder der Mensch? Gilt das Abstrakt, also nur wegen der Potentiellen Möglichkeit, das ein Vogel die Hecke für wichtig befindet, oder nur Konkret, in dem Fall das ein Vogel wirklich betroffen ist. Es gibt ja sonst wegen eines Zugrückschneiden eine saftige Geldstrafe von Ordnungsamt der Gemeinde!
Bei eine Vogel, der sehr häufig vorkommt, wie einem gewöhnlichen Spatz, wird es kaum jemand Einsehen, irgendwelche Extratouren zu veranstalten. Aber wie sieht das aus, wenn der Vogel selten geworden ist. Dann steht ethisch das Überlegen einer Art gegen die Interessen eines oder einer Gruppe von Individuen. Ab welchem Grad der der Bedrohung einer Art ist welche Beeinträchtigung einer Gruppen von Individuen eigentlich statthaft. Ist es z.B. Akzeptabel, das es sehr Wahrscheinlich ist, das irgendwann ein Mensch aus gründen des Vogelschutzes wahrscheinlich sterben muss, z.B. weil eine Autobahnabfahrt in der Nähe einer Klinik nicht gebaut werden kann?
Ist es vielleicht sogar akzeptabel, das es deterministisch so ist, das jemand sterben muß, um die Erhaltung einer anderen Art wahrscheinlicher zu machen? Muss die Allgemeinheit betroffenen Individuen Schadensersatz für das Zurückstehen hinter den Interessen der Vögel oder einer anderen bedrohten Art leisten?
Insoweit sieht man, das eine Ordnung der eigenen politischen Ziele nach Wichtigkeit sehr viel über den eigenen Standpunkt aussagt. Wie kann man in einem Werk wie einem Parteiprogramm oder den Gesetzen eines Staates eine Wohlordnung am einfachsten definieren? Nun in dem an jeder Aussage eine reelle Zahl zwischen 0 und 1 zuordnet. Der Satz mit der größeren Zahl ist der wichtigere. Gesetzeswerke bestechen stets aus einer endlichen Zahl von Aussagen, so das sich immer eine Zahl finden lässt die größer oder kleiner als alle Übrigen. Da zwischen zwei verschiedenen reeelen Zahlen A und B auch stehst eine Zahl X mit A < X < B existiert, kann mit dieser Methode jedes neue Gesetz überall einsortiert werden, ohne das man alle papierenen Gesetzbücher und Erinnerungen umstellen müsste. Eine solche Reform würde viele Rechtliche Unklarheiten beseitigen.
Was aber, wenn das eine mit dem anderen nicht zu Vereinbaren ist? Dann muss man sich festlegen, was wichtiger ist. So geschehen, das bei Parteimitgliedern wie z.B. Bodo Thiesen ruchbar wurde, das seine politische Einstellung für überwiegenden Zahl der Parteimitlieder nicht tragbar ist.
Dann wurde Intensiv in der Partei darüber diskutiert, ob die Meinung der betroffenen Personen mit der Parteilinie vereinbar ist oder eben nicht. Da Piraten Vorzugsweise über Chat, Mail, Blogs und Twitter diskutieren, war diese Diskussion für jeden der das wollte nachvollziehbar. Punkt 1, Politik soll transparent sein, wurde also erfüllt. Dabei wurde aber Zwangsläufig auch viel Privates der betroffenen Personen in die Öffentlichkeit getragen, was natürlich von Kritikern aufgegriffen wurde, die dann gefragt haben, wo den die Privatsphäre der Betroffenen bleibt.
Diese Konflikt hat mich auf die Idee gebracht, das man die eigenen Politischen Zielvorstellungen ordnen sollte. Jede Aussage sollte eine Priorität haben, mit der man sie gegenüber den anderen Vergleichen kann. Im Falle von "politischer Transparenz" und "Schutz der Privatsphäre" gilt also für die Piraten durch die Macht des Faktischen "politischer Transparenz" ist wichtiger als "Schutz der Privatsphäre".
Besser wäre aber, es hätte darüber zu einem politischen Konsens gegeben. Das heißt, man hätte nicht nur drüber Befunden das man "politischer Transparenz" und "Schutz der Privatsphäre" will, sondern auch was im Falle einer Kollision beider Ziele wichtiger ist.
Für die Wichtigkeit dieses grundsätzlichen Problems spricht, das juristische Werke voll von inneren Widersprüchen sind. Zum Beispiel, unsere Verfassung. Die sagt, Männer und Frauen sind gleich zu behandeln. Niemand dürfe wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Trotzdem sagt die gleiche Verfassung, das Männer Wehrdienst leisten müssen, Frauen aber nicht. Das ist eine Frage, bei der es im Ernstfall um Leben und Tod geht, also bei Leibe keine Marginalie. Warum also dieser Widerspruch?
Weil es auf biologischen Gründen nun mal so ist, das tote Männer von einer Gruppe Menschen wesentlich besser verkraftet werden kann als tote Frauen. Ein Volk, das 80% seiner Männer verliert kann sich nun mal viel schneller davon erholen, als ein Volk, das 40% seiner erwachsenen Menschen in einem Krieg verliert. Logisch, ein Mann kann mit mehreren Frauen parallel Kinder haben, umgekehrt geht das nur eben einfach nur nacheinander.
Man kann also aus der Verfassung raus lesen, das das politische Ziel, "der Staat solle bestechen bleiben" als wichtiger eingestuft wird als das politische Ziel, "alle Bürger ohne ansehen der Person gleich zu behandeln". Weil nun aber "alle Bürger ohne ansehen der Person gleich zu behandeln" durch die Übernahme in EU recht definitiv vor den anderen Bestimmungen der eingenen Verfassung liegt, können jetzt Frauen, sofern sie es wünschen, auch Militärdienst leisten - so wie sich Männer auf besonderen Wunsch über den Weg der Gewissensfrage vom Militärdienst ausnehmen können. Bin gespannt was passiert, wenn sich ein Mann durch die Pflicht zum Wehr oder Ersatzdienst z.B. ökonomisch Benachteiligt fühlt, wenn denn endlich mal gleiche Löhne für Männer und Frauen gezahlt werden.
Als weiteres Punk über die Dringlichkeit einer nachvollziehbaren Priorisierung will ich den Vogelschutz anführen. Jeder von uns kennt die Schlagzeilen, das wegen einiger weniger Vögel oder sonstiger bedrohter Tiere, die vorgeblich sehr selten geworden sein sollten, wichtige Projekte sich sehr verteuern oder auch ganz untergehen. Das Problem fängt aber schon mit sehr einfachen Dingen im Alltag an. Jeder von uns muss die Pflanzen in seinem Garten zurück schneiden, wenn diese drohen die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen zu verringern. Klar, diese Maßnahme dient sehr unmittelbar dem Schutz menschlichen Lebens.
Auf der anderen Seite dürfen Hecken während der Zeit, in der Vögel ihre Eier ausbrüten, nicht Zurück geschnitten werden. Das soll die Kontinuität der Wohnverhältnisse unserer gefiederten Mitgeschöpfe sichern. Was jetzt, wenn die Hecke während der Brutsaison ein Verkehrszeichen zu wuchert? Möglicherweise unbemerkt, z.B. wehrend des Urlaubs, so das dann wirklich zurück geschnitten werden muss. Was ist dann Wichtiger, der Vogel oder der Mensch? Gilt das Abstrakt, also nur wegen der Potentiellen Möglichkeit, das ein Vogel die Hecke für wichtig befindet, oder nur Konkret, in dem Fall das ein Vogel wirklich betroffen ist. Es gibt ja sonst wegen eines Zugrückschneiden eine saftige Geldstrafe von Ordnungsamt der Gemeinde!
Bei eine Vogel, der sehr häufig vorkommt, wie einem gewöhnlichen Spatz, wird es kaum jemand Einsehen, irgendwelche Extratouren zu veranstalten. Aber wie sieht das aus, wenn der Vogel selten geworden ist. Dann steht ethisch das Überlegen einer Art gegen die Interessen eines oder einer Gruppe von Individuen. Ab welchem Grad der der Bedrohung einer Art ist welche Beeinträchtigung einer Gruppen von Individuen eigentlich statthaft. Ist es z.B. Akzeptabel, das es sehr Wahrscheinlich ist, das irgendwann ein Mensch aus gründen des Vogelschutzes wahrscheinlich sterben muss, z.B. weil eine Autobahnabfahrt in der Nähe einer Klinik nicht gebaut werden kann?
Ist es vielleicht sogar akzeptabel, das es deterministisch so ist, das jemand sterben muß, um die Erhaltung einer anderen Art wahrscheinlicher zu machen? Muss die Allgemeinheit betroffenen Individuen Schadensersatz für das Zurückstehen hinter den Interessen der Vögel oder einer anderen bedrohten Art leisten?
Insoweit sieht man, das eine Ordnung der eigenen politischen Ziele nach Wichtigkeit sehr viel über den eigenen Standpunkt aussagt. Wie kann man in einem Werk wie einem Parteiprogramm oder den Gesetzen eines Staates eine Wohlordnung am einfachsten definieren? Nun in dem an jeder Aussage eine reelle Zahl zwischen 0 und 1 zuordnet. Der Satz mit der größeren Zahl ist der wichtigere. Gesetzeswerke bestechen stets aus einer endlichen Zahl von Aussagen, so das sich immer eine Zahl finden lässt die größer oder kleiner als alle Übrigen. Da zwischen zwei verschiedenen reeelen Zahlen A und B auch stehst eine Zahl X mit A < X < B existiert, kann mit dieser Methode jedes neue Gesetz überall einsortiert werden, ohne das man alle papierenen Gesetzbücher und Erinnerungen umstellen müsste. Eine solche Reform würde viele Rechtliche Unklarheiten beseitigen.
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