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25 Januar 2010

Rahmenkonzept für eine neue Arbeitsmarktpolitik

Gemäß meiner Analyse des Arbeitskräftebedarfs einer technologischen Entwicklung erzeugt jede Branche erst eine systematische kontinuierliche steigende Nachfrage nach Arbeitskräften, gefolgt von einer gleichmäßig fallenden Nachfrage. Diese wird dann von kurzfristigen Schwankungen wie Wirtschaftskrisen und Boomzeiten überlagert.



Im letzten Jahrhundert wurde der Arbeitsmarkt vorzugsweise von Beamten verwaltet. Man Übertrug diesen die Aufgabe der Vermittler im dem für diese Zeit verbreiteten Obrigkeitsglauben. Ein Arbeitgeber, der Kapazitäten an einem Standort abbauen musste, der Sprach eine Kündigung aus. Dabei muss er sich auf die auf die Personen festlegen, die sich einen anderen Arbeitsplatz suchen müssen. Im letzten drittel des Jahrhunderts wurden dem Arbeitgeber in zunehmenden Maß Regeln mitgegeben, wie diese Auswahl zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber konnte sich dann nicht mehr frei entscheiden, welche Leute er für die besten in seinem Betrieb hielt, sondern er musste sich zunehmend nach Kriterien wie Zahl der Kinder, Zeit der Betriebszugehörigkeit, ... richten, die mit der Zukunft des Betriebs nichts oder wenig zu tun haben.

Aber nach wie vor war es so, das der Betroffene mit einem schlag kein Geld mehr verdient, und somit eine recht teure Versicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes benötigt wurde. Gegen ende des Jahrhundert, weil unter vielen anderem die von den GEZ finanzierten TV Sender ein zunehmend techikfeidliches Umfeld produziert haben, kam dann eine Situation auf, das sich in Ermanglung sich schnell entfaltender neuer technischer Großtrends und der zunehmenden Demotivation von unteren Lohngruppen eine Sockelarbeitslosigkeit gebildet hat. Diese erforderte dann eine Anschlussregelung nach Ablauf der Leistung der Arbeitslosenversicherung, die heute nach mehren Reformen Harz IV heißt und kaum noch zu finanzieren ist.

Im Zuge dieser Entwicklung zeigt sich die Grenzen das staatlichen Vermittlungssystems. Die Frage ist, gibt es Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen so zu Gestalten, das es weniger Staatlicher organisierter Intervention bedarf, und sich somit auch die Kosten z.B. für die Versicherung wieder im Rahmen halten. Zumindest bei großen Betrieben, wie der Automobilindustrie, gibt es eine Alternative, in dem man die dem Arbeitgeber ohnehin weitgehend entzogene Entscheidung über die Frage wer den Betrieb verlassen muss, zu 100% auf die Arbeitnehmer verlagert.

Technisch würde das dann wie folgt ablaufen: Wenn der Arbeitgeber feststellt, das er zum Beispiel 2 Schweißer entlassen muss, um die Kapazität anzupassen, dann spricht er 2 Kündigungen aus, aber ohne konkrete Personen zu benennen. Es Arbeiten dann 2 Leute mehr im Betrieb als vorgesehen. Die Gehälter und Arbeitszeiten der Leute berechnen sich dann nach dem Verhältnis von Soll-Zahl zu Ist-Zahl der Mitarbeiter aus den (Tarif)vertraglichen Übereinkünfte. Damit hätten alle Betroffenen weiterhin die Gelegenheit, am Arbeitsprozess weiterhin teilzuhaben. Damit würden Ihre wertvollen Beruflichen Fertigkeiten voll erhalten bleiben, und sie hätten auch Gelegenheit, neue Entwicklungen in den Arbeitsprozessen weiterhin als Insider zu folgen.

Da die Menschen nur einen mehr oder weniger geringen Anteil ihren Einkommen verlieren würden, wäre nur bei einem geringen Anteil der Personen ein Eingreifen der Versicherung nötig, wenn alle oder fast alle Mitarbeiter abgebaut werden müssen oder wenn Kündigungen wegen persönlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers vorliegen. Der Beitrag zur Versicherung kann sinken, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren können. Da die Arbeitslosigkeit als Teilarbeitslosigkeit auf mehr Menschen verteilt wird, suchen mehr Menschen eine neue Beschäftigung, so das die Wahrscheinlichkeit ansteigt, das eine für alle Befriedigende Lösung gefunden wird. Der Arbeitgeber hat zwar durch die verkürzten Arbeitszeiten und das Mehr an Mitarbeiter erhöhte Aufwendungen für Weiterbildung, aber der Betrieb kann bei Änderung der Wirtschaftlichen Verhältnisse schnell entlastet werden, ohne das sofort hohe Aufwendungen fällig werden. Damit würden die Arbeitsplätze der anderen Sparten des Betriebs insgesamt auch sicherer. Will der Arbeitgeber, z.B. um die Räumlichkeiten verkleinern zu können, die Zahl der Arbeitnehmer schnell verringern, so kann er immer noch eine Abfindung an denjenigen Zahlen, der am wenigsten braucht/verlangt.

In Branchen, die den Zenit ihres Arbeitskräftebedarf überschritten haben, würden die Mitarbeiter durch immer wieder, sich villeicht sogar überschneidende Kündigungsphasen, darauf vorbereitet, das ein Wechsel in nicht allzu ferner Zukunft fällig wird. Das dürfte dann dazu führen, das die Menschen sich schon in Arbeit befindlich zu Kontakten in anderen Branchen bemühen würden, oder aber auch eine Weiterbildung aktuell ins Auge fassen würden. Alles Dinge, die nötige Strukturwandel kanalisiert, anstatt das alte Strukturen durch vermeidliche pseudosichere "Jobgarantien" zementiert werden.

Nachtrag vom 26 Januar 2010: Der Kommentar von Korbinian zeigt auf, das ich noch einiges klarstellen muss. Zum einen denke ich nicht daran, dem Arbeitgeber ein super elastisches Werkzeug an die Hand zu geben, das jedes Krieschen auf Staatskosten abfedern soll. Vielmehr sollen die Betriebsbedingten Kündigung wie bisher, an Voraussetzungen geknüpft sein. Nur das sie nicht personalisiert ausgesprochen werden, sondern jeder mit der Aufgabe betreut wird, sich einen neuen Job zu suchen. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit abzuschätzen, wer aufgrund seiner persönlichen Beziehungen, Lebenssituation, ... am leichtesten einen neuen Job findet. Demzufolge soll es auch nicht möglich sein, einen neuen Schweißer anzustellen, wenn noch ein Kündigungsverfahren in der Schwebe ist.

Die Zweite Klarstellung betrifft das Eingreifen der Arbeitslosenversicherung. Die soll erst dann eingreifen, wenn der Nettolohn unter das gegenwärtige Zahlungsniveau der Arbeitslosenversicherung absinken würde, denn sonst würde sich ja niemand bemüßigt sehen, etwas zu unternehmen, und die von Korbinian geschilderten unerwünschten Effekte würden sich einstellen. Es ist klar, das in einer schrumpfenden Branche dann im statistischen Mittel aufgrund der immer wieder auftretenden Kündigungsverfahren weniger Bezahlt wird als in aufstreben Branchen, auch dann, wenn diese unter den gleichen Tarifvertrag fallen. Das ist aber eine erwünschter heilende Triebfeder, die Menschen belohnt, die sich neuen Aufgaben zuwenden.

Nachtrag vom 27 Januar 2010: Korbinians zweiter Kommentar moniert, das eine Leistungsbezogene Entlohnung nicht möglich sei. Nun schon jetzt ist es doch wohl so, das bei Akkordarbeit die Mitarbeiter aufhören müssen, wenn nicht mehr da ist zum Arbeiten. Diese Simple Tatsache kann man auch weiterhin verwenden. Bei Leistungsbezogener Entlohnung wird die Arbeit auf die Mitarbeiter verteilt, und wer früher fertig ist, kann, ja nach Arbeit, sogar noch früher nach Hause gehen als es der Teilzeitquote entspricht. Bei dem hier dargestellten Modell würde leistungsbezogene Entlohnung vermutlich zunehmen, was sicher auch kein Fehler ist. Aber auch bei einer Zeit bezogenen Abrechnung wäre Inkompetenz ein persönlichen Kündiungsgrund wie z.B. Diebstahl oder Geheimnisverrat. Allerdings wäre der Übergang zum weniger Leistungsfähigen Mitarbeiter stetig. Der Arbeitgeber muß natürlich fürchten, das seine besten Leute zuerst abspringen. Das aber ist der Preis, der dafür bezahlen muß, das er nicht mehr genug Arbeit für alle hat. Dafür entfällt dann das Unwesen mit den Abfindungen, die auch schon so machen Betrieb ruiniert haben.

Arbeitgeber verdienen Ihr Geld damit, das Sie Arbeitszeit ankaufen und dieser einer Sinnvollen Nutzung zuführen, um mit den Ergebnissen mehr Geld zu verdienen als Sie vorher ausgegeben haben. Sie werden insofern nicht beschließen, weniger Leute zu brauchen, es sei denn, sie finden einen Weg die Bedürfnisse Ihrer Kunden eleganter zu befriedigen. Man könnte vermuten, das dieses eine Arbeitnehmerfeindliche Einstellung ist, weil das zum Abbau von Arbeitsplätzen führt. Nun ist es aber so, das auch andere die Bedürfnisse der Kunden kennen, und die Produkte der Firma unverkäuflich werden, wenn sich nicht dem Wandel der Zeit folgen. Dieser Wandel erfolgt, bis auch einzelne Ausreisser, ziemlich genau der Entwicklung aus der ersten Grafik. Die Herleitung des Zusammenhangs finden Sie hier

Ob die Absicherung der Arbeitnehmer aus der Arbeitslosenversicherung oder aus einem Bedingungslosen Grundeinkommen, das ich aus Ordnungspolitischen Gründen auch in einer leicht veränderten Variante für notwendig erachte, kommt ist für die Einführung des neuen Prinzips des notwendigen und gesetzmäßig auftretenden Arbeitskräfteabbaus in alten Branchen meiner Meinung nach egal, und kann getrennt behandelt werden. Zum Schluss noch ein paar Worte zur Sippenhaft. Jetzt werden alle Arbeitnehmer in "Sippenhaft" für ihre Arbeitslosen Kollegen genommen. Also auch diejenigen, die in neuen, aufstreben Branchen arbeiten. Das Problem ist, das diese unter Strich so viel wird, das kaum noch aufstrebende Branchen gibt. In der obigen Grafik geht die Zeit von links nach rechts. In der tiefe ist ein Parameter für die Geschwindigkeit der Expansion der aufstreben Branche abgetragen. Je weiter hinten, desto schneller. Mann erkennt sehr deutlich, das eine nur minimale Verringerung der Geschwindigkeit zu einer deutlichen Verringerung der Beschäftigung führt. In sofern ist es alle mal sinnvoll, die Belastung auf die Branchen zu fokussieren, welche das Maximum der Beschäftigung bereits hinter sich gelassen haben. Durch die Präsenz schnell aufstrebender Branchen wird ja auch der Lohnverlust durch Teilzeit minimiert.

2 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

ich muss nochmal einige konsequenzen dieses vorschlags durchdenken. verstehe ich das richtig: der arbeitgeber soll die möglichkeit bekommen, die arbeitszeit und somit das einkommen der arbeitnehmer je nach wirtschaftlicher situation des arbeitgebers nach unten absenken zu können? und der rest soll von einer arbeitslosenversicherung gezahlt werden? das hätte für den arbeitgeber den vorteil dass 'unbenötigte' arbeitskräfte geparkt werden können, und für den arbeitnehmer den vorteil, dass er ein mehr oder weniger garantiertes einkommen hat, oder verstehe ich das falsch? mir wäre eine bedingungslose grundsicherung auf die sich jeder mensch lieber, da es in wartezeiten eher dazu führt sich einen sinnvollen job zu suchen als darauf zu hoffen dass der chef einem mehr arbeit gibt. und der arbeitgeber hätte die möglichkeit unwirtschaftliche leute ganz zu entlassen ohne ein schlechtes gewissen zu haben. außerdem würde dein konzept, so wie ich es versteh zwar dafür sorgen dass mehr leute in arbeit bleiben, aber nicht dafür dass mehr leute in (sinnvolle) arbeit kommen. evtl. kannst du das ja noch etwas ausführen. interessiert mich. korbinian

Unknown hat gesagt…

ok. das heißt dass arbeitnehmer automatisch weniger verdienen und arbeiten wenn der arbeitgeber beschließt dass weniger leute gebraucht werden. den ansatz arbeitszeitverkürzung ohne lohnausgleich könnte ich ja noch unterstützen (bei einem angenommen BGE), was ich aber nicht nachvollziehen kann ist dass arbeitnehmer in sittenhaft genommen werden sollen. da ist mir ja das prinzip hire & fire noch lieber - da werden zumindest nur diejenigen gefeuert die ökonomisch nicht tragfähig sind. warum sollte jetzt jemand der hochengagiert und rentabel für den betrieb ist weniger verdienen weil die geschäftsleitung jmd zb aus menschenunkenntniss zu viel eingestellt, und den- oder diejenige jetzt nicht mehr los wird? in unserem betrieb (bio-supermarkt) sind leute nicht mehr tragbar weil sie mehr kosten als sie bringen. andere sind viel billiger als sie eigentlich wert wären. ich frage mich wie man das einkommen so umschlichten könnte dass leute die etwas leisten auch entsprechend entlohnt werden ohne dass die anderen darunter leiden müssten? ich glaube die mehrheit der arbeitnehmer leistet allerdings sehr gute arbeit und ist ihr geld im durchschnitt wert. warum sollten leute die ihren job schlecht machen dafür sorgen dass der lohn der mitarbeiter durch sie sinkt? das kann ja kaum gut für das betriebsklima sein. wenn allerdings immer das damoklesschert der kündigung über einem baumelt auch nicht. deswegen muss ich immer wieder das bedingungslose grundeinkommen ins spiel bringen. für mich ist das das einzig schlüssige konzept das soziale absicherung mit marktwirtschaftlichem unternehmertum sinnvoll verknüpft.