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18 Juli 2011

Wie Google die Privatsspähre seiner Nutzer richtig schützen müsste ...

Um langfristig mit der G+ Cloud erfolg zu haben, müsste Google massiv Lobbyarbeit leisten. So müsste sichergestellt werden, das Daten in Privaten "Circles" einen vergleichbaren Schutz unterstehen, wie die Daten in dem Computer der im Wohnzimmer einer Person steht. Das würde bedeuten

  1. Behörden erlangen nur zugriff auf richterliche Anordnung gegen eine Personen und können dann alles sehen was diese Person sehen kann.
  2. Diese Durchsuchung erfolgt nicht verdeckt.erfordert.
  3. Es müsste sichergestellt sein, das Google selbst die Daten nicht missbraucht.


(1) und (2) müssen erst mühsam rechtlich fundiert werden. Es hat ja auch Ewigkeiten gedauert, bis sich Regierungen dazu verpflichtet haben, die Unverletzlichkeit der Wohnung im allgemeinen anzuerkennen und diese nur bei einem begründeten Verdacht zu suspendieren. Das würde in Relation zu technischen Entwicklung viel zu lange dauern. Im Grunde sind diese Forderungen aber nicht nötig, weil sie durch die Umsetzung von (3) implizit hergestellt würden.

(3) kann nur durch eine Erweiterungen des Protokolls hergestellt werden, weil Google im Zusammenhang mit China bereits seine Unschuld verloren hat, ist das auch notwendig. Jeder "Circle" eines Users muss einen Key haben. Dieser Key muss für jedes Migglied mit dem öffentlichen Schlüssels eines Circle Member verschlüsselt hinterlegt werden. Der Content an einen Circle wird dann mit diesem "Group Key" verschlüsselt hinterlegt.

Erfolgt ein Zugriff auf eine Objekt, so muss eine Script auf dem Rechner des Betrachter
  • Den Content holen
  • Den für den Betrachter hinterlegten verschlüsselten Key holen
  • Den Key mit den Privaten Key des Betrachters entschlüsseln
  • Mit dem entschlüsselten Key den Content entschlüsseln
  • Den Content rendern.


Es ist klar , das bei jeder Veränderung eines Circles, bei der eine Person excludiert wird, eine neue Instanz des Cirles gebraucht wird, damit diese Person keine Kenntnisse über später im Circle eingestellten Content erlangen kann.

Ich habe keinen aktuellen Überblick über den Funktionsumfang von Javascript im Browser, ich kann also nicht sagen, ob Daten mit Client mit RSA ver- und entschlüsselt werden können. Klar ist jedoch, das man dafür eine spezielle Art von Zertifikaten braucht, damit keine digitalen Signaturen durch malware erschlichen werden kann. Man bräuchte für diese Art der Website so etwas wie Cookies, die aber gleichzeitig nie an den Server des Anbieters gesendet werden. So eine Art Private Cookies.

Diese "privaten Cookies" müssten dann mit einem Speziellen Befehl gesichert werden können, damit man bei einem Systemcrash noch auf seine Daten zugreifen kann.

10 November 2010

Bekommt Google demnächst einen Sitz im Uno Sicherheitsrat?

Was ist Passiert. Zunächst mal hat Google einen Fehler gemacht. Das in dem Bild hell dargestellten Bereich hat Google Costa Rica weggenommen und dem Nachbarland Nicaragua zugeschlagen.



Die Armee von Nicaragua hat dann auch mal schwups das in Rede stehende Bereich besetzt und will es nicht wieder herausgeben. Nun will Google den Genzverlauf in der Datenbank korrigieren, mal schauen, ob Nicaragua sich danach richtet, und die in Rede stehenden Territorien an das unbewaffnete Costa Rica zurückgibt. Müssten Sie eigendlich, wenn sie zuvor Google Earth als Grund für die Aktion anführen.

07 Februar 2010

Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger wollen privaten Journalismus mit Hilfe von Google Street View Propaganda verbieten

Ilse Aigner, Ministerin für Verbrauchschutz, und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wollen Google Street view verhindern. Warum eigentlich? Google fotografiert den öffentlichen Raum. Ok, wenn jemand an der falschen Stellen ab gelichtet wird, so kann das Peinlich sein. Etwa wenn sich Jemand vor dem Haus seiner Ex Geliebten befindet, wenn der Google Waagen vorbeikommt, dann ist das mitunter wirklich peinlich. Etwa so peinlich, wie wenn er dort von der besten Freundin seiner Frau oder gar von seiner eigenen Frau dort gesehen wird. Dabei ist das viel wahrscheinlicher, weil der Waagen von Google nur einmal vorbeikommt. Verhindern kann man das erstere auch nicht schließlich ist die Straße ein öffentlicher Raum.

Ich selbst habe zum Beispiel einen Rundgang durch Coventry mit Google Street View verwendet, um für meinen Artikel über die Zerstörung Dresdens die Zerstörungen in Coventry anzusehen. Häuser wurden wieder aufgebaut, aber man Erkennt am Stiel der Zeit doch recht gut die Grenzen der Zerstörungen, so wie ich sie auch in Hamburg, Würzburg oder Magdeburg selbst schon gesehen habe.

Eine solche virtuelle Reise ist zwar nicht mit dem Augenschein vor Ort zu vergleichen, weil man keinen Kontakt zu den Menschen hat. Trotzdem ist es meines Erachtens viel besser als jeder Bericht, weil man selber navigieren kann. Insofern kann man selbst die Stichprobe auswählen. Viele Bilder die man in Filmen sieht sind zwar richtig, die Auswahl des Materials aber erfolgt immer nach den Interessen des Regie führenden und dem, welche Geschichte er erzählen will. Das gleiche gilt natürlich auch für die Urlaubsplanung.

Jetzt wollen Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger das photographieren und veröffentlichen von Bildern aus dem öffentlichen Raum offensichtlich dahingehend ändern, das die Inhaber der Objekte um Einverständnis ersucht werden müssen. Aber Gesetze gelte für alle, das heißt auch Sie und jeder Andere muss bei jedem Foto das wir ins Internet stellen, die Genehmigung derer einholen, deren Anwesen wir ablichten.

Dadurch würde z.B. die Pressearbeit extrem eingeschränkt, so weit eingeschränkt, das man vermutlich für Journalisten wiederum eine Ausnahme von dieser Regelung machen müsste. Wie wichtig das ist läßt sich daran erkennen, das es eine extra Schranke der Urheberrechts gibt, um Bild und Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies nennt sich Panorama Freiheit. Wenn man alles so zusammenzählt, läuft die angebliche "Datenschutzinitiative" auf ein Verbot des privaten Journalismus hinaus. Denn einen Blog Artikel wie dieser über Missstände im Verkehr wäre so dann illegal, weil man als Privater vermutlich noch weniger die Einwilligung bekommt, als eine finanzkräftige Firma wie Google. Das gilt dann auch für solche Situationen, wo die Integrität des Staates gefährdet ist, wie bei den Polizeiübergriffen auf die Demo Freiheit statt Angst. Damit ist dann dem "unter den Teppich kehren" wieder Tür und Tor geöffnet.

Bedenkt man, wie "gefährlich" der private Journalismus im Zusammenwirken mit leistungsfähigen Suchmaschinen, welche die Redaktionelle Arbeit machen, für die klassischen Holz und TV Medien als Konkurrent sind, dann macht die groß getrommelte Initiative plötzlich massiv Sinn, um für Politiker das vergangene, gut beherrsch- und steuerbare Situation wiederherzustellen und nach Möglichkeit zu zementieren.

Nachtrag von 8 Februar 2010: Jetzt melden sich die bankrotten Städte und wollen von Google Geld, dafür das Google sie im Internet präsentieren darf. Der Gipfel der Dummheit! Erstens wird Google Street View durch die Panoramafreiheit rechtlich gestützt. Zum anderen hat da wohl jemand nicht verstanden, was Google macht. Google lebt von Werbung im Internet. Und mit der Rate wie das Internet z.B. für die Planung vom Urlaub an Gewicht gewinnt, wird es für Städte, die Einnahmen aus Fremdenverkehr haben, wichtiger, in Google Street View vertreten zu sein. Die Städte sollten sich freuen, das sie kostenfrei aufgenommen werden. Wenn Sie sich jetzt dagegen sperren, dann werden sie Irgendwann dafür Zahlen müssen. Städte, für die sich keiner Interessiert, für die wird sich auch Google nicht interessieren, weil dort ja kein Werbeumsatz zu machen ist. Jeder Betreiber von Webseiten ist froh, wenn er bei Google prominent vertreten ist - viele müssen dafür viel bezahlen. Dies wird, mit dem zukünftigen Aussterben der A-Binäriker (Leute die nicht mit dem Computer umgehen können) auch für all die nicht virtuellen Dinge des täglichen Leben immer wichtiger werden.

Zweiter Nachtrag: Mit der Annahme, das die Politik die Panoramafreiheit absägen will, liege ich richtig, wie ein vielsagender Artikel auf www.pro-panoramafreiheit.de zeigt: Panoramafreiheit in Gefahr

15 Oktober 2008

Nachtrag zur Bildersuche ....

Wie ich aus verschiedenen Foren entnommen habe, lag der Fall vor, das der Rechteinhaber eine Lizenz seiner Werke ausgestellt hat welche dann zum Katalogeintrag seiner Werke auf Google geführt hat. Offensichtlich war wohl der Vertrag mit dem Lizenznehmer recht schwammig, so das die Qualität der Bilder auf dem Server des Lizenznehmers doch so gut war, das etlich Leute diese Motive dort gesucht haben und sich Ihre eigenen Poster hergestellt haben. Somit war das Motiv für den Künstler wohl im Internet verbrannt, möglicher weiße ohne geotagging weltweit, und er konnte keine weiteren Erlöse aus seinem Urheberrecht generieren.

Das Handeln des Lizenznehmers beruht auf der Einwilligung des Rechteinhabers, und dieser hat mittels robots.txt die Einwilligung zum Indizieren in den Bildersuchmaschinen gegeben. Das wird er auch nicht widerrufene wollen, weil das seine Geschäftsaussichten massiv tangieren würde.

Das Google keine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, ist also zweifelsfrei falsch. Die Erlaubnis ist da, und sie wurde indirekt über den Lizenznehmer gegeben, ermöglicht vermutlich durch einen ungenauen Vertrag.

Das die Logik der Datei "robots.txt" eine negative ist, das hat historische Gründe und stellt kein Hinderungsgrund dar. In der Entwicklung von Software und Protokollen für das Internet muss mann zwingend die Logik stehts so konstruieren, das der vorhergehende Zustand ohne Änderung korrekt bearbeitet wird. Das das World Wide Web heute tragende Protokoll des Hyper Text Transport Protokoll, wurde am CERN erfunden, mit dem Zweck Informationen aller Art über Forschungserkenntnisse auszutuschen und gegenseitig für eine manuelle und automatische Auswertung und Verknüpfung zugänglich zu machen. Von daher war die Nutzung des Dienstes an sich bereits das Einverständnis zu jegtweder Verarbeitung. Das weitreichende Einverständnisse zur Nutzung mit der Teilnahme gegeben werden, ist bei anderen Diensten bisweilen heute noch so, zum Beispiel im USENET. Dort geben sie mit der Veröffentlichung eines Werkes die Erlaubnis, daß das Werk auf alle Rechner der teilnehmenden Anbieter Kopiert wird und dort so lange einsehbar bleibt, wie der jeweilige Provider Speicherplatz vorhält, und außerdem dort vom jedem Nutzer mit jeder RFC Konformen Hard und Softwarekombination betrachtet werden kann.

Im Laufe der Zeit werden dann viele Erweiterungen gemacht, unter anderem wurden eben auch Optionen geschaffen, die den Rechteinhaber von Inhalten eine verbesserte Definition der erwünschten automatischen Verarbeitungen erlaubten. Dazu gehören die von mir im Basisartikel vorgestellten Optionen. Aber wie immer in der Softwarewelt, ist die technische Realisierung so, das historische, also frühere Werke, so behandelt werden, wie Sie derjenige welche Sie in Kenntnis der seinerzeit zugrunde liegenden Regelwerke erstellt hat interpretiert haben will. Das USENET wird auch von google groups archiviert. Da dies längerfristig als in der ursprünglichen Definition des Dienstes geschieht, wurde für den Ausschluss solcher langfristig speichernden Systeme der Zusatzheader "X-NO-Archive: Yes" eingeführt, um Nutzern eine bessere Möglichkeit zur Feinsteuerung zu geben. Aber auch hier, mit negativer Logik, um die Historie zu wahren. Das ist kein Ausschluss des Einverständnisses, weil diese Gegeben oder Verweigert werden kann; die Art der Darstellung ist durch die Historie technisch bedingt. Ein abgehen von historischer Kompatibilität würde die Funktionsfähigkeit des gesamten Internet als internationales technisches System in Frage stellen und im speziellen auch einen nicht zu vertretenden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse durch Fehlinterpretationen herbeiführen! Insofern können die juristischen Regeln für die Kommunikation unter Menschen nicht Anwendung finden für die Kommunikation der beiden Maschinen in Gestalt des Server des Lizenznehmers und der Bildersuchmaschine von Google, sondern es sind Ausschließlich die Regeln der technischen Übermittlung und der technisch definierten Interpretation bestimmter Zeichenfolgen heranzuziehen. Ein technischer Zustand, welcher gemäß den aktuellen Regeln als Einwilligung zu Interpretieren ist, ist als solche zu werten und zu verantworten von der Seite welche die Datenquelle betreibt.

Der einzig legale Weg für den Rechteinhaber die Bilder aus Google raus zu bekommen, ist der Widerruf der Einverständniserklärung des Lizenznehmers, entweder durch Einigung oder Klage vom Rechteinhaber herbeigeführt. Google und andere Anbieter werden dann, je nach Wichtigkeit der Seite, innerhalb von Tagen bis Wochen darauf reagieren. Das funktioniert hervorragend, ich habe selbst auf diese Weiße für einen Konkursverwalter schon Inhalte aus dem Internet damit entfernt.

Wenn unfähige Juristen des Standort Deutschland massiv gefärden

Es geht um die Funktion zur Suche nach Bilder von Google. Dies ist ein Funktion, mit der man sehr effektiv nach frei zugänglichen Bildern im Internet suchen kann. Aufgrund der vielen privaten und geschäftlichen Webseiten, welche Ihre Bilder freigeben, ist auch fast immer ein Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der Vorschaubilder die Google errechnet, kann man sich sehr effektiv einen Überblick über die zu einem Stichwort vorhandenen Bilder machen, ohne die Webseiten stundenlang einzeln surfen zu müssen.

Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.

Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:


User-agent: *
Disallow: /bilder

User-agent: Googlebot
Allow: /bilder/zuindizieren
Disallow: /bilder/nichtindizieren
Allow: /


Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.

Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!

Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!

Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:


SetEnvIfNoCase Referer "^http://www\.meinserver\.biz/" zugriffok=1
SetEnvIfNoCase Referer "^http://meinserver\.biz/" zugriffok=1
<FilesMatch "\.(gif|png|jpe?g)$">
Order Allow,Deny
Allow from env=zugriffok=1
</FilesMatch>


Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.

Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!

Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie ".... somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ ...." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.