Es ist schon wieder passiert. In Ansbach ist ein 18 jähriger Schüler in der Schule Amok gelaufen. Laut Oberstaatsanwältin sei mit mindestens fünf Molotowcocktails, drei feststehenden und einem Butterflymesser sowie einem Beil mit einer Stiellänge von etwa 40 Zentimetern bewaffnet gewesen. Damit hat der Amokläufer die Änderungen im Waffenrecht schon fast wieder ad absurdum geführt. Einer, der einen Amoklauf plant, wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gleichartigen Taten in der Vergangenheit auseinandersetzen. Da es sich um improvisierte Waffen handelte, hat der Amoklauf nicht so geklappt, wie sich der Täter das vorgestellt hat. Nachfolgende Täter, so ist zu befürchten, werden aus seinen Problemen lernen, und ihre Pläne daraufhin ausrichten. Was wollt ihr nun tun, ihr Politiker der Kugelschreiber Fraktion? Werden jetzt Äxte auch verboten? Und Messer, so das die Menschen vor geschnittene Lebensmittel kaufen müssen? oder müssen diese in einem Waffenschrank verschlossen werden? Und was ist mit den unkonventionellen Militärischen Mitteln wie den Molotowcocktails? Das Wissen über diese historische Kampfmittel ist viel zu weit verbreitet, als das man es aus den Köpfen der Menschen herausbekommt. Sollen jetzt Benzin und Öl unter Verschluss, was einer Radikalen Veränderung des Individualverkehrs erfordern würde?
Eines fällt auf: Es passiert an Schulen. Nicht an Hochschulen, nicht in der Post, nicht im Kino, nicht im Restaurant, nicht in der Bahn, nicht auf sonstigen öffentlichen Plätzen. Was macht Schule so gefährlich, das sie Regelmäßig Amokläufer hervorbringt? Allem anderen Orten ist gemein, das ein Mensch der sich dort nicht wohl fühlt oder gar bedrängt wird, diese meinen kann und darf. Und genau das ist in der Schule anderes. Die jungen Menschen diese Landes werden vom Staat genötigt, eine schule zu besuchen. Bei den allermeisten Kindern und Jugendlichen ist es des weiteren so, das es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine andere Schule zu besuchen. Wenn jetzt auf dieser Schule was schief läuft, dann bringt der Staat junge Menschen sehr schnell in eine für sie Ausweg los wirkende Situation, wenn Schule ein Ort des puren Darwinismus, ein Ort des Kampfes, des Terrors, ein Ort der Verhöhnung und Erniedrigung wird. Da liegt sowohl ein Gedanke an Selbstmord nahe, den etliche Schüler auch verüben, als auch des Amoklaufs, um wenigstens für den gesellschaftlichen Zwang sich seinen Peinigern jeden verdammten Arbeitstag aussetzen zu müssen Rache zu nehmen.
Ich weiß, wovon ich da Schreibe, da ich selbst von Schülern und Lehren etliches in der Schule erdulden musste. Vor einigen Tagen habe ich im Internet das anonyme Geständnis eines beinahe Amokläufers gefunden, das mich in meiner Einschätzung der Lage nur weiter bestätigt hat. Wenn wir schon für unsre Kinder zu deren vorgeblichen Wohl, das aber auch gleichzeitig dem Wohl der Gesellschaft dient, Den Grungsatz aus Artikel 2, Absatz 2, Statz 2 einschränken Die Freiheit der Person ist unverletzlich, muss der Staat peinlich darauf achten, das die anderen Rechte wie Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2, Absatz 2, Statz 1 oder das unter Ewigkeitsgarantie stehende Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt aus Artikel 1, Absatz 1, Statz 1 und 2 gewahrt bleiben. Wenn Schüler, ohne das Lehrer zeitnah eingreifen, von Ihren Mitschülern in Müllcontainer geworfen werden und mit frischem urin übergossen werden, dann kann davon, das dem so währe, keine Rede sein.
Was das Land braucht sind vier Dinge: Einmal ein neues Fach, in dem den Kindern unsere Rechtsordnung in den elementaren Grundzügen erklärt wird, so das ihnen selbst auch klar gemacht wird, das Sie Pflichten wie die Schulpflicht haben aber eben auch Rechte und diese auch einfordern können. Zum Beispiel in dem Sie Anzeige bei Gewaltausübungen, Diebstahl und Raub (unter jugendlichen verharmlosend abziehen genannt) erstatten können. Diese Fälle sollten dann auch genauso sorgfältig und ernsthaft von der Polizei ausermittelt werden, wie Fälle unter Erwachsenen. Mitunter sogar mit spezialisierten verdeckten Ermittlern, um die in solchen Fällen typische Omertà zu durchbrechen. Das sind wir unseren Kindern einfach schuldig. Zweitens sollte bei jeder Verurteilung nach Jungendrecht grundsätzlich verkündet werden, wie eine Verurteilung der Verhandelten Tat nach Erwachsenen Strafrecht bestraft würde, was gerade beim "Abziehen" vielleicht dem einen oder anderen die Augen öffnen würde. Drittens sollte es eine Erwachsenenklausel geben, so das nach zwei Verurteilungen nach Jugendrecht oder einer Verurteilung nach Jugendrecht bei über 18 Jährigen grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht greift.
Die wichtigste Forderung ist aber viertens, das das Opfer dem Täter nicht mehr begegnen muß. Das, und nur das, macht in den Augen eines Schüler eine Anzeige zu einem wirksamen Instrument gegen Gewalt und Terror: Ich kann mich da nur wiederholen: Schüler die andere quälen, auch wenn sie unter 14 Jahre sind und damit Strafunmündig, sollten mit einer Auflage belegt werden, ihren Lebensmittelpunkt mindestens 200km weg verlegen zu müssen. Kommen die Eltern dem nicht nach, muss eine zwangsweise Einweisung in einer geeignete Erziehungsanstalt erfolgen. Das würde auch die Maßnahme sein, die zu ergreifen ist, wenn eine Wiederholungsfall vorliegt. Es ist zwar das verfassungsmäßige Recht der Eltern, ihre Kinder selber zu erziehen, nur wenn diese in der weise versagen, das die verfassungsmäßigen Rechte anderer, auch minderjähriger, Personen auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde nicht gewahrt bleiben, dann muß dieses Recht eben zurücktreten.
Damit würde auch gleich noch eine Anderes Problem mit erledigt. Wenn Kinder und Jugendlich die gute körperlich Voraussetzungen haben, jeden Tag erleben dürfen, das sie sich erfolgreich durchs Leben prügeln können, dann darf man sich auch nicht darüber wundern, das es auch gegenüber Erwachsenen zu exzessiven, potentiell tödlichen Ausschreitungen kommt. Insbesondere wenn diese Erwachsenen die "Unverschämtheit" besitzen, sich in ihre "Geschäfte" einzumischen. Sie Verfahren genau so, wie sie es von der Schule im Umgang mit Mitschülern gewohnt sind. Und das kann auch einem Erwachsenen gefährlich werden, weil mit 17 18 hat man die körperliche Kraft eines Erwachsenen.
Nachtrag 21 September
Spiegel Online berichtet von den Ermittlungen: ...
Georg R. habe sich "ungerecht behandelt gefühlt, ausgegrenzt und nicht anerkannt", so Lehnberger. Häufiger sei in den Aufzeichnungen erwähnt, dass R. als Sechstklässler im Bus zusammengeschlagen worden sei und ihm niemand geholfen habe. ...
Die Ermittler betonten ausdrücklich, im Besitz des Amokläufers hätten sich nach bisherigem Erkenntnisstand keine sogenannten Killerspiele oder indizierten Horrorfilme befunden. Lediglich ein gewöhnlicher Actionstreifen werde in dem Tagebuch häufiger erwähnt. Auch habe sich Georg R. nicht auf frühere Amoktäter bezogen, sondern lediglich an einer einzigen Stelle seiner Aufzeichnungen die Möglichkeit erwähnt, die Tat von Erfurt habe ihn "vielleicht beeinflusst".
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