In der Onlineberichterstattung musste ich lesen, das Tim K. der Amokläufer an der Alberville Realschule in Winnenden, sich auch von seinen Lehrer(innen) gemobbt fühlte. Das ist natürlich noch erheblich viel schlimmer als von den Mitschülern gemobbt zu werden. Bei fast allen Amokläufen heißt es ja, das es sich um ruhige, abgepasste Jugendliche handelt. Also insbesondere um Menschen, die die Regeln der Gesellschaft für sich bereit sind zu akzeptieren.
Wenn diese Menschen dann von den Trägern dieser Regeln verhöhnt werden, dann bekommen diese Jugendliche ein immenses Problem. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden von Jugendlichen, so ist es jedenfalls mir ergangen, nicht als "zuständig" angesehen, weil Sie den Erwachsenen zugeordnet werden. Wie genau dieser Eindruck zustandegekommen ist, kann ich heute nicht mehr genau sagen, ich vermute aber das die Regelhandlung unter 14 jährige schlicht bei den Eltern abzuliefern wenn sie was ausfressen haben, dazu einen entscheidenden Beitrag geliefert hat. Sowas kommt immer mal wieder vor und mach als Erfahrungsbericht die Runde auf dem Schulhof.
Ein junger Mensche, der sich in der Situation befindet, das er den Schmerz den solche Kränkungen verursachen nicht mehr aushalten kann, er keine wirksame Hilfe bei Eltern oder sonstigen nahe stehenden Personen findet und er auf der anderen Seite auch nicht gegen die Regeln der Gesellschaft leben kann oder will, für den ist der Suizid oder, wenn er es nicht akzeptieren kann, das man Ihm sein Leben nicht Leben lassen will, der Amoklauf schon fast eine zwingende logische Konsequenz. Das Informationszeitalter liefert dann nur mehr den eleganten Zugang zu Informationen vergangener Taten und gegebenenfalls virtuelle Trainingsmöglichkeiten.
Das Schüler von Lehrern verhöhnt werden, scheint alles andere als selten zu sein. Durch einen, wie ich heute weiß, kleinen Fehler in Skelett habe ich wohl einen für ein geübtes Auge erkennbaren veränderten Bewegungsablauf. Das wurde nicht einmal, sondern sogar zweimal von Sportpädagogen aufgegriffen, um mich mit beleidigenden Spitznamen zu belegen, die natürlich von den Klassenkameraden und dem Rest der Schule mit immenser Begeisterung aufgegriffen wurden.
Wegen der verzerrten Wahrnehmung Jugendlicher der Zuständigkeit für Recht und Strafe, sollte die Verjährung wie im §78b Absatz (1) bei Straftaten von Lehrpersonal an Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gegen Schüler ebenfalls bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ruhen. Gegebenen Falls sollte man sich desweiteren überlegen, ob solche ein Verhalten des "dem der Meute zum Fraß vorwerfen" durch den Straftatbestand der Beleidigung überhaupt angemessen unter Strafe gestellt ist, ist es doch eigentlich schon mehr eine Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, wenn man bedenkt, das Schüler deren Respekt als Person verloren gegangen ist, viel häufiger auch Beleidigungen, Pöbeleien und Schläge von ihren Mitschülern einstecken müssen.
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