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22 Oktober 2010

Mappus muss weg! Kann Merkel bleiben?

Wie ich bereits festgestellt habe, ist das verhindern von Sanitärer Hilfe ein Verstoß gegen die Genfer Konvention - Gilt also im falle eines bewaffneten Konfliktes als Kriegsverbrechen. Bewaffnet sind Polizisten, und wie das Magazin Monitor aufgedeckt hat, war auch der politische Wille auf eine Auseinandersetzung gestimmt. Dafür kann es keine andere alternative geben, als den Rücktritt des Ministerpräsidenten und seines Kabinetts geben.



Wie Peter Mühlbauer auf Theopolis berichtet, liegt dem Bundestag liegt seit Kurzem ein Gesetzentwurf vor, der den Artikel 4 des vom Europarat beschlossenen "Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art" umsetzen soll. Dafür wird § 130 des Strafgesetzbuches so ergänzt, dass er nicht mehr nur "Teile der Bevölkerung", sondern auch Einzelne betrifft - aber eben nicht nur das!


Der erste Absatz des Paragrafen lautet dann wie folgt:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



Fassen wir das nochmal zusammen, was da völlig unnötig von europäischen Vorgaben unter anderem beschlossen werden soll: Wer die Menschenwürde eines anderen der einer Gruppe wie der CDU angehört dadurch angreift, dass er Einzelne wie den CDU Ministerpräsidenten Mappus oder die CDU Bundeskanzlerin Merkel massenwirksam beschimpft oder böswillig verächtlich macht wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft!

Ohne Worte, ich kriege einen Schreianfall! Das ist der perfekte Filzschutz! Was soll das werden, ein Ermächtigungsgesetz 2.0 zur Gleichschaltung von Kunst, Presse, TV und vor allem Internet, in dem sich die Bürger immer weniger gefallen lassen!? Leider bin ich als einfacher Bürger dieses Landes nicht Antragsberechtigt für ein Parteienverbot. Deshalb ziehe ich folgende Konsequenzen


  1. Ich fordere jedem Mandatsträger dem unsre Demokratie am Herzen liegt, auf jeden Fall gegen dieses Gesetz im Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat zu stimmen

  2. Sollte dieses Gesetz in kraft treten werde ich auf jeden Fall (zusammen mit anderen wie bei der Vorratsdatenspeicherung) Verfassungsbeschwerde einlegen

  3. Ich fordere alle Antragsberechtigten Institution ein Parteienverbot gegen die Parteien welche diesen verdeckten Staatsstreich versucht haben, also CDU, CSU und FDP einzuleiten



Beispiel für eine solche zukünftige Straftat: Frau Merkel macht allerlei Dinge, die nicht Konsensfähig sind, z.B. eine Laufzeitverlängerung der AKW's, mit fragwürdigen Begrenzungen der Sicherheitsvorgaben, und obwohl während ihrer Zuständigkeit ein dem Atommüllendlager Asse, das nach dem Bergrecht und nicht nach dem Atomrecht genehmigt wurde, ein massives Kuddelmuddel angerichtet hat. Erst gestern hat sie sich wieder explizit hinter den extrem Fragwürdigen Ministerpräsidenten Mappus gestellt. Und dann soll eine Satire wie die folgende mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Das sind Verhältnisse wie in Aserbaidschan, wo 2 Blogger zu über 2 Jahren Gefängnis verurteilt wurden.






Nachtrag 24.10: Ich fasse nochmal anderes zusammen was da beschlossen werden soll: Wer die Menschenwürde eines anderen der einer Gruppe wie der NPD angehört dadurch angreift, dass er Einzelne aktives oder ehemaliges Mitglieder der NPD welche eine Demonstration anmelden massenwirksam beschimpft oder böswillig verächtlich macht indem man ihm unlautere Motive vorwirft und zu Gegendemonstrationen aufruft wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft! Das einzige was mir dazu einfällt ist: Absicht oder Einfallt? Anzumerken ist noch, das eine solche Demonstration dann auch nicht mehr, da sie offensichtlich rechtswidrig ist, angemeldet werden und würde im Zweifelsfall von der Polizei aufgelöst. Wenn ich dann noch lesen muss, wie Richter und Staatsanwälte mitunter das Recht beugen, dann wird mir extrem schlecht!

12 September 2007

Der ungenierte Griff nach den Portmonees der Menschen

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht also festgestellt, das die Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühren nicht Verfassungskonform gewesen sein soll? Das ist eine Entscheidung, die ich so nur schwer bis gar nicht Nachvollziehen kann.

Bei uns wurde festgelegt, das der Staat keinen Einfluss auf den Rundfunk ausüben darf. Das ergibt sich historisch aus dem Missbrauch des Rundfunks im dritten Reich, als mittels Preiswerter Empfänger für jedermann die "wahnhaften Ideen" der Regierung bestmöglich und auf möglichst direkten Weg in die Köpfe der Menschen transportiert wurde. Nicht umsonst hießen die Volksempfänger auch Göbbelsschnauzen. Ok, insoweit kann ich es noch verstehen.

Die sogenannte KEF bestimmt eine Summe, welche die Sender brauchen, um Ihrem "Programmauftrag" zu erfüllen. Das sind Bürokraten, welche berechnen wie viel Geld andere Bürokraten verheizen müssen, um so was wie ein Fernsehprogramm zu erstellen. Jetzt haben aber die Länderregierungschefs dankenswerterweise Ausnahmsweise mal berücksichtigt, das ein grösserer Teil bis die Hälfte der Bevölkerung schon jetzt Probleme hat, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie habe die für alle verbindliche Gebühr ca 20% geringer angehoben als die Bürokraten ausgerechnet haben, mit dem Hinweiß die öffentlich rechtlichen Sender sollten gefälligst auch mal etwas sparen. Dieser Hinweis ist mehr als gerechtfertigt, veraasen die öffentlich rechtlichen Sender mehr als doppelt so viel Geld für ungefähr die gleiche Menge Programm wie es die Privaten werbe finanzierte Konkurenz brauchen. Da ist viel Luft zum Sparen!

Als die öffentlich rechtlichen Anstalten gegründet wurden, da gab es zunächst nur einen einzigen Fernsehkanal. Das lag an den im vergleich zur Sendefrequenz riesigen Bandbreite eines Videosignals im VHF bereich. Dieses Band von 47 bis 68 Megahertz nimmt gerade mal 3 Videosignale auf. Da man mit analoger Video Technik keinen Gleichwellenbetrieb machen kann, müssen benachbarte Funkzellen das selbe Programm auf unterschiedlichen Frequenzen senden. Folglich musste eine umständliches Verfahren implementiert werden, das es jeder "gesellschaftlichen Gruppe" ermöglichte, mit seiner Darstellung der Dinge im Fernsehn präsent zu sein. Und das treibt die Kosten ungemein. Zum einen für die vielen überbezahlten Bürokraten die in den verschiedenen Räten sitzen und über die Ausgewogenheit des Programms wachen. Zum anderen aber auch, weil die diese Räte dazu neigen, eine Plastikwelt zu erschaffen, damit allen Interessen genügetan wird. Soll zum Beispiel ein Bauernhof gezeigt werden, so werden umständlich teure Kulissen Gebaut, in denen eine sauberer, möglichst romantisch ökologischer Eindruck entsteht. Die treibenden Interessen hier sind in diesem Fall der Bauernverband und die Grünen und ihre Profiteure wie die Vereinigung der Windenergieanlagenbauer. Wie sehr dieses verhalten Eingeschliffen ist, konnte man gut erkennen an den Reaktionen der Verbände, als die Privatsender das Problem der Bauern aufgriffen, das Sie sich zum grössten Teil extrem schwer tun, eine Frau zu finden, die mit Ihnen auf einem Hof leben will. In der Sendung "Bauer sucht Frau" wurden einfach die Höfe so gezeigt wie sie wirklich sind, was heftige Proteste der Verbände nach sich zog.

Diese Machart des Fernsehprogramms führte zur ausgewogenen Einseitigkeit, oder wie meine Mutter sagte: Heute gibst mal wieder Pomfrits mit Bratkartoffeln im Fernsehen. Andere, für die Gesellschaft elementare wichtige Themen wurden nie aufgenommen. Zum Beispiel die Elternschaft. Kinder tauchen im Programm sowieso unterrepräsentiert auf, und auf eine Reportage darüber, wie es ist Vater oder Mutter zu werden, musste man auch erst auf einen Sendung wie "Schnulleralarm" warten.

Wie sieht es heutzutage aus? Zum einen gibt es die digitalen Verfahren, welche es erlauben, 4 Programme zu übertragen, wo früher nur eines übertragen wurde. Dann können die Sender der Nachbarzellen im Gleichwellenmodus betrieben werden, so das die Frequenzen nicht mehrfach für ein Programm verbraten werden müssen. Dann gibt es die Satellitenübertragung. Jeder Platz am Himmel wie zum Beispiel der von Astra bietet satte 4000 MHz Bandbreite. je 1000 horizontal und vertikal im unteren Band für noch analoge Übertragung, weitere je 1000 MHz horizontal und vertikal im oberen Band. Und dann kann man mit Multi LNB auch noch verschieden plätze am Himmel anfahren. Geräte mit bis vier Himmelspositionen habe ich schon für eine Hand voll Euro im Elektronikfachhandel gesehen. Das wären dann 16000 MHz Bandbreite oder bezogen auf das heute schon veraltete MP2 codec mindestens 9142 europaweite Fernsehkanäle. Das hat dazu geführt, das sich bereits Unternehmen eigene Kanäle leisten können. Und nicht nur große wie die die Bahn mit ihrem Bahn TV, sondern auch kleinere, wie Jamba oder HSE. Mit anderen Worten, gesellschaftliche relevante Gruppen mit Geld wie Gewerkschaften, Kirchen haben oder nutzen die Möglichkeit, einen eigenen Kanal zu senden.

Wie siehst mit denen mit weniger Geld aus? Fallen die hinten runter? Nein mit nichten. Haben sie einen PC mit windows Vista? Oder ein Linux, Solaris oder anderes Unix von 2000 oder später? Dann kann Ihr PC IP.V6. Schon unter dem alten IP V4 verfahren war es möglich, einen sogenannten Medienstream zu versenden, der dann von den Providern an alle Interessenten verteilt wird, die das Programm haben wollen. Nur leider, da dieses sogenannte Multicast verfahren erst später definiert wurde, wird es nicht von allen Providern unterstütz, so das im alten IP V4 streaming normalerweise der Anbieter über ein sehr dicke Leitung verfügen muss, weil er zumindest für die zahlreichen Ausnahmen die Daten an jeden Kunden einzeln verschicken muss. Bei IP V6 ist das anderes, weil von vornherein definiert. Absolut jeder IP V6 Rechner ist in der Lage ein oder mehrere weltweite Programme an alle andren IP V6 Rechner zur Verfügung zu stellen. Dabei reicht eine simple SDSL Leitung in der Bandbreite des Programms aus, weil das Programm in jedem Knotenrechner vervielfältigt wird, wenn an mehr als einem anderen Anschluss ein Kunde ist. Also selbst wenn die gesamte Weltbevölkerung Ihr Programm auf ihren IP V6 Computern sehen will, ist das kein Problem. Einzelne Beiträge können bei vielen Hostingprovidern sogar kostenfrei onlie gestellt weiden. YouTube.com, clipfish.de, MyVideo.de, ...

Angesichts dieser technischen Möglichkeiten sollte man auch den Begriff Öffentlichkeit im Gesetz
neu regeln. Zur Zeit ist damit fast immer Öffentlichkeit durch persönlich Anwesende gemeint. In Zeiten wo an allen Ecken über den zu hochen CO2 Ausstoß lamentiert wird, ist es allerhöchste Zeit, Öffentlichkeit als mögliche persönliche Anwesenheit und die Übertragung im Internet oder TV zu definieren. So dass z.B. endlich alle öffentlichen Ausschusssitzungen und Parlamentssitzungen unkommentiert übertragen werden. Durch das Unterlassen von Kommentaren kann bei so einer Übertragung auch nicht von Staatsrundfunk gesprochen werden. Sollten irgendwelche Winkeladvokaten das bestreiten, so müsste man eben die Verfassung ändern. Auch Parteien sollten die Möglichkeit erhalten, bei Ihren Parteitagen diese Form der Öffentlichkeit herzustellen, sofern sie das wollen. Von rechts wegen öffentlich zugängliche Unterlagen und Daten sollten immer im Internet verfügbar sein, und zwar so, das sie von Suchdiensten auch indexiert werden können. Insoweit hat sich der Programmauftrag an die öffentlich rechtlichen Anstalten komplett erledigt und kann von der Politik auch komplett widerrufen werden.

Was machen mit den öffentlich rechtlichen Anstalten? Am besten befreien von der Reglementierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks, umwandeln in AG's und die Aktien an die Mitarbeiter verteilen. Sie dürfen sich dann zu einem Preiß ihrer Wahl Kunden für ein Pay TV Programm suchen oder auch komplett Werbefinanziert weiterarbeiten. Die GEZ kann sich zu einem Callcenter für Abonnementenbetreuung umbauen. Finden sie genug Kunden und lernen sie auf deren Wünsche einzugehen, ist es gut, ansonsten werden sie halt vom Konkursverwalter abgewickelt. baste! Und ich müsste nicht mehr jedes Quartal zwangsweise Geld für diesen elenden Haufen überbezahlter Balltreter verschwenden. Meiner Meinung nach wäre das sogar einer der wichtigsten und ersten Schritte in Richtung wahrer Reformen!