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02 September 2013

Was tun bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit ... Nichtstun ist zu Wenig, Wirtschaftssanktionen und Krieg treffen die Falschen

Was tun, wenn in einem Land verbrechen gegen die Menschlichkeit passieren, und die Regierung entweder der Verursacher des Problems ist oder dieses duldet, also nicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten bekämpft. Bisher gibt es auf diese Frage noch keine Überzeugende Antwort. Syrien beweist aber einmal Mehr aus einer endlose Reiche von Vorfällen, das eine Antwort auf diese Frage wichtig ist.



Man kann ein solches Verbrechen nicht ungesühnt lassen. Eine Nichtverfolgung einer Handlung ist sehts eine Vorstufe der Legalisierung. Das kann man in den Nationalen Rechtsordnungen vieler Länder immer wieder nachvollziehen. Beispiel die verfehlte Drogenpolitik. Oder Straftaten ohne Geschädigte, wie die Straftatbestände um die Homosexualität oder Prostitution. Wer jetzt beim Drogenkonsum mit Beschaffungskriminalität oder Invalidität und bei Homosexualität oder Prostitution mit der Verbreitung von Krankheiten argumentiert, der sollte sich vor Augen führen, das auch Autofahren vielen Menschen Leben und Gesundheit kostet. Das sind keine Notwendigen Folgeerscheinungen nur deshalb nur eine Berechtigung für verbindliche Vorsichtsmaßnahmen.

Bisher stehen 2 Spontanreaktionen zur Sühnung von Regierungsverbrechen zur Disposition:

Wirtschaftsanktionen

In dem Fall sagt die internationale Gemeinschaft: Wir werden bis zur Abstellung eines Missstandes keinen freien Handel mit euch treiben. Das ist eine auf den ersten blick friedliche Maßnahme. Beispiel Nordkore: Durch die Verletzung des Atomwaffensperrvertrag wurden weitreichende Handelssanktionen beschlossen. Nur: Wenn in einem Land die Wirtschaft in Probleme Kommt, dann führt das dazu, das in dem Land zunächst bestimmte importierte Wahren und Devisen knapp werden. Das ist ja auch der gewollte Effekt, der zum einlenken zwingen soll. Das Problem: Es trifft die einfachen Menschen auch existentiell. Das bedeute, das es viele Menschen geben wird, die sich dann eben keine medizinische Betreuung mehr werden leisten können. Oder es gibt nötige Produkte in dem Land nicht mehr. Zwar wird der Handel mit solchen Produkten normalerweise nicht behindert, aber was nutzt das den einfachen Bewohnern eines Landes, wenn die Devisen fehlen. Normalerweise werden Regierungen das verbleibende Geld für ihre Interessen statt für die Menschen verwenden. Es wird also auch bei dieser "zivilen" Maßnahme Opfer an Leib und Leben geben. Auch diese Maßnahme ist nicht Kollateralschadensfrei. Es ist auch nicht zumutbar zu sagen: Wir machen das, damit die Menschen sich eine neue Regierung geben. Die Menschen in Nordkorea werden so Abgeschirmt, das sie gar nicht wissen, wie die Zusammenhänge sind. Ihnen werden in den Medien des Landes die Chinesischen Stätte an der Grenze als Hauptstadt Chinas verkauft und das "Hinterland" wird als kapitalistisches Verbrechensareal dargestellt. Das Konsumieren ausländischer Medien ist automatisch Hochverrat der mit Lebenslanger Haft für den Täter - und besonders verwerflich: auch für seine ganze Familie. In diesem Land gibt es Sippenhaft.

Millitärintervention

Da es gegen eine Regierung keine formale Rechtshilfe durch die Regierung gibt, ist bisher nur der Militärische Angriff als Alternative vorgesehen. Trotz der beeindruckenden Ziergenauigkeit moderner Distanzwaffen liegt hier der Teufel in der Auswahl der Ziele, der enorm daneben gehen kann. Dazu zwei Beispiele: Die Präzisionsbombe welche im Jugoslavienfeldzug der Nato die Chinische Botschaft demoliert hat. Das war ein Angriff auf die Atommacht China. So was ist ein legitimer Kriesgrund für den Angegriffenen, in dem Fall der Chinesen. Zum Glück sind die Chinesen vernünftig und haben die Entschuldigung und Entschädigung akzeptiert. Aber auch normale Zivile Opfer sind durch die Zielauswahl kaum zu vermeiden. Die Bundeswehr hat in Afganistan zwei entwendete Tanklastzüge mit Treibstoff angreifen lassen. Das wurde gemacht, weil ein Sprengsatz der in den Tanks platziert wird, eine hochwirksame Thermobarische Waffe bildet. Al Qiada hat in dem -Attentat auf die Synagoge in Djerba eindrucksvoll unter Beweis gestellt, das sie damit umzugehen versteht. Insofern war es natürlich geboten, ein solches Ausgangsmaterial nicht in die Hände des Gegners fallen zu lassen. Letztendlich hat man sehr viele Zivilisten die sich teuren Treibstoff sichern wollten getroffen. Beide Vorfälle waren mit Sicherheit keine Absicht, zeigen aber wo bie Probleme eines Militärschlages liegen.

Zum Anderen ist mit einem Militärschlag auch Konzeptionelle Ziele verbunden. Würde man wissen wo z.B. die C-Waffenlager sind, so könnte man diese Angreifen. Das hieße aber, das Teufelszeug frei zusetzten. Damit würde man dann selber C-Waffen einsetzen, wenn auch indirekt. Sterben würden die Bewacher und umstehende Zivilisten. Außerdem besteht die Gefahr, das sich unbefugte zugriff auf unbeschädigte gebliebene Behältnisse beschaffen, weil die Bewacher sicher alle Tod sind. Ähnliches gilt für Angriffe auf Atomanlagen durch die Freisetzung von Radioaktivität.

Ein weiteres Problem liegt vor, wenn man nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hat. In den USA gibt es eine Diskussion im die Ziele. Mann will dem Massenmörder und Sohn eines Massenmörders Baschar al-Assad ( ‏ ‏بشار حافظ الأسد‎) und seinem Regime schaden ohne Ihn physisch zu Eliminieren oder dem Regime so weit zu schaden, das die Rebellen daraus einen militärischen Vorteil ziehen können - weil man den religiösen Fundamentalisten eben von viel weniger traut. Das ist mehr oder Weniger leere Symbolpolitik, die zu recht vom Britischen Unterhaus abgelehnt wurde. Wie wenig das nutzt, kann man daran ermessen, das es in den letzten Tagen Meldungen in der Presse gab, das die Amerikaner Saddam Hussein im Iran-Irakischen Golfkrieg vor Angriffsplänen des Iran gewarnt haben, wohl wissend das dieser die Militärisch nur mit seinen Chemiewaffen würde Parieren können.

Im übrigen sind Militäraktionen auch sehr Teuer, was die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zusätzlich einschränkt. Die USA wollen gegen Massenmörder und Sohn eines Massenmörders Baschar al-Assad vorgehen, sind aber eigendlich Pleite und müssten sich vordringlich um ihren Haushalt kümmern. Der Völkermord in Ruanda an den Tutsies ist ein gutes Beispiel. Alle waren sich einig das das nicht in Ordnung ist, aber keiner wollte die Kosten für eine Intervention tragen, weil kein "Return of Investment" auszumachen war. Weder konnte die Wirksamkeit der eigenen Waffen im Vergleich zu denen aus konkurrierenden Waffenschmieden demonstriert werden. Der Massenmord erfolgte von Hand mit Macheten. Noch konnte man eigene Firmen durch eine Besatzungsverwaltung in das Geschäft mit Rohstoffen positionieren. Also mussten die Tutsi schutzlos Sterben, wenn auch nicht unprovoziert. Der Völkermord in Ruanda war für mich persönlich der Punkt, an dem festgestellt habe, das die UN nicht das hält, weswegen sie errichtet wurde: Einen neuen Hitler wo auch immer zu stoppen.

Der dritte neue Weg: Die Vogelfreierklärung

Es wird ein neuer Weg gebraucht. Um diese zu ermöglichen, ist zunächst mal Sorge zu tragen, das Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit unbehelligt gesammelt werden können. Das erfordert es, das die Behinderung solcher Ermittlungen automatisch auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und vom Internationalen Gerichtshof zu behandeln sind. Wer sich also UN-Inspekteuren mit welcher Begründung auch immer in den Weg stellt und sagt ihr dürft da nicht hin, ist sofort dran. Eine Regierung darf also nur noch sagen "Betreten auf eigene Gefahr" aber nicht mehr "Betreten Verboten". Wer auf sie schießt ist natürlich erst Recht dran.

Der zweite Tatbestand, der Unmittelbar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewerten ist, ist das Unterbinden von Kommunikation. Wenn zwei Menschen miteinander kommunizieren wollen, dann müssen Sie das auch können. Regeln der Geheimhaltung von z.B. Staats oder sonstigen Geheimnisse sind auf besonders Verpflichtete einzuschränken. Ich habe es in Myanmar, in Libyen, in Ägypten und an vielen anderen Stellen beobachtet. Wenn Regierungen eine Schmutzaktionen durchziehen wollen, dann schalten sie ganz gerne als erstes das Internet, in schweren Fällen auch das Telefonnetz ab, damit weniger Beweise in Form von Photos und Videos das Land verlassen. Insofern ist das Abschalten von Kommunikationseinrichtungen, die Erteilung und Weitergabe ebenfalls als Vorbereitungshandlung zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit als solches zu betrachten. Aber auch das Komplette verbieten internationaler Kommunikation darf unter diesem Gesichtspunkt keine Option mehr sein.

Was gebraucht wird, ist eine Maßnahme die sich in solchen Fällen unmittelbar gegen den Amtierenden Machthaber wendet. Ein UN-Richter muss im Falle einer UN-Anklage einen UN-Haftbefehl ausstellen können, der in allen Mitgliedsländern umzusetzen ist. Mit dem Erlass des Hanfbefehls wird über das Internationale Recht festgelegt, das national die Rechtsfolgen einzutreten haben, die dem natürlichen Tod der angeschuldigten Person entsprechen. Würde also zum Beispiel Frau Merkel eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, so wäre automatisch Westerwelle Bundeskanzler. Zugegeben ein FDP Bundeskanzler ist ein ekelerregender Gedanke, aber im Vergleich zu einem Krieg immer noch das kleinere Übel.

Als weitere Rechtsfolge wird festgelegt, das sich der Angeschuldigte binnen einer festen, den Aktuellen Reisemöglichkeiten entsprechenden Frist selbst zum UN-Gerichtshof bewegen muss. Da sich wohl in jedem Fall eine andere Regierung die ein Flugzeug für die Passage stellt finden wird oder die US im zweifel eines Chartern kann, dürfte eine überschaubare Zahl von Stunden für diese Frist ausreichen.

Verstreicht die Frist, so wird jede Person, jede Regierung und jede sonstige Organisation ermächtigt, den dann Flüchtigen zu töten. Wer die Tat durchführt erhält einen UN-Pass und Anspruch auf Asyl und Landes typischen Unterhalt in allen anderen loyalen Ländern der UN für sich und seine Familie für eine mindestens so lange Zeit, das alle beteiligten der Geschehnisse eines natürlichen Todes gestorben sind. Damit kann der Machthaber dann absolut keinem mehr im eigenen Land vertrauen, so dass er sehr schnell physisch Zermürbt sein dürfte, weiß er doch bei jedem zu Bett gehen nicht, ob er wieder erwachen wird. Er wird sich also vermutlich sehr bald ergeben müssen oder aber er wird sich so gut verstecken müssen, das er de Facto keine Rolle mehr spielt. Damit gäbe es etwas zwischen den Wirtschaftssanktionen und der Kriegerischen Intervention wie sie bei der Besetzung Kuweits nötig wurde, die vergleichsweisse Preiswert ist und die Entscheidungsträger unmittelbar angeht. Und das so, das die Rechtsstaatlichen Prinzipien auch im Internationalen Maßstab gewahrt bleiben. Auch einem Massenmörder und Sohn eines Massenmörders wie Baschar al-Assad muss zumindest die Ehre zu Teil werden in einem fairem öffentlichen Verfahren seine Gräueltaten nachgewiesen zu bekommen.

Noch ein Paar Worte zur Strafe. Die sollte den Grad der Verfehlungen widerspiegeln. Ich habe die deutsche Regelung des idempotenten Lebenslänglich - das de facto im übrigen gar kein Lebenslänglich ist - schon des öfteren hier kritisiert. Nach aktuellen deutschem Recht können sowohl Assad als auch Hitler beide nur zu Lebenslanger Haft verurteilt werden ... mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Auf der anderen Seite muss man bei Vergleich mit Hitler Assad schon fast einen Ehrbaren Staatsmann mit vergleichsweisse kleineren Fehlern nennen. Insoweit sollte eine Regelung gefunden werden, die bei extremen Verbrechen über Mindestverbüsungsregeln automatisch ein Lebenslänglich ohne die Möglichkeit der Begnadigung liefert und das Ausmaß verdeutlicht. Bei Assad sind das viele Tausende mal 199 Jahre, bei Hitler viele Millionen mal 199 Jahre - also ganze Erdzeitalter. Damit ist die Betreffende Person so aus dem Verkehr gezogen als wäre sie tot. Sollte sich wieder erwarten herausstellen, das Sie unschuldig ist, kann dies aber durch Wiederaufnahme und Entschädigung korrigiert werden.

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