Dadurch das die Demokratie so entstanden ist, konnte auch erst mal alle beim alten bleiben, was die Staatsgeheimnisse angeht. Der Machthaber oder ihm nachgeordnete Ausführende definieren bestimmte Dinge als Dienst oder Staatsgeheimnisse, und diese dann Publik zu machen ist eine Straftat. Das kann bis zum Hochverrat gehen, wenn der Verrat geeignet ist, den Fortbestand des Staates zu gefährden.
Was sind das für Geheimnisse: Das sind zum einem private Geheimnisse die dem Staat anvertraut werden. Beispiel: Das Streugeheimnis. Dann müssen einzelne Dinge auch für eine gewisse Zeit geheim sein, um den Erfolg Staatlichen handeln zu garantieren. Beispiel: Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bürger. Wenn der durch Verrat oder Beobachtung der Ordnungskräfte frühzeitig gewarnt wird, kann er sein rechtswidriges Handeln viel besser verschleiern. Aber auch dienstliches Handeln, das man nicht auf der politischen Ebene haben will wird "unter er Decke" gehalten. So sind zum Beispiel in der Vergangenheit die Vorbereitung der rationierten Abgabe von Nahrungsmittel komplett als Verschlusssache klassifiziert worden.
Der weitaus größte Teil der Staatsgeheimnisse haben mit der Verteidigung des Landes gegen äußere Bedrohungen zu tun. Da ist zum einem erst mal der gesamte Bereich der Waffentechnik. Wobei man dabei sagen muss, der Staat baut bei uns keine Waffen. Es handelt sich also gleichzeitig auch um private Geheimnisse der Kriegswaffenhersteller. Dann gibt es den Themenkreis der Absprachen mit anderen Nationen, die Geheim bleiben sollen. Und als letzter Themenkreis sind die Momentan in der Kontroverse stehende Nachrichtendienste, welche der Administration eines Landes zu einem möglichst genauen Bild der Lage verhelfen sollen, um die möglichst beste Entscheidung für die Nation treffen zu können.
Fassen wir nochmal Zusammen, es gibt Staatsgeheimnisse um
- um andere Nationen über den Tisch zu ziehen (z.B. Hitler-Stalin Pakt)
- um Privatpersonen über den Tisch zu ziehen (z.B. Bankensanierung Zypern)
- um politisch unliebsames vor dem eigenen Volk fernzuhalten (z.B. Essensmarken)
- wirksames staatliches Handeln zu Ermöglichen (z.B. durchführen einer Polizeiratia)
- um sich Quellen für Informationen zu besorgen (z.B. Agenten wie Günter Guillaume)
- Um den Bestand der Nation gegen äußere Gewalt sicherzustellen(z.B. Militärstrategie)
- Dem Staat anvertraute Private Geheimnisse (z.B. Steuererklärungen)
Ziehen wir die Sache mal vom Grundgesetz her auf, anstatt wie bisher Geschehen aus der Tradition der absolutistischen Staaten. Im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 2 heißt es:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Das fängt damit an, das mit 73.000.000 Geheimnisträgern kaum eine Geheimnis bewahrt werden kann. Wir können also Gleich von einer Veröffentlichung sprechen, wenn wir von einer Kenntnisnahme eines Faktums durch den von der Verfassung vorgesehen Souverän sprechen.
Der nächste problematische Punkt für den Zugang des Souveräns zu Informationen ist das Urheberrecht. Das ist durchaus so. Es gibt zum Beispiel Gruppen mit höchst Fragwürdigen internen Regeln die für sich in Anspruch nehmen eine neue Religion zu sein welche ihre geistigen Schriften unter den Schutz des Urheberrecht stellen damit diesen nur den "Gläubigen" zugänglich sind. Wie soll sich hier der Souverän eine Meinung zu er Anerkennung dieser Gruppe als Religion verschaffen? Oder wie soll sich der Souverän eine qualifizierte Meinung darüber bilden, ob von ihm direkte oder indirekt beauftragte hochrangige Ausführende der Staatsgewalt in Buchform politisch höchst Fragwürdige Thesen verbreiten. Aus diesem Grunde ist, wie ich schon früher festgestellt habe, eine Schrankenbestimmung des Urheberrecht auf private Reproduktionen nötig. Denn das ist das Äquivalent des sich der absolute Souverän bei der Definition des Urheberhechts vorbehalten hat, in alles Einsicht nehmen zu können. Im übrigen ist es auch wichtig die immer wieder aufflammenden Forderungen nach einem Technischen Schutz des Urheberrechts im privaten Bereich zu unterbinden, weil das eine Bücherverbrennung per Mausklick ermöglichst.
Ein Mensch in unserem Land der Durchschnittlich 80 Jahre alt wird, der wird in seinem Leben 75 Wahlentscheidungen treffen. Ein Kompromiss zwischen Handlungsfähigkeit des Staates und Informationsbedürfnis des Souveräns könnte also heißen: Eine Demokratie hat, insoweit keine privaten Geheimnisse im Spiel sind, nur temporäre Geheimnisse. In der tat ist es so, das Geheime Unterlagen bereits jetzt nach einer der entsprechenden Regierungsstelle genehmen Zeit de klassifiziert werden, also den Historikern und der Öffentlichkeit zugänglich werden. Das Passiert aber in der Regel, gerade bei brisanten Sachen, nach so langer Zeit, das alles außer Mord verjährt ist. In ganz schlimmen Fällen, wie zum Beispiel den Unterlagen zum Anschlag auf John F Kennedy, auch erst wenn die beteiligten alle längst Tot sind. Die Informationsfreiheitsgesetze liefern hier schon eine gewisse Verbesserung in Richtung rechtlicher Klarstellung was von Amtswegen wie lange zurückgehalten werden kann. Insofern sollte der Zeitablauf für die Verjährung für aller durch Geheimhaltungsfirsten begünstigte Straftaten für die Dauer eben diese Geheimhaltungsfristen ruhen. Außerdem sollte es eine absolute Obergrenze für Geheimhaltungsfristen geben. Meines Erachtens sollten diese Fristen 15 Jahre auf keinen Fall übersteigen und sich je nach Notwendigkeit 3,7,11 und 15 Jahre betragen, um eine optimale Wahlrelevanz sicherzustellen.
Geheimnisse vom Typ 1, 2 und 3 sollte ein Rechtsstaat erst gar nicht haben. 1 ist nicht mit der Friedenspflicht aus dem Grundgesetz vereinbar, 2 nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip. 3 ist schlicht und ergreifen vom Demokratieverständnis inakzeptabel, auch unangenehme Themen wie was passiert wenn die Versorgungslage eng wird, gehören in die öffentliche Diskussion. Beispielsweise wenn die Energiewende wegen Mangelnder Administration in Richtung Speicherkapazität zu Abschaltungen führen muss.
Bei Geheimnissen vom Typ 4 geht es zum Beispiel um die Polizei, Zoll und ähnliches. Hie muss in jedem Fall abgewogen werden, was öffentlich werden kann. Ermittlungsakten zum Beispiel enthalten mitunter sehr Private Geheimnisse auch von Unbeteiligten wie Zeugen und potentiellen Verdächtigen. Diese dürfen also nicht in die Öffentlichkeit geraten und auch nur so wenigen Personen wie möglich zugänglich sein, den jede Person beinhaltet das Risiko eines Missbrauches. Das Abwägen von Sperrfrist, Freigabeumfang und Sicherheit vor Manipulation werde ich hier exemplarisch für den Polizeifunk behandeln.
Die Polizei muss vertraulich kommunizieren können. Insofern ist es oberpeinlich, es unsere digital unfähigen Konkurrenzparteien es immer noch nicht geschafft haben, einen funktionierenden digitalen Polizeifunk zu etablieren. Auch Polizisten sind Bürger die ein Recht auf körperlicher Unversehrtheit haben. Wenn sich Verbrecher vorbereiten können, dann können sie sich gegen einen polizeilichen Zugriff sehr viel effektiver wehren. Das gefährdet unmittelbar Leben und Gesundheit der Polizisten. Statistisch gesehen ist der Polizeiberuf der gefährlichste, noch vor dem Feuerwehrmann. Nur Albanien hatte 2009 in Europa auch noch keinen digitalen Polizeifunk. Wirklich ein Armutszeugnis wie der Berliner Flughafen.
Um aber fragwürdige Ereignisse wie beispielsweise auf der Freiheit statt Angst Demonstration oder den Demonstrationen am schwarzen Donnerstag gegen Stuttgart 21 für den Souverän - also das Volk - transparent zu machen, müssen solche Daten mit den Kommandos im Nachhinein publiziert werden. Und zwar so, das diese nicht manipuliert werden können. Das kann durch eine verschlüsselte life übergabe an akkreditierte Monitore wie die Dienstaufsicht und akkreditierte NGO's erfolgen, wobei der Schlüssel nach einer angemessenen Sperrfrist nachgereicht wird. Aufgabe diese Monitore ist es die Daten für eine Publikation vorzubereiten, also den Ton mit geeigneten Programme in Text zu wandeln, Namen von Bürgern und Polizisten in Kennzeichen zu wandeln um auf der einen Seite die Privaten Geheimnisse der Bürger zu schützen, auf der anderen Seite eben aber solche unschöne Abläufe für eine gesellschaftliche Diskussion zugänglich zu machen.
Die Geheimdienste, das betrifft also Geheimnisse vom Typ 5, sollen die Regierung über Vorgänge im Ausland informieren und auf der anderen Seite Ausspähungen aus dem Ausland sowie Unterwandern unterbinden. In diesem Bereich wird nicht nach irgendwelchen Regeln gespielt. Das macht es so schwierig, eine Demokratische Kontrolle durchzuführen. Fände eine Diskussion in der Öffentlichkeit statt, dann würde das zu einem Verlust der Wirksamkeit führen. Als Teil der Öffentlichkeit erfährt man da nur, was der Regierung genehm ist. Erschwerend kommt hinzu, das man mit befreundeten Diensten zusammenarbeitet. Da jeder Deutsche in allen anderen Ländern dieser Welt Ausländer ist, hat der Auslandsgeheimdienst über "Dienste befreundeter Staaten" auch eine ganze Menge über Deutsche zu erfahren.
Insoweit ist es nötig, die Kompetenzen eines Auslandsgeheimdienst so zu Formulieren, das man ihnen im Übrigen freie Hand lassen kann. Eine Geheimhaltungsfrist mit Hemmung der Verjährung ist in meinen Augen ein guter Schutz vor kriminellen Aktivitäten innerhalb des geheimdienstlichen Dunstkreis. Das dies nötig ist, zeigt diese Aussage über das Oktoberfest Attentat 1980 in München - welche angeblich eine BND Aktion gewesen sein soll, um eine Wagenburgmentalität zu triggern. Eine Organisation die sich der Entnazifizierung nach dem 2. Weltkrieg durch geschicktes taktieren entzogen hat, ist erst mal nicht wirklich Vertrauenswürdig.
Der Nachrichtendienst soll soviel untersuchen wie nötig um uns vor möglichen Gefahren zu warnen, und so wenig wie möglich, um nicht unnötig private Geheimnisse zu verletzen. Menschen wie ich mit einem Migrationshintergrund haben Familie im Ausland. Das macht sie natürlich bei fragwürdigem Charakter auf der einen Seiten zu potentiellen Gelegenheiten zur Nachrichtenbeschaffung für ausländische Geheimdienste. Auf der anderen Seiten ist die Wahrscheinlichkeit das man bei beliebiger Auswahl eines Auslandskommunikation die unschuldige Kommunikation innerhalb einer Familie erwischt recht groß. Die andere große Fraktion sind Gespräche zwischen Lieferanten und Kunden, die wenn es sich nicht gerade um Waffen geht, im allgemeinen auch nichts bei den Geheimdiensten verloren hat. Die Geheimdienste sollen also eine intelligente Strategie entwickeln, um die Informationen zu fischen, welche für sie von Relevanz sind. Das funktioniert aber nur, wenn derjenige der ertappt werden soll, nicht weiß wie er dem Entkommt. So haben Leute für konspirative Kommunikation zum Beispiel sich ein Imap E-Mail Account eines Großen Anbieters geteilt und Ihre Nachrichten im Draft Ordner hinterlegt, in der Hoffnung so der Metadaten Speicherung für E-Mails zu entkommen. Es macht also wenig Sinn, einem Geheimdienst irgendeine Vorgehensweisen demokratisch vorzuschreiben.
Muss man ihnen also einen Blankoscheck zum unlimitierten Exzess ausstellen. Nein! Ich habe in meiner Studienzeit mit dem Betriebssystem NOS von CDC gearbeitet. Dieses Betriebssystem hatte eine Zulassung des US Department of Defense zum Umgang mit klassifizierten - also geheimen - Material. Der Witz an so einem System: Daten können nur in Richtung immer höherer Geheimhaltungsstufen verarbeitet werden. Läuft ein Programm, so hat dessen Output das Maximum der Geheimhaltungsstufe der Inputdateien. Damals lief noch alles mit Kommandozeilen ab. Jeder User hat eine Freigabestufe, bis zu der er Material benutzen kann. Die Möglichkeit eine Information zu Deklassizieren, also seine Geheimhaltungsstufe zu verringern, ist ein Ganz besonders Administrationsrecht, je nach Konfiguration und Stufe nur mit 4 oder mehr Augen Prinzip. Vor diesen Erfahrungen finde ich es erstaunlich, das Bradley Manning und Eric Snowden überhaupt irgendwelche Daten exportieren konnten. Da ist man wohl in letzter Zeit in der Administration auch in den USA zur Kostenreduktion etwas schlampig geworden.
Wichtig ist, das man dem Geheimdienst ein System mit viel Rechenleistung zur Verfügung stellen, aus denen sie aber ohne die G10 Ausschuss zu involvieren nichts exportieren können. Wenn man die Menge des Speichers limitiert, dann muss der Geheimdienst sich zwangsläufig überlegen, welche Daten er sinnvollerweise behalten will. Man ist auch Sicher, das dieses Passiert, ohne das die Leute vom Geheimdienst auch nur ein Wort über ihre Strategien verlieren müssen. Noch einfacher ist die Beschränkung der Abhörtätigkeit. Mann limitiert einfach die Bandbreite auf ein Promille der Datenrate einer Leitung. Damit ist dann auch klar, das der Geheimdienst sich auch überlegen muss, eine Sinnvolle Auswahl der Abhörziele zu treffen - ebenfalls ohne ein Wort darüber zu verlieren ob und wie er das tut. Das geht mit einer einzigen Zeile im Router unter Beibehaltung der jetzt vorhandenen Infrastruktur.
Geheimnisse des Types 6 werden eine Geheimhaltungsphase oberen Ende haben. Nichts desto trotz ist die verpflichtende Zeitliche Befristung eine sinnvolle Sache. Zum einen ist es so, dass die Militärtechnik einem ständigen Wandel des technisch Möglichen unterworfen. Insoweit liegt immer nach dem Updaten wieder eine neue Geheimhaltungsfrist vor und sichert den nötigen Überraschungseffekt. Beim Bund heißt das "Kampfwertsteigerung". Zum anderen ist ein Verfassungsmäßiges Versprechen auf Rückhaltlose verzögerte Aufklärung der Vergangenheit, welche durch eine technisch zuverlässiges Verfahren gegen Manipulation und Rückbeihalt gesichert ist, auch eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber allen anderen Nationen, weil es sicherstellt, das die Militärpolitik wirklich eine Verteidigungspolitik ist - da würde dann kontraproduktiv werden.
Geheimnisse vom Type 7 sollen natürlich Geheim bleiben, Ehrensache für einen Piraten. Hier dürfen allenfalls Historiker zukünftiger Generationen ran. Auf der anderen Seite ist so, das unsere Heutige Gesellschaft im großen Umfang private Geheimnisse in fragen der Abstammung produziert, so das diese Typ7 Geheimnisse im Prinzip nie in die Öffentlichkeit kommen dürfen, weil sie selbst nach Jahrhunderten für Nachkommen der Akteure noch Relevanz haben können. Stellt euch vor, ihr erfahrt im Jahr 2150 das ihr unehelicher Ur
1 Kommentar:
Gedanken zum Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht in unserer Gesellschaft.
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, s. http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm . Der Staat will Bürger unterjochen (vgl. z.B. den Fall Snowden und http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Nicht eine Bundestagswahl, auch keine Gesetze verbessern den von Machtinteressen geprägten Charakter. An den Chancen bei Bürgerrechten ist z.B. zu erkennen, was Sache ist. So hat z.B. die Anhörungsrüge (§ 321a) eine Erfolgschance von 0,00 % - vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt , auch beim Bundesverfassungsgericht ist die Erfolgschance nahe Null (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ). Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich auch fruchtlos. Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Verhaltensgesetzmäßigkeiten wie Selbsterhaltungstrieb mit Gruppenegoismus bzw. Gruppennarzissmus sowie mit Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html , hebeln Bürgerrechte aus.
Die jeweiligen die Demokratie sichernden Grundregeln waren und sind unzureichend und haben versagt (aus http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
Bestätigungen des Machtmissbrauchs sind auch aus den Reihen der Richterschaft z.B. unter http://www.wikimannia.org/Richter zu finden.
In dem Video „Unser täglich Gift“ ( http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345 ) gibt ein Insider zu, dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet.
Die Verhaltensforschung sollte eingeschaltet werden.
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