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07 Februar 2012

Wann werden Juristen und Beamten endlich begreifen, das Bildschirme kein Papier sind! Verbraucherschutz vor Abofallen geht anderes!

Immer wieder werden Menschen im Internet Verträge für teure Abonnements untergejubelt, durch Konstruktionen die in denen nicht klar ist, das Überhaupt ein Vertrag abgeschossen wird. Jetzt soll ein Gesetz im Bundestag zum Verbraucherschutz verabschiedet werden, in denen dem Handel vorgegeben werden soll, wie das Zustandekommen von Verträgen gekennzeichnet werden muß. Das Problem ist nur, das die Leute im Bundestag immer noch nicht begriffen haben, das Bildschirme kein Papier sind.

So ein Problem hat es schon mal gegeben, in Form der Dailer. In den 199x Jahren gab es die technische Möglichkeit, den Internetkunden über die Einwahlnummer zur Kasse zu bitten, ohne das er es gemerkt hat. Die DSL Technik hat diese Option verbaut, und clevere Betrüger in Koalition mit skrupellosen Inkassounternehmen sind jetzt dazu übergegangen den Verkauf auf Rechnung als Alternative zu nutzen. Basis dafür ist eine Gesetz, das auch per Mausklick ein Vertrag zustande kommen kann.

Was mich ankotzt ist, das Leute nichts gelernt haben. Die einzige Möglichkeit dieses übel zu beseitigen, ist die, das der Verkauf von zumindest immateriellen Gütern im Internet auf Rechnung verboten wird. Bei seriösen Händlern ist es eh so, das man zuerst Bezahlen muss, bevor man irgendwas was Geld kostet downloaden kann.

Es ist auch nicht anzunehmen, das eine Premium Rate Content Plattformen, auch solche auf Rechnungsbasis, durch administrative Mittel vor Betrugsversuchen zu schützen sei. Das zeigen meine Erfahrungen mit Premium Rate Content Werbung auf meiner Werbefinazierten Webseite. Diese habe ich ende der 199x Jahre gemacht, als noch sehr viele Menschen per Modem ins Internet gingen und clevere Haie mit den oben erwähnten Dailern, Computerprogrammen die 0190 (heute 0900) Nummer wählen, bei denen der Angerufene Geld vom Telekommunikationsunternehmen erhalten. Erst die massive Verbreitung von DSL, Kabelmodems und andere Technologien, bei denen kein direkter Zugang zum Geldbeutel des Surfers vorhanden ist, konnte das Unwesen eindämmen.


Das Problem war, das zwar vom Gesetzgeber geregelt wurde, wie der Kunde darüber zu informieren sind, das sie jetzt extra Geld ausgeben. Die Dailer mussten bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation geprüft und hinterlegt werden. Aber diese Maßnahmen konnten die Internetsurfer nicht wirklich schützen.


Nach meiner Erfahrung lief die Abzocke so. (1) Ein "Premium Line Provider" mietete 0190 Nummern von der Deutschen Telekom AG oder einer anderen Gesellschaft, wobei er natürlich alle Nutzungsbedingungen und sonstige Gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher akzeptierte. Dann bietet dieser Provider sogenannten "Premium Web Space an" bei dem man Inhalte hinterlegen konnte, für den die Nutzer bei Zugriff bezahlen müssen. Technisch wurde dieses dadurch Erreicht, das mit dem oben Beschriebenen Dailer Programmen eine sehr teure Nummer angerufen wurde. Einen Teil der Erlöse behielt dieser technische Dienstleister, der Rest wurde an den "Premium Content Provider" weitergeleitet.

(2) Ein "Premium Content Provider" stellt irgendwelche, meist eher weniger hervorragende, Inhalte, die es noch dazu meist wo anderes im Internet kostenfrei gabt, auf den "Premium Web Space", sagen wir z.B. Omas Kochrezepte. Damit wird er zum elektronischen Verleger. Als solcher darf und muss er natürlich auch Werbung für seine Angebote im Internet machen. Da man nie so genau weiß, wo das am Besten geht, macht man das am besten indem man Leuten für Kundenempfehlungen einen Anteil an den Einnahmen auslobt. Das machen schließlich andere seriöse Anbieter wie E-Bay, Amazon &Co auch so. Praktischer weiße bietet der "Premium Web Space" gleich die Nötige Hard und Softwarearchitektur an, die man Braucht zu messen, welcher Werbetreibende wie viel Geld zu bekommen hat. Mit dieser Architektur kann auch sichergestellt werden, das alle Beteiligten Vertraglich an die Vorgaben zur Handhabung der Informationspflicht akzeptieren.

(3) Blogger und andere Leute die Werbefinanzierte Inhalte oder Dienstleistungen Anbieten melden sich als Werbetreibende an, installieren die Angebotenen Werbemittel gesetzeskonform auf Ihren Seiten, und es tut sich nichts. 0€ Umsatz. So war es auch bei mir, und ich habe die Teile eine Woche später wieder vom Server geworfen.

(4) Nach einiger Zeit, bei mir war es ein halbes Jahr, schlägt eine Interessante E-Mail bei den Webtreibenden auf. Absender IP und E-Mail Adressen stammen von Irgendwo zwischen Singapur und Australien. Inhalt der E-Mail ist eine Anleitung, wie man die Werbebanner so installiert, das die Benutzer nicht mit unnötig abschrecken Informationen über Kosten vom Konsum des Premium Rate Content abgehalten werden. Das Interessante daran ist, das meiner Analyse nach ein Dailer verteilt wird, der auch die "richtige Nummer" wählt, so das Geld fliehst aber eben nicht darüber informiert. Stattdessen werden auf der Festplatte der richtige, offizielle Dailer installiert, so das im Falle eines Disputs die Gültigkeit des Kontrakt bestätigt wurde. Das fiese ist, das bei einer Rechnungsrecherche natürlich nur die offizielle Adresse der Webseite gefunden wird, die sogenannte Backdoortrap aber nicht.

(5) Strafrechtlich ist das Ganze somit für alle Beteiligten mangels Beweise ohne Probleme.


Jetzt wiederholt sich die Geschichte mit den Abonnements auf Rechnung. Dabei ist es noch viel leichter einer Backdoor Falle zu erstellen. Da hier der Anbieter selber entscheidet, wann er die Rechnungen und Mahnungen losschickt, hat er alle Zeit der Welt die Backdoor wieder zu schließen, wenn er genug Schäfchen in der Falle hat. Insoweit alles ganz einfach, kein Verkauf von (immaterieller) Güter auf Rechnung im Internet!! Wer ein Abonnement abschließen will, kann das nur in dem er die erste Rate bezahlt. Damit ist den Betrug die Grundlage verbaut.

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