10 März 2016

Warum das Urteil gegen Facebook Buttons im Webshops nicht gut ist ...

Facebook wertet IP aus. Facebook verteilt Cookies, mit denen es die Nutzer wiedererkennen kann. Hat es dazu keine Einwilligung, so kann es immer noch die Technologischen Details des Client eines Nutzers abspeichert, und so die Leute fast sicher wiedererkennen. Um die Abrufzeit zu optimieren, wird alles was für einen Abruf potentiell relevant ist Sofort bei der Kontaktaufnahme übermittelt. Welcher Browser eine Nutzer hat, welches OS darunter liegt, welche Plugins installiert sind insoweit der Browser damit neue Datentypen erlernt hat, welche Sprache der Nutzer bevorzugt, und vieles andere mehr. Das führt dazu, das man Nutzer schon anhand solcher technischen Profile wiedererkennen kann.

Das Landgericht Moniert in seinem Urteil nun, das diese Daten welche in der Tat eine Form Personenbezogene Daten ungefragt bei Facebook landen als ein Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Ich habe das Urteil gelesen und kann insoweit sagen, das sich das Gericht korrekt schlau gemacht hat und die Vorgänge richtig verstanden hat.

Aber in einem Punkt bin ich mit der Juristischen Sichtweise nicht einverstanden: Das Gericht ordnet die Verantwortung für die Aktionen des PC's transient dem Endnutzer zu. Das Gericht hat sehr wohl wahrgenommen, das ein Endnutzer seinen Client durch Zusatzsoftware so verändern kann das die Unerwünschte Übertragung unterbleibt, nichts desto trotz bleibt das Gericht dabei die Oberfläche des Bildschirm als grenze er Verantwortung zu sehen. Nur diese Form hat ihre Tücken, beispielsweise wenn es um Abofallen geht. Man kann die Bildschirmoberfläche nicht wie ein Stück Papier betrachten, weil es nun mal eine Aktive Oberfläche ist deren Inhalt Algorithmisch erstellt wird.

Ich habe schon 2011 darauf hingewiesen, das eine solches Verbot eine Like Buttons sehr viel Weitreichender ist. Das Gericht sagt in seinem Urteil explizit das es dieses nur als eines gegen Facebook verstanden wissen will, weil von diesem Dienst aufgrund von Indizien angenommen werden kann, das die Technischen Verbindungsdaten missbraucht werden. Nur wo ist die Grenze? Was ist mit vergleichbaren Button anderer Anbieter, wie Googles +1 zum Beisiel? Google ist sicher auch eine Datenkrake, weil sie ihre Geld nach dem gleichen Prinzip wie Facebook verdienen. Und Google Maps ein sehr nützlicher Service um zum Beispiel die Anfahrt zu einem Shop zu beschreiben.

Andere als Verkaufsseiten könnten auch von so einem Urteil massiv Tangiert sein. Wie ich schon 2011 dargelegt habe Tangiert eine Beschränkung des Kartendienst zum Beispiel auch die Freie Meinungsäußerung massiv, weil dieser zum Beispiel bei Infrastruktur fragen eine relevante Hintergrundquelle ist worüber man überhaupt Spricht. Müsste man die dazu nötigen Daten kaufen oder erheben wäre das mitunter mit einem exorbitanten Aufwand verbunden, so das eine entsprechende Meinungsäußerung unterbunden wird.

Keine Frage, die meisten Verbrauche sind technisch völlig unbedarft und bedürfen eines Schutzes. Aber das sollte durch Rechtliche Auflage an die Herstellung an vorinstallierte Webclients erreicht werden. Das die Piratenpartei diese Urteil so unreflektiert begrüßt, ist eine echte Enttäuschung, und zeigt leider auf, das sie leider so wenig in der Lage ist technologisch Sachgerechte Lösungen aufzuzeigen und vorzuschlagen wie andere Parteien auch. Es wäre Zeit, an der stelle durch frühzeitiges Bearbeiten von Sachverhalten mal Abhilfe zu schaffen. Die Festigung der Anbieter Verantwortung für das was auf dem Rechner des Endkunden vorgeht nutzt nur der Contentmafia bei der Entrechtung der Verbraucher, wie zum Beispiel der Bildzeitung, die ihre Inhalte an jedermann verteilt, den Endkundenrechner entscheiden lässt was dieser davon zu Gesicht bekommt und sich das auch noch per Gerichtsurteil schützen lässt.

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