Habe meiner Freundin gerade LED Lampen für ihre Lampen besorgt. Dabei waren auch Lampen welche Fahrzeugleuchtmittel nutzen.
Ich war recht überrascht was es da alles gibt ... und natürlich bin ich unmittelbar auf die Idee gekommen, mein Fahrzeug mit LED Leuchtmittel auszustatten. Aber alle Angebote die ich finden konnte waren leider ohne E-Nummer und damit nicht legal in Fahrzeugen nutzbar. Denn wenn man in ein Fahrzeug an sensiblen stellen - und die Beleuchtung gehört dazu - teile ohne allgemeine Betriebserlaubnis einbaut, dann erlischt die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeuges. Und das wiederum hat schwerwiegende Folgen. Nicht nur das das natürlich ein Verkehrsverstoß ist, wenn auch einer der kaum entdeckt werden dürfte wenn man die richtige Lichtfarbe und stärke auswählt, es wirkt sich im Unfallfall aus. Vor allem bei einem schweren Unfall bei dem das Autofrack gründlich untersucht wird. Dabei kann dann die Birne ohne ABE Nummer auffallen. Die Haftlichtversicherung wird dann zwar die Unfallgegner entschädigen, sie wird aber die geleisteten Zahlungen mit Zinsen über 30 Jahre vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Der Grund ist einfach: Der Versicherungsvertrag setzt ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis voraus. Eine Verwendung von Teilen ohne ABE Nummer kommt also aus mannigfaltigen Gründen definitiv nicht in Frage.
Offensichtlich geht das wohl in anderen Ländern sehr viel besser, so eine Zulassung zu bekommen. Denn das all die Hersteller zu blöd sind eine E-Nummer zu bekommen, ist unwahrscheinlich. Viel eher handelt es sich im einen Gesetzestext wie seinerzeit bei den Brennwertgeräte, wo die Hirnrissige weil Veralteten Forderung nach einer Feuerfesten Abgasanlage einer Feuerstelle die Weiterentwickeln blockiert.
LEDs sprechen schneller an, und verbrauchen sehr viel weniger Strom. Das reduziert den Verbrauch. Und zwar fast auf das Niveau des Fahren ohne Licht, denn eine LED Lampe braucht ca 11% einer vergleichbaren Glühlampe. Darüber hinaus kann die Lichtfarbe besser sein, so das ein Licht mit 6000K Farbtemperatur erzeugt werden kann. Noch drastischer ist der Einsparungseffekt bei Farbigen Leuchten wie dem Rücklicht oder den Blinker. Glühlampen erzeugen immer weises Licht, bei dem dann die nicht gebrauchten Farben wieder vernichtet werden. Bei LED Lampen kann die Erzeugung auf die gewünschten Farben eingeschränkt werden, so das man z.B. für Rot nur noch 3% des Stromes gegenüber Glühlampe und Farbfilter.
Der Verbrauch für die Glühlampen wird typischerweise 0.2 L/100km oder 2,5% bei alten Autos. Das kommt eine Menge CO2 zusammen, die man kosten neutral vermeiden könnte. Langfristig würden die Verbraucher sogar Geld sparen, den die LED Lampen halten viel länger als ein Fahrzeug. Darüber hinaus würde auch die Batterie wegen der dann besseren Ladung im Winter länger halten.
Wollte mal nachsehen woran das liegt, und fand in der Straßenverkehrsordnung einen Gesetzestext wie ... selbstständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2004/104/EG (ABl. L 337 vom 13.11.2004, S. 13) geändert worden ist, der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (ABl. L 225 vom 10.8.1992, S. 72), die durch die Richtlinie 2000/7/EG (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1) geändert worden ist, oder der Richtlinie 2007/46/EG oder der Richtlinie 2002/24/EG oder der Richtlinie 2003/37/EG in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt.selbstständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2004/104/EG (ABl. L 337 vom 13.11.2004, S. 13) geändert worden ist, der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (ABl. L 225 vom 10.8.1992, S. 72), die durch die Richtlinie 2000/7/EG (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1) geändert worden ist, oder der Richtlinie 2007/46/EG oder der Richtlinie 2002/24/EG oder der Richtlinie 2003/37/EG in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt. ...
Sockenschuß? Da wollten wohl ein paar parlamentarische Dementoren EU-Recht entsprechend ohne sich die Gedankliche Arbeit aufzuhalsen, dieses EU Recht auch zu verstehen! Für die Zustimmung zu einen unverständlichen Gesetzestext oder einem sonst wie Verfassungswidrigen Gesetzt sollten Parlamentarier ihre Bezüge automatisch um 10% gekürzt bekommen bis zum Ende der Legislaturperiode. Allmählich finde ich solche Fehlleistungen absolut unerträglich ...
Unser Staat hat sich zur CO2 Minderung verpflichtet. Das ist im Prinzip richtig. Aber dabei eine Option auszuschließen die sich aus dem Fortschritt der Technologie ergibt, weil man zu Blöd oder zu Faul ist, die Rahmenbedingungen der Zulassungsordnung der neuen Technologie anzupassen, ist ein Skandal. Dafür sollten verantwortliche aus ihrem Amt entfernt werden.
3 Kommentare:
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