All diese Maßnahmen wurden getroffen, um die Auswirkungen der neu eingeführten Krankenversichrungsplficht abzufedern. Aber die Kosten der Krankenversicherung zum Preis der GKV auf Niveau des Beitragsatz der Beitragsbemessungsgrenze ist immer noch ein Luxuriöses Vergnügen. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 4.050,00€ sind das bei 15,5% stolze 627€ im Monat. 15,5% weil man ist ja als Selbständiger sein eigener Arbeitgeber, man Zahlt also den Arbeitnehmer von 8,3% und den Arbeitgeberanteil von 7,3%.
Verdient man Gut, so bezahlt man als Selbständiger schon in jungen Jahren mit den 627€ mehr als doppelt so viel mehr als man bei einer privaten Krankenkasse bezahlen müsste. Das dieses so bleibt, dafür sorgt die Versicherungswirtschaft durch opulente Parteigrosspenden an alle relevante im Bundestag vertreten Parteien. Aus meine Mitgliedschaft in der Pirentenpartei weiß ich, dass die Parteienfinanzierung so konstruiert ist, das Parteien nur sehr schwer ohne Parteispenden auskommen. Hier wurde eine gewisse Form von Grundkorruption Kodifiziert. Da war das alte System, das ich noch in meiner Schulzeit gelernt habe besser. Damals, in den 1970'ger Jahren gab es für jede Stimme eine feste Wahlkampfkostenerstattung ohne das mit allerlei obskuren Verrechnungen mit den Spenden, Mandats und Mitgliedsbeiträgen eine Abhängigkeit von Spenden produziert wird. Besonders perfide: Dieser Mechanismus ist daraufhin optimiert, das neue Parteien die das Potential böten eingefahrene Missstände zu beseitigen, im besonderen Ausmaß auf Spenden angewiesen sind.
So kommt es, das der Beitrag der gut verdienenden Bevölkerung zur Sozialversicherung gedeckelt ist. Damit sinkt der Beitrag wenn man mehr als die Beitragbemessungsgrenze verdient. Ja nicht nur gedeckelt, sondern die Teilnahme an der dann vergleichsweisse teuren Sozialversicherung wird für Arbeitnehmer zur freiwilligen Veranstaltungen.
Kommen wir jetzt zu den kleinen Selbständigen zurück. Wenn die Einnahmen mal zu wünschen übrig lassen, dann muss man wie einem Arbeitnehmer mit sinkendem Einkommen weniger bezahlen. Aber anderes als beim Arbeitnehmer gibt es bei Selbständigen eine Mindestbemessungsgrenze. Das heißt, verdient man weniger als ein bestimmten Betrag, dann wird trotzdem angenommen, das man die Mindestbemessungsgrenze verdient. Wer also als Selbständiger weniger verdient, bei dem wird einfach so getan als ob er so viel verdienen würde. Dafür kann man auch eine Motivation verstehen, weil es bei Selbständigen immer auch zum Beispiel durch Abschreibungen auf weniger erfolgreiche Investitionen trotz reichlich vorhandenem Geld dazu kommen kann, das dieser formal kein Einkommen hat. Aus diesem Grund wird schon die Einkommen abhängige Ermäßigung nur dann gewährt, wenn außer der Basis Alters- und Allgemeinvorsoge kein Vermögen vorhanden ist.
Somit legt sich die Krankenversicherung - für viele kleine Selbständige ist das, wenn sie nicht blutjung sind und in den Genuss der einer preisgünstigen PKV kommen - jedem Monat zusammen mit der Pflegeversicherung mit zur Zeit 231,77€ monatlich Bleischwer auf das Konto. Der Notausstieg der Kündigung der Krankenkasse hat der Gesetzgeber verboten ... denn eine Pflicht ist immer auch das Verbot des Gegenteils, auch wenn diese Pflicht sinnvoll ist. Diese Kosten werden nebenbei Bemerkt im Säumnissfall auch auf vom Zoll schnell und unbürokratisch bei gleichzeitiger Leistungsverweigerung durch die Krankenkasse zwangsweise eingezogen. Da hat man Beispielsweise als ein selbständiger Kurier- oder Taxifahrer wenn etwas schief geht schnell kein Geld für dringen nötige Anschaffungen oder Reparaturen, und muss sich mit Sonderschichten körperlich extrem Überlasten, am Essen sparen oder andere vergleichbare Extremoptionen ergreifen um seine Existenz zu retten. Jede andere nicht staatsnahe Vereinigung die so mit ihren Kunden umspringt würde wäre als kriminelle Vereinigung umgehend zerschlagen.
Da werden aus Krankenkassen schnell Krankmachkassen
Folglich gibt es unter den Selbständigen Krankenversicherungsnehmer per Definition nur überdurchschnittliche Zahler. Vor dem Hintergrund des Gleichheitsgebot des Grundgesetzes wäre es hingegen erforderlich die "Mindestbemessungsgrenze" so anzusetzen, das der Durchschnitt der Zahlungen von Selbständigen nicht niedriger aber eben auch nicht höher ist als es beim Durchschnitt der abhängigen Arbeitnehmer der Fall ist. Das wäre eine wichtige Reform die auf der Agenda steht seit es die Krankenkassenpflicht gibt anstatt weiter Gelder aus der Sozialversicherung abzuziehen. Das wird umso Wichtiger wie es immer mehr kleine Selbständige gibt für Aufträge, die man anderes gar nicht abgearbeitet bekäme. Es wurden und werden die Versicherungsfremden-Leistungen, zu denen die Kassen per Gesetz verpflichtet sind und für die die Bundesmittel eigendlich gedacht sind, ja auch nicht reduziert.Und das soll ja auch 2014 noch schlimmer weitergehen ... kein Wunder, die unverschämten Diätenerhöhungen die sich die Kartellparteien gegönnt haben will finanziert sein. Mann will ja auch über höhere Mandats-abgaben wiederum die Parteikassen aufbessern und sich so auch besser gegen Konkurrenz wappnen. Ich vermute mal, das diese nur wieder über das Bundesverfassungsgericht bereinigt werden kann. Das ist - wiedermal - ein Politikversagen, das an Arbeitsverweigerung grenzt. Und das bei den Diäten.
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