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17 März 2012

Unbekannter französischer Parfüm Hersteller zensiert Hörgerätebatterien auf EBAY - keine Pressemeldung über das Urteil - Abhängigkeit vom Browser

Ein ganz harmlose Aktion, für meine Mutter Hörgerätebatterien im Internet besorgen. Habe ich schon X-Mal gemacht, keine große Sache. Dachte ich jedenfalls. Aber es kam ganz anderes. Erst mal auf E-Bay gehen, und den wohlbekannten Suchtext eingeben.

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Schön jetzt noch schnell den Preisgünstigsten raus suchen, und das war es! Doch beim Ersten Click auf einen Lieferanten kommt der kalte Guss

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aufgrund der Entscheidung eines französischen Handelsgerichts, durch das der Handel mit bestimmten originalen Parfums und Kosmetikprodukten auf eBay als nicht zulässig erklärt wurde, sahen wir uns leider gezwungen, den Zugang zu diesem Angebot zu sperren. Der Grund dafür liegt in den französischen Gesetzen und Bestimmungen zum Warenvertrieb. eBay hat gegen diesen Gerichtsentscheid Widerspruch eingelegt; ist aber nichtsdestotrotz gezwungen sich an das Gerichtsurteil zu halten. Wir sperren daher Ihren Zugang zu diesem Artikel, um zu gewährleisten, dass wir nicht gegen das ergangene Gerichtsurteil verstoßen. Leider kann es vorkommen, dass in manchen Fällen der Zugang zu Artikeln gesperrt wird, die eigentlich nicht von diesem Urteil betroffen sind. Dies geschieht leider aufgrund technisch bedingter Einschränkungen unseres Systems.

Bitte was, wegen eines Urteils in Frakreich über irgendwelche obskuren Geruchwässer von denen der Hersteller nicht will, das Sie auf E-Bay gehandelt werden, soll ich keine Batterien für meine Mutter kaufen können. Das ist aber strange. Na ja, villeicht beißt der Filter sich ja am dritten Vornamen des Verkäufers fest. Versuche ich mal den Zweiten, der offensichtlich auch ein Angebot eines anderen Hersteller hat.

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Nee, jetzt, das geht zu weit. Ich kann hier wegen so eines Geruchs hin und Her klicken. Und muss gegebenenfalls einen Mehrpreis blechen! Das muss aber ein unspezifizierter Filter sein, den das Gericht da vorgegeben hat. Oder aber der Hersteller hat sein Produkt mit irgendwelchen nichtssagenden Worten benannt, die überall Auftauchen. Wie kann es überhaupt sein, das sich ein Gericht in Frankreich anmaßt, die verfassungsmäßig garantierte Handlungsfreiheit in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu untergraben?

Es gibt Produkte, die kraft Vertrag Handelsbeschränkungen unterliegen. Das bekannteste davon sind die Oscar Figuren, welche die Moving Pictures Assotiation jedes Jahr mit viel Tam Tam unter die Film schaffenden streut. Die müssen alle einen Vertrag unterschreiben, das sie bei einem gewünschten Verkauf der Figur der MPA eie Vorkaufsrecht zu einem Dollar einräumen müssen. Von einem so in den Verkehr gebrachten Produkt kann dann zum Beispiel in der Tat rechtmäßig verlangt werden, das dieses an bestimmten Orten nicht weiterverkauft wird.

Aber schon ein Filter nach dem Begriff Oscar wäre mehr als Zweifelhaft, gibt es doch genügend legale Transaktionen die das Wort Oscar enthalten können, z.B. wenn jemand selbst geschossene Poster vom roten Teppich versteigern will oder irgendwelche Lustigen Cartoons rund um Oscar Lafontaine.

Aber Waren die in irgendwelchen Boutiquen normal verkauft werden, gehen vollständig in den Besitz des Käufers über. Auch in Frankreich. Wenn der Sie jetzt verschenkt, dann geht das materielle Eigentumsrecht an den Beschenkten über. Und E-BAY ist nun mal der Friedhof der unerwünschten Geschenke, das ist Fakt. Das damit auch irgendwelche Stinke Wässer, um die der Hersteller ein riesigen Werbe Wirbel veranstaltet damit sie zum überteuerten Luxus "must have" aufzublasen werden, beinahe zwangsläufig völlig Legal auf EBAY landen, ist folglich auch klar. Das Sie dann dort zu einem realen, für alle einsehbaren Preis verkauft werden, ist unvermeidlich. Ich kann verstehen, das dieses dem Hersteller und seiner Imagemaschinerie nicht gefällt, aber deswegen kann man doch nicht die Verfassung außer Vollzug setzen.

Ob es im französischen Recht einen Passus gibt, der es zulässt den Verkauf von waren auf bestimmte Handelsunternehmen zu beschränken, vermag ich nicht zu sagen. Einer Regierung, die atomare Wiederaufbereitungsanlagen auf vergessenen Munitionsdepots errichtet, das Aufzeichnen und Veröffentlichen von Polizeigewalt durch Privatpersonen verbietet, obskure rechtsstaatswidrige Internetregel erlässt, ... ist eigendlich jede Sauerei zuzutrauen. Aber selbst wenn ja, so können Sie nicht verhindern das gemäß den EU Handelsregeln diese Produkte in andere Länder gelangen und dort legal nach dem dortigen Recht gehandelt werden. Wie gesagt, der Text von EBAY sagt ganz klar, das es um Originale geht, nicht um selbstredend unzulässige Fälschungen.

Noch befremdlicher ist, das ich nicht trotz längerer Suche eine einzigen Hinweis gefunden habe, um was bei der Sache genau geht. Nur einige ältere Sache, betreffs Produktfälschungen. Das ist ok, so ne Produkte aus dem Angebot zu streichen. Ist dieses Urteil ein Geheimurteil? So a la Superinjektion? Auf news.google.de und news.google.fr habe ich jedenfalls nichts identifizieren können, was ich mit der Sache hier in Zusammenhang bringen kann. Na denn eben ein Shitstorm gegen unbekannt ...

Nachtrag: Die Sache wird immer stranger. Wie immer schaue ich auch mal mit Opera und Crome drüber. Mit diesen Browsern bekomme ich keine Zensurnachricht. Jetzt konnte ich feststellen, das es sich bei den beiden Angeboten um Angebote vom selben Lieferanten handelt. Aber das etwas mit Firefox nicht legal sein soll was mit Crome und Opera legal ist?? Hat Ebay Rechnertyp und Browser des Anwalt des Kläger identifiziert, und den Filter adaptiv eingestellt? Oder findet die Filterung erst im Browser statt und es gibt einen Fehler im Code? Ich verwende Linux. Wie sieht es unter Windows aus? Bitte im Kommentar notieren ...


Nachtrag 19.03: Vielen Dank an meinen Leser Engelke, für die Aufklärung des Sachverhaltes. Da E-Bay ausdrücklicher Hervorgehoben hat, das es sich um den Vertrieb um Originalprodukte handelt, habe ich bei meinen Suchanfragen nach der 5 Geschichte um geschälschte Artikel bei EBAY nur noch mit einer gegen Fälschungen gerichteten exclusion gesucht, und dabei dann nichts gefunden, weil die Forderung nach der Sperrung von Originalartikeln auf EBAY auf die längere Serie der Auseinandersetzungen von LVMH mit EBAY die sich auch immer um Produktfälschungen dreht.

Der Filter den E-BAY verwendet, der arbeitet mit der Einstellungen des Browsers zur Sprachauswahl. Wenn ich einen Browser installiere, dann wird dieser automatisch so eingestellt, das er von Webservern die mehrere Sprachen unterstützen, immer diejenige Übersetzung holt, die zur Eingestellten Sprache des Betriebssystem passt. Bei uns ist das Deutsch, oder bei Programmierern wie mir auch schon mal Englisch. Wenn diese Übersetzung nicht vorhanden ist, dann liefert der Server die als Default gekennzeichnete Sprache aus. Da ich des öfteren mal exotische Sache recherchiere, kann das dann auch mal so was wie Koreanisch sein, von dem ich keine Ahnung habe.

Aus diesem Grunde habe ich nach dem Englischen auch das Deutsch als zweite Wahl und meine weite Fremdsprache, das Französische, als dritte Sprache eingestellt, weil ich bei diesen Sprachen einen Besseren Zugang habe als einfach gleich ein Übersetzungsprogramm anzuwerfen, die doch des öfteren "kreative" Übersetzungen liefern. Der Filter von EBAY richtet sich also primär gegen Französischsprachige Personen. Das mach auch Sinn, weil es nur in Frankreich die rechtliche Option der Hersteller gibt, zu bestimmen wo die eigenen Produkte gehandelt werden.

Das dieser Filter aber auch Leute trifft, die Französische als Fremdsprache nutzen? Es sollte wohl verhindert werden, das Migranten in Frankreich an der Sperre vorbeikommen und das dann Verbreiten. Aber das ist nicht in Ordnung. Die Maskierten Produkte stammen von einem Lieferanten, bei dem ich schon gekauft habe. Sir Libbi ist also hier definitiv ein Geschäft durch die Lappen gegangen.


Moët Hennessy Louis Vuitton hat also hier einem deutschen Geschäftsmann ohne erkennbare rechtliche Grundlage einen Umsatz nach Deutschland entzogen. Im Rahmen des Aufbaus der EU gab es unzählige Förderprogramme für die Fremdsprachen der Nachbarländer. Insoweit halte ich den Kollateralschaden nicht mehr für Vernachlässigbar. Der Händler macht irgendwas "falsch", der Filter schlägt zu, und ein zweistelliger Teil des Umsatzes ist weg. Das ist untragbar. Zumal der Filter offensichtlich extrem un selektiv ist, so das Produkte wie Batterien als Parfüm ausgeben werden. Das lässt vermuten, das es viele weitere fails gibt. Ich habe mich entschieden, fürs erste darauf zu verzichten Französisch als Fremdsprache im Web zu nutzen. Hat sich in der Vergangenheit eh nicht bewährt, habe die Franzosen doch die fixe Idee, auch für Technische Details französische Worte zu erfinden. Das macht die Nutzung für mich eh zum Krampf. Ein weitere Schritt für das Französische in Richtung Bedeutungslosigkeit. Schade, Frankreich ist immerhin das Mutterland der modernen Demokratien.


Dann Gibt es noch diejenigen Händler, die von Deutschland aus die infrage stehenden Produkte vertreiben. Beispiel "Hypnotic Poison" von Dior. Screenshot von der Webseite:


Da gibt es etliche auf EBAY:


Da der Handel auf EBAY die transparenteste Form des Handel überhaupt ist, die ich kenne, sollte die Rechtspflege zu Gunsten von LVMH an sich kein Problem sein. Auf den ersten Blick erscheint es so, als ob hier einiges im Argen ist. Schließlich sind die Unterschiede in der Beschriftung nicht durch Perspektive zu erklären. Aber wenn man den offiziellen Bezugsquellen von der Webseite von Dior folgt, erkennt man, das der Hersteller eine Unzahl vom Variationen in den Handel gebracht hat

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Bei dieser Ausgangslage ist es natürlich für Verbraucher schwer zu erkennen, was echt ist und was nicht. Hier werden im Endeffekt wohl nur Probekäufe Gewissheit bringen.

Davon unbenommen bleibt die Frage, ob es zulässig ist, den Verkauf von Deutschland nach Frankreich zu beschränken. Das steht im jedem Fall im diametralen Gegensatz zur Grundidee der EU, dem gemeinsamen Markt. Ich weiß, das es in Deutschland ein ähnliches Problem mit Pharmazie gibt. Medikamente von Deutschen Unternehmen werden zum Teil billiger ins Ausland Verkauft. Gerne würde die Hersteller den Re Import unterbinden, mussten den aber letztendlich hinnehmen. Insoweit nehme ich an, das ach diese Handelsbeschränkung illegal ist.

Und dann bleibt da noch die Frage, ob es Franzosen nicht gestatten sein soll, ihr rechtmäßiges Eigentum privat zu Verkaufen ... aber für Gesetzestexte ist mein Schulfranzösisch dann doch zu dünn.

2 Kommentare:

#!/bin/blastoise hat gesagt…

Linux mit Firefox tut bei mir

Engelke hat gesagt…

1. http://kmeleon.sourceforge.net/forum/read.php?1,111133
Erklärung wie man das Problem mit dem FF löst, hat bei mir Funktioniert

2. Artikel gibts zu dem Thema zuhauf zb.
http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=newsarchive&sid=aGrBVREvRixg
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/unerlaubter-handel-ebay-muss-erneut-strafe-an-lvmh-zahlen/3315448.html

Es geht wohl hauptsächlich darum illegale Fälschungen von ebay fern zu halten, aber dabei wurde wohl gleich auch der verkauf von originalen verboten